unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Sind Glücksspielmonopole ein Segen für die Gesellschaft? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Sind Glücksspielmonopole ein Segen für die Gesellschaft?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.400.372
Nächster Level: 8.476.240

75.868 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Sind Glücksspielmonopole ein Segen für die Gesellschaft?

Was soll man da weglassen? Hier sollte die Forumsleitung gegebenenfalls Kürzungen vornehmen.

Ein allumfassender Bericht über Glücksspiele in Deutschland?
Zitat:
Ich kann es eigentlich nicht mehr hören und sehen. Warum ich trotzdem darüber schreibe? Ganz einfach, nämlich zur Prozessvorbereitung eines Verfahrens, welches ich vor dem EuGH anstrebe. Zu diesem Zweck dokumentiere ich die tatsächliche Ausgestaltung des Glücksspiels durch die Monopolisten und stelle dabei immer wieder fest, dass das Angebot der Monopolisten allgegenwärtig ist.

Glücksspielmonopolisten
a) weiten das Glücksspiel kontinuierlich aus,

b) agieren weitgehend gesetzlich unkontrolliert, staatliche Vorgaben kommen allenfalls durch höchstgerichtliche Auseinandersetzungen zustande,

c) verschwenden bis zu ? 600.000.000 pro Jahr für die Ziehung der Lottozahlen und für den Vertrieb bzw. die Verwaltung,

d) täuschen mit falschen Darstellungen Gerichte und die Öffentlichkeit,

e) entziehen der Gesellschaft? 5.000.000.000 (nur Lotto) an Kaufkraft,

f) schädigen durch politischen Filz die Glaubwürdigkeit der demokratischen Gesellschaft und

g) sind in regelmäßigen Abständen in Skandale verwickelt.

Ad a) Ausweitung des Glücksspiels
Es ist nicht weiter verwunderlich, dass man bei sensibilisierter Betrachtung täglich bis zu 50 Mal mit dem staatlichen Glücksspiel konfrontiert wird. Ein Entkommen der Dauerberieselung der staatlichen Glücksspielmonopolisten und deren Produkte ist defacto unmöglich.

Ob beim Autofahren, im öffentlichen rechtlichen Radio (Bayern 1) wird man mit Lottowerbung konfrontiert; ob in der Fußgängerzone beim gemütlichen Entspannen in einem der netten Straßencafes, immer ist ein so wunderschönes gelbes Lottoreklameschild im Blickfeld; ob im Edekamarkt in der Warteschlange an der Kasse, zum Zeitvertreib wird mir direkt im Blickfeld ein blinkender Lotto-Bildschirm mit stetig wechselnden Lotto- und Oddsetangeboten präsentiert; ob beim Schlendern im Einkaufszentrum, die am besten frequentierten Plätze sind Lottoannahmestellen vorbehalten; ob bei der Paketaufgabe im Postamt, ein Papp-Männchen für Lottowerbung lächelt mich an und bei Nichtbeachtung des Männchen wird mir von eifrigen Postbeamten klargemacht, dass ich gefälligst an Lotto teilzunehmen habe; ob beim Kauf von Zahnpasta in einem der vielen Schleckermärkte, schon wieder werde ich mit den staatlichen Lottoprodukten genervt und selbst beim mittäglichen Verzehr eines Joghurts, "FrüchteTraum" und "VanilleTraum" von Ehrmann wird mir ein Gutscheincode für Lottoprodukte in den Mund gelegt; ob beim Lesen der Bildzeitung, auch hier wird für Lotto auf Seite 1 im Nachrichtenblock permanent geworben. An dieser Stelle wird dann auch schon mal für Oddset eine Anzeige geschaltet, wie z.B. am in der Montagsausgabe der Bild vom 4. Juni 2007, oder in der Donnerstagausgabe der Bild vom 5. Juli 2007 (Bild erreicht etwa 17,7 Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren, das sind etwa 11,82 Millionen Menschen).

Zuhause wiege ich mich in trügerischer Sicherheit, habe aber Post von? Faber? mit der Aussicht auf einen silbernen Mercedes SLK und Angeboten von staatlichen Lottoprodukten erhalten. Werde ich von? Faber? verschont, weckt mich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um 08:00 Uhr morgens ein Anruf eines Callcenters mit dem Ziel des Verkaufs von SKL- oder NKL-Losen. Das Hauptabendprogramm beginnt mit der Veröffentlichung der Keno Gewinn- und/oder Lottozahlen, wird fortgesetzt mit der Show der Glücksspirale? Deal or no Deal? mit Guido Cantz und endet mit der NKL-Show ?Mega-Clever? mit Barbara Eligmann und ?Professor? Boning.

