unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Xtra-Time und Spielerschutz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Xtra-Time und Spielerschutz
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.190
Nächster Level: 41.283.177

4.432.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Xtra-Time und Spielerschutz

§ 13 Abs. 1 Nr. der Spielverordnung sieht vor, dass nach einer Stunde ununterbrochener Bespielung des GGSG eine Zwangspause vom GGSG automatisch eingelegt wird und der Spieler nicht mehr an dem Gerät spielen kann. Diese Spielpause beläuft sich auf mindestens 5 Minuten ( Spielerschutz ).

Wie ich nun einer mir vorliegenden Spielbeschreibung des grössten deutschen Herstellers entnehmen kann, gibt es da ein mir nicht bekanntes neues Feature, genannt: Xtra-Time.

Diese Funktion ist serienmässig ab Werk eingeschaltet ( d. h. man kann sie auch ausschalten ).

Die Funktion ist mir wie folgt erklärt worden:

Wenn diese Zwangspause lt. Gesetz ( SpielV ) durch das Gerät eingelegt wird, bedeutet dass lediglich, dass durch den Spieler weder Punkte gekauft noch Punkte eingelöst werden können.
D. h. das GGSG macht nichts mehr ?

Ganz falsch !

Das GGSG spielt allein weiter ! Für jeden Lauf werden jedoch 5 Punkte gegeben !

D. h., da zwei Walzenlaufzeiten wählbar sind - 2 Sekunden( ab Werk ) / 2,5 Sekunden ( einstellbar ) - erhält der Spieler - quasi zur Belohnung - alle 2 - 2,5 Sekunden vom Gerät 5 Punkte ( = Cent ) geschenkt !!

Das sind dann in einer Minute 150 Punkte, also in der Zwangspause ( 5 Minuten ) 750 Punkte.

Wie bekannt kann man per Knopfdruck aus den 750 Punkten 7,50 € "machen". Allerdings erst nach Beendigung der Zwangspause.

Dieses automatische Feature erinnert mich sehr stark an den früheren Pausenfünfer. Er ist allerdings um den Faktor 3 angestiegen.

Es ist schon interessant, was es alles in einem von der PTB zugelassenen GGSG gibt.

Nun zu meiner Frage an die Aufsteller:

Haben auch die anderen Hersteller ein solches oder ähnliches Feature in ihren Geräten, um den Spieler an das GGSG zu binden ?

Dieses Feature ist ein- und ausschaltbar.
Welche Einstellung habt Ihr an Euren Geräten ?
Ist das Feature für Euch bzw. den Spieler wichtig ?
Sollte es dieses Feature weiterhin geben ?


Grüße

__________________
gmg
1 15.09.2007 20:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Helli Helli ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 15.09.2007
Beiträge: 5
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 30.195
Nächster Level: 38.246

8.051 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo!

Das mit den 7,50 Euro ist so nicht ganz richtig, da das Gerät in der Xtra Time ja weiterspielt, und die jeweils 5 Punkte 1:1 auch wieder verbraucht werden für das Spiel an sich. Aber man hat in dieser Spielphase natürlich auch die möglichkeit ganz normal Punkte zu gewinnen, wie im "normalen" Spiel auch, in dem Geldeinsatz umgebucht wird auf das Punktekonto. Hat man vor Beginn der Xtra Time noch ein Punkteguthaben, kann man auch auf den höheren Einsatzlevels spielen, also statt 1x (5pkt.) auch z.b. 100x (500pkt.) pro Dreh. Das Gerät gibt also 5pkt gratis, und man kann bis zu 495 vom Punktespeicher dazuriskieren, je nach max. Level des Gerätes eben.

Das Feature müsste deaktivierbar sein, bin aber nicht sicher, warum sollte man es deaktivieren....der Gast freut sich eher drüber als sich zu ärgern.
Als Spieler ist es natürlich auch angenehmer, als auf die Anzeige "Pause" zu starren. Wobei die Geräte trotzdem häufiger auf "Pause" gehen, als sie Xtra-Time gewähren....dieses Feature wird gemischt eingesetzt.

