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Zum Ende der Seite springen Betrifft der Glücksspielstaatsvertrag auch die Spielhallen ?
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Betrifft der Glücksspielstaatsvertrag auch die Spielhallen ?

@ alle

Nach dem mir vorliegenden Glücksspielstaatsvertrag ist, wenn ich mir § 4 Abs. 4 diese Vertrages durchlese, das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.

Nach den Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag enthält dieser genannte Absatz 4 das generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet und erstreckt sich auf alle Arten der im Staatsvertrag geregelten Glücksspiele, insbesonders auf Lotterien, Sportwetten und den Bereich der Spielbanken.

Dieser Vertrag gilt ab dem 01. 01. 2008.

Was ist nun in einer Spielhalle zu tun ?

Was ist mit den Sportwettterminals ?

Was ist mit den Personalcomputer für das Internet zu machen ?
Müssen diese PC zum 01. 01. 2008 gesondert gesperrt werden ?
Falls ja,gibt es dafür schon eine spezielle "Verhinderungssoftware" ?

Oder wird dieser Teil des www für ganz Deutschland gesperrt und braucht der einzelne Spielhallenbetreiber nichts mehr zu machen ?

Haben sich die Verbände schon dazu geäußert ?

Hat jemand schon weiterführende Informationen ??

Danke
Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 21.08.2007 21:24.

1 21.08.2007 21:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Betrifft der Glücksspielstaatsvertrag auch die Spielhallen ?

Hallo, dies ist glaube ich mein erster Beitrag in diesem Forum, obwohl ich schon länger angemeldet bin und fleissig mitlese.

Ich betreibe Spielstätten in Niedersachsen, ein paar Ordnungsamtkollegen, welche hier aktiv sind, könnten mich "kennen".
;-).

Ich möchte mit einer Gegenfrage antworten:

Wie passt der Glücksspielstaatsvertrag mit der aktuellen Entscheidung aus Niedersachsen zusammen, wonach die Casino Austria GmbH (die private Betreibergesellschaft, welche in Niedersachsen die Casinos führt)demnächst Internet-Glücksspiel veranstalten darf ?

Zu den Sportwettterminals: Ich betreibe keine, ich denke aber, dass unabhängig vom Vertrag, durch die kommende europäische Regelung, dieser Punkt ausgehebelt wird. Ich glaube auch Tendenzen in Politik und Sportverbänden dahin zu erkennen.

Zu den Interterminals: Natürlich könnte ich mit jedem (offenen) Terminal an entgeltlichen Internetglücksspiel, gleich ob privat oder staatlich, gleich ob inländisch oder ausländisch teilnehmen. (Randfrage: was ist denn mit öffentlichen Terminals in Bücherein, bei Gemeinden etc..)

Eine individuelle Regelung (Zugangsbeschränkung etc..) sehe ich so nicht als machbar, ausserdem würden solche Beschränkungen ins Leere laufen, weil täglich neue Sites auftauchen und eine erhebliche Grundrechtseinschränkung durch Beschränkungen die Folge wäre, denn eine gezielte Sperrung, erinnert an den Wettlauf Hase und Igel.

gruss eric

__________________
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
2 22.08.2007 09:42 eric ist offline E-Mail an eric senden Beiträge von eric suchen
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RE: Betrifft der Glücksspielstaatsvertrag auch die Spielhallen ?

hallo eric,

willkommen im forum.

Deine Gegenfrage hat mich geschmerzt !

Ich habe gestern auch davon erfahren und ich habe mich gefragt: Warum und wieso für so kurze Zeit !

Oder habe ich den Glücksspielstaatsvertrag nicht richtig verstanden ??
Oder haben DIE eine "Ausnahmegenehmigung" ?

Zu den Sportwettterminals habe ich natürlich eine vorgefertigte Meinung ! Aber wenn Europa schon wieder irgend etwas an der nationalen Gesetzgebung auszusetzen haben sollte:....??


Zu den Internetterminals wollen wir dann auf die Lösung des "grossen Bruders" warten.
Vielleicht kümmern sich ja die Verbände, und irgend jemand teilt irgend etwas mal mit !!

Ist ja noch bis Ende des Jahres Zeit. Also noch vier Monate !

Grüße

__________________
gmg
3 22.08.2007 18:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hi @ all

warten wir erst mal 1.1.2008 ab.

LOL
4 23.08.2007 02:19 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
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