Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 |
gmg
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Bedeutung des Urteils des 6. Senats des BVerwG vom 30. 03. 2007 |
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Unsere Meike hat in dem Beitrag "Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt" das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 bekanntgegeben und eigentlich auch veröffentlicht !! Meike, bitte sei so gut und verzeih mir ! Ich würde Dich bitten, diesen Beitrag als Deinen eigenen Beitrag anzusehen.
Einige wichtige Sätze aus dem Urteil wurden wie folgt zitiert:
"Wesentlich ist, dass jeder einzelne Spieltakt gesondert betrachtet wird."
"Wenn entsprechend der Auslegung des Gerätes eine bestimmte Anzahl von Punkten dem Spielvorgang zugeführt worden ist, ist der Einsatz getätigt. Werden infolge des Verlaufs des Spielvorganges Punkte gutgeschrieben, so ist ein Gewinn erzielt, auch wenn dieser im günstigsten Falle nur alle bisherigen Einsätze auszugleichen geeignet ist."
Da der Beitrag "Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt" seeehr umfangreich geworden ist, denke ich mir, hat dieser äußerst wichtige Teilbeitrag es verdient, als gesonderter Beitrag geführt zu werden, damit dieses so wichtige Urteil nicht noch einmal unter die Räder kommt !
Was hat dieses Urteil nach Eurer Meinung jetzt in der Praxis für eine Bedeutung ???
a) für die Hersteller
b) für die Aufsteller
Müssen die Geld-Punktspielgeräte, obwohl es sich ja um zugelassene Geldgewinnspielgeräte handelt, modifiziert oder abgeschafft werden ?? Das Urteil ist zu den FUNGAMES ergangen, nicht zu den von der PTB zugelassenen Geldgewinnspielgeräten !
Zur Verdeutlichung:
Ich habe noch in dieser Woche an einem Gerät Novo..... gesessen und gespielt. Ich habe das Spiel BINGO gespielt. Lt. Spiel- und Gewinnplan sollte ich bei 7 Treffern bei einem Einsatz von 1,50 tanzenden Jungfrauen ( = € ) einen Gewinn von 1.500,00 tanzenden Jungfrauen ( = € ) erhalten.
Lt. § 13 SpielV darf die Summe der Gewinne abzüglich der Einsätze 500 € pro Stunde nicht übersteigen.
Ich hätte an dem Gerät bei dem genannten Einsatz das dreifache dieses Maximalbetrages erhalten, bei einer Spieldauer von ca. 3 - 4 Sekunden !!
Ich bitte um viele Antworten !
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 18.08.2007 22:38.
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18.08.2007 21:44 |
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Solon
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dieter116
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Wer sagt , in diesem Urteil ging es nur um Fungames und es würde Geldspielgeräte nicht betreffen, liegt imo falsch.
In diesem Urteil ging es darum, was sind Einsätze und Gewinne.
Punkte, die Geld repräsentieren werden num mal vom BVG wie Geld angesehen.
Das vorab.
Laut SpVO Höchsteinsatz pro Spiel(zeit)von 5 sek 20 Cent, Höchstgewinn 2 Euro und pro Stunde eben 500 Euro.
Dadurch, dass ein Gewinn von 1500 Euro innerhalb von 3 Stunden ausgezahlt wird dieses nicht erfüllt,
da die , ich nenne sie mal jetzt so, Geldpunkte ja in nur einer Spielzeit (5 sek) gewonnen wurden.
die PTB sieht die Punkte nicht als geldwert an, sondern sagt es wäre eine erhöhte Gewinnerwartung.
Dies ist falsch und trifft nur auf Sonderspiele zu, bei diesen kann man gewinnen oder auch nicht.
Die meisten Geräte könnten durch eine Softwareanpassung SpVO konform gemacht werden.
Geldpunkte würden dann dem Kontroll modul unterliegen.
Für Aufsteller und Hersteller könnte sich folgendes Szenario ergeben:
Hersteller gibt an Aufsteller neue Software, Geräte haben dann wieder 2 Jahre Zulassung und fertig.
Oder Aufsteller sagt nein , neue Software will ich nicht, das Gerät hat nicht mehr die Eigenschaften mit denen ich es gekauft habe, Hersteller nimm es zurück.
Das wäre natürlich für die Hersteller fatal.
