Offener Brief aus Augsburg! |
jasper
Kaiser
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1
05.10.2007 18:05 |
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Solon
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Meike
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Ein Satz / Forderung in dem Brief hat mir persönlich herausragend gut gefallen:
Zitat:"Herstellerfirmen, die Geräte entwickeln, die nicht der Bauart entsprechen, müssen mit einem Herstellungsverbot bestraft werden."
Ich würde diese Forderung sogar noch ausdehnen:
Herstellerfirmen und Vertriebsfirmen, die Geräte auf dem deutschen Markt verkaufen, vermieten oder verleasen, welche gem. §6a Spielverordnung nicht gewerblich aufgestellt werden dürfen, müssen pro festgestelltem Gerät ein Bußgeld von 250.000,-€ bezahlen.
Es wäre auch klasse, wenn der Versuchstatbestand beim §284 StGB mit aufgenommen würde.
Ich denke, dass man dann die Lage schnell im Griff hat.
Gruß Meike
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2
06.10.2007 08:01 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Meike schreibt:
Zitat: |
Herstellerfirmen und Vertriebsfirmen, die Geräte auf dem deutschen Markt verkaufen, vermieten oder verleasen, welche gem. §6a Spielverordnung nicht gewerblich aufgestellt werden dürfen, müssen pro festgestelltem Gerät ein Bußgeld von 250.000,-€ bezahlen.
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Meike, ganz vollständig sind Deine Gedankengänge aber noch nicht. Da muss man wohl doch noch etwas mehr darüber nachdenken und die möglichen Begrenzungen und Ausnahmeregelungen abschaffen. Von diesen haben wir doch schon in der gegenwärtigen Gesetzgebung zur Genüge.
Ist ein Bußgeld in der Höhe noch angemessen?
Vorsorglich habe ich es aber dennoch erst einmal übernommen. Hier die abgeänderte Form:
Herstellerfirmen, Handel und sonstige Anbieter, die Glücksspielgeräte, also Geräte, die die Möglichkeit einer Geldauszahlung vorsehen oder ermöglichen, in Deutschland anbieten, vorrätig halten, verkaufen, vermieten oder verleasen, etc., welche gemäß der Spielverordnung in der jeweils gültigen Form nicht aufgestellt werden dürfen, werden wegen Verleitung zum illegalen Glücksspiel strafrechtlich verfolgt und müssen pro festgestelltem Gerät ein Bußgeld von 250.000,-€ bezahlen.
Strafbar machen sich dabei ausschließlich die rechtlichen Vertreter von Unternehmen, wie Eigentümer, Geschäftsführer, Vorstände, Beiräte, Aufsichtsräte, alle gleichgestellten oder sonstige involvierten Personen.
Unabhängig von der Automatenindustrie müssen in Deutschland alle Unternehmen ohne Ausnahmen grundsätzlich bei Regel- und Gesetzesverstößen gleichbehandelt werden!
Gruß anders
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3
06.10.2007 10:09 |
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Meike
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Hallo anders,
die 250.000,-€ sind der "Standartsatz" bei den einstweiligen Anordnungen im Rahmen der Unterlassungsverfügungen Verstoß gg. UWG. Und da gerichtlich entschieden ist, dass Verstösse gg. §6a, 9 SpielV gleich Verstösse gg. UWG sind, betrachte ich den Satz als angemessen.
Ich fand es nämlich immer erschreckend, dass im Rahmen der "Roten Briefaktion" Anordnungen mit personellem und finanziellem Einsatz erstritten wurden, aber es dann soweit ich es weiß, nie zu entsprechenden Folgekontrollen und tatsächlich festgelegten Zahlungen gekommen ist.
- Somit hatte ich es für mich als zahnlosen Tiger, der zudem viel Geld kostet, abgetan.-
Die von Dir gewählte Formulierung ist unvollständig, da sie nicht alle Kriterien des §6a SpielV wiedergibt, und würde somit wieder Ausnahmen hervorrufen, die es ja eigentlich gilt, vermieden zu werden.
Auch Deine Forderung nach der "ausschließlichenen" Strafbarkeit von Verantwortlichen würde Ausnahmeregelungen hervorrufen und neue Lücken schaffen.
Auch der Techniker und Vertriebler soll sich strafbar machen. Es soll keiner sagen können "Hab ich nicht gewusst" und wenn jmd. im Verfahren die Aussage / den Nachweis bringt, dass er nur aufgrund von Weisung handelt, haben wir die Anstiftung zusätzlich mit drin.