Na gut, denke ich mir, verbringe ich doch meine Zeit im World Wide Web, aber auch dieses Medium wird gnadenlos durch die Monopolisten missbraucht. Über gewerbliche Spielvermittler, welche die Monopolisten schon mal selbst erfinden, wird im wahrsten Sinne des Wortes world wide staatliches Glückspiel vermarktet.

Bleibt mir nur das Bürgerfest, dachte ich mir. Aber diese Idee schlug auch fehl. Nichts, aber auch gar nichts wird durch die Monopolisten ausgelassen. Natürlich ist auch die staatliche Sportwette Oddset mit im Angebot.

Quicky, die schnelle Chance von Lotto-Niedersachsen, wird auch eineinhalb Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiter beworben und vertrieben. Mit dem Slogan: ?Schnell gewinnen! Ab gerade mal 1 Euro pro Ziehung sind Sie dabei? und holen mit ein bisschen Glück das Zehntausendfache heraus. Bei 5 Euro Einsatz also 50.000 Euro.? Alle drei Minuten werden bei Quicky neue Gewinnzahlen gezogen und live auf den Monitoren/Bildschirmen oder im Internet auf der Webseite angeboten. Bis zum 15. März 2007 wurde das auch im gastronomischen Umfeld und Spielhallen (mit ein paar Promille im Blut spielt sich ja schließlich kontrollierter) angeboten. Erst das Landgericht Hannover hat mit Urteil vom 15. März 2007 unter Az. 23 O 99/05 das Angebot in Kneipen und Spielhallen beendet. Nicht die Suchtproblematik wurde von den Richtern angeführt, sondern die im Wettbewerb zu den gewerberechtlich zuzulassenden und zugelassenen Glücksspielautomaten waren ein Hinderungsgrund für das Angebot in dem Umfeld: ?Ungleiche Marktteilnahmebedingungen stören den Wettbewerb erheblich. Die Nutzung von Privilegien ist allenfalls dann wettbewerbsrechtlich hinnehmbar, wenn der privilegierte Wettbewerber einen weiten sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Abstand zu seinen Wettbewerbern einhält. Dieses Gebot der hinreichenden Abstandswahrung zur geschäftlichen Betätigung von Mitbewerbern verletzt die Beklagte, wenn sie sich auch und gerade in dem räumlichen Umfeld bewegt und gezielt dort auftritt, in dem schon ihre Konkurrenten aktiv sind."

Ad b) Keine gesetzlichen Regelungen
Monopolisten agieren im Glücksspielmarkt parlamentarisch unkontrolliert, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben nach denen sie sich zu richten haben. Hier und dort kann nach Begehren eine Annahmestelle (günstige Mietbedingungen in städtischen Gebäuden für Annahmestellen in 1a Lagen; die gibt es so gut wie flächendeckend in der BRD) eröffnet werden. Da und dort wird ein als Erlebniszentrum umgebautes Spielcasino eröffnet. Es gibt auch keine gesetzlichen Beschränkungen der unseligen Casinoautomaten. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Einschränkung der Werbung für staatliches Glücksspiel und auch keine Beschränkung der Jackpots oder sonstiger Umsatz fördernder Zusatzpreise.

Sie unternehmen alles, damit die Umsatzzahlen stimmen. Ordnungspolitische Vorgaben werden dabei immer nur soweit umgesetzt, dass jederzeit sichergestellt ist, dass das Monopol auch politisch und juristisch beibehalten werden kann. Selbst Vorgaben von staatlichen Behörden, wie zum Beispiel dem Bundeskartellamt, werden nicht unmittelbar umgesetzt, sondern der Deutsche Lottoblock (Monopolist) zieht es vor, bis zur letzten Instanz den Gerichtsweg zu beschreiten; sozusagen Staat klagt gegen Staat.

Staatliche Glücksspielveranstalter dürfen mehr als ? 50 Mio. pro Jahr für klassische Werbung aufwenden.

