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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! 18 Bewertungen - Durchschnitt: 7,0018 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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Meike
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Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?!

Gruß an Alle,

in mehreren Themen wurde immer wieder von Aufstellerseite die Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer moniert, aber soweit ich gesehen habe, kein eigenständiges Thema dazu angelegt.

Ich begebe mich jetzt auf ein Gebiet, welches nicht meine Schwerpunkttätigkeit ist, - muss ich gleich vorweg sagen-, daher Nachsicht bei vielleicht falschem terminus technicus.

Ich versuche hier mal die Problematiken, die immer wieder vorgetragen wurden, zusammen zu fassen.- Werde dabei sicherlich etwas vergessen, aber Ihr werdet wahrscheinlich reichlich nachlegen.

1. Vergnügungssteuer hat Erdrosselungswirkung und ist gerade bei GGSG der neuen Generation kaum tragbar. ( so die Aufsteller)

Von Seiten der Kommunen weiß ich, dass die neuen Vergnügungssteuersatzungen meist sehr arbeitsintensiv sind und wenn man sich im Produkthaushalt befindet mit den Personalkosten und Kosten innere Verwaltung fast ein Nullsummenspiel darstellen. - vor allem bei Kommunen mit geringem Steuersatz

Die Vergnügungssteuer als solches stellt eine Bagatellsteuer dar, welche nach Landesrecht abgeschafft werden kann. - habe auch jetzt gelernt, dass die Bayern das schon längst gemacht haben und daher einige "Steuerflüchtlinge" aufnehmen mussten-

Wenn eine Bagatellsteuer abgeschafft wird, wird üblicher Weise über einen Lastenausgleich die Kommune entschädigt.

2. Umsatzsteuer ist aufgrund europarechtlicher Diskrepanzen beim gewerblichen Glücksspiel nicht anwendbar. ( so musste ich lernen - habe davon keine Ahnung und nehme es mal so hin)


Ich stelle hier mal zur Diskussion,- gerade mit Blick auf einen Glücksspielstaatsvertrag, wo sich ohnehin nun alle Länder immer wieder mit der Thematik Glücksspiel gewerblich / staatlich gemeinsam auseinander setzen müssen-, wie wäre es, wenn man die Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer abschafft, bzw. gar nicht wieder nachzubessern versucht, einen klaren Schnitt macht und alle, d.h. gewerbliche und staatliche müssten feste Abgaben nach Spieleinsatz bezahlen.

- Wer jetzt ruft, dass geht nicht, weil die Auszahlungen so hoch sind, sollte bedenken, dass bei den Slotmachines in der Spielbank auch um die 92% AQ vorhanden ist und über den Prozentsatz kann man ja diskutieren.-

Dies könnte man natürlich nur hinbekommen, wenn es gesetzlich (endlich) vorgeschrieben wird, dass an einer fest definierten Schnittstelle im GGSG und UHG ein fest definierter Auslesestreifen monatlich gezogen werden muss und aufbewahrt werden muss.

Beim staatlichen Spiel ist zumindest in der Spielbank eh das "Finanzamt" dabei und beim staatlichen Lotto / Wette müsste man sich was adäquates überlegen.

Da Ihr ohnehin monatlich Eure Umsatzsteuervoranmeldungen abgebt, könnte man da gleich einen zusätzlichen Bogen dran hängen, Spieleinsatzsteuer.

Und um den ganzen "Steuerflüchtlingen" in den Vereinen Herr zu werden, müsste man das Steuerstrafrecht etwas anziehen, d.h. bei Feststellung, dass jmd. Geräte aufstellt, deren Spieleinsatz steuerlich seit drei Monaten nicht angegeben wurde, wird sofort das Gerät eingezogen.

Was sagt Ihr dazu?


Gruß Meike
1 28.08.2007 19:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
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Hy Meike ,

heißes Tema was du da ansprichst, aber wir sind ja nichts anders gewohnt von dir.

Das Unwort 2006 „Spieleinsatzsteuer“ !!!!
So manche Politiker haben dieses Wort doch zu ernst gemeint und wollten die Besteuerung der Spieleinsätze. Und wenn ich das richtig verstanden habe hast du das auch so gemeint.

15000€ rein und darauf dann die Spieleinsatzsteuer von 10%. Sind 1500€
85% AQ sind dann : 12750€ raus ( Gewinne )
Nettokasse GSG: 2250€
Abzüglich 1500€ Spieleinsatzsteuer von 10%
Kasse : 750€ verwirrt
Casinos :
35000€ rein und darauf dann die Spieleinsatzsteuer von 10%. Sind 3500€
92% AQ sind dann : 32200€ raus ( Gewinne )
Nettokasse GSG: 2800€
Abzüglich € Spieleinsatzsteuer von 10%
Kasse : -700€ Respekt



Und schon war das Chaos da. Formulier
Aber die Casinos würden sich glaub ich noch viel mehr über eine Spieleinsatzsteuer freuen.

Gruß Stefan
2 28.08.2007 20:51 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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Meike
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Hallo Stefan,

sorry werde Euer Unwort 2006 natürlich nicht mehr verwenden.

Nennen wir es besser "Spieleinsatzabgabe".

Dieses Wort hätte auch den Charme, dass man es anders als bei einer Steuer mit einer Zweckbindung belegen könnte.

Z.B. 50 % der Abgaben müssten für eine "richtige" Glücksspielaufsicht mit Kontrollstellen, Infopool u.a. Kleinigkeiten und die Glücksspielsuchtberatung / -vorbeugung verwendet werden und die restlichen 50 % für den Lastenausgleich der Kommunen und das Land.

Von % hatte ich ja noch gar nicht gesprochen, aber 10% Spieleinsatzabgabe finde ich persönlich zu viel, weil Ihr sollt ja auch noch von etwas leben, investieren und die Einkommensteuer wollen wir nicht vergessen.

Wenn man jetzt von ca. 2 % ausgehen würde, dann fände ich das auch O.K.

