Warnung an alle Aufsteller |
tapier
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Warnung an alle Aufsteller |
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Falls ihr noch nicht informiert wurdet:
Schaltet alle Baba Jagas ab oder de-aktiviert die Rückgabetaste.
Ansonsten kann es teuer werden.
Ich habe leider zu spät reagiert.
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1
20.10.2007 23:54 |
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Solon
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Meike
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Und wie ich privat hörte, soll es noch ähnliche Fälle bei anderen GGSG geben.
Aber über das Anzeigenverhalten hatten wir uns ja schon mal in dem von Erhard eröffneten Thema unterhalten, welches nicht gerade auf positive Resonanz stieß.
Gruß Meike
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2
21.10.2007 06:22 |
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Solon
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tapier
Routinier
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Ich habe ANzeige erstattet, aber sinnlos.
ICH hätte den Beamten genauso was von Quantenphysik oder Gentechnik erzählen können.
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3
21.10.2007 13:47 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tapier,
Du kannst nicht von jedem Beamten erwarten, dass er die GGSG so kennt wie Du.
Dafür ist das Spektrum zu groß, was man in der Anzeigenaufnahme abzudecken hat.
Wie Erhard schon geschrieben hatte, gibt es auch für diesen Bereich spezialisierte Kollegen.
Gruß Meike
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4
21.10.2007 15:52 |
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AlsunaSB
Doppel-As
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Hy @ all
Meike das Problem ist nicht die Anzeige sondern das beweisen.
Nach dem es mal wider eine Geräte-Cheat ist , muss ich dem Richter beweisen das der Kunde absichtlich die Tasten gleichzeitig und in einer bestimmten Art und Weiße diesen Fehler hervorgerufen hat .
Das ist noch schwerer zu beweisen wie illegales Glückspiel mit Fungames.
Gruß
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5
21.10.2007 16:26 |
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jasper
Kaiser
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@alle
Fragen:
Wie kommt ein „Cheat“ in das Spielprogramm und warum bleibt er bei Bauartzulassung von der PTB unentdeckt?
Wer schreibt für das Programm verantwortlich?
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6
21.10.2007 17:39 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
Ihr solltet immer dran denken was ein cheat überhaupt ist.
Dann ist doch eigentlich klar, was von Eurer Seite nach Entdeckung und was von unserer Seite nach Anzeigenerstattung zu tun ist.
Und wenn Ihr bei einem Kollegen eine Anzeige erstattet, der sich nicht mit diesem sehr speziellen Thema auskennt, dann wisst Ihr doch jetzt zumindest für zwei Bundesländer an wen Ihr verweisen könntet.
Erhard und ich helfen immer gerne.
Gruß Meike
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7
21.10.2007 18:37 |
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tapier
Routinier
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Sagen wir mal so:
Wenn ich nicht gestern verhindert gewesen wäre, sondern anwesend, hätte ich keine Polizei gebraucht.
Das wäre intern 'geregelt' worden....
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8
21.10.2007 18:57 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tapier,
wenn man den Rasen vom Löwenzahn befreien will, muss man sich die Mühe machen und die lange Wurzel ausstechen und nicht nur die Blüte abreißen.
Dauert zwar länger und ist anstrengender, aber dafür kommt kein neues Unkraut nach.
Gruß Meike
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9
21.10.2007 19:10 |
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tapier
Routinier
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Da hast du sicherlich recht, aber bei diesen Geschichten haben sich mitlerweile organisierte Strukturen gebildet.
Solche 'Aktionen' starten Bundesweit zu gleichen Zeit, vorzugsweise Freitags.
Und die Wurzel ist so tief das du sie nicht finden wirst.
Ich hatte heute bereits 3 Nachzügler in der Halle, die sich aber leider gewundert hatten das es ausgerechnet bei mir nicht mehr ging.
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10
21.10.2007 20:23 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo tapier,
und wenn man erkennt, dass etwas organisiert ist, dann sollte man auch gut organisiert an das Problem rangehen.
Ich hoffe, dass Du die "Nachzügler" namentlich erfasst hast. Ein Zeuge ist mir oft lieber als ein Beschuldigter, weil mich dieser nicht anlügen darf.
Und ich hoffe, dass nach dem verlustreichen Wochenende nun alle wach werden und Anzeige erstatten. Bitte erläutert den Kollegen auch bei Anzeigenerstattung was ein "cheat" ist, denn das kann nicht jeder wissen. Macht die Kollegen darauf aufmerksam, dass dieses "Phänomen" keine Einzelaktion in Eurer Halle war.
Gruß Meike
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12
22.10.2007 19:12 |
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tapier
Routinier
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Nachtrag:
Weiterhin von diesem Fehler betroffen:
Hexentanz, X-cross und einige Phantoms
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13
22.10.2007 22:28 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
nachdem ich nun von vielen Aufstellern, die dem Wochenende hilflos gegenüber standen, hörte, dass man da doch eh nichts machen kann. Die Spieler würden einen nur anlachen und sagen, dass man ihnen nichts könnte, usw.
