unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Brauchen die Spielhallen neben den GGSG noch Unterhaltungsgeräte ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Brauchen die Spielhallen neben den GGSG noch Unterhaltungsgeräte ?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.013.995
Nächster Level: 41.283.177

4.269.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Brauchen die Spielhallen neben den GGSG noch Unterhaltungsgeräte ?

@ Herstellende Industrie
@ Aufstellerschaft
@ Verbände
@ Ministerien
@ alle

Im Laufe der zurückliegenden Woche hatte ich mal wieder das Vergnügen, eine Spielstätte im Rahmen der z. Zt. laufenden Informationsveranstaltungen des AKS gegen Spielsucht für die Ordnungsämter und die Polizei des Landes NRW besuchen zu dürfen.

Es handelte sich dabei um eine Dreier-Konzession. Ein neu geschaffenes Entertainmentcenter. Der erste Eindruck in der Aussenbetrachtung war - entsprechend der vertretenen Firmenphilosophie - einladend. Es gab mehr als genügend Parkplätze. Das ganze Objekt machte eine tadelosen, sauberen und gepflegten Eindruck. Schon nach diesem ersten Eindruck konnte man sich dort wohlfühlen.

Dieser erste Eindruck wurde im Innenbereich weiter fortgesetzt. Auch dort ein edeles und gepflegtes Interieur. Keine Abnutzungserscheinungen. Alles tiptop !! Auch dort fühlte ich mich - subjektiv betrachtet - wohl.

Das anwesende Personal war aufmerksam und fleissig. Ich konnte die Aschenbecker ( ja, ich bin ein Raucher ) gar nicht so schnell füllen, wie das Personal sie wieder gelehrt hat.

Also alles - Innen wie Aussen - prima !!

Zusammen mit den Teilnehmern der Informationsveranstaltung besichtigten wir nacheinander die Spielhallen. Wir sahen uns die aufgestellten Geräte an. Fast alles nur Geräte der neuesten Bauart nach neuer SpielV. Die Geräte machten einem gepflegten und sauberen Eindruck.

In den drei Spielhallen standen natürlich 36 Geldgewinnspielgeräte. Darunter auch vier Stück Geräte der neuesten Produktion aus Österreich. Prima, hatte sich der Besuch auch für mich gelohnt, da ich diese Geräte erstmalig "live" begutachten konnte !

Außerdem gab es noch einen Bereich, in dem vier PC aufgestellt worden waren als Internet-Cafe. Auch alles sehr schön und gepflegt. Tadeloser Zustand der Geräte, Drucker vorhanden, Wecam und alles, was für diesen Bereich benötigt wird.

Also auch gerätetechnisch alles prima !!

Sonst gab es keine aufgestellten Geräte in den drei Spielhallen !!

MIR FEHLTE ETWAS !

Ich "treibe" mich - berufsbedingt - mittlerweile seit fast zehn Jahren in Spielhallen rum. Ich habe die Spielhallen in diesen zurückliegenden Jahren natürlich berufsbedingt betrachtet. Ich habe Aufstieg und Blüte der von mir - und Gott sei Dank nicht nur von mir - bekämpften FUNGAMES und anderer Unterhaltungsgeräte mitbekommen.

MIR FEHLEN NATÜRLICH NICHT DIE FUNGAMES !

MIR FEHLEN DIE "NORMALEN" UNTERHALTUNGSGERÄTE !

In dem von mir besichtigten Objekt gab es nicht ein "normales" Unterhaltungsgerät. Es gab keinen Flipper smile , es gab kein Billard, es gab keinen Kicker, es gab kein Dart und es gab kein "normales Unterhaltungsgerät" !!

Es gab eigentlich nur 36 Stück Geldgewinnspielgeräte. Eine traurige Monokultur !

Ist das jetzt und für die Zukunft der Zustand, in dem sich die Spielhallen befinden ( werden ) ? Ist das jetzt so zementiert ?