Erfahrungsgemäß laufen in der Xtra Time auch kaum Gewinnfelder ein, als wenn das Kontrollmodul bei Aktivierung der Xtra Time die Quote für Gewinnkombinationen extrem herabsetzt.... habe aber keine handfesten Informationen dazu. Habe das aber schon oft gesehen dass die angesammelten Punkte auf Xtra Time ruck zuck heruntergespielt werden. Vielleicht auch nur Zufall, wer weiß mehr?

Im Prinzip könnte man auf dieses Feature gerne auch verzichten. Ein richtiger Spieler nutzt die "Pause" um in der Zwischenzeit an einem anderen Gerät zu spielen. Oder sogar mal schnell mehrere Geräte zu probieren, da er ja schonmal aufgestanden ist xD. Also rein wirtschaftlich gesehen würde es keinen Nachteil bringen es wegzulassen.

Bei anderen Geräten wie dem Novoline von Löwen ist es so, dass das Gerät zwar keine richtige Pause macht, also man 5 Minuten nicht spielen könnte, sondern man kann weder Geld in Punkte, oder umgekehrt, umwandeln. Mit vorhandenen Punkten kann weiter gespielt werden, auch können Punkte gewonnen werden. Nur eben nicht in Geld umgewandelt.....schon schön zu sehen wie geschickt die Automatenhersteller jedes Gesetz elegant umschiffen xD

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Helli: 15.09.2007 23:08.

2 15.09.2007 23:02 Helli ist offline E-Mail an Helli senden Beiträge von Helli suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.370.630
Nächster Level: 41.283.177

2.912.547 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Helli,

willkommen im Forum!

Zu Deiner Frage:
"....als wenn das Kontrollmodul bei Aktivierung der Xtra Time die Quote für Gewinnkombinationen extrem herabsetzt..."

ist zu sagen, dass das technisch nicht möglich ist.

Am 25.05.2004, gem. Ergebnisprotokoll, kam es zu einer Besprechung bei der Ptb Berlin mit den Herstellern und dem VDAI, um das Konzept zum Kontrollmodul vorzustellen.

Man beachte das Datum!!!
Zu diesem Zeitpunkt hatte quasi der "große Paradigmenwechsel" schon Einzug gefunden und entsprechend ist auch das Konzept zum Kontrollmodul entstanden.

- Was ich davon halte, wisst Ihr.-

Eine Kontrolle von Einsatz und Gewinn gem. Spielverordnung und dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht, was nämlich Einsatz und Gewinn bedeutet, findet nicht statt.

Wörtlich heißt es ( siehe auch PTB-Mitteilungen 2.2004 (Juni 2004)

"Intern verfügt die Kontrolleinrichtung über einen Speicher, in dem die Buchungen aller Geldflüsse am Spielgerät innerhalb der zurückliegenden Stunde registriert sind. Jeder neu angemeldete Buchungsbetrag, der mit der aktuellen Zeit gekennzeichnet ist, wird der Prüfprozedur zugeführt."

Die Eingangsparameter der Kontrolleinrichtung sind:
Zeit
angemeldeter Einsatz (Bargeld)
angemeldeter Gewinn (Bargeld)

Diese Eingangsparameter werden unter Zugriff auf den Buchungsspeicher auf Zulässigkeit getestet.

Die Ausgangsparameter der Kontrolleinrichtung sind:
Warnsignal
gebuchter Einsatz (Bargeld)
gebuchter Gewinn (Bargeld)

Der dort festgesetzte Speicherplatzbedarf ist nach meiner Auffassung als äußerst gering zu bezeichnen, - eine Überprüfbarkeit für irgend eine Langzeitbetrachtung ist quasi überhaupt nicht gegeben.

Im Konzept stellte man fest, dass der Speicherplatzbedarf 42000 Byte für Daten und 2 x 60 Byte für die Gerätekenndaten ausreichend sei.


Wenn jemandem andere Infos zum Kontrollmodul vorliegen, bitte posten!