Viele Aufsteller sind noch durch das Fungameverbot ziemlich verschnupft.
Teilweise neue Geräte hatten plötzlich nur noch Schrottwert.
Rücknahmen gab es wohl kaum. Obwohl Hersteller ein mögliches Verbot bekannt war, wurden Geräte weiter verkauft.
Ob das die Aufsteller ein weiters Mal einfach so mitmachen ist zu bezweifeln.
Damals war die finanzielle Situation der meisten Aufsteller besser als jetzt.
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2
19.08.2007 10:01 |
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Solon
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magnum
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Hallo dieter 116,
Zitat:
"die PTB sieht die Punkte nicht als geldwert an, sondern sagt es wäre eine erhöhte Gewinnerwartung. Dies ist falsch und trifft nur auf Sonderspiele zu, bei diesen kann man gewinnen oder auch nicht."
Da frage ich mich, mit welchen Mitteln der PTB solch einen Mist so glaubhaft rübergebracht wurde.
Immerhin ist die PTB die technische Oberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), also vom Verordnungsgeber!
Damit überhaupt eine Chance auf eine rechtssichere Änderung besteht, sollten zunächst innerhalb dieser Behörde und dieses Ministeriums die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und der Lobbyistenflitz ausgekehrt werden.
Wie heißt es so schön: „Neue Männer braucht das Land. Wer leitet die disziplinarischen Maßnahmen ein?
Vor einem müssen die Aufsteller geschützt werden, dass sie kein weiteres mal als die Verlierer und die Gerätehersteller, nur wegen ihrer Lobbyarbeit, als die Gewinner dastehen.
Wenn den Aufstellern vom Handel von der PTB zugelassene Geräte übergeben werden und sich später rausstellt, dass es diese Geräte in dieser Form gar nicht hätte geben dürfte, dann dürfte die Rechtsfolge klar sein.
Der Aufsteller hält sich am Händler schadfrei und der Händler evtl. an der PTB oder BMWI.
Ob das für den Händler bzw. Hersteller bei einer Gewinnspanne von etwa 500 – 1000% (Entwicklungs--/Produktionskosten zu Verkaufs-/Mietpreis) tatsächlich fatal ist, mag ich bezweifeln.
Ist von euch jemand gefragt worden, wie er den Wertverfall der heutigen Geräte verkraftet?
Grüße
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3
20.08.2007 09:38 |
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play-j
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Zitat: |
Original von magnum
Da frage ich mich, mit welchen Mitteln der PTB solch einen Mist so glaubhaft rübergebracht wurde.
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Mit tanzende Jungfrauen auf irgendwelche Gartenfeste vieleicht?
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20.08.2007 12:20 |
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anders
Kaiser
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@magnum schreibt:
Zitat: |
Vor einem müssen die Aufsteller geschützt werden, dass sie kein weiteres mal als die Verlierer und die Gerätehersteller, nur wegen ihrer Lobbyarbeit, als die Gewinner dastehen. |
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Wenn ich mich noch richtig erinnere, dann wurde mal vor einiger Zeit geschrieben, dass vom Grundsatz her auch die Spielverordnung unstreitig ist. Also rechtens!
Wenn dem denn so ist, dann wird und kann es mindestens in den nächsten 50 Jahren keinen Schutz für Automatenaufsteller geben, weil der Gesetzestext das gar nicht hergibt und notwendige Nachbesserungen alleine schon aus persönlichen und Haftungsgründen mit Sicherheit nicht erwünscht sind!
Das Ergebnis ist, dass die Automatenaufsteller ohne Herstellerhaftung und alleinverantwortlich für die Verkehrsfähigkeit aller Geld-Spiel-Geräte sind, die sie in Deutschland erwerben und aufstellen. Im Grunde genommen sind die Automatenindustrie und der Automatenhandel seit dem 01.01.2006 doch nur noch Auftragnehmer vieler einzelner Subunternehmen aus einer noch großen Zahl von Automatenaufsteller.
Wenn wir das Thema „Aufstellerschutz“ schon ansprechen, dann gibt es doch noch einen ganz anderen Punkt, der in den Auswirkungen künftig eine nicht unerhebliche Rolle spielen wird: „Die Verjährungsfristen der rechtswidrigen Vergnügungsteuer und rechtswidrigen Vergnügungssteuersatzungen im Verwaltungsrecht“
Aber auch das ist rechtens!