Wir sind auf dem Weg von der Spielhalle hin zu einem modernen Entertainmentcenter. Ich als Kunde soll mich dort unterhalten.Es sollen mit diesen neuen Entertainmentcenter auch neue Kunden gewonnen werden. Wie soll das mit dieser Monokultur Geldgewinnspielgeräte passieren ? Sicher, es gibt echt tolle Geldgewinnspielgeräte. Sie gleichen in der technischen Ausstattung den Fungames von früher. Aber: Ich als neuer Kunde bin kein Spieler an einem Geldgewinnspielgerät. Ich spiele gerne. Es soll auch etwas kosten. Aber es sollte mich auch ansprechen. Das passiert mit dieser Monokultur Geldgewinnspielgeräte bei mir aber nicht.

Am Rechner sitze ich beruflich fast den ganzen Tag. Also bringt mir der vorhandene PC-Bereich auch nichts ! Ich hätte gerne etwas anderes ! Geräte, an denen ich mich, für kleines Geld, unterhalten kann. Damit könnte man mich als neuen Kunden gewinnen !

Wo gibt es herstellerseitig unproblematische Unterhaltungsgeräte ? Warum müssen solche Geräte wie TrendXX & Co. mit immer neuen technischen Features so lange aufgerüstet werden, bis sie nicht mehr SpielVO-konform sind oder zumindest als problematisch einzustufen sind ? Es erübrigt sich natürlich darauf hinzuweisen, dass diese jetzige Problematik mit diesen Geräten - die nach meinem Kenntnisstand eigentlich nie unter den originären Begriff der FUNGAMES anzusiedeln gewesen waren - selbst durch die Industrie und die Aufstellerschaft geschaffen worden ist, als die FUNGAMES in grossem Stil in den Spielhallen aufgestellt worden sind und dann auch noch mit dem Token und anderen Krücken ( PAS ) an den Geräten festgehalten worden ist. Insofern sind für die jetzige rigide Prüfung von Unterhaltungsgeräten einzig und allein die zuvor genannten zwei Institutionen verantwortlich !

Trotzdem fehen mir Unterhaltungsgeräte !!

Um unproblemtische Unterhaltungsgeräte zu bekommen, ist jetzt aktives handeln auf verschiedenen Ebenen erforderlich:

1) Dier herstellende Industrie müsste sich Gedanken über unproblematische - alternative - Unterhaltungsgeräte machen.
Dabei wäre natürlich als originäre Zielgruppe die Aufstellerschaft ebenfalls einzubinden. Dieses könnte über alle vorhandenen Verbände erfolgen.

2) Diese neuen unproblematischen Unterhaltungsgeräte wären nach Herstellung - genau wie die GGSG - einer neu einzurichtenden unabhängigen Prüfstelle vorzuführen. Diese Prüfstelle würde - wie die PTB - die Geräte nach den gesetzlichen Vorgaben prüfen. Nach erfolgter Prüfung würde die Geräte - genau wie die GGSG - eine Zulassung bekommen.

3) Sollten die augenblicklichen gesetzlichen Vorgaben als zu erdrosselnd anzusehen sein, müsste über eine Modifikation der Spielverordnung entsprechend nachgedacht werden. Die Spielverordnung steht ja momentan noch auf dem Prüfstand. In zwei Jahren könnte man sicherlich die erforderliche Vorarbeit von allen beteiligten Parteien leisten.

Durch dieses Maßnahmenpaket könnte die sich in meinen Augen abzeichnende Monokultur in den deutschen Spielhallen abgewendet werden !! Das Entertainmentcenter hätte eine Chance.

UND ICH HÄTTE MEINE UNTERHALTUNGSGEÄRTE WIEDER ! großes Grinsen großes Grinsen

Grüße


PS. Noch einmal ein recht herzliches Danke an den Betreiber der Spielhalle. Und nichts für ungut !

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 13.10.2007 21:13.

1 13.10.2007 21:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.727.750
Nächster Level: 1.757.916

30.166 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also schuld an den UHG Mangel sind u.a. die gierigen Stadtkämmerer.

Bei mir kostet zb. ein UHG (Flipper, TV) mtl 42.-€ VgSt.
Wenn es ein Ballerspiel ist (Gewalt gegen (fiktive) Menschen, Aliens oder Tiere) kostet es gleich 500.-€/mtl.
Wenn man nun die Anschaffungskosten eines neuen Flippers (ca. 5000.-€) sieht, rechnet es sich nicht mehr.

