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Zum Ende der Seite springen Sportwetten 23 Bewertungen - Durchschnitt: 8,0923 Bewertungen - Durchschnitt: 8,0923 Bewertungen - Durchschnitt: 8,09
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schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Dass der derzeit geltende Staatsvertrag zum Wettmonopol in Deutschland 2011 ausläuft, dürfte bekannt sein. Nun haben DFB, DFL, DOSB und die Stiftung deutsche Sporthilfe eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in dem sie eine (regulierte) Öffnung des Sportwettmarktes fordern. Da wittert der organisierte Sport wohl eine neue Einnahmequelle, auch wenn der Staat einen Teufel tun und darauf verzichten wird.

http://www.kicker.de/news/fussball/bunde...tenmarktes.html

schneiderlein
21 05.05.2010 15:06 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
Solon
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prochnau prochnau ist männlich
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Ist eigentlich nur logisch und konsequent, dass sich der organisierte Sport in dieser Angelegenheit mal zusammentut und für eine gemeiname Sache einsteht, zumal alle Beteiligten von einer solchen Öffnung profitieren würden. Ich bezweifle aber auch ganz stark, dass das irgendeinen Effekt hat. Und schon gar nicht jetzt, wo doch herausgekommen ist, dass Deutschland in den kommenden Jahren sowieso schon mit weniger Finanzmitteln aufgrund fehlender Steuererträge auskommen muss.
22 07.05.2010 09:24 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Solon
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schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Zumal ich auch gar nicht so sicher wäre, ob eine weitere Bezuschussung des Sports so sinnvoll ist. Denn wenn beispielsweise bei Fußballvereinen plötzlich das Geld da wäre, um 100 Mio. Euro für einen Spieler zu zahlen, dann haben wir hier bald ähnliche Misverhältnisse wie in anderen Ländern Europas und das gilt es meiner Meinung nach zu verhindern.

schneiderlein
23 10.05.2010 15:00 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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Das sehe ich ähnlich. Wenn selbst Regionalligaspieler bereits Monatsgehälter von 10.00 Euro und mehr verdienen, dann stimmt doch irgendetwas mit der Verhältnismäßigkeit nicht mehr. Ich bin auch der Meinung, dass man diese Entwicklung nicht auch noch weiter vorantreiben muss, wenn noch mehr Gelder in den Sport gepumpt werden. Oder man müsste exakt festsetzen, dass solche Gelder nur für kleine Vereine, Sportausrüstung und Jugendförderung ausgegeben werden darf.

march
24 13.05.2010 15:21 march ist offline Beiträge von march suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Es geht hier doch gar nicht um den (Massen-) Sport!

Das ist das Ergebnis des inzwischen unkontrollierbar gewordenen Föderalismus in Deutschland.

Wer nationale Verantwortung auf die unbedarften Gemeinden, etc. verlagert, will doch nur die umsetzbaren Entscheidungen der EU in nationales Recht verhindern.

Es geht hier um die Schaffung neuer Versorgungsmöglichkeiten und Posten für Politiker und Lobbyisten. Mit jeder neuen Wahl einen weiteren gesicherten Rentenanspruch.

Warum gibt es sechzehn Lottogesellschaften in Deutschland, wenn man mit einer Zentralgesellschaft das gleiche Ziel erreicht. Hier werden doch nur die Spielergewinne zweckendfremdet und/oder verpulvert.

Man sollte mal die Parteienzugehörigkeit der Geschäftsführer und sonstiger überflüssiger Postenträger bei Lotto und Toto ermitteln, erst dann kann man aus reinem Mitleid auch für diese Versorgungsmethode Verständnis aufbringen.

Nicht der Sportler ist das Problem, denn den braucht man doch sowieso nur auf Zeit.