Im Verwaltungsrecht gibt es im Allgemeinen eine vierjährige Verjährungsfrist.
Die Automatenaufsteller müssen sich, weil es ja rechtens ist, mit dieser Verjährungsfrist abfinden.
Die Gemeinden und Städte, etc. können auch vorsätzlich und zeitlich unbegrenzt rechtwidrige Vergnügungssteuersatzungen schaffen, beschließen und umsetzen. Diese sind dann auch jeweils Gesetz!
In mühseliger und zeitaufwendiger Kleinarbeit müssen die Verwaltungsgerichte, etc. und das ist aus richterlicher Sicht oft nicht gerade leicht, die Fehlerhaftigkeit der Vergnügungssteuer und Vergnügungssteuersatzungen bestätigen.
Nach dem der Beschluss rechtskräftig ist, haben die Gemeinden und Städte, etc. nichts anderes zutun, als eine neue Vergnügungsteuersatzung, jetzt allerdings rückwirkend einsetzbar zu schaffen, beschließen und umzusetzen.
Auch hier stellen die Gerichte dann erneut eine Rechtswidrigkeit fest und die Gemeinden und Städte, etc. schaffen nach Jahren wieder eine neue und rückwirkende Vergnügungssteuersatzung. Wollen wir es hierbei zunächst beenden lassen. Es könnte aber immer noch so weitergehen.
Nur gibt es bei diesen rechtwidrigen Fällen für die Gemeinden und Städte, etc. offenbar keine Verjährungsfristen mehr, also auch nicht bei Vorsatz, das bedeutet, dass auch noch nach 50 oder gar 100 Jahren und mehr rückwirkende Vergnügungsteuersatzungen geschaffen, beschlossen und entsprechend umgesetzt werden können.
Erstaunlich ist nur, dass bisher noch kein Gericht diesen Zustand beendet hat, zumindest aber einen entsprechenden Hinweis mit auf en Weg gegeben hat.
Deshalb wird es für viele wohl billiger sein, die Firmen nicht zu veräußern oder zu vererben, sondern lieber zu schließen und Neugründungen vorzunehmen.
Hier soll das Thema "Verjährungsfristen im Verwaltungsrecht" enden.
Es gibt aber noch einen, in den Auswirkungen viel problemreicheren Fall für die Automatenaufsteller. Das ist die Nichtumsetzung der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie von anno 1979.
Das Thema möchte ich aber allen ersparen, vielleicht nur soviel: Gegenwärtig ist es wohl noch so, dass die seit 1979 zu unrecht gezahlten Umsatzsteuern nicht erstattet werden, weil auch hier für die Automatenaufsteller die normale, also vierjährige Verjährungsfrist gelten soll.
Damit beginnen die Rückzahlungen erst ab 1997.
Gruß
anders
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5
20.08.2007 17:43 |
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dieter116
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@ anders:
Vergügungssteuer ist auch ein Thema, wir wollen hier aber nichts durcheinanderbringen, hier geht es nur um Geldpunktespeicher.
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6
21.08.2007 16:19 |
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gmg
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Richtig dieter 116,
genau dieser Auffassung bin ich auch. Es handelt sich hier nicht um einen vergnügungssteuerlichen Beitrag.
Also kann man wohl davon ausgehen, dass sich bei der PTB zur Zeit neue Softwareversionen für die Geld-Punktspielgeräte "stapeln", da dieses Urteil ja schon fast 1/2 Jahr alt ist.
Ich gehe nicht davon aus, dass die herstellende Industrie so schlecht aufgestellt ist, und jetzt erst dieses Urteil, womöglich durch diesen Beitrag, sieht und reagiert. Obwohl, wenn ich es mir recht überlege, die neuesten Geräte aus dem Hause adp hatten nur noch einen dreistelligen Gewinnspeicher in Euro lt. Zulassung, und dann der Mann aus Österreich, welchen maximalen Gewinnspeicher hat der bei seiner letzten Kreation ??? War das nicht ein fünfstelliger Euro-Betrag ??
Ich blicke also gespannt der Zukunft entgegen, wie wohl alle hier versammelten Aufsteller, was mit diesen GGSG passieren wird.