Du siehst also, dass ich mir da schon einige Gedanken zu gemacht hatte, damit es nämlich keine Lücken und Hintertüren mehr gibt.
Mich würde auch die Meinung der Aufsteller zu diesem offenen Brief interessieren, der, so habe ich es jedenfalls verstanden, ein Aufruf an die Aufsteller, die Hersteller und den Gesetzgeber ist.
Oder wie seht Ihr das?
Gruß Meike
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4
06.10.2007 12:08 |
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anders
Kaiser
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@Meike,
ich war mir bis zu Deiner „Aufklärung“ sicher, dass ich es allumfassender gemacht habe!
Die Formulierung: - gemäß der Spielverordnung in der jeweils gültigen Form – beinhaltet doch den § 6 a und § 9 SpielV automatisch.
Sonst muss neu es heißen: - gemäß der Spielverordnung in der jeweils gültigen Form, insbesondere der § 6 a, 9 SpielV.
Und - alle gleichgestellten oder sonstigeninvolvierten Personen - ist doch auch unzweideutig.
Bedeutet doch von oben nach unten, ohne Ausnahmen und durchgehend!
Das alles muss doch nur sein, weil man dann auf keiner Ebene mehr zu einem lächerlichen „Spendengeld“ ohne Auswirkungen auf die möglichen kriminellen Energien und Neigungen mehr kommen kann! Ist das nicht schlimm?
Übrigens bin ich momentan von meiner Formulierung immer noch überzeugt. Aber bleiben wir jetzt lieber beim Hauptthema.
An alle
Ein Glücksspielmotto: Persönliche Interessen gehen immer vor gegaukeltem Allgemeinwohl und Spielerschutz in Deutschland!
Spätestens jetzt werden und müssen es „alle“ wissen, welche Brisanz hinter dem offenen Brief von Herrn Eiba wirklich steckt!
Aber nicht nur aufgrund des offenen Briefes von Herrn Eiba, wird sich mit Sicherheit auch jetzt kein „Involvierter“ zeigen, um an einer Aufarbeitung der jahrzehntelangen verfehlten Glücksspielpolitik in Deutschland mitzuwirken.
Wetten das?
Nach den Fakten und Vorgaben würden mich jetzt auch sehr die Ansichten zu de Thema aus den Bundesländern interessieren.
Gruß anders
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5
06.10.2007 14:14 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
Ich würde mich wirklich nicht um die Höhe eines Bussgeldes streiten. Es wäre vielleicht viel nützlicher, wenn der herstellenden Industrie gesetzlich aufgegeben wird, in alle Spielgeräte einen "manipulationssicheren" Ewigspeicher über die Einspielergebnisse einzubauen.
Dieser Ewigspeicher, den es durch die tatkräftige Arbeit der herstellenden Industrie leider noch nicht in den Spielgeräten gibt, der auch durch eine "Neuaufstellung" nicht zu löschen ist, wäre dann eine gute Grundlage, um den wie auch immer gearteten Schaden festzustellen, und diesen dann im Wege der Abschöpfung von den Verantwortlichen zu realisieren. Da beim "Abschöpfen" das Erlangte ( Eingeworfene) die Bemesssungsgrundlage darstellt, und heutzutage nach meiner Kenntnis der Streifen von aktuellen Geräten locker im Monat Beträge von mehr als 10.000 € "Erlangt" werden, ergäben sich zwangsläufig flotte Beträge in Abhängigkeit zur zeitlichen Aufstellung und Nutzung des Gerätes. Damit wäre auch die so oft gerichtlich gewünschte Einzelfallentscheidung locker zu realisieren.
Technisch ist der unlöschbare Ewigspeicher sicherlich leicht herstellbar. Man muss es natürlich wollen !!
Nach einigen, wenigen, publukumswirksamen Aktionen würden sich die Beteiligten überlegen, welche Technik in die Geräte eingebaut wird.
Trotzdem sehe ich den offenen Brief von "Harlekin" auch als zweiseitiges Schwert an. "Der Österreicher" wird jetzt durch die Aufstellerschaft so groß gemacht, wie es seinerzeit, als er noch eine sehr gute Produktpolitik hatte, P. G. gemacht worden ist. Wo das hingeführt hat, zeigen die aktuellen Klagen aus der Aufstellerschaft.
Die M. G. Nachfolger mit den Namen "NovoXXX" sind aus Spielersicht offensichtlich hochinteressante Spielgeräte.
