Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! |
Schadulke
Haudegen
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Zur Info:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Urteil vom 13.01.2010, Az. 5 A 1794/09, erneut bestätigt, dass die elektronisch gezählte Bruttokasse den mit der Spielapparatesteuer besteuerten Aufwand des Spielers weitgehend wirklichkeitsgerecht erfasst. Eventuelle Ungenauigkeiten, die sich bei einem einzeln betrachteten Spiel erheblich auswirken können, gleichen sich durch die Gesamtheit der Spiele innerhalb des Bemessungszeitraumes weitgehend aus.
In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Gießen mit Entscheidung vom 18.02.2009, Az. 8 K 2044/06.GI, geurteilt, dass die Bruttokasse als Bemessungsgrundlage das Einspielergebnis nicht korrekt, sondern nur verfälscht wiedergibt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Bruttokasse der Bemessung der Spielapparatesteuer nicht zugrunde gelegt werden darf, weil mit dem Spieleinsatz für die Anzahl der durchgeführten Spiele ein Maßstab vorhanden ist, der den Vergnügungsaufwand realitätsgerecht erfasst.
Diese Rechtsauffassung wurde vom VGH nicht geteilt. Nach Ansicht des VGH stellt der Maßstab der elektronisch gezählten Bruttokasse (zzgl. Röhrenentnahmen, abzgl. Röhrenauffüllung, Falsch- und Fehlgeld) nicht auf den jeweiligen Aufwand eines konkreten Spiels, sondern auf den Gesamtaufwand innerhalb des Besteuerungszeitraums ab. Bei Betrachtung der Gesamtheit der Spiele halten sich eventuelle Ungenauigkeiten durch Einwürfe aus Fehl-, Falsch-, Prüf- und Wechselgeld im Rahmen der zulässigen Pauschalierung und gleichen sich auch auf längere Zeit betrachtet aus.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
http://www.baberlin.de/nachricht0.html?&tx_ttnews[tt_news]=985&tx_ttnews[backPid]=128&cHash=5ac002957f
Grüße,
Gerd Schadulke
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101
27.02.2010 08:56 |
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Solon
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Carlo
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Wer solch ein Urteil veröffentlich, der muß es ja ganz besonders gut mit den Automatenaufstellern meinen!
Es bedarf schon einer ganz großen Portion Fantasie, eine Steuer wie die "Vergnügungssteuer" als "Aufwandsteuer" darstellen zu wollen.
Eine echte Aufwandssteuer ist für mich die Zeitwohnungssteuer und die Hundesteuer. In beiden Fällen werden die Aufwendungen für Halten von Gebrauchsgegenständen besteuert. In beiden Fällen erfährt der Steuerpflichtige von seiner Steuerschuld per Bescheid.
Im Fall der sog. Vergnügungssteuer erfährt der Spieler jedoch nicht, dass er zur Verfügungssteuer herrangezogen wird. - Wie da die sog. "Lenkungswirkung" einsetzen soll bleibt ein Rätzel
Kompetenzrechtliche Grundlage für die Aufwandsteuer ist Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz, wonach die Länder „Aufwandsteuern“ erheben können. Diese Gesetzgebungskompetenz haben fast alle Länder den Gemeinden übertragen.
Wenn jetzt die Länder selbst Glücksspielgeräte in Ihren Spielbanken betreiben, warum ist dieser "Aufwand" vergnügungssteuerfrei und derselbe Aufwand in Spielhallen innerhalb der Geineinden der Länder vergnügungssteuerpflichtig? In beiden Fällen ist der Steuersachverhalt identisch!
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102
28.02.2010 16:26 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Carlo
Wenn jetzt die Länder selbst Glücksspielgeräte in Ihren Spielbanken betreiben, warum ist dieser "Aufwand" vergnügungssteuerfrei und derselbe Aufwand in Spielhallen innerhalb der Geineinden der Länder vergnügungssteuerpflichtig? In beiden Fällen ist der Steuersachverhalt identisch! |
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Bei der Umsatzsteuer wurde der Gleichheitsgrundsatz durch ein EuGH- Urteil hergestellt! Leider hat der EuGH nichts mit der Vergnügungssteuer zu tun.
Wer bezahlt eigentlich die Richter vom Verwaltungsgericht?
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103
01.03.2010 06:59 |
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Schadulke
Haudegen
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104
07.05.2010 08:19 |
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prochnau
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Finde ich gut
Besonders "...ein Doppelbesteuerungsabkommen für zweiarmige Banditen (Investmentbanker, Fußballschiedsrichter etcetera) könnte sich als fiskalischer Scoop erweisen."
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105
07.05.2010 17:42 |
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Carlo
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AM ZITAT:
NRW-Vize Pinkwart für Deckelung der Vergnügungssteuern
Professor Dr. Andreas Pinkwart kritisiert die aktuelle Situation in puncto Vergnügungssteuern. Eine politisch vernünftige Deckelung ist notwendig, insbesondere im Hinblick auf die Planungssicherheit der vielen mittelständischen Automatenunternehmen – das forderte der Innovationsminister und stellvertretende Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen während seines Grußwortes auf der Jahreshauptversammlung des Deutschen Automaten-Verbandes in der Essener Philharmonie.
„Damit Sie mit Ihren verantwortungsvoll geführten Unternehmen Ihre wirtschaftliche Leistung entwickeln und die Bedürfnisse Ihrer Spielgäste erfüllen können“, so Professor Dr. Pinkwart.