Ich gehe mal davon aus, dass die Aufstellerschaft hier mittlerweile ihre Verbände über dieses Urteil informiert hat und sich dort die Spezialisten mit dem Problem beschäftigen.
Wenn Ihr etwas hört, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar...
Grüße
__________________ gmg
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7
21.08.2007 18:52 |
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tapier
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Ich denke mal es wird gar nichts passieren.
Die PTB hätte bereits 2004/2005 diesen 'Punktespeicher' ablehnen sollen.
Und zwar bei der Zulassung der ADP-Geräte 'BluePower', 'Egypt Fun' und 'Winner'
Alles was danach produziert wurde basierte auf diesen Muster.
Wenn jetzt ein Verbot dieser Art von GSG's ausgesprochen wird, gibt es richtig Zoff.
Dann nämlich ist auch Hr. Gauselmann und sein gesamtes deutsches Geschäft davon betroffen.
Also wird nichts passieren, und wenn doch dann müssten den Geräten nach neuer SpielV die Zulassungsverlängerungen verweigert werden.
Dies wiederum würde eine Klagewelle nie gewesen Ausmaßes heraufbeschwören.
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8
21.08.2007 19:18 |
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gmg
Foren Gott
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sorry tapier,
ich war mit meinen Bemerkungen noch nicht fertig, musste aber eine kleine essenstechnische Pause ( die Kinder !! ) einlegen.
Ich stelle hier fest, dass die Aufstellerschaft doch in nicht unerheblichem Umfang beunruhig ist. Unter Umständen ist dieses Urteil schon hunderten von Betroffenen ( wenn nicht mehr ) bekannt. Ich selbst habe gestern einen namhaften Verband über dieses Urteil informiert.
Wir müssen weiter davon ausgehen, dass etliche Ministerien, und wenn es jetzt durch diesen Beitrag geschehen ist, über dieses Urteil informiert sind.
Insofern appelliere ich jetzt an alle Beteiligten, die MInisterien und die Verbände, sich schnellstmöglich zu diesem Urteil zu äußern. Da müssen klare Worte und ENTSCHEIDUNGEN ( Fristen, Übergangsfristen etc. ) zu diesem Urteil - schnellstmöglich - abgefasst werden!!
Wäre ich jetzt ein "kleiner" Automatenaufsteller, hätte ich die Befürchtung, dass die Ordnungsämter meinen, auf der Grundlage von dieser angesprochenen Entscheidung tätig werden zu müssen. PTB-Zulassung hin oder her. Insofern appelliere ich an DIE ORDNUNGSÄMTER, jetzt noch nicht tätig zu werden, sondern, falls überhaupt noch erforderlich, den Ministerien das entsprechende Urteil vorzulegen, und um Entscheidungshilfe zu bitten !!!
Wann ist eigentliche das nächste Treffen des Bund-/Länderausschusses ??? Kann man den Termin nicht vorverlegen ??
So jetzt "habe ich fertig"!
Grüße
__________________ gmg
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9
21.08.2007 19:59 |
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Corleis
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10
22.08.2007 02:23 |
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dieter116
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Die OA können die Geräte nicht verbieten, haben ja Zulassung.
eine politische Entscheidung ?
Es wurde doch gerade erst festgestellt, dass die SpVO keiner Überarbeitung bedarf, der Spielerschutz ist gewährleistet.
Das stimmt ja auch.
Der Punkt ist die Umsetzung der SpVO durch die PTB. Die Spielverordung wird hier falsch interpretiert und falsch umgesetzt. Geldpunkte dem Kontrollmodul unterwerfen, das ist alles. Da das Fungameurteil Geldpunkte Geld gleichgesetzt hat, ist dies eigentlich nicht diskussionswürdig , sondern eindeutig.
Warum die PTB bisher anders gehandelt hat ist erstmal Nebensache.
aber: Wer vorgibt farbenblind zu sein, darf trotzdem nicht über rote Ampeln fahren.
Wichtig für die kleinen und mittleren Aufsteller wäre es zu klären, wer trägt ihre daraus entstehenden Kosten ?
Meiner Meinung wäre es Sache der Industrie, die Geldpunkteproblematik ist denen ja schon länger bekannt. Und diese hat sich in letzter Zeit dumm und dämlich verdient ( besonders Lübbecke und Österreich).