Sie haben aber nach meiner Einschätzung für die Aufstellerschaft auch ein nicht unerhebliches finanzielles Gefährundungspotential.
Ich würde jetzt erst einmal darauf warten, was der Bund-/Länderausschuß im nächsten Monat für Äußerungen zum Höchstgewinn tätigen wird !
Hat jemand schon gehört, dass angeblich der tatsächliche Höchstgewinn pro Spiel auf 1.000 € ( analog 100.000 Punkte ) begrenzt werden soll ?
Grüße
__________________ gmg
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6
06.10.2007 18:53 |
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TM
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@gmg schreibt:
Dieser Ewigspeicher, den es durch die tatkräftige Arbeit der herstellenden Industrie leider noch nicht in den Spielgeräten gibt, der auch durch eine "Neuaufstellung" nicht zu löschen ist, wäre dann eine gute Grundlage, um den wie auch immer gearteten Schaden festzustellen, und diesen dann im Wege der Abschöpfung von den Verantwortlichen zu realisieren. Da beim "Abschöpfen" das Erlangte ( Eingeworfene) die Bemesssungsgrundlage darstellt, und heutzutage nach meiner Kenntnis der Streifen von aktuellen Geräten locker im Monat Beträge von mehr als 10.000 € "Erlangt" werden, ergäben sich zwangsläufig flotte Beträge in Abhängigkeit zur zeitlichen Aufstellung und Nutzung des Gerätes. Damit wäre auch die so oft gerichtlich gewünschte Einzelfallentscheidung locker zu realisieren. ---------------------------------------------------------------------------
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Hallo gmg,
damit kein falsches bild entssteht du meinst doch damit illegale betriebene fungame und nicht unsere geldspielgeräte.
tm
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7
06.10.2007 19:52 |
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gmg
Foren Gott
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@ tm
ich rede von Nachbaugeldspielgeräten, die nicht der durch die PTB genehmigten Bauart entsprechen. Mithin um GGSG, die keine ordnungsgemäße Zulassung haben. Und natürlich nur bei entsprechender Beweislage, dass der Hersteller diese Geräte auch gebaut hat
Damit werden diese Geräte nach meiner Auffassung illegal betrieben.
Zusammen mit der angedachten Herstellerinanspruchnahme (über die Abschöpfung ) geht der Zug ab ! Das macht dann nicht einige tausend Euro für mehr als zehntausend Geräte aus !
Den Satz eines Herstellungsverbotes für die Herstellerfirmen würde ich aber so nicht aussprechen. Es geht doch um deutsche Arbeitsplätze. Ist nicht unwichtig in der heutigen Zeit.
Das kann man viiiiel besser finanziell über ein Bussgeld regeln.
Grüße
__________________ gmg
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9
06.10.2007 20:20 |
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jasper
Kaiser
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@gmg
Ein „Ewigspeicher“ sollte wirklich nicht das Problem sein, eine Problemlösung ist solch ein Speicher jedoch nicht.
Allein über einen Speicher ist der faire Wettbewerb nicht sicherzustellen. Herr Eiba dürfte daher im Sinne aller Automatenaufsteller geschrieben haben, dass wir baugleiche und nicht fernsteuerbare Geräte brauchen.
Das „zweiseitiges Schwert“ des Österreichers hat uns das wirtschaftliche Überleben ermöglicht. Diese Geräte kamen zur rechten Zeit. Ohne die Geräte aus Österreich hätte ein Massensterben eingesetzt. Geräte die nicht ihre Leasinggebühren einspielen und nach 4 Monaten bei ebay wenn überhaupt für 30% ihres ursprünglichen Verkaufpreis versteigert werden, sind der wirtschaftliche Tod für uns alle.
Das ein österreichisches „Monopol“ genauso gefährlich ist wie das bisherige Monopol aus NRW ist klar. Beim Überlebenskampf zählt dies jedoch nur am Rande.
PS: Schaut auch mal nach Kassel!!
@gmg
Es geht doch um deutsche Arbeitsplätze. Ist nicht unwichtig in der heutigen Zeit.
Arbeitsplätze dürfen keine Entschuldigung sein für illegales Handeln. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, je mehr Arbeitsplätze man geschaffen hat, umso illegaler darf gehandelt werden. Wie hoch darf denn die Geldstrafe sein, dass der Betrieb anschießend nicht dicht machen muss?
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06.10.2007 20:43 |
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tfis
Tripel-As
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Mir scheint, die persönliche Freude darüber, dass dem "Intimfeind" Anteile weggenommen werden macht etwas blind.