Gruß Meike
3 16.09.2007 08:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.190
Nächster Level: 41.283.177

4.432.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Helli,

wie man sieht, ist es sehr gut, wenn jemand von der Aufstellerseite den Sachverhalt, den unsereins ja nur aus der Betriebsanleitung kennt, aus der Praxis korrekt schildert.

Danke für die Richtigstellung des Sachverhaltes !

Geben die Geräte aus der adp-Schmiede wirklich immer nur die besagten 5 Punkte pro Lauf in der Spielpause ? Oder gibt es bei einem höheren Level auch mehr Punkte pro Lauf ?

Gibt der Novoliner also keine Punkte pro Lauf in der Spielpause ?

Somit kann man aber vom Grundsatz her nicht sagen, dass der Pausenfünfer von früher jetzt auf technisch geschickte Art und Weise dem Spieler wieder gegeben wird ?

Kann es sein, dass es dieses Feature - die Xtra-Time - mittlerweile bei den neuesten Kreationen aus dem Hause adp nicht mehr gibt ?

Grüße

__________________
gmg
4 16.09.2007 15:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Helli Helli ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 15.09.2007
Beiträge: 5
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 30.195
Nächster Level: 38.246

8.051 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ja richtig, immer nur die nötigen 5pkt pro Lauf, unabhängig vom Einsatzlevel. Der Novoliner gibt nichts, entweder man hat Punkte zum weiterspielen, oder er geht auf Pause was die Umbuchung von Geld / Punkte betrifft, und zeigt dies auch in Minuten/Sekunden an.

Bei der xtra-time könnte man durchaus vom Pausenfünfer sprechen. Also ich sehe da keinen nennenswerten Unterschied. Vom Gesetzgeber war es angedacht, Vielspielern durch die Unterbrechung aufzuzeigen, dass sie schon wieder eine Stunde dran gesessen haben, und langsam mal aufhören sollten. So sollte es zu verstehen sein. Durch unglückliche Formulierungen wurde die Zwangspause auf den Geldeinsatz bezogen, und schon kann man trotzdem munter "durchzocken" ohne Zeitlimit.
5 16.09.2007 16:46 Helli ist offline E-Mail an Helli senden Beiträge von Helli suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.190
Nächster Level: 41.283.177

4.432.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat von meike
Beitrag: Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt:
Beitrag Nr. 203:


Ich zitiere nachfolgend aus Spiel-und Gewinnplänen einiger Hersteller:

Spielgast-Info, Novoline
"Tipp: Mit vorhandenen Punkten kann auch während einer Pause weiter gespielt werden."

Spielerklärung, Baba Jaga
"Bei Gewinn von Freispiel-Surprise wird für die Dauer von bis zu 5 Minuten vor jedem Walzenlauf der einfache Einsatz auf die Bank gebucht."

Spiel- und Gewinnplan, Criss-Cross
"Leuchtet das Feld Xtra-time oberhalb des Münzeinwurfs können weder Punkte gekauft noch Punkte eingelöst werden. Für jeden Lauf werden 5 Punkte gegeben."

Spielerklärung, Piraten Gold
"Nach mindestens 1 Stunde Spielzeit können außerhalb von M und G jederzeit überraschend Freispielserien unbekannter Länge gewonnen werden. Freispiel Surprise leuchtet neben der Start-Taste. Während Freispiel-Surprise ist Collect nicht aktiv."

Spielerklärung, Phantom
"Während der Freispiel-Surprise-Serie wird vor jedem Spiel ein Bonusbetrag von 5 cent auf die Bank gebucht."

Spiel- und Gewinnplan, Merkur Multi
"Ab 100.000 Punkte auf dem Winmeter kann die Wandlung bis zum Unterschreiten von 80.000 Punkten nicht abgeschaltet werden."

Anmerkung: 100.000 Punkte = 1000,-€

Spiel- und Gewinnplan, Sirius Jackpot
"Bei einem Winmeterstand größer 200.000 P werden automatisch Punkte eingelöst. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass im standart-Spiel ein Einlösen von Punkten nicht mehr möglich ist. Lt. § 13 der neuen SpielV darf in einer Stunde maximal 500€ (abzüglic Einsätze) gewonnen werden. Würde diese Grenze überschritten, leuchtet der Hinweis "Später Punkte einlösen" auf und das Einlösen ist erst nach einer gewissen Zeit wieder möglich."