Mittel- bis langfristig sehe ich eine Verabschiedung der jetzigen Punktekisten als Hilfe zum Überleben der kleineren und mittleren Aufstellbetriebe.
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11
22.08.2007 07:36 |
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Meike
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@gmg
Das war eine super Idee, diesen Themenbereich zu eröffnen, denn es ist wahrlich das wichtigste Urteil, um zu zeigen, dass die technischen Richtlinien der PTB falsch sind.
@ corleis
Wie anhand meiner Beiträge zu vermuten ist, bin ich dem Revoluzerjahrgang entsprungen und werde daher nicht müde zu sagen, dass die Spielverordnung gut ist und nur durch die technischen Richtlinien kontakariert wurde.
@ all
Ein Bauernopfer bringt uns allen nichts, sondern nur rechtskonforme klare Regelungen. Wen wollt Ihr denn alles austauschen und wie lange braucht der Nächste um sich einzuarbeiten und solange gibt es dann eine entscheidungsfreie Zeit. Ich denke, dass das der falsche Schluß wäre. Problemerkennung, Problemanalyse und dann ist schnelles Handeln gefordert und nicht monatelanges Stühlerücken.
Eigentlich sollte man noch mal allen aus dem BLA das Urteil im Langtext und nicht in dem entstellenden Kurztext aus dem Gewerbearchiv (empfand ich als Frechheit) mailen, damit keiner auf die dumme Idee kommt am §6a Spielverordnung zu modelieren.
Ich persönlich fände es gut, wenn eine Sondersitzung des BLA einberufen würde und es zu einer Klarstellung zum Thema Punktespielgeräte und zum Thema Pokerturniere (ich weiß gehört hier nicht hin, aber die Stellungnahme war ein rotes Tuch) kommen würde.
Mich persönlich würde es auch interessieren, wie man mal in eine solche BLA Sitzung rein kommt, denn ich hatte gelesen, dass auch ein jetzt pensionierter Kollege Rederecht hatte.
Eins ist denke ich allen klar, dass der Fehler, der durch die PTB gemacht wurde nicht zu Lasten der Aufsteller gehen kann.
Aber eins sollte doch eigentlich auch klar sein, dass nach den z.Zt. bestehenden technischen Richtlinien eigentlich kein einziges GGSG mehr zugelassen werden darf.
Die technischen Richtlinien müssen sofort geändert werden, damit die tanzenden Jungfrauen in Frieden Ruhen können und die externe Einwirkungsmöglichkeit sofort unterbunden wird. Denn die darf laut Spielverordnung gar nicht sein,- wie bereits schon ausführlich am Gesetzestext erläutert.
Gruß Meike
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12
22.08.2007 18:14 |
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sunrise
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Zitat: |
War das nicht ein fünfstelliger Euro-Betrag ??
Ich blicke also gespannt der Zukunft entgegen, wie wohl alle hier versammelten Aufsteller, was mit diesen GGSG passieren wird.
Ich gehe mal davon aus, dass die Aufstellerschaft hier mittlerweile ihre Verbände über dieses Urteil informiert hat und sich dort die Spezialisten mit dem Problem beschäftigen.
Wenn Ihr etwas hört, wäre ich für eine Rückmeldung dankbar...
Grüße |
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Der Höchstgewinn des schon zugelassenen Novo-Star beträgt 20.000 € !
Bei einer 12er- Konzession wäre mit einem solchen gigantischen Einzelgewinn der Monatsumsatz (nicht der Gewinn) überschritten. Kann sich also nur eine Kette oder die Löwen-Aufstellung selbst erlauben, solche Geräte aufzustellen.
Jackpots wurden verboten. Wofür? Wenn es jetzt solche gigantischen Einzelgewinne gibt!
Sinn des Ganzen: Marktbereinigung.
Und vom Staat bekommt der kleine Familienbetrieb-Aufsteller keine Hilfe.
Der Aufsteller, den ich persönlich kenne hat nur noch Verzweiflung, Wut und Angst.
Mit freundlichen Grüßen
sunrise
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13
23.08.2007 16:55 |
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gmg
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@ sunrise
Ich habe zwar in den mir vorliegenden PTB-Zulassungen ( - 2084 ) nur den Höchstbetrag von 10.000 € gefunden, aber ich habe dann auch nicht mehr weiter nachgeforscht.