Was hat man in den letzten Jahrzehnten eigentlich gemacht???

schneiderlein hat die Problematik und Fakten doch schon gefunden - Zitat unter:
http://www.kicker.de/news/fussball/bunde...twettenmarktes.
...
Bereits Anfang März hatten die in der Initiative Profisport Deutschland (IPD) vereinigten Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL), Basketball-Bundesliga (BBL), Deutsche Eishockey-Liga (DEL) und Handball-Bundesliga eine kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarkts gefordert. "Damit einhergehen muss eine Garantie für eine nachhaltige Finanzierung des Amateur- und Breitensports", betonte damals Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung und Sprecher der IPD. Die bestehende Monopol-Struktur im Bereich Sportwetten hätten in mehrfacher Hinsicht versagt. Sowohl der Sport als auch Wettanbieter und ehrliche Wettkunden seien zu Verlierern des Systems geworden. Das Ziel der Suchtvorbeugung sei verfehlt worden

Übrigens gab es das Thema schon mal vor einigen Jahren.

Bedeutet das eine neue Chance für Bwin in Deutschland?
25 13.05.2010 19:40 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
march march ist männlich
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Zitat:
Original von anders

Warum gibt es sechzehn Lottogesellschaften in Deutschland, wenn man mit einer Zentralgesellschaft das gleiche Ziel erreicht. Hier werden doch nur die Spielergewinne zweckendfremdet und/oder verpulvert.


Ein guter Punkt, da stimme ich dir absolut zu. Zumal es sämtliche Strukturen und Funktionsweisen nur unnötig verkompliziert. Eine plausible Erklärung für diese Handhabe will mir abgesehen von deinen Unterstellungen auch nicht einfallen. Es gibt dafür einfach keinen Grund.
26 15.05.2010 17:02 march ist offline Beiträge von march suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Bwin wird es in Deutschland vorerst trotzdem nicht geben. Wie kommst du darauf?
27 18.05.2010 15:08 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
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Ich könnte mir schon vorstellen, dass es für private Sportwettanbieter bizeiten noch eine Chance gibt, denn ich glaube, dass das staatliche Monopl auf Dauer nicht zu halten sein wird. Gerade in Anbetracht der Entwicklungen im europäischen Ausland nicht. Wir werden wohl abwarten müssen, was das Jahr 2011 und die dann anstehenden Verhandlungen um den Glücksspilstaatsvertrag bringen werden.

march
28 26.05.2010 13:42 march ist offline Beiträge von march suchen
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Hallo,

nach Erkenntnissen des Deutschen Buchmacher Verbandes würde der Staat (von angenommenen zehn Millarden Euro Wettumsätzen) 200 Millionen Euro mehr verdienen, würde der Sportwettmarkt legalisiert werden. Spätestens bei diesen Zahlen dürfte klar sein: Eine (zumindest Teil-)Öffnung wird kommen.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
29 27.05.2010 07:13 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Und welche "Erkenntnisse" hat der Deutsche Buchmacher Verband bezüglich der fehlenden 9.800.000.000 € ?

Wo bleiben die ?
Bei den Wettanbietern im Ausland ?


Pro Milliarde Wetteinsatz "kassiert" der deutsche Staat also lächerliche 20 Millionen € ? > 2 % !!

Das lohnt sich nicht !!

Grüße

__________________
gmg
30 27.05.2010 07:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
foerster foerster ist männlich
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Aufgrund der anstehenden WM sind Sportwetten in aller Munde - und die staatlichen Anbieter verziehen das Gesicht. Zu viele illegale Anbieter versauen das Geschäft und sorgen mit verschleppten Wettbüros und juristischen Tricksereien für schlechte Zahlen bei Oddset und Toto. Hinzu kommt das Werbe- und Internetverbot, womit man schlechte Chancen hat gegen ausländische Anbieter. Das wurde bereits deutlich beim letzten Länderspiel der deutschen Nationalmannschaft, als man Bwin-Banner am Spielfeldrand sehen konnte. Die Laune könnte da wohl bloß der Einzug des deutschen Teams ins Finale verbessern.

