Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! |
jasper
Kaiser
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25.10.2007 21:25 |
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Solon
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magnum
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Las Vegas in Osnabrück? - Kommunen werden mit Vergnügungssteuer angefüttert.
So wird also versucht die Kommunen zu überzeugt, dass die Konzessionierung einer Großspielhalle auch finanzielle Vorteile für sie hat.
Das Lockmittel lautet: 130.000 EUR Vergnügungssteuer pro Jahr!
Da können die Kleinaufsteller doch nur hoffen, dass die Kommune bei der Konzessionsvergabe darauf achtet, dass jede einzelne Konzession technisch und personell unabhängig von den anderen betrieben wird und keine wettbewerbverzerrende Maßnahmen wie z.B. eine Fernsteuerungsmöglichkeit per Gerätevernetzung verwendet wird.
130.000 EUR Vergnügungssteuer bei einem Steuersatz von 10% wollen schließlich gesichert werden. Da darf die Stadt nur hoffen, dass kein Kleinaufsteller auf die Idee kommt gegen solch ein „Schutzgeldzahlung“ zu klagen.
Und ich habe mich schon gefragt, warum klagen nur kleine Aufsteller über die Vergnügungssteuerwillkür und nicht die Großspielhallenbetreiber?
Hier geht's zum öffentlichen Angebot:
http://www.neue-oz.de/information/noz_pr...k/18641108.html
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03.02.2008 10:53 |
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Solon
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Meike
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Hallo magnum,
Du hättest auch gleich den link zum Haushaltssicherungskonzept der Stadt Osnabrück 2007 - 2010 setzen sollen.
- ist auch im Netz -
Gruß Meike
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23
03.02.2008 12:59 |
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magnum
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@Meike
Dann will ich das mal nachholen:
http://www.osnabrueck.de/images_design/G...2007_-_2010.pdf
Sieht ja wirklich sehr duster aus in OS! Ein Grund mehr, aufs richtige Pferd zu setzten und sich nicht auf Experimente und unsichere Lockangebote bei der Vergnügungssteuer einzulassen. Eine Mehreinnahme bei der Gewerbesteuer kommt ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand zustande und verbleibt wirklich in der Stadtkasse.
Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.
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06.02.2008 08:39 |
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jasper
Kaiser
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Beim BA gefunden (http://www.baberlin.de:
VG Leipzig: Vergnügungssteuer der Stadt Leipzig rechtmäßig
Ich hätte da gerne mal eine Frage:
Welche Interessen vertritt ein „Aufstellerverband“, der solche ein erstinstanzliches VG Negativurteil verbreitet wirklich? Soll so etwas zur Aufklärung der Kommunen dienen?
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25
24.02.2008 21:20 |
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hansi
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@jasper
hier findest du einen sehr treffenden UAVD-Beitrag zum Thema:
Vergnügungssteuer: Kommunal geförderter Verdrängungswettbewerb
Für jeden örtlich ansässigen Automatenaufsteller stellt die Vergnügungssteuererhebung eine massive Gewinn abschöpfende Maßnahme dar. Denn immer häufiger werden die Einnahmen um 14% oder höher, allein aufgrund der Vergnügungssteuer gemindert. Diese Art und Weise der Gewinnabschöpfung kann aber auch zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen und zwar zu Gunsten der bundesweit agierenden Spielhallenbetreiber (Großfilialisten).
Hier geht es weiter:
http://www.uavd.de/index.php?option=com_...d=201&Itemid=60
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26
21.04.2008 10:34 |
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jasper
Kaiser
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@Hansi
da können wir nur hoffen, dass viele Stadtkämmerer ihre Art der Förderung des Verdrängungswettbewerbs erkennen.
Mein Vorschlag an UAVD: Als Rundmail an alle Stadtkämmerer versenden, damit später keiner sagen kann, dass haben wir nicht gewusst, dass haben wir nicht gewollt.
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27
21.04.2008 13:06 |
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Rosewood
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Wenn es nicht wiederum so traurig wäre, müsste man laut lachen.
Was ist denn das für eine Milchmädchenrechnung die der UAVD da aufmacht. Zunächst einmal würde ein solche Argumentation heißen, dass mindestens 1/3 der Hallen von sog. Großfilialisten in Bayern stehen müsste um Verluste auszugleichen. Außerdem ist schwer vorstellbar, dass jemand gerne eine Steuer bezahlt. Was ist eigentlich mit den kleinen Filialisten die aus Bayern kommen und an den Grenzen in den benachbarten Bundeländern Hallen bereiben, das wären ja dann die allerschlimmsten, die könnten ja verdrängen ohne Ende.