Auch kann man die Umgehung der SpielV schon im Verkaufsangebot z.B. bei Krüger nachlesen:
Jubi 100, Bergmann
"Keine Spielpause, dafür einzigartiges Pausenspiel mit Freispielen und Gewinnen von Sonderspielen durch Aufwertung der normalen Gewinne"

Zitat meike Ende


Man kann also festhalten, dass das Feature X-tra-Time und Co. offensichtlich durch alle Hersteller sehr aggresiv genutzt wird, um dem Spieler die durch die Spielverordnung vorgesehene Spielpause nach einer Stunde des ununterbrochenen Bespielens des einen GGSG nicht zu gewähren !

Schade eigentlich. Ich bin immer noch der Auffassung, dass man nicht unbedingt alles machen muss, was sich technisch - oder durch Nutzung von juristischen Schlupflöchern - machen lässt.

Aber halt:

Ich habe gerade eben großes Grinsen eine Gerätebeschreibung von einem recht neuen Gerät ( aus diesem Jahr ) aus dem Hause adp erhalten ( Merkur New STAR ), in der ich das Feature X-tra Time vergebens gesucht habe !

Handelt es sich dabei um eine Zufall ?
Bin ich "zu dumm" die Gerätebeschreibung zu lesen ?

Oder ist der grösste deutsche Hersteller mal wieder dabei, ein Signal zu setzen ? Diesmal allerdings aus meiner Sicht ein positives Signal Richtung Spielerschutz !!

Kann mir vielleicht jemand sagen, ob diese Gerätebeschreibung nur eine "Eintagsfliege" ist, oder ob sich da ein Trend abzeichnet ?

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 16.09.2007 17:43.

6 16.09.2007 17:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 26.01.2007
Beiträge: 104
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 652.173
Nächster Level: 677.567

25.394 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hi @ all !!!

Zitat gmg:
Oder ist der grösste deutsche Hersteller mal wieder dabei, ein Signal zu setzen ? Diesmal allerdings aus meiner Sicht ein positives Signal Richtung Spielerschutz !!

Kann mir vielleicht jemand sagen, ob diese Gerätebeschreibung nur eine "Eintagsfliege" ist, oder ob sich da ein Trend abzeichnet ?

Na da sollte man sich doch die neuen Geräte von NSM oder Bally u.s.w auch mal ansehen.
Diesen Erfolg das es zum notgedrungenem umdenken kam könnte man bestimmt auch diesem Forum zuschreiben.

Weil eins ist klar: Spielpause sollte auch Spielpause sein und nicht Einsatzpause und das ist auch bei den entsprechenden Behörden angekommen.


Es hat mich auch damals sehr verwundert, wie ich die ersten Geräte nach neuer SpVO bei Bally gesehen habe. Da war nicht die Rede von Spielpause sonder von Einsatzpause. Nach dem ich mehr der Mensch bin der das Ziel der Verordnung vor sich sieht statt die Paragrafen ( die schon immer dehnbar waren ), dachte ich mir schon da, das kann nur Ärger geben.

Außerdem soll die X-tra Time stark zu Lasten dar AQ gestanden haben. Bei mir sind die Geräte alle ohne X-tra Time eingestellt .

Gruß
7 16.09.2007 19:40 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
tfis tfis ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.486.786
Nächster Level: 1.757.916

271.130 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
...
Schade eigentlich. Ich bin immer noch der Auffassung, dass man nicht unbedingt alles machen muss, was sich technisch - oder durch Nutzung von juristischen Schlupflöchern - machen lässt.
....



Zitat:

Nach einer Stunde Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause von mindestens fünf Minuten ein, in der keine Einsätze angenommen und Gewinne gewährt werden. Der Beginn der Spielpause darf sich so lange verzögern, wie Gewinne die Einsätze deutlich übersteigen.