Und wenn man eine richtige Glücksspielaufsicht hätte, dann würde man auch schneller Herr über die Fungames, die Herrschaften ohne Steuerambitionen und die illegalen Zocks werden.


Gruß Meike
3 28.08.2007 21:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
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Hallo Meike,

also ich (und nicht nur ich großes Grinsen ) hätte nix gegen Deinen Vorstoß diese beiden Steuern abzuschaffen!

Was die gemeinsame Schnittstelle angeht - nur her damit!

Würde ich sehr begrüßen wenn es eine Schnittstelle nicht nur für Automaten ist und NUR wenn ALLE Glücksspielveranstalter, also auch die Spielbanken und Lottogesellschaften, Toto und Pferde- und Sportwetten etc. per GESETZ dazu verpflichtet bzw. rangezogen werden!

GLEICHHEIT FÜR ALLE!
Ob Staatsmonopol oder gewerbliche Anwendungen/Austragungen!


Greetz


Euer Tosh

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Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
4 29.08.2007 00:57 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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Meike

Ich würde einfach mal für mich und einige andere auch reden wenn ich sage das ein gewisser Vergnügungssteuersatz wie 5-8 % vom Saldo 2 als Abgabe gerechtfertig wäre, immerhin sind die Seriösen betreiber daran Interessiert das es fair zugeht auf dem Markt, was die Spielbanken angeht, da kann ich nur sagen sollte etwas passieren, es gibnt zuviel ungleichheiten, eine Beschränkung der Anzahl der Geräte sollte es geben, dennoch sind nicht alle Kunden der Spielbanken unsere. In vielen meiner Spielhallen wo auch Spielbanken sind habe ich Kunden die in kein Automatencasino gehen.
1 Spielahhle 2 Türen weiter von einem Casino, ist eine meiner besten Hallen, es ist halt unterschiedlich.
Dennoch sollten wir als Vernünftige Menschen eine gewisse Steuer bezahlen, ich meine nur eine Nettoergebnissteuer ist zumutbar, einsätze wie wir in Hamburg und Leipzig haben sind eine Schweinerei, und wir werden bestimmt Schadensersatzansprüche stellen, auch für die Hallen die wir deshalb zugemacht haben.
vom Saldo 2, 5-8% ist Fair für jede Komune oder Stadt.
Umsatzsteuer, naja leider gehört das Geldspiel nicht zu den Waren des täglichen Bedarfs udn kann leider nicht mit 7 % versteuert werden *ggg*
Ansonsten haben wir in der BRD eine Umsatzsteuer und daher sollten wir die bezahlen, sowie die Casinos auch Augenzwinkern

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
5 01.09.2007 00:44 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
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Moin

Geldspiel gehört zwar nicht zu den Waren des tägl. Bedarfs, ist aber lt. 6.EG-Richtl. von der USt. zu befreien.Augen rollen


Wo bezahlen die Casinos denn Umsatzsteuer?wut wut Kopfkratz Kopfkratz


Danke
6 01.09.2007 10:05 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Magnum

Wie gesagt die Casinos sollen auch zahlen wenn wir schon bezahlen. Das wir von der USt. befreit sein sollten ist uns allen hier klar, vielen Dank für den Hinweis, leider ist es nicht so.

__________________
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7 01.09.2007 13:22 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
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Ich bin zwar kein Finanzverwaltungsexperte, jedoch kann auch ich mir vorstellen, dass der Verwaltungsaufwand für die Vergnüügungssteuer der Gemeinde sehr hoch ist.

Auf der anderen Seite sind komunale Abgaben, die auf der Basis eines "Vergügungssteuersatzes" nach Einsatz oder Netto Kasse erhoben werden, immer auch ungerecht.

Da einige Gemeinden mitlerweile nach Sätzen von 19% der Netto Kasse streben oder 8% des Spielereinsatzes erhoben wird, ist offensichtlich, dass der Gesetzgeber an einer objektiven Besteuerung, die gleichzeitig auch ein wirtschaftliches Überleben der Betriebe zulässt, nicht immer interessiert ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass wir als Gewerbetreibende in der Umstazsteuer bleiben.
Eine Vergnügungssteuer als solche gehört abgeschaft.

Alternativ könnte ich mir vorstellen, dass eine Konzession für eine Spielhalle zeitlich befristet für z.B. ein Jahr ausgegeben wird.
- Nach Ablauf des Jahres besteht seitens des Konzessionärs Anspruch auf eine Neue.
- Sollte ein Jahr lang keine Konzession neu abgefordert werden, so erlischt der Anspruch (Baugenehmigung ist neu zu beantragen)
- Zur Vermeidung von Erdrosselungen darf die Konzession nicht mehr kosten als z.Zt. üblich.
- Erhöhungen der Gebühren dürfen maximal 10% im Verlauf von 5 Jahren betragen. (Aus Mietrecht übernommen)
- Die Gebühr ist im Voraus zu bezahlen. (Keine Ausfälle möglich)

Vorteile:
Das Geld bleibt komplett in der Gemeinde.
Verwaltungsaufwand gesparrt.
Regelungsfunktion bei der Ansiedelung von Spielstätten verbessert, da Geschlossene nach einem Jahr nicht wieder auf gemacht werden können, ohne dass die Baugenehmigung neu erteilt wird.

Mein Vorschlag muß nicht jedem gefallen, aber so könnte das Problem vielleicht gelöst werden. Sicher reden wir hier auch über Mindereinnahmen seitens der Gemeinden, aber auch über erhebliche Kostensenkungen.
Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Steueranmeldungen regelmäßig erfolgen (Steuerliche UB) und verurteilte Straftäter (§281 StgB) dieses Gewerbe nicht mehr ausüben dürfen. (Gewerbezentralregister, Einhaltung der SpielV)
Ein weiterer Ausgleich würde über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer kompensiert und der Unternehmer kann Investitionen, verbunden mit weiteren Arbeitsplätzen tätigen.