http://isa-guide.de/gaming/articles/2971...konkurrenz.html

foerster
31 01.06.2010 15:45 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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http://isa-guide.de/gaming/articles/2971...konkurrenz.html

So ein Quatsch - isa-guide.de ist damit natürlich nicht gemeint.
32 02.06.2010 03:07 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Was ist Quatsch?
33 04.06.2010 12:39 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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http://isa-guide.de/gaming/articles/2971...konkurrenz.html

Nicht gegen die unerlaubte Konkurrenz muss sich Lotto Rheinland-Pfalz GmbH wehren sondern gegen die vielen deutschen und gesetzlichen Möglichkeiten.

Ob man deshalb aber gleich ein nicht ganz billiges Spezialisten-Team mit Sitz in Mainz etablieren muss, sei einmal dahin gestellt. Dem Bericht zufolge will man damit doch nur die neuen und verstärkten Werbemaßnahmen und die "Oddset-Premium-Annahmestellen" rechtfertigen.

Deshalb muss man sich aber auch hier fragen, ob da nicht ein großer Teil von Spielergewinnen rechtswidrig und grundlos „verpulvert“ wird. Sollte man nicht lieber dem Glücksspieler sein ihm zustehenden Gewinn zu 100 % auszahlen und nicht durch fragwürdige Erklärungen seinen Gewinn schmälern?

Warum jammert/wettert der Verantwortliche für die Sportwetten bei der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, Dirk Martin, eigentlich so halbherzig gegen Teile des deutschen Glücksspielwesens? Nicht nur die illegalen Wettbüros, was man dabei auch immer verstehen mag, sind das „Dirk Martin-Problem“. Es sind wohl eher die fehlenden nationalen Regelungen ohne Ausnahmen im deutschen Glücksspiel.

Warum fordert er z. B. nicht ganz klar das Verbot der Fernsehglücksspiele und (Strip-) Pokerturniere? Da geht doch auch ein Großteil seiner möglichen Mittel hin. Und die Wirtschaftskrise wird auch einen Teil seiner erhofften Einnahmen geschluckt haben.

Ein Monopolbetrieb, dazu noch staatlich gefördert, wird auch künftig immer einen großen Vorteil gegenüber dem nichtmonopolierten Unternehmen haben. Aber muss das gleich soweit gehen, dass die Lotto Rheinland GmbH auch in Ungarn stümperhaftes deutsches Recht anwenden will? Irgendwie macht das schon Angst.

Unerklärlich ist auch, dass er sich über die Steuern und sonstigen Abgaben so aufregt. Welche Aufgabe hat eigentlich der Monopolist Lotto Rheinland-Pfalz gegenüber dem Gesetz und Bürger?

Hierzu das Zitat:

Das Monopol ist aber an Auflagen geknüpft. Hohe Abgaben ans Land sowie ein weitgehendes Werbe- sowie ein totales Internetverbot schaden der Markttauglichkeit. Und die kommerzielle Konkurrenz zahlt nach wie vor weder Steuern und Abgaben noch bemüht sie sich um zurückhaltende Werbung. Während beispielsweise Lotto Rheinland-Pfalz weder in Stadien noch im Fernsehen für Oddset werben darf, konnte ein illegaler Wettanbieter ungeniert am vergangenen Samstag beim Länderspiel Ungarn gegen Deutschland im öffentlich-rechtlichen Fernsehen massive Bandenwerbung für sich machen.

Ein weiterer Höhepunkt seiner Äußerungen (Zitat): „So unterstützt jeder abgegebene Tippschein auch direkt den Amateurfußball in Rheinland-Pfalz.“

Wir hoch ist der regelmäßige Anteil eines Tippscheines für den Amateurfußball in Cent/€? Wo findet man die nachprüfbaren Zahlen und Beträge?