Die Umsätze auf dem deutschen Glücksspielmarkt (Deutscher Lotto u. Totoblock, Klassenlotterien, Fernsehlotterie, Sparkassen/Bank, Spielbanken, Geldspielautomaten) wurden seit 1974 von einem Jahresumsatz von ? 2,7 Mrd. auf ? 26,92 Mrd. gesteigert (siehe Meyer, G. (2003): Glücksspiel - Zahlen und Fakten). Setzt man die Umsatzentwicklung der privat vermittelten Pferderennen/Buchmacherwetten dagegen, so zeigt sich, dass diese Umsätze von 1974 (? 240 Mio.) bis 2002 (? 231,10 Mio.) gesunken sind.

Ad c) 600.000.000 Euro für die Ziehung der Lottozahlen
Der Jahresumsatz von ?Lotto 6 aus 49? beläuft sich auf rund ? 5 Milliarden, davon zweigen die Landeslotteriegesellschaften ca. ? 600 Mio. für die Ziehung der Lottozahlen und den Vertrieb bzw. die Verwaltung ab. Die Länder versuchen alles, um über das staatliche Glücksspielwesen eine Nebeldecke zu legen. So enthalten die Geschäftsberichte keine konkrete detaillierte Aufzeichnung über diese Mittelverwendung. Die Anteile der Personalaufwendungen am Umsatz schwanken bei den Landeslotteriegesellschaften zwischen ca. 1,00 % und 6,00 %

Ad d) Monopolisten täuschen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat im Verfahren Az. 5 K 4532/04 folgenden Sachverhalt mitgeteilt: ?Die Staatliche Lotto Toto Gesellschaft in Baden-Württemberg, die weder Beteiligte am Gerichtsverfahren noch am Verwaltungsverfahren war, hat unverfroren durch die Abgabe eines Rechtsgutachtens nachhaltig so starken Einfluss auf die Widerspruchsbehörde ausgeübt, dass dies in erkennbaren Übernahmen des Inhalts des Rechtsgutachtens in die Argumentation der Widerspruchsbehörde gipfelte. Nach Mitteilung des Vorsitzenden der 5. Kammer in der mündlichen Verhandlung sei ein derartiger Vorfall bislang am Verwaltungsgericht Stuttgart nicht vorgekommen.?

Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der derzeit federführenden staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, behauptet in einem erst kürzlich veröffentlichten Statement: ?Es werde auf anreizende Slogans wie etwa auf die «Jackpot-Tafeln» vor den Annahmestellen verzichtet.? Sehr geehrter Herr Dr. Repnik, Sie haben offensichtlich schon längere Zeit keinen Kontakt zur Öffentlichkeit mehr, denn die Innenstädte und Einkaufszentren sind voll gepflastert mit diesen achteckigen gelben Tafeln.

In einem weiteren Interview behauptet Dr. Repnik: ?Die kommerziellen Sportwettenanbieter haben es vor allem auf den Lotterie- und Casinomarkt abgesehen, dessen Volumen den Markt für Sportwetten bei Weitem übertrifft. (?) Schon heute bieten die so genannten ?Sportwettenanbieter? im Internet Poker, Roulette und Lotterien an.? Unser Unternehmen bietet ausschließlich Sportwetten an und diese werden gemäß unserer ausgestellten Lizenz in Österreich nicht als Glückspiele gewertet. Davon kann sich jeder auf unserer Webseite überzeugen. Obwohl wir selbstverständlich auch auf die Ziehung der Lottozahlen Quoten errechnen und anbieten könnten, verzichten wir darauf. Die Ziehung einer Lottozahl ist eine mathematische Wahrscheinlichkeitsrechnung und deshalb unser tägliches Geschäft. Auch wir bekommen Angebote für alle Glücksspielformen aus Antigua oder Costa Rica, sind aber durchwegs davon überzeugt, dass der Verbraucher nur sehr eingeschränkt auf solche Angebote zurückgreift. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Bekenntnis des Branchenprimus, der hier auch unsere Meinung wiedergegeben hat: ?Lotterien können unangetastet dem Staat vorbehalten bleiben. Wir begründen das wie folgt: Bei Lotterien wird tatsächlich nur ein Teil der Einahmen wieder ausgeschüttet. Bei Sportwetten im Wettbewerb kann die Ausschüttung jederzeit über 100 % der Einnahmen betragen, der Anbieter hat darauf nur bedingten Einfluss.?

