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Zum Ende der Seite springen Zugelassene Geldgewinnspielgeräte
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zugelassene Geldgewinnspielgeräte

Ich habe mir heute mal die Zulassung eines X-beliebigen Geldgewinnspielgerätes von der Seite der PTB geholt und durchgelesen.

Sind übrigens wieder eine Menge neuer Geräte zugelassen worden !
Waren auch wieder Geldpunktspielgeräte dabei.

Unter der laufenden Nummer 6 der Zulassungsurkunde fand ich :

Besondere Funktionen, die erlaubt sind:

.................
- für die Prüfung von Gerätefunktionen
- für die Einstellung von Geräteeigenschaften einschließlich der Einstellung von Spielvarianten
.........................

Nun meine Frage:

Was muß man unter der "Einstellung von Geräteeigenschaften" eigentlich alles verstehen ??

Gibt es da eine Auflistung, die mal einer einstellen könnte ? Vielleicht kann man das dann auch für einen Verwaltungsmenschen verständlich erklären ?

Grüße

__________________
gmg
1 05.09.2007 20:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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tapier
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Hallo gmg, dein Intresse für die Funktionen der Geldspielgeräte in allen Ehren, aber vermutlich würde dir ein direkter Kontakt zu den Herstellern erheblich weiterhelfen.

In ca. 4 Monaten ist die nächste IMA, ich würde empfehlen das du dich dort mal richtig beraten lässst.

Viele Dinge stehen nicht in den Anleitungen der Geräte, aber diejenigen die dir diese Kisten verkaufen möchten sind doch manchmal sehr redselig.

Klar treiben sich hier im Forum eine Menge Aufsteller herum, aber ich gehe mal davon aus das die Informationsbereitschaft langsam nachläst.

Nichts gegen dich persönlich, aber leider bist du auf Grund deines Berufes ein natürlicher Feind der meisten von uns, und das lässt sich auch nicht ändern.

Aber eins haben unsere Berufe gemeinsam: Unsere Kunden hassen uns !
2 05.09.2007 23:15 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
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Boahh - natürlicher Feind...

Hast es knallhart ausgedrückt tapier. Aber leider entspricht es oftmals den Tatsachen.
Warum ist es so? Ich denke das die meisten es wissen.

Was die Funktionen eines Geldspielers angeht - frag die Hersteller, gehe nach Espelkamp, Berlin, Rellingen und Bingen!
Entweder organisierst mit Kollegen von Dir Werksbesichtigungen und lässt Dir dort vor Ort alles erklären, gehst zur IMA im Januar 2008 oder schreibst die Hersteller an udn bittest um Infobroschüren.

Wenn Unser eins das alles hineinschreibt, dann wird der Server hier platzen!

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
3 06.09.2007 17:02 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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RE: Zugelassene Geldgewinnspielgeräte

Könnte es sich bei dem Begriff

Einstellung von Geräteeigenschaften

um so etwas banales wie:

Münzsperrgrenze
Füllhöhe der Röhren
maximale Wirteauffüllung
Aktivierung des Auszahlschutzes
LED Einstellungen
Soundeffekte

usw. handeln ?

Da brauchst du nicht den Server platzen zu lassen Tosh !

Es reicht ein Ja oder Nein !


Grüße vom "natürlichen Feind" ! großes Grinsen großes Grinsen

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gmg
4 07.09.2007 20:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ach sieh mal Einer an - genau das sind die banalen Dinge, welche einstellbar sind.
Aber aufgepasst - Meike könnte in diesen Einstellmöglichkeiten vielleicht wieder was illegales drin sehen. Applaus

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Greetz


Euer Tosh


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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 07.09.2007 21:59.

5 07.09.2007 21:59 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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Hallo Tosh,


großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Grüße

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gmg
6 08.09.2007 11:35 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo Tosh,

es geht nicht darum was Tosh oder was Meike "darin sieht".

Es geht darum, welche gesetzlichen Vorgaben es gibt.

Bei "meinen Meinungen" kannst Du versichert sein, dass ich Dir die entsprechenden Verordnungen/gesetzliche Normen oder herrschende Rechtsprechung dazu angeben kann.

Als ich das bei "Deinen Meinungen" hinterfragt habe, kam da aber nichts außer einem " Hallooo, geht's noch".


Gruß Meike
7 08.09.2007 11:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Das was zugelassen worden ist Seitens der PTB, ist gesetzeskonform!

Wenn Du damit ein Problem hast Meike, so wende Dich UMGEHEND AN DIE PTB!!!

Und mache nicht immer die Aufsteller und Betreiber von GSG an das diese illegal GSG betreiben!!

Die können R E I N garnix dafür, wenn die PTB GSG zulöässt welche nicht gesetzeskonform ist!


Und gegen die wenigen schwarzen Schafe unter den Aufstellern/Betreibern kann nur die Judikative bzw. Exekutive etwas ausrichten! Logischerweise auch dann, WENN Mitbewerber auch mal ne Meldung machen bei der Polizei bzw. dem OA.

__________________
Greetz


Euer Tosh


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8 10.09.2007 20:37 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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