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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert
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AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
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Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert

http://www.isa-casinos.com/articles/17279.html


Zitat großes Grinsen ie Voraussetzungen eigenständig abgegrenzter Betriebsstätten sind z.B. nicht erfüllt bei

- einheitlicher Außenreklame
- gemeinsamem Vorraum
- nicht bis zur Decke durchgezogenen Trennwänden
- jedermann benutzbaren Verbindungstüren zwischen den Räumen
- gemeinsamem Eingang, der optisch einen einheitlichen Betrieb vermittelt
- einheitlichem, unselbständigen Eindruck erweckendem Erscheinungsbild.

Um zu einer sachgerechten Beurteilung im konkreten Einzelfall zu gelangen, soll die Einhaltung der Vorgaben nicht nur anhand der vom Betreiber eingereichten Baupläne, sondern auch anhand einer Besichtigung der Örtlichkeiten überprüft werden.

Kopfkratz verwirrt verwirrt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von AlsunaSB: 14.08.2007 14:31.

1 14.08.2007 14:27 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
Solon
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert

@ Alsuna SB

Aber, aber !!

Das ist doch ein alter Hut, nur neu aufgemacht.

Schau doch einmal in die SpielVwV. Diese gibt es schon seit dem Jahr 2006.

Da steht doch alles schon drin !
Also: Nichts Neues !!

Grüße

__________________
gmg
2 14.08.2007 18:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert

@ gmg

Ja , das mag ja sein. Aber wissen das auch die Kolegen vom Bauamt oder Ordnungsamt ?

Ich kenne keine PG Halle oder SchmittHalle die dann genemeigt werden konnte????????????



Gruß
3 14.08.2007 20:10 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: Bedingungen für Mehrfachkonzessionen präzisiert

hallo Alsuna SB

um Deine Frage kurz und bündig zu beantworten:

Ich befürchte die Kollegen vom Bauamt und Ordnungsamt kennen die SpielVwV nicht alle !

Ich male noch ein viel schlimmeres Bild:
Ich befürchte die Kollegen vom Bauamt, vom Ordnungsamt und dem Stadtsteueramt kennen sich noch nicht einmal alle ! In kleineren Verwaltungen trifft das so natürlich nicht zu. Aber in grossen Stadtverwaltungen ...

Daher muntere ich die Kollegen der Ordnungsämter, die an den Schulungen teilnehmen, immer wieder auf, den Kontakt zu den anderen beiden Dienststellen zu suchen.

Alle genannten Parteien stammen doch im Regelfall aus einer Dienststelle, einer Stadtverwaltung.

Ich befürworte immer, dass wenn eine Spielhallenbegehung ansteht, aus jeder dieser"Teileinheiten" einer Kommune eine Person bei der Begehung anwesend ist ! Zusammen haben sie dann den erforderlichen Überblick - aus allen drei Bereichen - um die Spielhalle beurteilen zu können !


Grüße

__________________
gmg
4 15.08.2007 17:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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