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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Poker: Deutschland - Termine für Poker-Turniere » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Poker: Deutschland - Termine für Poker-Turniere
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Poker: Deutschland - Termine für Poker-Turniere

Hier können immer die aktuellen Pokerturniere aus Deutschland abgerufen werden!

1. Poker Turniere Überregional – 16 Bundesländer

2. Poker Regional – 100 Städte

Gefunden und immer einsehbar unter: http://www.pokergame.pl/offline-poker.html

Offensichtlich ist aber momentan das Interesse wohl etwas gewichen.

Na irgendwann gehts schon wieder los.

Also bei Interesse öfter mal kurz hineinschauen.

Gruß anders
1 23.10.2007 15:36 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
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Meike
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Gruß an alle,

zumindest bei http://www.pokergame.pl/

hat der neue GlüStV wenigstens etwas seine Wirkung gezeigt.

Dort kann man nun in der Fußnote lesen:
"Aufgrund des GlückssspielStaatsvertrag (GlüStV) vom 01.01.2008 ist es für Bürger aus Deutschland
verboten an Online Poker oder anderen Glücksspiel Games teilzunehmen."

Einen Hinweis auf den GlüStV vermisse ich hier:

http://www.internet-texas-poker.net/foru...urniere-f4.html

http://forumserver.twoplustwo.com/80/deutsch/

http://www.pokerzentrale.de/forum_topics.asp?FID=83

http://www.pokerkaiser.de/index.php


Dass es immer noch erhebliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt, kann man hier erkennen:

http://www.gppa.de/de/turniere/turniere/index.html

http://www.ppng.de/party/1114/


Gruß
Meike
2 26.12.2008 06:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


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Hallo Meike,

zunächst noch einen schönen Weihnachtstag.

Es ist schon richtig, dass sich etwas im deutschen Pokerglücksspiel getan hat, dennoch offensichtlich nur sehr sehr widerwillig und wie immer halbherzig.

Poker: Eine Glücksspielart ohne nationale Rechts- und Spielersicherheit und Spieler- und Verbraucherschutz?

Warum verhindert der Föderalismus immer noch eine klare nationale Glücksspielregelung? Wer hat einen persönlichen Nutzen davon?

Ein ganz wesentlicher Punkt sind immer noch die unvollständigen oder willkürlichen Veranstalterregelungen auf Länderebene.

Und das fehlt mindestens immer noch:

Nationale Voraussetzung: Alle nachfolgend aufgeführten Vereine, Gewerbe, Vorsitzenden, Geschäftsführer, Konzessionsträger, etc. dürfen entsprechend dem Führungszeugnis über keine Vorstrafen im Glücksspielbereich oder Betrug, etc. gleich welcher Art verfügen.

Deshalb der Forderungsversuch zu Mindestanforderungen ohne Ausnahmen für Poker Turnier-Veranstalter und -Turnierorte in Deutschland. Die zu erfolgenden Angaben sind bei allen terminisierten Beantragungen von Poker Glücksspielen auch für sonstige, so auch auch werbliche Verwendung uneingeschrängt voll und binden verpflichtend ohne Ausnahmen einsetzbar.

Mindestinformationen an den Veranstalter, etc.

1. Vollständiger Vereinsname oder Gewerbebezeichnung, etc. mit Steuernummer

2. Vor- und Zuname des/der vertretungsberechtigten Vorsitzenden oder Geschäftsführers, etc.

3. Vollständige Vereins- oder Gewerbeanschrift mit erreichbarer Telefonnummer für Festanschluss

4. Mobiltelefonnummer – ergänzend möglich

5. E-Mail – ergänzend möglich

Zwingende Anwesenheit bei Turnieren, Veranstaltungen, etc.:

6. Glücksspiel- und turnierverantwortliche Ansprechpartner vor Ort

Vorsitzender, Geschäftsführer, etc. alternativ, die bevollmächtigten Vertretungsberechtigten oder durch eine jeweilige einmalige, mit Datum und Ort versehene, eidesstaatliche Veranstaltungserklärung vom Vorsitzenden oder Geschäftsführer, etc. eingesetzten, qualifizierten und mithaftenden Dritten mit Befähigungsnachweis.

Mindestanforderungen für den Veranstaltungsort

7. Vollständiger Name/Bezeichnung des Veranstaltungsortes

8. Vor- und Zuname des Konzessionär mit zusätzlichem verantwortlichen Vorsitzenden oder Geschäftsführer, etc.

9. Vollständige Anschrift des Veranstaltungsortes mit erreichbarer Telefonnummer für Festanschluss.

10. Mobiltelefonnummer – ergänzend möglich

11. E-Mail – ergänzend möglich

Erstgedankliche Zusammenfassung, daher kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Gruß
anders
3 26.12.2008 11:13 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo Anders,

ich hoffe, dass auch Du ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest hattest.

Zu dem Thema mit der Halberherzigkeit gebe ich Dir 100 % recht,
aber da mir persönlich halbherzige Betrachtungen nicht liegen,
lehne ich auch Deine Vorschläge ab, denn Pokerturniere
sollten keinen Sonderstatus haben.

Das Glücksspiel in Deutschland ist mit dem GlüStV zum 01.01.2008 geregelt.

Die einzelnen Bundesländer haben hierzu dann noch Ausführungsgesetze erlassen.

Warum einige Bundesländer glauben, dass sie einzelne Glücksspielarten, wie hier Poker,
demnächts vielleicht Black Jack oder Roulette gesondert regeln können,
entzieht sich leider meinem persönlichen Verständnis der Rechtssystematik.
- Wenn mir das mal jmd. rechtl. nachvollziehbar erklären könnte, wäre ich dankbar.-


Gruß
Meike
4 27.12.2008 08:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

leider haben nicht nur Pokerspiele einen Sonderstatus in Deutschland. Das hängt offensichtlich ja mit der fehlenden nationalen Glückspielregelung ohne Ausnahmen zusammen. Bei den bedingt erlaubten Pokerturnieren ist mir aufgefallen, dass noch nicht einmal die verantwortlich Betreiber, etc. von Seiten des Gesetzgebers her binden verpflichtet sind, ihre vollständige Firmen- und Anschriftenbezeichnung zu offenbaren. Deshalb habe ich spontan versucht die (künftigen) Mindestanforderungen zur Vervollkommnung zusammenzustellen. Mehr in dieser Situation nicht.

Danke für den Hinweis auf den GlüStV vom 01.01.2008. Man muss sich nur einmal den Text des § 1 ansehen, dann fragt sich doch jeder normale Bürger, warum stimmt seit Jahrzehnten die gewünschte Theorie immer noch nicht mit der gelebten Praxis überein? Es handelt sich dabei doch nur um einen ganz einfachen und unkomplizierten Vorgang. Übrigens ist auch der GlüStV vom 01.01.2008 immer noch ein unvollständiges Föderalismuswerk zu Gunsten einiger Weniger.

Ziele des Staatsvertrages

Ziele des Staatsvertrages sind

1. das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,

2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,

3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden.

Zu den weiteren Schwächen im deutschen Glücksspiel komme ich später.

Gruß
anders
5 27.12.2008 14:28 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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