Ganz erstaunt sind wir über eine weitere Aussage eines Lobbyisten für das Monopol, Thomas Bach, erster DOSB-Präsident und IOC-Vizepräsident. Er spricht angesichts von rund ? 500 Millionen im Jahr, die aus den Wetteinnahmen an den Sport weitergereicht werden, von einer Existenzfrage. Herr Bach sollte sich, bevor er in der Öffentlichkeit solche Zahlen verbreitet, über die Umsatzzahlen von Oddset informieren (? 400 Mio. 2005). Die Wetteinnahmen der Oddsetwette betrugen also insgesamt weniger als der Betrag, der an den Sport weitergereicht wurde.

Viele Beispiele mit welchen unwahren Behauptungen die Monopolisten oder deren Befürworter für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols argumentieren. Der Sport wird im Wesentlichen aus Lottoeinnahmen gefördert und nicht von den Wetteinnahmen. Solche Unwahrheiten haben einzig zum Ziel, bei den politisch Verantwortlichen und in der breiten Öffentlichkeit private Sportwettenanbieter in eine bestimmte Ecke zu stellen. Herrn Dr. Repnik und anderen Monopolprofiteuren geht es ausschließlich darum, in der Öffentlichkeit ein Bild entstehen zu lassen, welches jegliches soziales Engagement in einer Gesellschaft von den Lotteriegesellschaften abhängig ist. Glücksspielmonopolisten versuchen mit breit angelegten Werbestrategien ein Bild in der Öffentlichkeit zu erzeugen, welches sie als herausragend wichtiges Gemeingut darstellt.

Ad e) Lotto entzieht der Gesellschaft im Jahr 5 Milliarden Euro an Kaufkraft Die Landeslotteriegesellschaften ?stehlen? in manchen Jackpot-Wochen bis zu ? 150 Mio. von den sozial schwächsten Bürgern. Nur Peanuts davon verteilen Sie an gemeinnützige Einrichtungen. In erster Line nur deshalb, um das Monopol gesellschaftspolitisch abzusichern. Um das richtig darzustellen, wir sprechen hier nur von Lottoumsätzen, nicht von den übrigen Angeboten (Casino, Automaten etc.) der Monopolisten (Gesamtumsatz im Jahr ca. ? 30 Milliarden). Der deutschen Volkswirtschaft entsteht durch diesen immensen Kaufkraftentzug ein großer Schaden. Der niedersächsische Toto-Lotto Geschäftsführer Rolf Stypmann hat selbstverständlich Recht, wenn er sich schon fast zum Dealer abgestempelt fühlt.

Jedes Mal wenn ich zufällig an einer der 27.000 deutschen Annahmestellen vorbeikomme und ich eine Kundschaft darin sehe denke ich mir: ?Oje, wieder so eine arme Seele, die die Grundrechenarten nicht so richtig verstanden hat!? Beträgt doch die Wahrscheinlichkeit eines Lottosechsers mit Zusatzzahl in etwa eins zu 140 Millionen.

Ad f) Politischer Filz Glücksspielmonopolisten haben sich in der Vergangenheit ein ganzes Netzwerk von Lobbyisten aufgebaut (mit Mitteln der Allgemeinheit). Universitäten werden für eigene Zwecke benutzt, Verbände/Vereine werden mit Peanutsspenden eingebunden, Volksparteien durch Jobbereithaltung beeinflusst (so war z.B. der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber von Juli 1978 bis Oktober 1982 Syndikus der Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft in Bayern; der ehemalige Finanzminister von Baden-Württemberg, Gerhard Mayer-Vorfelder, war zeitgleich Aufsichtsratsvorsitzender der Landeslotterie; der jetzige Geschäftsführer der derzeit federführenden staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Dr. Friedhelm Repnik (CDU), war vor dieser Tätigkeit in Baden-Württemberg Minister).