Ich hoffe keinen gelangweit zu haben, weiss aber auch, dass derart revolutionäre Ideen nicht gerne gehört werden.großes Grinsen

Auch wenn nicht meine Baustelle:
Eine Casinoabgabe wäre ok wenn es eine Regelung gäbe, dass die "Gehälter" der Betreiber dem Aufwand entsprechen würden.
Da nach meinem Wissen die "Gehälter" nicht der Abgabe unterliegen, findet hier eine Marktwirtschaftlich unübliche Verzerrung zum Nachteil der Nutzniesser (Gemeinschaft) vor.
Dem könnte Einhalt geboten werden.
Staatliche Casinos müssten im Mehrheitseigentum des Staates bleiben!
Auch hier könnten 49% Anteile "auf Zeit" konzessioniert werden und die Umsatzsteuer gelten.
51% Des Nettoumsatzes würde direkt in die Stadtkasse fliessen. Der Konzessionär hätte die Betriebskosten zu tragen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 01.09.2007 18:33.

8 01.09.2007 18:23 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Gruß an Alle,

etwas verwundert es mich schon, wie bei diesem Thema geantwortet wird, bzw. dass sich so wenige bei diesem Thema beteiligen.


Hättet Ihr ein Problem mit einer Spieleinsatzabgabe von der u.a. eine "richtige" Glücksspielaufsicht finanziert würde?

Ich persönlich betrachte gute, flächendeckende Übrprüfungen immer auch als Wirtschaftsförderung.


Gruß Meike
9 01.09.2007 19:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Schade Meike, dass du meinen Beitrag ignorierst.
Es gab jetzt schon zwei mal Beiträge, die etwas anderes als eine verkappte, kommunale Mehrwertsteuer vorgeschlagen haben.
10 02.09.2007 00:03 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Hallo David,

ich habe Deinen Vorschlag nicht ignoriert. Wenn ich ständig direkt antworte wird es negativ ausgelegt, wenn ich nicht direkt antworte dann auch. - Ist schon seltsam.-

Ich habe extra nicht darauf geantwortet, kann es aber gerne tun.

Dein Vorschlag wäre für mich absolut inakzeptabel, weil:

- er fokusiert sich nur auf Konzessionäre mit Spielhallen und auf Spielbanken und alle ohne Spielhallen und auch Illegale wären fein raus (ich bin für Gleichbehandlung)

- viele Spielhallen existieren nur, weil sie sich auf alte Genehmigungen und einen Bestandsschutz berufen können, d.h. bei formalen Ablaufens des Bestandsschutzes müssten sie sich einen neuen Standort suchen, weil z.B. die textliche Festsetzung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geändert wurde

- die Arbeit innerhalb der Kommune würde nur vom Stadtsteueramt zum Bauamt wandern und ein niedrigerer Verwaltungsaufwand wäre überhaupt nicht erkennbar


Überhaupt nicht verstanden habe ich, dass Du die Umsatzsteuer so hinnimmst.


Eine "verkappte kommunale Mehrwertsteuer" habe ich nicht vorgeschlagen.
Wenn es Irritationen wegen dem Wort "Lastenausgleich für die Kommune" gab, dann erkläre ich gerne was ich damit meine.
In vielen Bereichen sind sogenannte "Bagatellsteuern", zu denen auch die Vergnügungssteuer gehört und die reine kommunale Steuern sind, weggefallen, bzw. es sind Finanzierungsmöglichkeiten oder offene / versteckte Subventionen des Staates weggefallen, welche die Kommunen vormals entlastete hatten. In diesen Fällen, wenn die Kommune mit Mindereinnahmen zu rechnen hat, weil z.B. dies durch ein Landesgesetz hervorgerufen wurde, bekommen sie Ausgleichszahlungen, wenn auch oft nicht in gleicher Höhe, um das Minus im städtischen Haushalt einigermaßen auffangen zu können.
Um welche Arten es sich da handeln kann, kann man u.a. im Gemeindefinanzierungsgesetz nachlesen.
Wenn da ein Punkt mehr mit rein kommt, dann ist das nicht "Verkapptes" sondern eine normale Sache im Rahmen der Gemeindefinanzierung.


Gruß Meike


P.S.: Einen Punkt hatte ich noch vergessen. In verschiedenen Themen wurde immer die "steuerfreie" Finanzierung des Personals im staatlichen Casino angesprochen. Wie ihr alle wisst, wird dort das Personal über den "tronk" finanziert. Dass der, wenn überhaupt nur über die Schenkungssteuer besteuert werden könnte, ist doch normal. In vielen Spielhallen steht doch auch ein "Sparschwein Personal" auf der Theke. Versteuert ihr die Gelder etwa?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 02.09.2007 07:31.

11 02.09.2007 07:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Eine Einsatzsteuer sehe ich als Quatsch an, da nur die Kasse , also der dem Aufsteller verbleibende Betrag, besteuert werden sollte.
Eine Einsatzsteuer berücksichtigt die tatsächliche Kasse nicht, da das Verhältniss Kasse zum Einsatz beträchtlich schwankt.

Zum Sparschwein: Tringelder haben einen steuerlichen Freibetrag.
12 02.09.2007 09:10 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Also ich versuche hier mal zu antworten:

Zitat:
Original von Meike
- er fokusiert sich nur auf Konzessionäre mit Spielhallen und auf Spielbanken und alle ohne Spielhallen und auch Illegale wären fein raus (ich bin für Gleichbehandlung)


Hier würde doch aber der §284 StGB greifen, denn soviel ich weiss ist in Deutschland Glückspiel verboten, Ausnahme: Spielhallen und Casinos
Die Abschöpfung hat uns GMG doch erklärt.


Zitat:
Original von Meike
- viele Spielhallen existieren nur, weil sie sich auf alte Genehmigungen und einen Bestandsschutz berufen können, d.h. bei formalen Ablaufens des Bestandsschutzes müssten sie sich einen neuen Standort suchen, weil z.B. die textliche Festsetzung im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geändert wurde

Deswegen mein Vorschlag, dass ein Rechtsanspruch für ein Jahr zum erneuten Konzessionieren gelten soll.
Ist doch heute auch so.
Ich kann eine bestehende Konzession unter Bestandschutz neu auf unser Unternehmen anmelden.