So steht es in der Spielverordnung.
Was möchstest du nun erklärt haben?
Die Definition von Einatz und Gewinn nach dem Verständnis der PTB und (mittelbar) des Gesetzgebers?

Hier die Kurzform:
Einsatz = Geld
Gewinn = Geld
Punkte = nix

Einsatzleistung: Abbuchung vom Geldspeicher
Gewinn: Aufbuchung zum Geldspeicher

Ob das gut oder schlecht ist, darum geht es nicht.
8 17.09.2007 14:33 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.190
Nächster Level: 41.283.177

4.432.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von tfis

Ob das gut oder schlecht ist, darum geht es nicht.


Ja, wahrscheinlich hast Du ja recht !

Aber trotzdem wird man hier ja noch Gedanken und sogar Wünsche äußern dürfen !!

Die Überarbeitung der Spielverordnung ist ja nicht mehr lange hin !

Und vielleicht erinnert sich dann mal einer der Verantwortlichen dieses Beitrages und meint, dass das, was damals möglicherweise angedacht worden ist, etwas deutlicher ausgedrückt wird, damit dem Spielerschutz doch noch gerecht wird !

Weil:
Von einer Spielpause zum Schutz des Spielers ist man ja damals als Verordnungsgeber ausgegangen. Man hat es nur nicht entsprechend den damals noch unbekannten technischen Raffinnessen der neuen Gerätegeneration - wer sprach damals von Geld-Punktspielern ( ähnlich vergleichbares gab es ja nur bei den FUNGAMES ) - ausgedrückt.

Ich frage mich immer noch, wer damals den Wortlaut der Verordnung formuliert hat.

Grüße

__________________
gmg
9 17.09.2007 17:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tfis tfis ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.486.786
Nächster Level: 1.757.916

271.130 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg

...
wer sprach damals von Geld-Punktspielern ( ähnlich vergleichbares gab es ja nur bei den FUNGAMES ) - ausgedrückt.
..




Es gab schon VOR der neuen Spielverordnung "Geld-Punktespieler".
Die Geräte waren zugelassen und aufgestellt.
(z.B. Blue Power, Cash Fun, Winner SQ, Egypt Fun,...)

JEDER der an dieser Verordnung beteiligten konnte wissen, wohin die Reise gehen wird!
10 17.09.2007 23:51 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.190
Nächster Level: 41.283.177

4.432.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Und damit auch der Verordnungsgeber !

Schon haben wir wieder alle Schuldigen ausgemacht.

Meinst du wirklich, dass die Verantwortlichen damals diese rasante Entwicklung vorhergesehen haben ?

Hättest Du Dir denn zu dieser Zeit dieses Entwicklung, die wir heute haben, vorstellen können ??

Und Du bist vom Fach, da Du einen Automatenaufstellbetrieb führst.

Grüße

__________________
gmg
11 18.09.2007 18:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.370.630
Nächster Level: 41.283.177

2.912.547 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo tfis,
hallo gmg,

das Problem sind nicht Punkt-Geldspieler, sondern der bereits im Mai 2004 !!!! von der PTB beschlossene / verkündete Paradigmenwechsel.

Da gab es noch keine neue Spielverordnung und trotzdem stellte die PTB schon das Konzept vor.


Der Paradigmenwechsel heißt laut PTB:
Zitat Ergebnisprotokoll Mai 2004
"Die in §13 SpielV vorgesehenen Begrenzungen zum Schutz der Spieler sind völlig unabhängig vom Aufbau des Spielprogramms. Lediglich die Geldbilanzen müssen stimmen. Ansonsten sind die Hersteller frei."


Sorry, aber das ist das Problem, dass einige Entscheidungsträger Paragraphen und Absätze der neuen Spielverordnung völlig negiert haben.


Und dann ging der Sinneswandel noch weiter, d.h. die Prüfung der Durchschnittsquote des durchschnittlichen Stundenverlustes hielt man "mit vertretbaren Aufwand für nicht realisierbar."

Man hätte sich durchaus vorstellen können "die Einheit der Bauart aufzugeben", aber der Verordnungsgeber hatte dies abgelehnt, usw.