Das beste ist wohl die Vergnügungssteuer ganz abzuschaffen, als solche abstrusen Rechnungen aufzumachen. Meines erachtens gehört der UAVD für solchen Unsinn auf die Couch - aber bitte nicht auf Allgemeinkosten.
Grüße
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28
21.04.2008 13:33 |
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Rosewood
Haudegen
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@ Kölner
Für solche (richtige) Aussagen wirst Du hier bestimmt verbal gesteinigt.
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30
21.04.2008 14:45 |
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Rosewood
Haudegen
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@ Bernd 1234
Na von den "Freunden" der Großfilialisten!
Grüße
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21.04.2008 16:16 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Rosewood
@ Bernd 1234
Na von den "Freunden" der Großfilialisten!
Grüße |
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Das war eine Frage und keine Feststellung!
Ich halte von "meike" nicht viel.
Die will den Aufstellern hier nicht helfen!
Gruß
Bernd
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33
21.04.2008 16:49 |
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hansi
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@rosewood
dass sich durch solch eine Offenlegung einige ertappt vorkommen werden, war dem UAVD bestimmt bewusst oder sogar beabsichtigt.
Ich war in der letzten Woche auf einer „lustigen“ Veranstaltung eines bestimmten Beirats. Da hat sich der dazugehörige Jurist geoutet, indem er uns Aufstellern erklären wollte, es wäre „der Ruhe wegen“ besser, wenn wir die Vergnügungssteuer anstandslos zahlen würden. Ob dieser Jurist hier mitließt?
@gmg
wie Du siehst, können nicht nur Deine Beiträge polarisieren!
@jasper
Da geben die Verbände so viel Geld dafür aus, dass vom Bundesverwaltungsgericht der Unterschied zwischen dem Glücksspiel in Spielhallen und in Spielbanken festgestellt wird und somit die Entscheidung vom EuGH über die Gleichbehandlung in Frage gestellt wird, dann ist es doch verständlich, dass die sich über solche Berichte überhaupt nicht freuen können. Und dann forderst Du noch eine Rundmail an alle Stadtkämmerer??!!
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34
21.04.2008 17:39 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von hansi
@jasper
(...)
Und dann forderst Du noch eine Rundmail an alle Stadtkämmerer??!! |
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Dazu bitte Folgendes lesen:
Zitat on:
Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof
Mit Urteil vom 20. Februar 2008, Az.: 5 UE 82/07, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die in Hessen verwendete Mustersatzung des Hessischen Städtetages und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes als rechtmäßig bestätigt.
Danach ist die Erhebung eines prozentualen Vergnügungssteuersatzes auf die elektronisch gezählte Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahme abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld) auf Geldspielgeräte und Unterhaltungsautomaten ohne Geld-Gewinnmöglichkeit rechtsmäßig, wobei im konkreten Fall von der Stadt für Geldspielgeräte zehn Prozent und für Unterhaltungsautomaten ohne Geld-Gewinnmöglichkeit fünf Prozent der Bruttokasse erhoben werden. Begrenzt wird die prozentuale Steuer durch eine Höchstbetragsregelung für Geldspielgeräte in Spielhallen auf 100 Euro pro Monat und in Gaststätten auf 50 Euro pro Monat; für Unterhaltungsautomaten ohne Geld-Gewinnmöglichkeit gilt eine Höchstbetragsregelung von 25 Euro pro Monat in Spielhallen, 12 Euro in Gaststätten.
Ausdrücklich wird diese Regelung als rechtlich zulässig erachtet. Entsprechend der Schätzungsbefugnis der steuererhebenden Gemeinde kann diese im Falle der Nichtvorlage der erforderlichen Belege einen bestimmten Höchstbetrag als Steuer veranlagen.
Auch die Möglichkeit, für künftige Besteuerungszeiträume anstelle der Besteuerung nach der tatsächlich erzielten Bruttokasse "eine Besteuerung nach den Höchstbeträgen, die zugleich Festbeträge sind", zu verlangen, wird als zulässige Besteuerungsalternative für die betroffenen Aufstellunternehmer beurteilt.
Einzelheiten zur Rechtmäßigkeit der hessischen Mustersatzung zur Erhebung von Vergnügungssteuern gemäß Wirklichkeitsmaßstab, begrenzt durch Höchstbeträge, können dem BA-Rundschreiben-Nr. 016/08 vom 17.04.2007 entnommen werden, dem auch das ausführlich und sorgfältig begründete Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2008, Az.: 5 UE 82/07 beigefügt ist.
Zitat off
Dieses zum "gewünschten Rundschlag" durch den UAVD an alle Kämmerer.