Die Novoline-Geräte zu loben und als zukunftsweisend zu bezeichnen halte ich für kurzsichtig, wo doch genau diese Mietabhängigkeit eigentlich zu vermeiden sein sollte. Wenn das Mietkonzept erfolg hat, werden andere Hersteller es übernehmen.
Wenn ein zweiter, naja, "grosser Fisch" ins Becken schwimmt, fühle ich mich nicht sicherer.
Bei dem einem wusste man wenigstens, woran man ist.
Mit einer Friß oder Stirb Mentalität über einen neuen Markt hereinzubrechen, mit Unmengen an Kapital im Rücken auf Einkaufstour in allen Bereichen, erinnert mich zunächst an Heuschrecken und nicht an den Retter der kleinen Leute, der dem Grossen zeigt, wo´s langgeht.
Edit:
"Wenn, ja wenn nicht wieder die Gier das Gehirn zu fressen scheint…"
Das kann mach auch glänzend auf einige Aufsteller beziehen...
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tfis: 11.10.2007 15:24.
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11
11.10.2007 15:19 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo tfis,
ich habe den Brief etwas anders verstanden.
Es geht hier sicherlich nicht um eine persönliche Fehde, sondern eher darum, dass jemand erkannt hat, dass GGSG nicht immer gleich "arbeiten" und dass eine Branche kurz davor steht, über die Klippe geschubst zu werden.
Ich habe es so verstanden, dass es darum geht, dass Ihr alle mit dem gleichen "Material" arbeiten sollt und nicht jemand Insiderwissen nutzen darf. - Im Börsengeschäft wäre dies übrigens strafbar.-
Ich habe es als Aufruf an die Aufsteller verstanden, endlich zu verstehen woran es liegt, dass eine Branche zu Grabe getragen wird und als Aufruf an die Hersteller sich aus Eurer Branche rauszuhalten.
Und der Ruf ging vor allem nach Österreich.
Gruß Meike
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12
12.10.2007 17:53 |
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Marthy
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Hi,
eine wirklich gute Idee, der ich mich gerne anschließe.
Es ist nicht mehr schön meine liebe Meike, die Allwissende.Amen.
Munter bleiben
Gruß Marty
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14
12.10.2007 20:13 |
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jasper
Kaiser
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Hallo Stratmann,
Du hast Dich also dem Aufruf zum „Forum-Boykott“ angeschlossen.
Warum sollte sich Meike gerade jetzt, wo es doch von Tag zu Tag interessanter wird, aus unserer Branche raushalten? Da Du Deinen letzten Auftritt hier (als Stratmann) bereits hattest, bitte nicht diese Frage beantworten!
Ich finde, wir bräuchten noch viel mehr Meike`s und viel weniger Personen deren Köpfe seit Jahren im Sand stecken. Wir brauchen auch keine Personen , die mit vorgehaltener Hand anderen Leuten vorgeben wollen was sie wie zu tun zu haben und selbst nichts tun, damit sie bloß nicht auffallen.
Ich hoffen, dass Du, als alter „adp-insider“, Deinen „Boykottaufruf“ mit „Wolf“ abgesprochen hast. Mach bitte keine Alleingänge. Ich finde es überhaupt nicht schlimm, dass das Deine letzten Zeilen waren. Wenn Du nun ein Forum weniger beschreibst, dürfte es Dir auch leichter fallen den Spitzenplatz als „Top Poster“ zu verteidigen. - Schönen Gruß an Deine Nicks!
PS: Marty!
Und ich finde: Lieber allwissend, als nichts Wissen (wollen)!
Ohne Marty sind es nur noch 9! - Bald haben wir alle 11 Jasager zusammen.
Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 12.10.2007 20:38.
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12.10.2007 20:25 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Herr Stratmann,
da ich das Segeln auf der Irischen See gelernt habe, stört es mich nicht, wenn mir der Wind ins Gesicht bläst.
Ich weiß, dass es einige Menschen stört, wenn jemand gradlienig ist, sich nicht "bauchpinseln" lässt und zudem in der Lage ist, ohne Angst um die nächste Gerätelieferung, den Miet- oder Leasingvertrag etwas anzusprechen, was vielen auf der Seele brennt.
Gruß an Alle,
man muss sich bei einem solchen Aufruf immer überlegen, warum so etwas erfolgt.
Würde man dies tun, wenn man argumentativ kontern könnte?
Würde man das tun, wenn man davon überzeugt ist, dass man recht hat?
Gruß Meike
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12.10.2007 22:05 |
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