Hier ein Hinweis auf das Urteil des BGH 1. Strafsenat, vom 10.11.1994, 1 StR 157/94.
Leider kann ich das Urteil aus lizenzrechtlichen Gründen hier nicht einstellen. Ihr könnt es bei juris finden. Wenn es jemand in Papierform hat oder einen link setzen kann wäre es klasse für alle Betroffenen.
Hier mal einige entscheidende Sätze:
"Nach allgemeiner Meinung stellt das Programm eines Geldspielautomaten ein Betriebsgeheimnis dar, dessen unbefugtes Verwerten nach §17 Abs.2 Nr.2 UWG strafbar ist (sog. Geheimnishehlerei). Hat der Spieler - wie es nach den tatrichterlichen Feststellungen der Angeklagte getan hat- sich dieses Programm unbefugt verschafft, kann nicht davon ausgegangen werden, der Automatenbetreiber sei mit dem Spielen einverstanden.Dies gilt insbesondere für das sog. Risikospiel. Indem er zum "Leerspielen" die illegal erworbenen Kenntnisse einsetzt, bedient sich der Täter bewusst eines "Schlüssels" zu einem Spielverlauf, den der Hersteller des Spielautomaten aus gutem Grund "verschlüsselt" hat."
"Unter den gegebenen Umständen handelt der Täter auch "unbefugt" i.S. § 263a StGB."
"Dieses Ergebnis wird der Zielrichtung des Gesetzgebers gerecht, einen möglichst umfassenden Schutz vor vermögensrelevanten Computermanipulationen zu gewähren."
Gruß Meike
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14
24.10.2007 05:37 |
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jasper
Kaiser
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@Meike
Ich meine, dass das Urteil hier nicht ganz passend ist.
Ohne dem Zutun bzw. der Unterstützung des Spielentwicklers und/oder des Geräteherstellers durch „vorbereitende Maßnahmen“, hätten die Cheater soviel Tasten drücken können wie sie wollten, es wäre dadurch nach meinem technischem Verständnis nie zu einer „Fehlauszahlung“ gekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich hierbei um einen zufälligen Programmfehler gehandelt hat, der dann auch rein zufällig aufgedeckt wurde.
Hier dürfte evtl. die „Beihilfe“ zum Betrug eine Rolle spielen und darüber hinaus evtl. die Produkthaftung gegenüber dem Hersteller. Denn in den meisten Fällen dürfte der Hersteller auch der Händler gewesen sein und somit der direkte Vertragspartner. Da ich nur ungern auf einen finanziellen Verlust, den ich nicht zu verantworten habe, sitzen bleibe, lasse das gerade durch meinen RA überprüfen.
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15
24.10.2007 13:03 |
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tfis
Tripel-As
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16
24.10.2007 13:48 |
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jasper
Kaiser
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Trotzdem wird
zum Cheaten kein rechtswidrig erlangtes Computerprogramm benötigt!!
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17
24.10.2007 14:32 |
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anders
Kaiser
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Hallo @tfis,
Meike hat noch gar nicht ihre Schicht beendet und zwischenzeitlich hast Du ihre Suchanfrage schon beantwortet.
Das ist schon mehr als nur eine Servicehandlung, das ist eine perfekte und vorbildliche Leistung!
Einfach gut! Sehr gut!
(Ich habe es trotz intensiver Bemühungen nicht geschafft!)
Gruß anders
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18
24.10.2007 15:07 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo tfis,
danke, dass Du das Urteil eingestellt hast.
Hallo jasper,
das Thema Produkthaftung ist eine ganz andere Seite, mit dem das Urteil vom BGH überhaupt nichts zu tun hat. Dieses Urteil kümmerte sich nicht um Helfer oder Helfershelfer, sondern nur um den Täter vor Ort, der leer gespielt hatte. So musst Du es auch lesen.
Das Urteil ist zu 100% anzuwenden. Damals nahm man nicht mit einem Computer auf das Geldspielgerät Einfluß, sondern der Täter schaute nach Eingabe des aktuellen Spielgeschehens "nur" im Computer nach was er als nächstes tun muss, um das Geldspielgerät leerzuspielen.
Wenn der Täter heutzutage die Tastenkombination im Kopf hat und sofort anwenden kann, ändert das nach meiner persönlichen Einschätzung nichts an der Auslegung des §17 UWG und §263a StGB vom BGH.
Gruß Meike
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 24.10.2007 18:12.
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19
24.10.2007 18:11 |
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AlsunaSB
Doppel-As
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Hy @ all
MEIKE voll deiner Meinung!
Kannte das Urteil auch noch nicht!
Und wenn ich das so richtig gelesen habe sagt der Richter auch noch so schön:
Der Betreiber der Spielgeräte muss über Funktionen wie z.B ein Cheate bescheidwissen und zustimmen das der Spieler diesen anwenden darf weil sich das Spielverhalten des Gerätes ja dann verändert. LOL
So ungefähr.
Trotzdem liegt die Beweißpflicht bei dem Betreiber.
Gruß
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20
24.10.2007 22:05 |
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