Zitat:
Original von Meike
- die Arbeit innerhalb der Kommune würde nur vom Stadtsteueramt zum Bauamt wandern und ein niedrigerer Verwaltungsaufwand wäre überhaupt nicht erkennbar

Die Arbeit würde von Steueramt auf das Ordungsamt (Verbraucherschutzamt) wandern.
Das OA soll doch aber sowieso kontrollieren.
Beim Bauamt ändert sich nichts.

Zitat:
Original von Meike
Überhaupt nicht verstanden habe ich, dass Du die Umsatzsteuer so hinnimmst.


Weil wir nach meiner Auffassung Gewerbetreibenede wie der Bäcker und der Frisör sind.
Unser Angebot ist im Gegensatz zum Casino kein Glückspiel.
Wir bieten doch berechnetes Spiel an. Sicher kann ein Gast mal mit Plus nach Hause, aber das kommt doch auf lange Sicht wieder.
Im Casino kann ich theoretisch jedes mal gewinnen.
Am Geldgewinnspielgerät ist die Auszahlquote festgelegt.
Hat meiner Meinung nach nichts mit Glückspiel zu tun. Würde ja sonst auch Glückspielgerät heissen. Und wäre übrigens auch verboten!


Zitat:
Original von Meike
Eine "verkappte kommunale Mehrwertsteuer" habe ich nicht vorgeschlagen.
Wenn es Irritationen wegen dem Wort "Lastenausgleich für die Kommune" gab, dann erkläre ich gerne was ich damit meine.
In vielen Bereichen sind sogenannte "Bagatellsteuern", zu denen auch die Vergnügungssteuer gehört und die reine kommunale Steuern sind, weggefallen, bzw. es sind Finanzierungsmöglichkeiten oder offene / versteckte Subventionen des Staates weggefallen, welche die Kommunen vormals entlastete hatten. In diesen Fällen, wenn die Kommune mit Mindereinnahmen zu rechnen hat, weil z.B. dies durch ein Landesgesetz hervorgerufen wurde, bekommen sie Ausgleichszahlungen, wenn auch oft nicht in gleicher Höhe, um das Minus im städtischen Haushalt einigermaßen auffangen zu können.
Um welche Arten es sich da handeln kann, kann man u.a. im Gemeindefinanzierungsgesetz nachlesen.
Wenn da ein Punkt mehr mit rein kommt, dann ist das nicht "Verkapptes" sondern eine normale Sache im Rahmen der Gemeindefinanzierung.


Mit einer "verkappten kommunalen Umsatzsteuer" meinte ich die SpGSt.
Erst zahlen wir Umsatzsteuer, prozentual 19% auf die Bruttokasse, dann zahlen wir einen weiteren Prozentsatz an die Gemeinde. Das ist für mich eine weitere Umsatzsteuer.


Zitat:
Original von Meike
P.S.: Einen Punkt hatte ich noch vergessen. In verschiedenen Themen wurde immer die "steuerfreie" Finanzierung des Personals im staatlichen Casino angesprochen. Wie ihr alle wisst, wird dort das Personal über den "tronk" finanziert. Dass der, wenn überhaupt nur über die Schenkungssteuer besteuert werden könnte, ist doch normal. In vielen Spielhallen steht doch auch ein "Sparschwein Personal" auf der Theke. Versteuert ihr die Gelder etwa?


Nein, sofern sich die Trinkgelder im Rahmen des Freibetrages bewegen.
Dieser Freibetrag gilt abernicht in Casinos - oder?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 03.09.2007 00:16.

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Moin

@corlais

und ich dachte Du bist Automatenaufsteller. Kopfkratz

Zunächst schreibst Du:

Original corlais:

Hier würde doch aber der §284 StGB greifen, denn soviel ich weiss ist in Deutschland Glückspiel verboten, Ausnahme: Spielhallen und Casinos
Die Abschöpfung hat uns GMG doch erklärt.

Und dann schreibst Du:

Original corlais:

Weil wir nach meiner Auffassung Gewerbetreibende wie der Bäcker und der Frisör sind. Unser Angebot ist im Gegensatz zum Casino kein Glückspiel. Kopfkratz
Wir bieten doch berechnetes Spiel an. Sicher kann ein Gast mal mit Plus nach Hause, aber das kommt doch auf lange Sicht wieder. Im Casino kann ich theoretisch jedes mal gewinnen. Am Geldgewinnspielgerät ist die Auszahlquote festgelegt. Hat meiner Meinung nach nichts mit Glückspiel zu tun. Würde ja sonst auch Glücksspielgerät heissen. Und wäre übrigens auch verboten!


Ist das Deine Meinung oder hast Du nur Paule zitiert? Verbreite hier bitte nicht solch einen Quatsch. schimpf

Zeig mir bitte die Stelle innerhalb der 6. EG-Richtlinie, durch welche der Bäcker und der Frisör von der Umsatzsteuer befreit ist. Die können nämlich jederzeit und nach Lust und Laune die Umsatzsteuer auf den Endpreis aufschlagen und Ihren Kunden eine Quittung mit ausgeworfener Umsatzsteuer geben.

Hast Du vom EuGH-Urteil (Linneweber) nichts mitbekommen? Ihr wurdet steuerrechtlich ungleich behandelt und darum gab es auch die Umsatzsteuer teilweise zurück.


Jedes Spiel, bei dem der Ausgang von Zufall abhängt, ist ein Glücksspiel und wenn dann noch Geld eingesetzt wird, dann ist es ein Glücksspiel mit Geldeinsatz.


Danke
14 03.09.2007 09:02 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Hallo David,

bei dem Satz

"Unser Angebot ist im Gegensatz zum Casino kein Glücksspiel."

musste ich etwas schmunzeln, weil ich weiß auf welches Gutachten und wessen Aussagen Du Dich beziehst und wer die bezahlt hat.

Aber so ist das nun mal mit "bestellten" Gutachten.


