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Meike
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Hallo Peter,

1. die Antwort war vom Finanzexperten, nicht vom Gewerberechtsexperten.

2. Die Kommentierung bezieht sich auf das Urteil zur Kettenbriefaktion. Das solltest Du lesen und dann siehst Du, dass sich gar nichts geändert hat. Wenn Du jedoch der Auffassung bist, dass Deine Geschäftsidee da konform läuft, so solltest Du das Folgeurteil vom BGH lesen und feststellen, dass dann Deine Geschäftsidee als sittenwidriges Rechtsgeschäft abgeurteilt worden ist. D.h. es würden dann Schadensersatzansprüche auf dich zu kommen.

3. Diesen "Art.3 - Inhalt" haben wir auch in NRW. Das bedeutet aber nicht, OA gibt Info an Polizei und die müssen dann handeln, sondern OA hat "Dienstschluß", dann kommt Info von Gefahr, kein Bereitschaftsdienst OA da und dann muss Polizei handeln.



Gruß Meike
21 30.09.2007 13:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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ameise ameise ist männlich
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Hallo Meike.

Prävention:
Durch Deine "Schreibweise" stellt du "meine Geschäftsidee" als sittenwidrig dar und nimmst damit billigend in Kauf, dass in mir ein "Sittenstrolch" gesehen wird. Das ist ganz schön scharfer Tobak. Ich finde, dass habe ich ob meines sorgfältigen Umganges mit der Thematik nicht verdient. Ich habe ja Verständnis für den Ärger "von Amts wegen", den "schwarze Schafe" verursachen. Ich gehöre nicht dazu: Hallo, wir (du und ich) sind die Guten *freundlich-lächel!

Die höchst mögliche Verhaltenssicherheit werde ich dadurch erreichen, dass die 16 „Innenministerien“ zum „konkreten Geschäftsplan mit seinen vier Spielplänen“ unter dem Label iganPOKER.de Stellung nehmen werden. Entsprechend werde ich das gewerbliche Angebot gestalten und damit der Exekutive nachweisen können, dass meine Handlungen nicht zu beanstanden sind.

Um es noch einmal deutlich zu machen, mein Bezug ist das Pokerspiel ohne Einsatz/Spieleinsatz und ohne Gewinne/Preise. Deine Einlassungen, verehrte Meike, basieren auf Quellen, die entweder mit einem Einsatz/Spieleinsatz oder einem Gewinn/Preis oder beidem zu tun haben.

Allerdings „leiden“ wir beide darunter, dass es zum Pokern ohne „Einsatz und Gewinn“ keine legislativen und noch keine judikativen Quellen gibt. Wir können lediglich aus anderen "Rechtsverhältnissen" ableiten.

Ich hoffe sehr, dass dieses „Leid“ in naher Zukunft ein Ende haben wird.
Bitte, verehrte Meike, vergleiche "Deine Äpfel" nicht mit "meinen Birnen".

Beste Grüße
Peter


Rund 23 Stunden später ergänze ich folgendes:
Einen fröhlichen guten Tag Meike.

Gerade lese ich noch einmal meinen letzten Beitrag von gestern und stelle fest, dass der erste Absatz als eine „viel zu dicke Keule“ verstanden werden könnte. Bitte entschuldige. Ich meine es wirklich nicht aggressiv und ich habe vielleicht etwas ungeschickt formuliert.

Ich versuche mein Denken einmal anders zu verständlichen. Dafür konstruiere ich jetzt ein völlig überzogenes Szenario - aber wer nicht übertreibt, kann nicht deutlich veranschaulichen:

Weil dieser Thread öffentlich ist, könnte ein Redakteur der Bildzeitung mitlesen und dann könnte die Bild-Zeitung titeln:
Polizistin jagt Poker-Veranstalter?
Im Artikel unter diesem Aufmacher könnte stehen.
Meike aus NRW und Polizistin aus Leidenschaft, wie es ihre vielen Beiträge im Internet zeigen, schreibt dort zu einem Anbieter von Poker-Veranstaltungen - Zitat: "... Deine Geschäftsidee als sittenwidriges Rechtsgeschäft ...". Dieser Veranstalter, der seine Pokerspiele womöglich als „sittenwidriges Rechtsgeschäft“ betreibt, hält sich hinter dem Label iganPOKER.de verborgen, unter dem er gar strafbares Glückspiel anbietet und damit unbedarfte Bürger zu Straftätern nach § 285 StGB werden lässt. .....