@ foerster hieraus ergibt sich u. a. der Begriff: Quatsch. Ist doch noch sehr human gewählt, oder?
34 05.06.2010 05:27 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Anbei ein Entscheidungstext zur Versiegelung von (Sport-)Wettbüros nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts:

Leitsatz:

Das Nds. Innenministerium kann als Glücksspielaufsichtsbehörde zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels Untersagungsverfügungen im Wege unmittelbaren Zwanges auch durch Versiegelungen von Wettbüros durchsetzen.

Auf § 26 Nr. 1 Nds. SOG kann eine solche Versiegelung hingegen nur vorübergehend als Eilmaßnahme gestützt werden.

Gründe:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat keinen Erfolg.

Der Antragsgegner stellte bei örtlichen Kontrollen am 22. und 28. Oktober 2009 fest, dass die Antragstellerin in zwei von ihr betriebenen Betriebsstätten in B. Sportwetten der Firma "C. " vermittelte; die Firma "C. " ist nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 4 NGlüSpG. Der Antragsgegner versiegelte deshalb gestützt auf § 26 Nr. 1 Nds. SOG sofort vollziehbar verschiedene von der Antragstellerin für die Vermittlung der Sportwetten genutzte Geräte sowie die Eingangstür einer ihrer beiden Betriebsstätten.

Das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der am 9. November 2009 erhobenen Klage gegen die am 22. und 28. Oktober 2009 erfolgten Sicherstellungen wiederhergestellt und zur Begründung ausgeführt, dass der Antragsgegner zwar grundsätzlich auch zur Sicherstellung nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG befugt sei, es vorliegend zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt der Kammer aber an der erforderlichen "gegenwärtigen Gefahr" i. S. d. § 2 Nr. 1b Nds. SOG fehle. Denn die Antragstellerin habe erklärt, die unerlaubte Vermittlungstätigkeit aktuell einzustellen. Zur Fortdauer der Sicherstellung müsse deshalb eine Wiederaufnahme der umstrittenen Tätigkeit mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in allernächster Zeit" erfolgen. Hierfür lägen keine hinreichenden Anhaltspunkte vor.

Um dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Rechnung zu tragen, hat der Antragsgegner die Versiegelung aufgehoben.

Soweit die Antragstellerin darin eine Erledigung der Sicherstellung sieht, kann ihr nicht gefolgt werden. Erledigt ist ein Verwaltungsakt - wie hier die Sicherstellung (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08 -, NdsVBl 2009, 283 ff.; NdsRpfl 2009, 363 ff.; NordÖR 2009, 403 ff.; NVwZ-RR 2009, 954 ff.) -, wenn von ihm keine Rechtswirkungen mehr ausgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 7 C 5/08 -, NVwZ 2009, 55 f., m. w. N.). Das ist vorliegend - auch für das vorläufige Rechtsschutzverfahren - hinsichtlich der Sicherstellungen vom 22. und 28. Oktober 2009 nicht der Fall. Die dabei ursprünglich versiegelten Gegenstände sind weiterhin vorhanden und können tatsächlich problemlos erneut versiegelt werden. Auch rechtlich ist dies nach §§ 26 ff. Nds. SOG nicht ausgeschlossen. Dazu kann offen bleiben, ob ein Gegenstand, der von der Behörde in Vollzug des § 29 Abs. 1 Nds. SOG, d. h. wegen Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung, herausgegeben worden ist, nachfolgend gestützt auf die ursprüngliche Verfügung nochmals sichergestellt werden kann oder ob eine Sicherstellung nur jeweils einmal möglich ist - wie offenbar die Antragstellerin geltend machen will; eine solche Fallgestaltung ist vorliegend jedenfalls nicht gegeben. Denn der Antragsgegner hat die sichergestellten Gegenstände nicht wegen Wegfalls der Voraussetzungen durch "Entsiegelung" i. S. d. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG herausgegeben, sondern allein, um dem verwaltungsgerichtlichen Beschluss nachzukommen. Einem solchen prozessualen Verhalten kommt nicht die gleiche Wirkung wie einer Herausgabe nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG zu; es lässt vielmehr das Recht der Behörde unberührt, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen und im Obsiegensfalle die betroffenen Gegenstände erneut zu versiegeln. Schließlich erledigt sich eine Sicherstellung nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG grundsätzlich auch nicht allein durch Zeitablauf.