Natürlich betreibt Ihr Glücksspiel, weil das mit der Definition des Begriffs Glücksspiel zu tun hat, welche man bereits in Reichgerichtsentscheidungen und BGH-Entscheidungen nachlesen kann. Jeder der ein anders Gutachten erstellt, bzw. erstellen lässt, gewinnt bei mir nicht an Glaubwürdigkeit, dass es ihm um Rechtssicherheit und Gradlienigkeit geht.


Die Sache mit den Konzessionen, so wie Du das angedacht hast, kannst Du vergessen, weil da gibt es die sogenannte juristische Sekunde, in der der Spielhallenbetreiber konzessionslos wäre und das Baugesetzbuch ist nun mal eine unabhängige Sache.

Die Abschöpfung ist eine Sache, die eine rechtliche Grundlage braucht, d.h. man kann nach StGB oder nach OWIG abschöpfen, nämlich das was der Täter aus der Tat erlangt hat.
Aber wenn Du vorschlägst, dass es alles nur über die Konzession geht, wobei eine Konzession nun mal nur räumlich und personenbezogen ist, aber sich nicht auf die Geräte bezieht, dann wäre aus der Tat nur der Konzessionsvorteil erlangt worden, d.h. die ersparten Aufwendungen.

Da muss man halt gewisse Systematiken einhalten und so wie Du das vorschlägst, klappt es nicht.



Gruß Meike
15 03.09.2007 18:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an Alle,

aufgrund der Veröffentlichung auf der webside vom UAVD vom 16.10.2007 und dem dort eingestellten Anerkenntnisurteil des LG Hannover vom 11.10.2007 greife ich dieses Thema noch mal auf.


Das Ganze verwundert mich absolut.

Eigentlich sind sich Bürger, egal welcher Berufsgruppe angehörend, immer einig, wenn es heißt "die Steuern sind zu hoch".

Ich kannte bis dato persönlich keine Gewerkschaft / Verband, die von Angehörigen der gleichen Berufsgruppe angefeindet wurde, weil sie Musterschreiben oder ähnliches nach Gerichts- / Bundesgerichtentscheidungen herausgegeben hat, um Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe später eventuell einen Klageweg zu ermöglichen.


Nachdem ich das Anerkenntnisurteil gelesen hatte, fragte ich mich unwillkürlich:
Warum macht jemand sowas?
Welche Zielsetzung hat derjenige?
Wenn es ihm um die Klärung einer grundsätzlichen Fragestellung gegangen wäre, wäre der Streitwert nicht so hoch angesetzt worden, - so ist es jedenfalls normalerweise üblich.


Könnte mir mal jemand erklären, was da z.Zt. im Hintergrund wieder läuft?
Ich war ja schon verwundert als ich im Automatenmarkt wieder lesen musste, wie der letzte BFH - Entscheid kommentiert wurde.
Anstatt man sich freut, wird der "Angstraum" - andere Steuern werden wesentlich schlimmer sein als diese- aufgebaut.


Manchmal komme ich mir vor, wie bei den alten Märchen, die man als Kind vorgelesen bekommen hat, damit man blos keine Süßigkeiten von Fremden annimmt.



Gruß Meike
16 21.10.2007 06:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Aus der Historie:

Weil das Thema „Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen?!“ nur ein Teilbereich des deutschen Glücksspiels ist, hat das ja nur eine Bedeutung für die staatlichen Spielbanken, privaten Spielbanken und letztendlich die Automatenaufsteller.

Was gegenwärtig noch Unrecht ist, kann mit neuen Gesetzen ja künftig auch mal sinnvoll sein und zu allgemeinem Recht werden. Aufgrund der immer noch bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen wird und kann es zu diesem Thema gegenwärtig keine einheitliche Meinung geben, da die Automatenaufsteller über mehrere Jahrzehnte übervorteilt wurden.

Deshalb noch einmal zum Sachverhalt:

Zur Umsatzsteuer:

Hier haben sich alle deutschen Regierungen mindestens ab anno 1979 nicht grade mit Ruhm bekleckert. Sie haben allesamt nicht vorgabengerecht die 6. Mehrwertsteuerrichtline in nationales Recht umgesetzt.

Damit entstanden zusätzliche Sonderbehandlungen im deutschen Glücksspielrecht. Diese Sonderbehandlungen führten in ihren Auswirkungen auch zu einigen Insolvenzen bei den Automatenaufstellern.

Unabhängig davon hat man mindestens ab diesem Termin, den staatlichen und privaten Spielbanken weiterhin einen rechtswidrigen Freifahrtschein für eine Mehrwertsteuerbefreiung eingeräumt.

Durch die Passivität, das Aussitzen und die Nichtumsetzung einer bindenden EU-Richtlinie wurden dagegen den Automatenaufstellern vorsätzliche und finanzielle Nachteile gegenüber den staatlichen und privaten Spielbanken eingeräumt.

Das ist der eine Teil, wenn es um das Thema: „Umsatzsteuer im Glücksspiel“ geht. Ein Problem hierbei ergibt sich u. a. daraus, dass man sich einfach sehr stur an die üblichen Verjährungsfristen hält und nicht das Verursacherprinzip berücksichtigt oder anwendet! Es bleibt wohl nichts übrig, als immer wieder den zeit- und kostenaufwendigen Klageweg zu beschreiten und zu hoffen, dass einmal ein Gericht konsequent durchgreift und den fehlenden Gleichheitsmaßstab erkennt, anerkennt und anwendet.

Wenn die zu führenden Gerichtsverfahren aufgrund dieser Problematik alle verloren gehen, dann erhält der „deutsche Staat“ einen Freifahrtschein für die Zukunft, EU-Vorschriften nicht termingerecht umsetzen zu müssen!

Wenn nur ein Urteil zu Gunsten der Automatenaufsteller ausfällt, dann entstehen rückwirkende Ansprüche (1979 bis 1997) in Höhe von, sagen wir mal salopp mindestens ca. 20 Milliarden DM oder leicht auch doppelt soviel und von den vielen möglichen weitergehenden Schadensersatzklagen gar nicht erst zu sprechen.