Bei TV-Geräten (u.a. FotoPlay) kommt zusätzlich noch die Ungewissheit über die Zulässigkeit hinzu.

Also, schafft die verdammte pauschale VgSt ab, entschärft diese dusselige Freispieleregelung, und dann werden auch wieder UHG's auftauchen.

Eine EU-Einheitliche Spielverordnung wäre dringend angebracht.
2 13.10.2007 22:05 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.013.995
Nächster Level: 41.283.177

4.269.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







@ tapier

Zu dem Punkt nur vorab eine kurze Stellungnahme:

Ich bin sowieso für eine vergnügungssteuerliche Gleichbehandlung aller Geräte in einer Spielhalle.

Also keine pauschale Vergnügungsteuer, sondern eine analoge Regelung zu den GGSG. Die pauschale Regelung bei den UG dürfte sowieso als nächstes gerichtlich angegangen werden.

Näheres zu meinen Gedanken bezüglich dieser Steuer ggfs. mal später in einem gesonderten Beitrag.
Ich muß da noch meine Vorstellungen mit denen von ein paar Experten in Einklang bringen.

Grüße

__________________
gmg
3 13.10.2007 22:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.961.909
Nächster Level: 2.111.327

149.418 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







So wie Tapier richtig sagt, ist die Vgst. ein Problem, weshalb sich USG nicht rechnen.

Das grössere Problem ist aber, dass die industrie alle Entwicklungskapazitäten in die GSG steckt.
Stichwort Kampf um Marktanteile.

Ein USG, dass ³6a und ³9,Abs.2 komform ist, findet z7.Zt. keine Akzeptanz beim Spielgast (Flipper, TV-Spiel und sonstige Unterhaltungsspiele) oder ist auf Grund des hohen Anschaffungspreises nicht wirtschaftlich.

Durch den Betrieb der FG sind die Gäste auch am USG gewohnt einen Vorteil, und sei er im Gewinn von Spielmarken zum Weiterspielen, zu erlangen.
Diese Uhr zurückzudrehen ist sehr schwer.

Die tatsächlich höchste Akzeptanz finden mehrplatz USG, an denen ein geringer wirtschaftlicher Vorteil zu erlangen ist.

Hier ist der Gesetzgeber gefordert bei der Ergänzung zur neuen SpielV den Weg frei zu machen für das Mehrplatzgerät, bei dem bei geringem Einsatz auch kleine Gewinne möglich sind.
Ich habe bereits in der Vergangenheit mal die Zahl max.Einsatz/Std. €33,00 - Gewinn €500,00 für alle Spielplätze in den Raum geworfen.
Nur dann ist für die Industrie ein Marktsegment geöffnet, in dem die Entwicklung von neuen Innovationen wirtschaflich interessant und für den Aufsteller wirtschaftlich tragbar sind.
Diese Geräte müssten ebenfalls mit einem Datenausdruck, analog den GSG ausgestattet sein, damit die Aufsteller gegenüber den Gemeinden einen Ansatz für einen Wirklichkeitsmaßstab haben.

Durch die Aufstellung dieser Gerätegattung (Black Jack, Mann O Mann, Schach, Backgammon u.s.w.) würde die durch die Bestimmungen der SpielV entstandene Monokultur gebrochen.

Wir bieten jetzt in einem Objekt Billard kostenlos an, weil der Betrieb gegen Bezahlung die Vgst. nicht erwirtschaftet. Das kann aber auch keine Dauerlösung sein!
4 14.10.2007 20:11 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.013.995
Nächster Level: 41.283.177

4.269.182 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Immerhin ein Wunsch !
Die technische Aussattung mit einer Ausleseschnittstelle deckt sich mit meinen Vorstellungen und wäre ein sehr gutes Argument bei der Vergnügungssteuer.

Dienstag fahre ich nach Lübbecke.

Soll ich da mal nachfragen? Könnte ja sein, dass Produktionskapazitäten freigeräumt werden können, falls man dort den Gedanken auch nicht ganz schlecht findet.

Oder gibt es noch andere Ideen ?

