Ich kann Dir nur raten: lass Dich für den nicht-öffentlichen Bereich freischalten, dieser Bereich ist Mitabeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden vorbehalten. nach der Freischaltung kannst Du auch diesen Link benutzen:
Zur Sache: Da das Thema doch eine relative Nähe zu Flaterate-Parties aufweist, rege ich die Lektüre folgender Seite an:
Zu dieser Sache ist im neuen Gewerbearchiv (10/2007) Seite 428 das beachtliche
Urteil des VGH Bayern vom 21.08.2007 veröffentlicht. Der VGH hatte behördliches Einschreiten gegen ein Sonderangebot in einer Disco bestätigt, wonach alkoholische Getränke für unter 1,50 € angeboten werden sollten.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.