Die demnach zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist allerdings in der Sache unbegründet, da jedenfalls heute eine erneute Versiegelung nicht mehr auf § 26 Nr. 1 Nds. SOG gestützt werden kann. Dies ergibt sich aus folgenden Überlegungen:

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GlüStV, § 22 NGlüSpG (vgl. zum Vorrang gegenüber § 15 Abs. 2 GewO: BVerwG, Urt. v. 21.6.2006 - 6 C 19/06 -, BVerwGE 126, 149 ff.) hat der Antragsgegner, dem nach § 23 Abs. 1 Satz 1 NGlüSpG in Niedersachsen die Glücksspielaufsicht obliegt, u. a. die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass unerlaubtes Glücksspiel unterbleibt. Zu diesem Zweck kann er nach § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV im Einzelfall die erforderlichen Anordnungen erlassen, und zwar gemäß Satz 3 dieser Bestimmung insbesondere (vgl. dazu, dass die Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend ist: Nds. LT- Drs. 15/4090, S. 70) auch die Vermittlung unerlaubter Glücksspiele untersagen. Eine solche Untersagungsverfügung ist nach § 9 Abs. 2 GlüStV sofort vollziehbar und wird nach Maßgabe des Landesrechts mit den darin vorgesehenen allgemeinen Zwangsmitteln, in Niedersachsen also gemäß § 70 NVwVG, §§ 64 ff. Nds. SOG vollstreckt. Wird - wie hier wegen eines Verstoßes gegen den GlüStV und das NGlüSpG, d.h. wegen der Vermittlung von in Niedersachsen nicht zugelassenen Sportwetten - die Ausübung der betroffenen gewerblichen Tätigkeit untersagt, so schließt die Befugnis, eine solche Verfügung mit unmittelbarem Zwang nach § 69 Nds. SOG durchzusetzen, grundsätzlich auch das Recht ein, Gegenstände oder Räume, die zum Zweck der unerlaubten Gewerbeausübung genutzt werden, sicherzustellen bzw. zu versiegeln (vgl. auch Nds. MI, Nds. LT-Drs. 16/1803, S. 2). Dies ist im allgemeinen Gewerbe- (vgl. § 35 Abs. 5 GewO a. F. sowie dazu Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Loseblatt, 55. Ergänzungslieferung, Stand August 2009, § 35 GewO, Rn. 171 f.; Tettinger/Wank, GewO, 7. Aufl., § 35, Rn. 191 f., jeweils m. w. N.) und Handwerksrecht (vgl. zu § 16 Abs. 9 HwO Schmitz, in: Schwannecke (Hrsg.), HwO, Loseblatt, Stand III/10, § 16, Rn. 42) anerkannt; für das Glücksspielrecht gilt nichts anderes (vgl. nur VG Bremen, Beschl. v. 29.4.2010 - 5 V 386/10 -, juris). Dass solche Gegenstände oder Räume ggf. auch anderweitig und dann zu legalen Zwecken genutzt werden können, steht der Sicherstellung bzw. Versiegelung insbesondere bei einem beharrlichen Verstoß weder grundsätzlich entgegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2005 - 8 ME 52/05 -, GewArch 2005, 381 f., m. w. N.) noch ist eine solche Maßnahme unverhältnismäßig (§ 69 Abs. 6 Nds. SOG), da eine lediglich zwangsgeldbewehrte Untersagungsverfügung im Sportwettenbereich nach den gerichtsbekannten Vollzugserfahrungen in Niedersachen (vgl. Nds- LT- Drs. 16/1803, S. 3) und anderen Bundesländern (vgl. etwa VG Bremen, Beschl. v. 29.12.2009 - 5 V 1886/09 -, sowie VG München, Urt. v. 31.7.2008 - M 22 K 08.1806 -, jeweils juris) häufig wenig erfolgversprechend ist (OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 8.5. 2009 - 1 S 70/08 -, juris). Es ist dann vielmehr Aufgabe des jeweils Betroffenen, für eine "Freigabe" darzulegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.5.2005, a. a. O.), dass die bisherige, rechtswidrige Nutzung tatsächlich aufgegeben worden ist und keine Wiederholungsgefahr (vgl. dazu etwa Senatsbeschl. v. 25.11.2009 - 11 ME 376/09 -, Aktenzeichen des PB der Antragstellerin: D., Aktenzeichen des Antragsgegners: E., sowie VG München, Beschl. v. 7.10.2008 - M 22 E 08.4772 -, juris) mehr besteht. Dazu eignen sich etwa die vom Antragsgegner genannten Gesichtspunkte, nämlich die Abmeldung des untersagten Gewerbes, die dauerhafte Abgabe der zur Vermittlung genutzten Geräte, die Kündigung der Geschäftsbeziehungen zu dem Veranstalter des unerlaubten Glücksspiels sowie die Einstellung jeglicher Werbung hierfür.