Mit diesem Rundschlag könnte man alles kaputt machen!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Bernd1234: 21.04.2008 18:29.
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21.04.2008 18:12 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Bernd,
danke für Deinen Beitrag.
Jetzt weiß ich wenigstens warum Du meinen Namen in Anführungsstrichen setzt.
Du kannst beruhigt sein, Dein schlechter Informationsstand in Bezug auf die Möglichkeiten bei Vernetzung von GGSG hat sich gnadenlos fortgesetzt bei meiner Person.
Meike war und ist schon immer mein einziger Vorname gewesen. Womit Deine Fragen beantwortet sind.
Anstatt Dich auf HörenSagen zu verlassen, solltest Du vielleicht selbstständig mit dem Nachlesen beginnen.
Beginn beim PtB Prüfbericht. - Wer wie den Aufstellern "helfen" will, kannst du da am besten sehen.
Gruß Meike
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23.04.2008 05:19 |
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jasper
Kaiser
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Guten Morgen Hansi,
dein Bericht polarisiert dermaßen, dass die hier jaulenden Herstellervertreter bzw. Großfilialisten nunmehr auf einer Eisscholle sitzen, die ihr absehbares Ende zutreibt.
Guten Morgen Bernd,
nur wer wirklich daran glaubt, dass eine Entscheidung des Hessische Verwaltungsgerichtshofs ausreicht, bundesweit alle VG und OVG und alle Stadtkämmerer zum Umdenke zu bewegen, kann so naiv sein und das Urteil vom Hessische Verwaltungsgerichtshof als Erfolgt ansehen. Ich würde hier von einem zeitlich und örtlich beschränken Teilerfolgt sprechen. Denn nicht allein die Höhe einer Steuerbelastung ist ein Kriterium der Rechtsmäßigkeit bzw. der Rechtswidrigkeit einer Steuererhebung. Da hilft auch kein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der glaubt, dass entgegen der EuGH-Entscheidungen eine Steuererhebung abhängig vom Veranstaltungsort rechtsmäßig sei.
Bernd und Gefolge,
ich glaube der UAVD suchen immer noch den ersten Großfilialisten, der ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht wegen Vergnügungssteuer führt und zwar mit der Zielsetzung der Abschaffung! – Es wird nicht ohne Grund sein, warum vor den Verwaltungsgerichten regelmäßig nur regionalen „Kleinaufsteller“ anzutreffen sind. Quelle: www.uavd.de
Gebt denen doch mal einen Tipp damit die ihre Suche einstellen können!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 23.04.2008 08:52.
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37
23.04.2008 08:43 |
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Bernd,
danke für Deinen Beitrag.
(...)
Meike war und ist schon immer mein einziger Vorname gewesen. Womit Deine Fragen beantwortet sind.
(...)
Gruß Meike |
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Guten Morgen Meike,
(ohne Anführungszeichen
) Deinen Namen habe ich nie angezweifelt, warum auch?
Meine Fragen an Dich, eigentlich waren es zwei, waren allerdings völlig andere,
ist aber eigentlich auch nicht mehr so wichtig.
Ich wiederhole mich ungerne.
Ich hoffe, ich habe Dich nicht zu sehr verärgert und wir können uns wieder alle gemeinsam um die wichtigen Dinge der Branche kümmern, nämlich "Böse Buben", welche sich nicht an die Spielregeln halten wollen, "zur Strecke" bringen!
Gruß Bernd
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38
23.04.2008 08:51 |
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Rosewood
Haudegen
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@ Meike
Was soll das nur immer wieder mit diesem Prüfbericht? Der handelt doch von Automaten, die kaum mehr relavant sind. Was soll uns das alles sagen?
@ jasper
Zitat: |
ich glaube der UAVD suchen immer noch den ersten Großfilialisten, der ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht wegen Vergnügungssteuer führt und zwar mit der Zielsetzung der Abschaffung! – Es wird nicht ohne Grund sein, warum vor den Verwaltungsgerichten regelmäßig nur regionalen „Kleinaufsteller“ anzutreffen sind. |
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Soll doch der UAVD suchen was immer er möchte, denoch bleibt der Anlaogieschluss, dass über die Vergnügungssteuer die sog. Großfilialisten bewußt bevorzugt werden absoluter Humbuk! Was werden die den noch alles gegen die Marktwirtschaft vorbringen?
Grüße
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39
23.04.2008 13:48 |
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Lingna
Doppel-As
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hallo japser,
auch rosewood wir auf dieser Eisscholle sitzen.
hallo rosewood,
Marktwirtschaft beim Glücksspiel???
Toller gedanke!
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40
23.04.2008 14:22 |
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