Wer glaubt unter diesen oder ähnlichen Bedingungen schon an einen erfolgreichen Abschluss für die Automatenaufsteller in Deutschland?

Hier muss sicherlich der EuGH aufgrund seiner noch momentanen Loyalität zu einem grundlegenden und endgültigen Urteil veranlasst werden.


Zur Vergnügungssteuer:

Hier wurden teilweise von den Ländern empfohlen und von den Städten und Kommunen Vergnügungssteuersatzungen/Gesetze gemacht und umgesetzt, die wissentlich rechtswidrig waren und weil einige Automatenaufsteller nicht mehr über die notwenigen finanziellen Mittel verfügten, keine Rechtssicherheit schaffen konnten.

Wobei man aber auch wissen muss, dass zunächst nur Einzelpersonen und Einzelunternehmen aufgrund der entstandenen Erdrosselung die ersten Widersprüche, Aussetzungen der Vollziehung, Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistungen und Klagen bei den VGs und OVGs eingereicht haben. Aus der Industrie und den Verbänden kamen zunächst nur Verhaltensmaßregelungen, die einen risikoreichen und unkontrollierbaren Ausgang vorhersagten.

Glücklicherweise haben die Gerichte nach einiger Zeit die katastrophale Entwicklung (Fehlentwicklung) erkannt und die Entscheidungen klar zu Gunsten der Automatenaufsteller getroffen. Möglicherweise war auch hier eine gewisse Willkür (DM – und EURO-Zeichen in den Augen) der ausschlaggebende Grund, für die veränderten Gerichtsauffassungen.

Vor einer Entscheidung haben sich die Gerichte aber immer wieder erfolgreich drücken können. Das war ein Urteilsspruch in Sachen der „Erdrosselung“! Bei dem enormen Aufwand einfach nicht so richtig verständlich.

Deshalb eine Passage aus einer Entscheidung: Da die Vergnügungssteuern sowieso schon rechtswidrig waren, bedurfte es keiner Entscheidungsfindung mehr bei der „Erdrosselung“.


Und jetzt das wirklich unverständliche in unserem Rechtsstaat:

Die unterlegenen Gemeinden und Städte hatten nichts anderes zu tun, als neue bzw. auch wieder neue, rechtswidrige Satzungen mit rückwirkend zu erbringenden Leistungen zu schaffen.

Wie wenig man sich mit der Materie „Vergnügungssteuern“ wirklich befasst hat, zeigten dann die ganz neuen Vergnügungssteuersatzungen, mit weit über 10 % auf die Bruttoeinnahmen oder auch mal Nettoeinnahmen und vieles andere mehr.


Und jetzt kommt die eigentliche Problematik in der deutschen Gesetzgebung:

Die Schaffung von fehlerhaften, rückwirkend und/oder geänderten Satzungen können immer wieder und damit zeitlich völlig unbegrenzt und nach Lust und Laune zu Ungunsten der Automatenaufsteller neu geschaffen werden.

Bedeutet: Eine Vergnügungssteuersatzung wurde z. B. 1997 beschlossen und bis 2005 aufgrund von fahrlässigen und vorsätzlichen Fehlern viermal rückwirkend geändert, das sagt aber noch lange nicht, dass das zu einem endgültigen Ergebnis für den Automatenaufsteller geführt hat. Weitere Urteile können erneut dazu beitragen, dass man noch in 50 oder 100 Jahren für eine alte inzwischen x-mal geänderte Vergnügungssteuersatzung noch Vergnügungssteuern zahlen muss.

Fazit für einen Automatenaufsteller: Alle fünf oder zehn Jahre je Verhalten der Länder, Städte und Kommunen einen Insolvenzantrag stellen und anschließend eine neue Firma gründen, um den Erhalt von Familienunternehmen langfristig zu sichern.

Denn eine übliche direkte Betriebsübernahme oder über die Erbschaft erlangtes Unternehmen birgt einfach zu viele unkalkulierbare Risiken. Wer will im Jahre 2047 oder 2097 nachträglich für Vergnügungssteuern aus dem Jahre 1997 aufkommen, nur weil die Satzungen zeitlich rückwirkend und unbegrenzt geändert werden können?

Das ist kein Witz, das ist in Deutschland gängiges Recht.

Also was können wir und wollen wir zu den notwenigen Veränderungen eigentlich noch beitragen?

Wollen wir nicht endlich einmal weg von den ständigen Ausgrenzungen und Ausnahmeregelungen in der jetzigen Form und rechtlich klare Voraussetzungen auf einer gleichberechtigten Grundlage für alle Glücksspielarten und -anbieter schaffen?

Wollen wir uns nicht dafür einsetzen, dass das Internet- oder Online-Glücksspiel, aber auch Fernseh-Glückspiele in der bestehenden unkontrollierbaren Form in Deutschland bindend verboten werden.

Ein bisschen hier, ein bisschen da, nichts konsequentes, keine Rechtssicherheit, immer wieder nur an einer „Gruppe“ herumstochern und die gewollte Unruhe immer nur auf diese festmachen.
Das kann es ja wohl nicht sein.

Hier die gegenwärtige gängige Praxis:

Weder die Politiker, Staatssekretäre, Länder, Städte, Gemeinden, Parteien, Lobbyisten, Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände, Geschäftsführungen, Automatenindustrie, Automatenhandel, Automatenverbände, Gutachter, Experten, Sachverständige, Glücksspielsuchtvereine, staatliche Spielbanken, private Spielbanken haben ein ehrliches Interesse an einer klaren gesetzlichen Glücksspielregelung, weil sich dadurch ja eine gesetzlich vorbestimmte, bis in die Ewigkeit bestehende und bindende Einnahmequelle verschließen würde. Deshalb werden auch alle neuen Glücksspielgesetze immer nur zu einer Absatzsicherung innerhalb dieser Gruppe führen.