Steht dem Antragsgegner die umstrittene Befugnis zur Versiegelung von Räumen und Gegenständen, die der Vermittlung von in Niedersachsen nicht zugelassenem Glücksspiel dienen, somit zwar zu, so ist dabei aber doch grundsätzlich das o. a. normale Verfahren einzuhalten, also eine Untersagungsverfügung zu erlassen und ggf. mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Die genannten speziellen Bestimmungen des Glücksspielrechts schließen insoweit nach der Subsidiaritätsklausel des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nds. SOG einen Rückgriff auf die Sicherstellung nach § 26 Nds. SOG regelmäßig aus. Raum für eine ergänzende Anwendung dieser Bestimmung verbleibt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nds. SOG ("soweit"Augenzwinkern allenfalls in den Fällen, in denen eine Verfügung nach dem spezielleren Glücksspielrecht nicht rechtzeitig getroffen werden kann, weil etwa der Verantwortliche (noch) nicht feststeht oder eine - hier vorliegend anlässlich der Betriebsbesichtigungen festgestellte - unerlaubte und nach § 25 NGlüSpG auch strafbare Vermittlungstätigkeit sofort wirksam zu unterbinden ist. Auch in diesen Sonderfällen kann die auf das Polizeirecht (§ 26 Nds. SOG) gestützte Sicherstellung als "Sofortmaßnahme" aber nur zeitlich befristet, nämlich nur so lange aufrechterhalten werden, bis der Erlass einer "normalen" Grundverfügung nach dem Glücksspielrecht möglich ist. Eine "parallele" Eingriffsmöglichkeit sowohl nach dem Nds. SOG als auch nach dem Glücksspielrecht besteht hingegen schon nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nds. SOG nicht; sie würde zudem unnötige Abgrenzungsprobleme aufwerfen, da die Voraussetzungen beider Eingriffsmöglichkeiten nicht vollkommen deckungsgleich sind - so setzt etwa die Anwendung unmittelbaren Zwanges anders als die Sicherstellung nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG keine "gegenwärtige Gefahr" voraus.

Gemessen an diesen Vorgaben kann eine erneute Versiegelung heute nur noch in Vollzug der inzwischen vom Antragsgegner erlassenen Untersagungsverfügung vom 29. Oktober 2010 ergehen. Darin ist der Antragstellerin sogar ausdrücklich "die Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen Sachen in Form der Schließung der Betriebs- und Geschäftsräume" angedroht worden. Auf die hier umstrittenen Sicherstellungsverfügungen vom 22. und 28. Oktober 2009 nach § 26 Nr. 1 Nds. SOG kann eine solche Versiegelung hingegen nicht mehr gestützt werden, so dass das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der fristgerechten Klage gegen die letztgenannten, hier allein streitigen Verfügungen im Ergebnis zu Recht wiederhergestellt hat.