Ich will gar nicht weiter ausmalen, welcher Schaden mir daraus entstehen würde.

Ich wünschte mir, die hättest geschrieben:
2. Die Kommentierung bezieht sich auf das Urteil zur Kettenbriefaktion. Das solltest Du lesen und dann siehst Du, dass sich gar nichts geändert hat. Wenn Du jedoch der Auffassung bist, dass Deine Geschäftsidee da konform läuft, so solltest Du das Folgeurteil vom BGH lesen und feststellen, dass die in der „Anklageschrift“ besagte Handlung als sittenwidriges Rechtsgeschäft abgeurteilt worden ist. D.h. es würden dann Schadensersatzansprüche auf dich zu kommen.

Mir geht es wirklich nur um die Sache. Ich bin sehr froh, dass ich einige Gedanken hier diskutieren kann und Du Dein Wissen mit Deinen Antworten einbringst. Ich habe durch diese „Hilfestellung“ von Dir dazulernen können. Dafür herzlichen Dank.

Mit den besten Grüßen
Peter

Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert, zum letzten Mal von ameise: 01.10.2007 14:10.

22 30.09.2007 14:43 ameise ist offline E-Mail an ameise senden Beiträge von ameise suchen
Solon
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Meike
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Hallo Peter,

da ich davon ausgehe, dass ein Redakteur einen Konjunktiv versteht, wenn er ihn liest, mache ich mir da keine Gedanken.

Im Übrigen nennt man das Beantworten von Fragen in einem Forum nicht "Jagen".


Gruß Meike
23 01.10.2007 18:11 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Peter,
(...)
Im Übrigen nennt man das Beantworten von Fragen in einem Forum nicht "Jagen".


Gruß Meike


@meike

In aller Freundschaft, bevor du User über Netiquette in Foren belehrst,
solltest du Folgendes lesen, betrifft nicht nur Foren auch Newsgroups im Netz.
Da fehlt dir noch einiges an Erfahrung.

Es wäre für dich übrigens noch ein umfangreiches Betätigungsfeld in den Newsgroups :

http://www.bau.net/forum/netiquette.htm

__________________
mfG
24 01.10.2007 19:34 Stratmann ist offline E-Mail an Stratmann senden Beiträge von Stratmann suchen
Meike
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Hallo Herr Stratmann,

manchmal reagieren Menschen wütend oder fühlen sich angegriffen, weil Sie etwas nicht verstanden haben und nicht weil das Gegenüber sich nicht an Spielregeln gehalten hat.

Dann wird "gebissen", mit was-wäre-wenn-Spielen "Presseartikel", "Schadensersatzansprüche" usw.


Wenn sich also jemand auf eine bestimmte strafrechtliche Kommentierung bezieht und der andere sagt ihm, dass er dann aber vorsichtig sein sollte, wenn er sich darauf bezieht, weil es dazu nämlich ein zivilrechtliches Folgeurteil gibt und in diesem Folgeurteil hat der BGH 11. Zivilsenat gesagt, dass dies sittenwidrige Rechtsgeschäfte sind, so finde ich persönlich es dann äußerst verwunderlich, wie darauf reagiert wurde.

Das Urteil gibt es nunmal und das kann man auch mit "Netiquette" nicht anders darstellen.


Gruß Meike
25 01.10.2007 20:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
ameise ameise ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von ameise


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Ein fröhliches Hallo allerseits.

Sanftmütig und zur Wut unfähig frage ich hier geduldig weiter:
Wer hat praktische Erfahrungen über das „Wohl und Wehe“ des gewerblichen Angebotes von Poker-Spielen – sei es aus „Erlebnissen“ in "Amtsräumen" oder aus unternehmerischem Handeln?

Mit den besten Grüßen
Peter
26 01.10.2007 20:26 ameise ist offline E-Mail an ameise senden Beiträge von ameise suchen
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