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Imbisswagen außerhalb des Reisegwerbe? |
alpin1
Grünschnabel
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Sachsen
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Imbisswagen außerhalb des Reisegwerbe? |
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Guten Tag,
ich plane den Betrieb eines Imbisswagen und stehe nun als Nichtfachmann vor einigen gewerberechtlichen Herausforderungen.
Geplant ist, dass der Wagen von Montag bis Freitag auf einem Privatgrundstück steht und an den Wochenenden bzw. erstmal nur Samstags (Ladenschlussgesetz) auf Verbraucher- bzw. Flohmärkten sowie anderen Großveranstaltungen vertreten ist.
Der Verzehr der Lebensmittel ist nicht für "an Ort und Stelle" geplant. Alkohol wird auch nicht ausgeschenkt. Also ist es doch nur noch ein "anzeigepflichtiges Gewerbe", zumindest unter der Woche?
Für die Verbrauchermärkte am Samstag benötige ich wohl eine Reisegewerbekarte, was für mich nicht das Problem darstellt.
Aber da diese Karte nun von jedem im Wagen verkaufende Person benötigt wird, wird es mit Aushilfen bzw. Studenten finanziell und zeitlich sehr aufwendig.
Meine Frage nun, gibt es eine Möglichkeit, dass meine Aushilfen für den Betrieb unter der Woche keine Reisegewerbekarte benötigen?
Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.
Viele Grüße aus dem herbstlichen Leipzig.
Thomas Griesser.
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1
15.11.2005 16:33 |
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Solon
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webmaster
Administrator
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Hallo Herr Griesser,
die Beantwortung Ihres Problems wäre Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Diese dürfen wir in unserem Forum nicht durchführen. Das Forum-Gewerberecht dient der Diskussion allgemein gelagerter Probleme des Gewerberechts.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an die für Sie zuständige Gewerbe-Meldestelle bei der Stadt Leipzig.
Mit der Bitte um Verständnis
webmaster
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2
15.11.2005 16:51 |
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