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Im gestrigen Auslandsjournal XXL zum Thema "Global Player - Die Weltmacht Fußball", gab es auch einen spannenden Beitrag zum Thema Sport- bzw. Fußball-Wetten mit Schwerpunkt auf die asiatische Wettmafia, die vor allem auf europäische Vereine setzt.

Das Video dazu gibt es hier:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/v...m-09.-Juni-2010

schneiderlein
36 11.06.2010 09:33 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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Zitat:
Original von schneiderlein
Im gestrigen Auslandsjournal XXL zum Thema "Global Player - Die Weltmacht Fußball", gab es auch einen spannenden Beitrag zum Thema Sport- bzw. Fußball-Wetten mit Schwerpunkt auf die asiatische Wettmafia, die vor allem auf europäische Vereine setzt.

Das Video dazu gibt es hier:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1065862/auslandsjournal-xxl-vo
m-09.-Juni-2010#/beitrag/video/1065862/auslandsjournal-xxl-vom-09.-Juni-201
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schneiderlein


Politik und Lobbyismus schaffen durch ihre Gesetzgebungen doch erst die Grundlagen und Möglichkeiten für die Wett-Maffia und sonstige Mauscheleien im Glücksspielbereich.

Ob, wann oder wie die Wett-Maffia so richtig zuschlägt hängt von der weiteren Globalisierung und Liberalisierung der Glücksspiele und Wettmärkte in Deutschland ab.

Eine Globalisierung und Liberalisierung ohne eine „nationale Glücksspielregelung ohne Ausnahmen gleich welcher Art“ und den "Verhältnissen angepassten realistischen Besteuerung auf nationaler Ebene" können doch nur die Manipulationen im Glücksspiel verhindern.

Es wird ja noch nicht einmal ein grundsätzliches Berufsverbot und die Schließung von Unterrnehmen veranlasst.

Wetten, dass sich trotzt des Kenntnisstandes in Deutschland nichts ändern wird!
37 12.06.2010 06:45 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo,

jetzt sind es nur nich vier Tage, bis der EuGH darüber entscheidet, ob private Glücksspielangebote in Deutschland zulässig sind. Ursprünglich ging es in dem Rechtsstreit ja um die Frage, ob man den lukrativen Markt für private Anbieter öffnen oder dem Schutz vor der Spielsucht Vorrang geben (und damit zum Beispiel auch die Glücksspielwerbung einschränken soll). Wie uns allen bekannt ist, hat man sich für den letzteren Weg entschieden und damit den Glücksspielstaatsvertrag ins Leben gerufen. Weil private Anbieter, die beispielsweise in Malta oder Österreich schon Glücksspiellizenzen erhalten hatten, dagegen geklagt haben, weil sie fanden, dass sie im Sinne der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit überall in der Europäischen Union arbeiten müssen dürften, steht nun diese wegweisende Entscheidung ins Haus.
Wenn hierzulande nun versucht wurde, Wettbüros und dergleichen schließen zu lassen, war das äußerst schwierig. Denn wenn die Verwaltungsgerichte eingeschaltet wurden, hieß es dort häufig, man wolle vor einer endgültigen Entscheidung abwarten, was die Richter des Europäischen Gerichtshofs dazu sagen - und deshalb ist nun eben auch das Urteil am Mittwoch so wichtig. Man darf wirklich gespannt sein.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
38 04.09.2010 07:57 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Nur noch zwei Tage... Applaus
39 06.09.2010 17:29 march ist offline Beiträge von march suchen
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Hallo,

hier übrigens ein interessanter Radiobeitrag zum Thema "Zocken, spielen, wetten":

http://swrmediathek.de/suche.htm?econt=G...prefered=Audios

Den SWR1-Radioreport zum Thema "Glücksspielmarkt außer Kontrolle?" hat gestern jicht zufällig jemand mitgeschnitten, oder?

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
40 15.09.2010 10:16 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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