Der Vize-Landesvater machte deutlich: „Bei aller wünschenswerten Autonomie der Kommunen müssen wir auch über die Grenzen von Autonomie reden.“ Steuern dürften nicht willkürlich erhoben werden, wichtig sei vielmehr eine von Vernunft geleitete Politik. „Wir brauchen Vorfahrt für Bildung, Innovation und Wachstum statt Blockadedenken.“
Der liberale Politiker kritisierte die immer noch hier und da anzutreffenden „reflexartigen Vorbehalte“ gegenüber der Unterhaltungsautomatenwirtschaft. Zuletzt habe er diese Vorbehalte in der politischen Auseindandersetzung um gleiche Sperrzeiten für gastronomische Betriebe und Spielstätten erlebt. „Es wurden ideologische statt sachliche, vernünftige Begründungen geliefert.“
Überhaupt habe sich in Deutschland eine Haltung breit gemacht, stets nach Steuererhöhungen zu rufen anstatt die Einsparpotenziale zu nutzen (ausführlicher Bericht über die einstündige Rede von Professor Dr. Andreas Pinkwart in der AutomatenMarkt-Mai-Ausgabe).
Der in seinem Amt mit 100 Prozent der Stimmen bestätigte DAV-Vorsitzende Karl Besse dankte dem hohen politischen Gast mit herzlichen Worten: „Sie waren und Sie sind ein Hoffnungsträger für uns. Wir brauchen Ihren politischen Sachverstand, Ihr Wohlwollen und Ihre Hilfe für die anstehenden politischen Lösungen.“
Quelle AM
Eine politisch vernünftige Deckelung ist notwendig, so Pinkwart!
„Deckelung“ würde wieder eine Stückzahlbesteuerung bedeuten und die ist Verfassungswidrig!
Oder meinte Pinkwart eine „Deckelung“ der prozentualen Höhe? Dann aber bitte auch für die Spielbankbetreiber!!
Solch ein Auftritt von Pinkwart passt doch wunderbar in diese politische Landschaft:
http://www.indymedia-letzebuerg.net
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106
11.05.2010 19:22 |
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tapier
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Eine Deckelung wäre ein Anfang.
Wenn die max. VgSt. pro Gerät und Monat auf Höhe der alten Stückzahlenregelung lauten würde,
wären die Einnahmen für die Aufsteller wieder kalkulierbar.
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107
11.05.2010 19:55 |
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Meike
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Themenstarter
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Hallo Tapier,
nur zur Erinnerung.
Es gab Kommunen, die "ihren" Aufstellern diese Möglichkeit der Kalkulierbarkeit der Vergnügungssteuer geben wollten,
in denen sie diesen die Vergnügungssteuergrundlage frei stellten, d.h. die Aufsteller durften wühlen, ob es nach dem
Stückzahlmaßstab oder Saldo mit Vorlage der Kassenstreifen besteuert.
Da denkt Kommune also, sie kommen den Aufstellern entgegen und werden mit einem Klageverfahren "belohnt".
Die Kommune hatte verloren, da das Gericht urteilte, dass in einer Steuersatzung eine einheitliche Besteuerungsgrundlage
vorgegeben sein muss. Die Satzung musste geändert werden und das Entgegenkommen der Stadt kostete diese viel Geld.
Das ist eine Erfahrung von vielen.
Warum sollten Kommunen dann nochmal Entgegenkommen zeigen?
Hallo Carlo,
die Charaktereingenschaften werden doch im Rahmen der aktuellen Neubildung der Landesregierung in NRW sehr schön deutlich.
Da schafft es die FDP nur nach einem wirklich unvergleichlichen Buhlen um Zweitstimmen der CDU, dass sie etwas besser da steht als die Linken,
sonst wären sie wahrscheinlich sogar unter die 5%-Hürde gerutscht und dann bemühen sie sich gegen den, von dem sie vorher die Stimmen "abgestaubt"
haben, um die Regierungsbildung.
Es gibt "Partner" auf deren Meinungsäußerungen man vielleicht keine Kredite zu Neugründungen aufnehmen sollte.
Gruß
Meike
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108
12.05.2010 05:36 |
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Esteka
Mitglied
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Zitat: |
Original von Meike
die Aufsteller durften wühlen |
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Schöner Tippfehler
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109
12.05.2010 08:32 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
in Freiburg hat man sich zumindest nicht gerade für eine Abschaffung der Vergnügungssteuer ausgesprochen - im Gegenteil. Dort muss die Branche nun das Doppelte abdrücken und hat den Steuersatz auf 15% angehoben.
Interessant ist, dass bereits vor der Erhöhung 30 Anträge auf neue Spielhallen vorlagen, was wohl als Indiz für die Lukrativität des Geschäfts gedeutet werden kann.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/...--31009101.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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110
14.05.2010 07:41 |
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anders
Kaiser
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@Schadulke,
das ist doch nur die freie Marktwirtschaft und der Kampf um das Überleben gegen die staatlich geförderten Monopolisten.
In der Zukunft kann es nur noch eine Steuerart geben.
Der EuGH bearbeitet doch gerade den Hinweis Vergnügungssteuer oder Mehrwertsteuer.
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111
14.05.2010 19:02 |
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jochen B.
Foren As
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Zitat: |
Original von anders
@Schadulke,
das ist doch nur die freie Marktwirtschaft und der Kampf um das Überleben gegen die staatlich geförderten Monopolisten.
In der Zukunft kann es nur noch eine Steuerart geben.
Der EuGH bearbeitet doch gerade den Hinweis Vergnügungssteuer oder Mehrwertsteuer. |
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Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze:
http://www.schlussantrge_11.03.2010.pdf
Vergnügungssteuer auf Glücksspielumsätze:
http://www.index.php_content.pdf
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112
24.05.2010 17:07 |
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anders
Kaiser
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113
24.05.2010 20:07 |
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