Wenn man sich das Glücksspielrecht in Deutschland einmal näher ansieht, dann kamen aufgrund der einseitigen und eindeutigen Auslegungen selbst die Gerichte nicht herum, die unter der Bezeichnung „Spielerschutz“ und „Glücksspielsucht“ laufenden Begriffe „volksgerecht zu interpretieren“ und dabei festzustellten, dass es sich hierbei inzwischen nur noch um eine Phrase handelt, die es gilt in vernünftige nationale Bahnen zu bringen.

Ist es nicht traurig, was man dem Kunden oder den Spielern alles so zumutet?

Ist es nicht schon anmaßend wie man die Automatenaufsteller gängelt?

Ist es nicht schon eine Zumutung unter welchen Aspekten die Ordnungsbehörden, Polizei, Gerichte etc. ihre Arbeiten verrichten müssen?

Alle drei Gruppen haben wohl auch künftig immer etwas gemeinsam, indem sie mit dem „Wildwuchs“ im Glücksspiel leben und die vorsätzlichen Gesetzesmängel miteinander ausbaden müssen.
17 22.10.2007 17:09 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo,
dieses Thema ist es sicherlich wert, näher kommentiert zu werden.
Ich stimme anders, aber auch meike zu. Man sollte verkürzt folgendes beachten:
Vergnügungssteuer:

Solange sich Verwaltungs- und je nach Bundesland zuständige Finanzgerichte bis hin zu den jeweils höchsten Instanzen dort auf die sogenannte "kalkulatorische Abwälzbarkeit" berufen können und es auch der Einfachheit halber letztendlich tun, wird sich nichts ändern.
Aktuell sind, angeführt aus NRW, Verfahren im Gange, welche genau diese Zielrichtung u.a. haben. Ich hoffe die Parteien streben auch tatsächlich den Weg zum BVerfG an !

Man muss dabei aber wissen, dass dieser oben genannte Begriff vom BVerfG geprägt worden ist und zwar zu einer Zeit als die Vergnügungssteuer ca 10.- bis 20,-- DM betragen hatte. Geht man vom damaligen Standpunkt aus, war es sicher dem einzelnen Unternehmer zuzumuten, durch geeignete Massnahmen diese geringe Belastung zu kompensieren. Daher auch dieser Begriff des BVerfG.
Letztendlich scheiterten bislang alle intelligent geführten Klagen zumindest vor dieserr Hürde und das obwohl es NUR unserer Branche verwehrt ist, diese (Sonder-)Abgabe und damit alle bisherigen Steigerungen an den Endverbraucher im Geldspielbereich weiterzugeben. Selbst die auch vorhandene Kartensteuer (auch V-Steuer) bei Tanzveranstaltungen, Kino etc.. kann eingepreist werden.

Heute reden wir aber nicht mehr von Peanuts, heute reden wir von Belastungen, welche im Einzelfall (zB. HH, Bochum) deutlich über der Umsatzsteuerabgabe liegen. Zumindest aber ist in vielen Gemeinden eine Belastung i.H.v. mind. 10% der Kasse normal. Das muss man sich vor Auge führen: 10% der Bruttoeinnahme wird ohne Kompensation abgegeben.

Wer dies noch als kalkulatorisch abwälzbar bezeichnet, sollte in Mathe nochmal die Schulbank drücken.
Apropos drücken, genau hier drückt der Schuh. Die Vergnügungssteuer als sog. örtliche Aufwandssteuer ist eine Sonderabgabe.. obwohl als Steuer bezeichnet, darf man sie nicht mit einer bundesweiten steuer vergleichen.. trotzdem gibt es ähnliche Fälle von Sonderabgaben, wie zB die Mineralölsteuer etc.., die Kaffeesteuer, die Sektsteuer etc.. alle können auf den Preis umgelegt werden.

Wie wäre es denn, wenn es eine Uniformsteuer geben würde, welöche direkt bei allen Uniformierten Staatsdiener vom Lohn abgezogen wird... gleichzeitig aber die Pflicht zum Tragen der Uniform besteht...?

Acg und falls jetzt das Argument der Spielsuchteindämmung kommt: Da gibt es viel effektivere Mittel, welche aber jahrelang von fast allen Kommunen bewusst nicht eingesetzt worden isnd und auch nicht werden: Veränderungssperren, Genehmigungseinschränkungen, Streichen von verlustigen Konzessionen durch Schliessung etc... dies könnten die Stadtväter alles machen, warum nicht ?

Umsatzsteuer:
Ist nicht mehr viel zu anders Bericht hinzuzufügen..dass eine Ersatzsteuer potentiell teurer wird, ist vielleicht von geneigter Stelle immer theatralisch in Szene gesetzt, ergibt sich aber auch aus der Natur der Sache: Es geht ums Geld.

gruss

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
18 23.10.2007 15:17 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
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@Alle

Umsatzsteuer:
Nachdem die Umsatzsteuer ab dem 06.05.2006 nun auch unsere Umsätze erwischt hat, gibt es nach gut einem Jahr bereits ein erstes FG-Urteil in der Hauptsache. Bereits dieses Urteil macht den politischen Willen deutlich, der mal wieder im Einklang mit dem Willen der Gerätehersteller steht. Weder die einen noch die anderen konnten mir jedoch erklären, wie ich allein die Umsatzsteuererhöhung von 16% auf 19% an meine Kunden abwälzen kann, von den restlichen 16% ganz abgesehen. Im deutschen Steuerrecht dürfte es einmalig sein, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer auf der Umsatzsteuererhöhung durch eine diktatorische staatliche Annordnung sitzen bleiben muss. Ich bin auf das nächste Urteil gespannt.

Vergnügungssteuer:
Die Ausführungen von eric möchte ich nur etwas hinzuzufügen: Es war nicht die vermeintliche Lenkungsfunktion der Vergnügungssteuer, durch welche die Jackpots und Tokengeräte abgeschafft werden mussten. Es waren Gerichtsurteile und die SpielV und genau darüber wird unser Spiel „gelenkt“.