Grüße

__________________
gmg
5 14.10.2007 21:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.727.750
Nächster Level: 1.757.916

30.166 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also ich flippere seit ich vor den Dingern stehen konnte (und wenn auch mit einem Stuhl), es gab Zeiten da bin ich explizip in die Spielhallen gegangen um zu flippern, oder eben an neuen TV-Baller-Pläster-Spielen zu spielen.

Und eigentlich nie mit einer vermögenssteigernden Gewinnabsicht, aber einige gesetzgebende Pappnasen haben es nicht kapiert.
In anderen Ländern gibt es Arcarde-Spielhallen, die sogar von Jugentlichen besucht werden können.
Warum ist es in unserem Sch..-Land nicht möglich ?
Wärend meiner Jugend stand an jeder Trinkhalle ein TV-Gerät, Flipper, Kicker & Billard in jedem Jugendzentrum.
Und wir wurden trotzdem keine spielsüchtigen Kriminellen.
Spieler- und Jugendschutz gut und schön, aber bitte nicht übertreiben.

Heute lungern die Jugentlichen auf irgendwelchen Markplätzen herum und saufen (wobei heute geht die Jugend ja bis ende 20), sowas gab es vor 25Jahren nicht, bzw. nicht so extrem.

Oder sie hocken alleine vor ihren Playstations und können mit 16 weder lesen & schreiben, geschweige denn sich in verständlichen Deutsch artikulieren.


OK, was war vieleicht jetzt ein wenig OT, aber es lag mir auf der Zunge..


Nein, wir wollen keine Fun-Games, aber Unterhaltungsgeräte deren Betrieb sich rechnet.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 15.10.2007 14:33.

6 15.10.2007 14:27 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Chris   Zeige Chris auf Karte Chris ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 06.04.2006
Beiträge: 6
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 39.556
Nächster Level: 49.025

9.469 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Im Prinzip muß ich TAPIER recht geben.
Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, in der Sozialpädagogen in allen Spielgeräten mit Münzeinwurf den Untergang der deutschen Gesellschaft gesehen haben (unendliche Diskussionen um Spielsucht, Killerautomaten der 80ger Jahre). Die Konsequenz war grundsätzlich die Erhöhung der Vergnügungssteuer und die Diskussionen sind nicht vorbei, wenn man die Beiträge in diesem Forum verfolgt.
In unserer Kommune (23000 Einwohner) wurde zu Jahresbeginn die Vergnügungssteuer für Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit bei der Aufstellung außerhalb der Spielhalle (!) von 25,- auf 30,- EUR erhöht. Auf meine Anfrage, wieviele solcher Geräte überhaupt noch aufgestellt sind, sagte man mir: KEINE.

Kopfkratz

An dieser Stelle muß man jeden gesunden Menschenverstand ausschalten. Steuern werden sinnlos erhöht, Geräte abgebaut, das Angebot ist futsch, es wird kein Geld mehr verdient und werden auch keine Steuern mehr bezahlt.
Es wird darauf hinauslaufen, daß die Menschen zukünftig zuhause sitzen, dort trinken, rauchen und spielen, weil man das in der Öffentlichkeit nicht mehr darf oder bezahlen kann. Traurige Wirklichkeit!!
7 17.10.2007 09:26 Chris ist offline E-Mail an Chris senden Homepage von Chris Beiträge von Chris suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Brauchen die Spielhallen neben den GGSG noch Unterhaltungsgeräte ?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 4.944
Antworten: 1
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 11.287
Antworten: 15
2 Dateianhänge enthalten Snack-Automaten ./. Ladenöffnungsgesetz RLP u.a. Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.02.2024 15:13 von eisbaerin.289     15.03.2024 08:26 von Pitti81   Views: 17.691
Antworten: 10
1 Dateianhänge enthalten Änderungen zu den §§ 34f und 34h GewO i. V. m. Kreditz [...] Makler, Bauträger, Baubetreuer   21.07.2023 20:00 von Puz_zle     01.01.2024 11:10 von Puz_zle   Views: 189.399
Antworten: 3
Verkauf von Pferden, Vermietung Pferdeboxen mit Dienst [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.10.2023 08:59 von LucaGewerbe     19.10.2023 11:42 von hans-im-glück1986   Views: 106.419
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 352.280 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.752.411


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 127 | Gesamt: 0.215s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%