Da wird dann schon auch einmal sehr rasch, weil ja gerade Handlungsbedarf besteht, ein Ethik-Rat konstituiert. Ehemalige Politiker wie SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt, die vormalige Sozialministerin Bayerns und Landtagsvizepräsidentin (CSU) Barbara Stamm sowie der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Bundesminister a. D. Rudolf Seiters (CDU), allesamt mit dem Glückspiel wenig vertraut, sollen nun die Glücksspielmonopolisten beraten. Experten aus dem Bereich Spielsucht sind da nicht willkommen. Es gibt, wie wir einer Pressemeldung (http://www.katholische-kirche.de/2315_21511.htm) entnehmen, keine moralischen Grenzen. Für ihre Zwecke schrecken sie auch nicht davor zurück, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Lehmann, einzubinden.

Ad g) Skandale Der Wettskandal um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer dürfte noch jedem in Erinnerung sein. Auch hier waren die staatlichen Glücksspielmonopolisten maßgeblich mit beteiligt. Die Frage, wie es zu der immensen Schadenssumme kommen konnte, ist bis heute unbeantwortet.

Der ehemalige Finanzminister von Baden-Württemberg, Gerhard Mayer-Vorfelder, war zeitgleich Aufsichtsratsvorsitzender der Landeslotterie und trat von diesem Posten zurück als bekannt wurde, dass auf seine Anregung ein Versammlungsraum im Gebäude der Landeslotterie für umgerechnet ? 250.000,- umgebaut wurde, den vorwiegend Mayer-Vorfelder für private Feierlichkeiten nutzte.

Die Landeslotteriegesellschaften werden als Spielwiese der Mächtigen in den Ländern, eine Spielwiese von Rot und Schwarz, mit parlamentarisch unkontrolliertem Milliardenetat genutzt. Deshalb ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass die politisch verantwortlichen Parteien (die nicht unbedingt von einer Mehrheit des Volkes gewählt wurden) diese Monopole auch mit dem Messer zwischen den Zähnen verteidigen. Wie sagte einst Volker Pispers: ?Sie müssen nicht alles begreifen was unsere Regierung tut. Das ist eine christliche Partei, das müssen sie glauben".

Wir leben in einer freien demokratischen Gesellschaft in der selbst Atomkraftwerke, die Bahn, die Post und die Presse durch private Unternehmen unter staatlich geregelter Ordnung betrieben werden. Das staatliche Monopol auf Glücksspiele unter der Kontrolle der Länder war in der Vergangenheit kein adäquates Mittel die Vorgaben, welche sich aus europäischem Recht ergeben bzw. die den Spieler im Auge haben, auch nur annähernd umzusetzen. Es geht den Monopolisten weniger um Spielerschutz als um Selbstschutz. Die Monopolisten wollen nur unser Bestes, nämlich unser Geld. Dieter Hildebrandt meinte dazu: ?Geld macht nicht korrupt - kein Geld schon eher.?

Das renommierte Friedrich A. v. Hayek Institut in A-1010 Wien brachte es auf den Punkt: "Wer die Spielregeln macht, sollte selbst nicht mitspielen dürfen, damit ein faires Spiel möglich ist", formulierte Dr. Kolm ihren Appell an die Politik und fügt hinzu, dass je einfacher die Spielregeln einer Wirtschaft sind, desto mehr Mitspieler die Möglichkeit haben sich zu beteiligen. Der Staat hat die Aufgabe jene zu schützen, die sich selbst nicht schützen können und jenen freies Handeln zu ermöglichen, die verantwortlich sind für Wohlstand und Weiterentwicklung einer Gesellschaft: die Unternehmerinnen und Unternehmer eines Landes.?

Das Anbieten von Sportwetten sollte unter geregelten staatlichen Vorgaben privaten Anbietern möglich sein, da ein zurück zum staatlichen Oddset-Monopol nicht mehr möglich ist. Bis der letzte Landesminister das zur Kenntnis nimmt, wird sich ansonsten der Markt selbst, dann jedoch ohne staatliche Kontrolle organisieren.

Gefunden unter: http://open.pressnetwork.de/stories/medien/9530.html
1 20.08.2007 23:41 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Sind Glücksspielmonopole ein Segen für die Gesellschaft?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeuntersagung einer GmbH & Co.KG Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2006 13:12 von Norbert Loermann     22.04.2024 14:13 von Ludwig   Views: 134.518
Antworten: 15
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.430.235
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.370
Antworten: 8
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 5.062
Antworten: 1
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 167.236
Antworten: 33

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 120.129 | Views gestern: 385.893 | Views gesamt: 889.906.153


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 63 | Gesamt: 0.284s | PHP: 99.65% | SQL: 0.35%