Soviel zum Thema: SPIELERSCHUTZ


Ich nenne das : HERSTELLERSCHUTZ


Gruß Meike
12 18.09.2007 19:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.850.190
Nächster Level: 41.283.177

4.432.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







SpielV § 13 Zulassungsvoraussetzung für Geldspielgeräte
(1) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt darf die Bauart eines Geldspielgerätes nur zulassen, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

Die Mindestspieldauer beträgt fünf Sekunden;
dabei darf der Einsatz 0,20 Euro nicht übersteigen und
der Gewinn höchstens 2 Euro betragen.

Bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Einsatzleistungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Einsatz um höchstens 0,03 Euro je volle Sekunde erhöht werden; bei einer Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Gewinnauszahlungen über fünf Sekunden hinaus bis zu einer Obergrenze von 75 Sekunden darf der Gewinn um höchstens 0,30 Euro je volle Sekunde erhöht werden. Darüber hinausgehende Erhöhungen von Einsatz und Gewinn sind ausgeschlossen.
Die Summe der Verluste (Einsätze abzüglich Gewinne) darf im Verlauf einer Stunde 80 Euro nicht übersteigen.
Die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze darf im Verlauf einer Stunde 500 Euro nicht übersteigen.
Nach einer Stunde Spielbetrieb legt das Spielgerät eine Spielpause von mindestens fünf Minuten ein, in der keine Einsätze angenommen und Gewinne gewährt werden. Der Beginn der Spielpause darf sich so lange verzögern, wie Gewinne die Einsätze deutlich übersteigen.
Die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern ist bei Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 25 Euro begrenzt. Höhere Beträge werden unmittelbar nach der Aufbuchung automatisch ausgezahlt. Es ist eine Bedienvorrichtung für den Spieler vorhanden, mit der er vorab einstellen kann, ob aufgebuchte Beträge unbeeinflusst zum Einsatz gelangen oder jeder einzelne Einsatz durch Betätigung geleistet wird. Darüber hinaus gibt es eine nicht sperrbare Bedienvorrichtung zur Auszahlung, mit der der Spieler uneingeschränkt über die aufgebuchten Beträge, die in der Summe größer oder gleich dem Höchsteinsatz gemäß Nummer 1 sind, verfügen kann.
Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen.
Das Spielgerät beinhaltet eine Kontrolleinrichtung, die sämtliche Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst. Die Kontrolleinrichtung gewährleistet die in den Nummern 1 bis 5 Satz 1 aufgeführten Begrenzungen.
Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.
Das Spielgerät muss so gebaut sein, dass die Übereinstimmung der Nachbaugeräte mit der zugelassenen Bauart überprüft werden kann.

Zitat aus Beitrag von Meike
Der Paradigmenwechsel heißt laut PTB:
Zitat Ergebnisprotokoll Mai 2004
"Die in §13 SpielV vorgesehenen Begrenzungen zum Schutz der Spieler sind völlig unabhängig vom Aufbau des Spielprogramms. Lediglich die Geldbilanzen müssen stimmen. Ansonsten sind die Hersteller frei."


Damit man sich das noch einmal auf der Zunge zergehen lassen kann, habe ich mir erlaubt
1) § 13 der Spielverordnung einzufügen
2) das Zitat aus dem Ergebnisprotokoll Mai 2004 laut PTB einzufügen.

So kann man beides ganz genüsslich lesen.

1) Das Gesetz
2) Das was bereits vorher daraus gemacht worden ist.


Wenn ja die Geldbilanzen nur zu stimmen brauchen......finde ich hätte man das Gesetz auch wesentlich einfacher fassen können:

Es brauchen nur die Geldbilanzen zu stimmen.

Und alles andere ist .......( eigener Wortfilter ).

Grüße

__________________
gmg
13 18.09.2007 20:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Xtra-Time und Spielerschutz


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     19.03.2024 13:17 von Roesje   Views: 193
Antworten: 2
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 730.641
Antworten: 27
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 5.399
Antworten: 0
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 2.224
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 35.667
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 252.862 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.932.853


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 179 | Gesamt: 0.297s | PHP: 99.66% | SQL: 0.34%