Bezüglich des neusten Gerätes aus dem Hause novo.... habe ich gerade eine Anfrage bei der PTB, da für dieses Gerät kein Höchstbetrag in der Zulassung genannt worden ist.
Vielleicht kommt ja "vom Staat" Hilfe in der Form des angesprochenen Urteils, welches, um es noch einmal hervorzuheben, durch Meike praktisch erst der Öffentlichkeit bekanntgegeben worden ist. Und Meike ist ja auch ein "Staatsdiener" ( also Hilfe quasi durch "die Hintertür" ). Vielleicht stellen die Geld-/Punktespieler( die Hochauszahler ) in absehbarer Zeit ( nicht sofort ! ) nur noch einen Gedanken an "damals" dar, so wie es ja jetzt wohl auch die FUNGAMES machen.
So mancher "von uns" hat für Bemerkungen, die er über diese neue Gerätegeneration gemacht hat, "eine Nase gedreht" bekommen. Vielleicht waren die Bemerkungen doch nicht ganz so falsch !! Es wird sich aber sicherlich keiner bei den Betroffenen, die wochenlang mit hängendem Kopf rumgelaufen sind, entschuldigen !
Die nächste Sitzung des Bund/Länderausschusses soll übrigens wohl erst im November 2007 stattfinden ! Ob wir da vorher noch eine Sondersitzung hinbekommen ?? Ich glaube es nicht !!
Aber:
Wie wäre es dann mal mit einer Telefonkonferenz, in der es nur um die zwei im Beitrag von Meike angesprochenen Punkte gehen würde ??
Grüße
__________________ gmg
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23.08.2007 17:27 |
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tapier
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Auf der letzten IMA wurde von Gauselmann eine Casino Wand vorgestellt - 3 Geräte gekoppelt mit einem Jackpot an dem Gewinne über 100.000 € möglich waren.
OK, das Ding war für die Casinos gedacht, aber eine Anpassung an §33c, incl. PTB Zulassung halte ich durchaus für möglich.
Es sind ja nur Punkte....
Nee, da hätte ich lieber die Hallenjackpötte wieder.
Seit diese nämlich weg sind gehen die Umsätze massiv zurück, jedenfalls in den kleinen Konzessionen.
Vor ein paar Jahren noch standen potenzielle Hallenkäufer Schlange um die Läden zu übernehmen.
Heute ist man schon dankbar wenn man mit einem blauen Auge aus einem Pachtvertrag rauskommt.
Nur noch Objekte mit mindestens einer Dreifachkonzession finden noch Käufer.
Überhaupt sollte dies mal schnellstens geändert werden, die großen Ketten machen eine Megahalle nach der anderen auf und den kleinen Unternehmern wird dadurch keine Chance gelassen sich am Markt zu halten.
Z.Zt ist nur noch eine Gastronomie Aufstellung lohnend, aber auch nur so lange bis die Großen sich dafür noch nicht interessieren.
Hat eigentlich schon mal jemand eine Statistik erstellt wieviele Spielhallen seit 2006 geschlossen wurden und welche Mindereinahmen die Kommunen dadurch erlitten haben ?
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23.08.2007 17:51 |
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ASS-Automaten
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@ gmg
Unsere Meike hat in dem Beitrag "Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt" das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 bekanntgegeben und eigentlich auch veröffentlicht !!
Was hat dieses Urteil nach Eurer Meinung jetzt in der Praxis für eine Bedeutung ???
a) für die Hersteller
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Müssen die Geld-Punktspielgeräte, obwohl es sich ja um zugelassene Geldgewinnspielgeräte handelt, modifiziert oder abgeschafft werden ??
Das Urteil ist zu den FUNGAMES ergangen, nicht zu den von der PTB zugelassenen Geldgewinnspielgeräten !
Bundesverwaltungsgericht Beschluss v. 30.03.2007 - Az.: 6 B 13.07:
Definition von Fun-Games
Leitsatz:
Ein verbotenes Fun-Games nach § 6a SpielVO liegt auch dann vor, wenn lediglich ein einmaliger Einsatz erbracht wird.
Für die Beurteilung als verbotenes Fun-Game ist es ebenso unerheblich, ob der Spieler "nachmünzen" kann oder nicht.
Entscheidend ist vielmehr, ob der Spieler die Möglichkeit hat, den eingesetzten Beitrag - auch in Form eines Punktekontos - zurückzugewinnen.