Und wenn ich Gerichtsurteil lese, in denen das Gericht ernsthaft die Ausfassung vertritt, dass zur „kalkulatorischen Abwälzbarkeit“ auch die Möglichkeit der Umsatzsteigerung zählt, dann komme ich mir vor wie im tiefsten Schwarzafrika! Die wollen also mit der Vergnügungssteuer die Spielsucht lenken und schlagen gleichzeitig eine Steigerung des Umsatzes vor, an der die Kommune wiederum prozentual partizipiert. Wie Weltfremd muss man sein?

Euch Kommunen haben wir die Monokultur in unseren Spielhallen und Gaststätten zu verdanken. wut

Ein nettes Beispiel aus dem letzten „Sommer“: Ein Betreiber einer Badeanstallt bittet mich darum, einen Flipper und einen Fußballer für 3 Monate in seiner „Kantine“ aufzustellen und meinte, ob die bei mir im Lager stehen oder in seiner Kantine den Jugendlichen etwas Spaß bringen. Dank einer Pauschalbesteuerung pro Monat und Gerät welche nie eingespielt worden wäre, hätte ich NEIN sagen müssen. Wir haben uns dann das Zusatzgeschäft geteilt. Die Jugendlichen konnten Flippern und Krökeln.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 23.10.2007 18:16.

19 23.10.2007 17:09 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@Alle

Die Wirklichkeit des Föderalismus holt uns schon wieder ein!

Wissen sie wirklich noch worüber sie reden und anschließend schreiben lassen?

Backnang: Bis zu 500 Euro Steuer pro Monat für ein Gerät
Zitat:
24.10.2007 04:39 - Gastronomen, die Gewaltspielgeräte aufstellen, müssen künftig bis zu 500 Euro pro Monat und Gerät an die Stadtkasse abführen. Einen noch höheren Steuersatz anzusetzen, wie jetzt im Verwaltungs- und Finanzausschuss gefordert, geht allerdings nicht.
VON RENATE HÄUSSERMANN

Alles, was irgendwie mit Spielautomaten zu tun hat, fällt unter den Begriff Vergnügen. Die Stadt partizipiert daran, indem sie die Vergnügungssteuer erhebt. Hatte man den Stadträten, die einst für die Einführung dieser Steuer stimmten, Doppelmoral vorgeworfen, so zeigt sich jetzt, dass die Anzahl der Spielgeräte in den vergangenen zehn Jahren tatsächlich ziemlich abgenommen hat. Gab es 1997 147 Geldspielautomaten im Stadtgebiet, sind es heuer noch 98. Dr. Gerhard Ketterer (CDU) formulierte es bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses treffend: Die Erhebung der Vergnügungssteuer habe einen "kleinen Nebeneffekt, der der Kasse guttut".

Ob man mit der Erhebung der Vergnügungssteuer letztlich der Spielsucht Einhalt gebieten kann, darüber lässt sich trefflich streiten. Dass man aber beim Steuersatz für Spielautomaten mit gewaltverherrlichenden oder die Würde des Menschen verletzenden oder pornografischen Inhalten in die Vollen gehen sollte, da waren sich alle Stadträte einig. Dr. Lutz-Dietrich Schweizer (BWG) forderte "einen so hohen Steuersatz, dass diese Automaten erst gar nicht aufgestellt werden".

Ganz so einfach ist dies freilich nicht. Kämmerer Siegfried Janocha machte darauf aufmerksam, dass die Stadt diese Steuersätze jetzt neu einführe. Für Gewaltspielgeräte in Gaststätten werden 250 Euro und für solche in Spielhallen 500 Euro verlangt. Pro Monat, wohlgemerkt. Diese Sätze scheinen noch keine erdrosselnde Wirkung zu haben. Hätten sie sie, könnten die Aufsteller beim Verwaltungsgericht dagegen klagen. Eine Gratwanderung also.

Dass Backnang nun nach fünf Jahren eine erneute Anhebung der Steuersätze plant, hat auch mit jüngsten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zu tun. Damit wurden "die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen präzisiert, unter denen die Spielautomatensteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit als Pauschalbetrag nach der Zahl der aufgestellten Geräte bemessen werden darf" (Sitzungsvorlage). Backnang wird jetzt für diese Geräte einen Steuersatz von 15 Prozent der Einspielergebnisse rückwirkend zum 1. Januar 2007 in die Vergnügungssteuersatzung aufnehmen. Der Städtetag hat einen Satz von 12 Prozent empfohlen. Diesem Beispiel folgten bereits Ludwigsburg und Winnenden. Fellbach hingegen hat 15 Prozent eingeführt. Und Backnang ist jetzt auf dem Weg dazu. Um eine Berechnungsgrundlage zu haben, werden die Automatenaufsteller verpflichtet, ihre Einspielergebnisse vorzulegen.

Heinz Franke (SPD) sah in dieser Vorgehensweise eine "höchstrichterliche Bürokratisierung". Denn alle Kommunen müssen jetzt nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts ihre Satzungen ändern. Er fragte sich, wer die neue Regelung so dezidiert überhaupt überprüfen könne. Ob die neuen Steuersätze eine Lenkungsfunktion haben können, bezweifelte Franke ebenso wie Erwin Höllring (BfB).

Von der Vergnügungssteuer befreit sind die Diskotheken. Dies soll auch so bleiben, weil die Disko-Betreiber diese Kosten vermutlich an die (vorzugsweise jugendlichen und jungen) Besucher weitergeben würden. Im Jahr 2007 rechnet man mit Einnahmen in Höhe von knapp 245 000 Euro. Der Höchststand war 2004 mit knapp 340 000 Euro. Bemerkbar macht sich in diesem Jahr, dass sogenannte Fun-Games und elektronische Roulette-Geräte verboten wurden. Dass Gastwirte von der Automatenaufstellung gut profitier(t)en, ließ Ernst Kress (CDU) erahnen: "Früher konnten Gastwirte mit dem Gewinn die Pacht zahlen." Dies alles ist nun nicht mehr so. Bei zwei Gegenstimmen sprachen sich die Räte für die Anhebung der Steuer aus. Morgen stimmt der Gemeinderat ab.
G efunden unter: http://www.bkz-online.de/modules/news/ar...65&storytopic=8
20 24.10.2007 12:30 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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