Soll jetzt mal wieder versucht werden, etwas ins falsche Licht zu rücken ??
Müssen jetzt die verbotenen Fun Games für neue GSG (in diesem Fall Punktegeldspieler) herhalten ?
Die Taktik kommt mir sehr bekannt vor, Fun Games haben keine PTB-Zulassung also Mülltonne !
Diesmal haben die Punkte-GSG aber eine PTB-Zulassung ?
@ Meike
Das war eine super Idee, diesen Themenbereich zu eröffnen, denn es ist wahrlich das wichtigste Urteil, um zu zeigen,
dass die technischen Richtlinien der PTB falsch sind.
Daher weht der Wind also ?
Spielt Euch bitte nicht als „Retter der kleinen Aufsteller“ auf.
Gruß
Peter
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16
23.08.2007 18:56 |
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Meike
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Hallo Peter,
warum denn so sauer?
Mir liegt es nicht, mich als irgend was aufzuspielen, sondern mir geht es um Gradlienigkeit und Rechtssicherheit.
Auf den Faktor, dass andere mit künstlich erzeugten Rechtsunsicherheiten Geschäfte machen wollen, nehme ich keine Rücksicht.
Gruß Meike
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17
23.08.2007 20:04 |
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gmg
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Themenstarter
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@ tapier
Ich glaube durch die Mitteilung vom BLA vom Mai diesen Jahres ist die Problematik der "Megahallen" auch verstärkt in das Blickfeld der zuständigen Kollegen gerückt worden, die für die Erteilung der Konzessionen zuständig sind. Da wird jetzt sicher bei laufenden neuen Konzessionsanträgen verstäkt auf die gesonderte Problematik geachtet werden.
Ob diese Prüfungskriterien aber auch auf die bereits erteilten Konzessionen rückwirkend angewendet werden ?
@ peter
Ich spiele mich hier nicht als "Retter der kleinen Aufsteller" auf !!
Aber:
Sollte meine "Schreiberei" in meiner Freizeit hier für einen "kleinen Aufsteller" etwas gebracht haben, würde ich mich natürlich freuen.
Grüße
__________________ gmg
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18
24.08.2007 18:42 |
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sunrise
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Zitat: |
Original von gmg
Sollte meine "Schreiberei" in meiner Freizeit hier für einen "kleinen Aufsteller" etwas gebracht haben, würde ich mich natürlich freuen.
Grüße |
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Ich glaube, da kannst du dich freuen - ich soll dir ein
von einem "kleinen Aufsteller" ausrichten.
Seine Hoffnung ist, dass den zweieinhalb verbliebenen Herstellern endlich die Spielverordnung um die Ohren gehauen wird.
Der Höchstgewinn von 20.000 € bei dem Novostar wurde mir von der Löwen-Hotline bestätigt.
Man bedenke einmal, dass die Auszahlung dieses Gewinnes 40 Stunden dauern würde, da in der Stunde nicht mehr als 500 € gewonnen werden dürfen.
War das von der Politik so gewollt ?
War das von den kleinen und mittleren Aufstellern so gewünscht ?
Das Problem ist, dass die Hersteller die größten Aufsteller in Deutschland sind.
Grüße
Sunrise
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19
25.08.2007 02:01 |
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dieter116
König
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Man stelle sich das vor:
Kleinerer Aufsteller 3 - 4 Hallen, die durchschnittlich laufen.
Novostar wirft 20.000,- , Gerät wird erst einmal fast 2 Tage blockiert, da es ja mit Umbuchen beschäftigt ist.
Aufsteller hat gerade das Geld für einen neuen Kombi/Kleintransporter zusammen, welcher dringend für das Geschäft benötigt wird.
Der fällt dann flach, dafür fahrt der Spieler dann mit einem neuen Cabrio vor.
Dem Hersteller , der selbst Tausende Geräte in seinen Hallen betreibt kratzt sowas nicht, hier ist das Risiko gut verteilt.
Im Gegenteil, tolle Werbung, schon wieder 20,000 ,- am Novostar gewonnen.
Aber über demjenigen, der nur 2 oder 3 Geräte davon hat, über dem schwebt ständig das Damoklesschwert der 20.000,- .
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 25.08.2007 09:55.
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20
25.08.2007 09:53 |
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