Was verbirgt sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei Geldspielgeräten ? |
Meike
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Gruß an Alle,
bin ja in diesem Thema eigentlich nicht erwünscht, aber bei Lehrbuchbeiträgen, wie von Herrn Stratmann ohne "h", muss ich einfach.
Die verschiedenen RAM-Karten vom MAS 3000 kennen doch sicherlich einige hier und auch die kleinen niedlichen "Zusatzgeräte" auf den VDAI-Schnittstellen.
Und da wir auch die gesetzlichen Regelungen gem. Spielverordnung kennen, brauchen wir doch das Wort "gesichert" eigentlich nicht verwenden.
Gruß Meike
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21
19.08.2007 19:51 |
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Solon
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tapier
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@Stratmann
also meine 'Auslesestreifen' sind alle vorhanden, sogar 5fach gesichert.
Ich bin jerzeit und überall in der Lage diese innerhab von wenigen Minuten (so lange dauert der Ausdruck) vorzulegen.
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22
19.08.2007 20:22 |
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Solon
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play-j
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Hallo gmg,
§ 147 Abs. 1 Nr. 5 AO:
Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:
sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Da steht aber nichts von Geräteausdrucken!
Solche Ausdrucke können zwar von Bedeutung sein, eine Verpflichtung zum Ausdrucken kann ich daraus nicht ableiten.
Wenn das neue Forenmitglied tatsächlich der Willy Stratmann ist, dann kann der uns ja mal erklären, wo sein Chef die Streifen für die Zwischenkassierungen aufbewahrt.
Wie viel Meter Papier Langausdrucke wird denn bei dem so pro Monat aus den Geräten gezogen?
play-j
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23
19.08.2007 21:12 |
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jasper
Kaiser
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Noch eine Frage an W. Strathmann “ohne h
“ als Sonderbeauftragter in Sachen Manipulationsschutz in Lübbecke:
Was halten Sie von Schläferprogrammen im Zusammenhang mit
ferngesteuerten Manipulationsdelikte an Spielautomaten und Präventionsmaßnahmen u.a. durch ein gesetzliches Fernsteuerungsverbot?
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24
19.08.2007 22:18 |
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Corleis
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Nachdem ich mich jetzt durch die letzten Beiträge gequälll habe, möchte ich doch mal alle aufrufen wieder sachlich am Thema zu bleiben.
Die Angriffe hier werte ich mal als Reaktion auf die allgemeine Anspannung bei den Kollegen.
Wenn ich lese, dass die teuer gekauften Geräte vielleicht wieder verboten werden sollen und das mal wieder, wie bei den FG, bei uns hängen bleibt, bin ich auch sehr verspannt.
Schliesslich verlasse ich mich auf das, was mir der Gesetzgeber vorgiebt und plane hiernach meine unternehmerischen Schritte.
Ich verlasse mich also darauf, dass ein Gerät mit PTB Zulassung ok ist. Jede Veränderung ohne lange Übergangszeit würde ich sofort vor Gericht anfechten.
Zum Thema:
Alle die hier ohne Ausdruck am Spielgerät mit MAS oder Löwen Drucker arbeiten, müssen das natürlich für sich selbst entscheiden!
Ich denke es ist von Vorteil alles zu tun, um einen Prüfer darzulegen, dass alles ok ist.
Für mich gehört ein Orginalausdruck dazu.
Sollte der kollege Stratmann tatsächlich der Stratmann aus Lübbecke sein, könnte das für viele weitere Fragen sehr hilfreich sein.
Also fallt nicht übereinander her wie im Kindergarten, sondern bleibt bei der Sache. Ist sonst echt langweilig und kontraproduktiv hier!
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 20.08.2007 00:37.
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25
20.08.2007 00:24 |
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magnum
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@gmg
Zitat gmg:
Abgabenordnung § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO;
freiwillige Selbstverpflichtung der Automatenaufsteller aus dem Jahr 1989
Stichwort: Zwangsausdruck
Hi gmg,
du irrst, dass war eine Selbstverpflichtung der Automatenhersteller bzw. vom Herstellerverband.
Ich glaube nicht, dass da ein einziger Aufsteller dran beteiligt war.
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26
20.08.2007 09:26 |
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jasper
Kaiser
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27
20.08.2007 20:51 |
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gmg
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@ magnum
Danke für die Richtigstellung !
@ alle
Es ist schon interessant, was für Reaktionen ein Name hervorrufen kann.
Ob er - wer auch immer er ist - das wirklich "verdient" hat ?
Jetzt wieder zurück zum Thema.
Die Frage war ja, was sich hinter dem Ausdruck "gesicherte Buchhaltung" bei einem Geldspielgerät verbirgt.
Jetzt dann eine Wiederholung meiner Fragestellung:
Wo liegt denn der grosse Unterschied zwischen der "gesicherten" Buchführung in einem GGSG und der "nicht gesicherten" Buchführung in einem Unterhaltungsgerät ?
Nemen wir zur Verdeutlichung für diesen angesprochenen Gerätetyp Unterhaltungsgerät z. B. ein Gerät der adp mit Namen "Tren...".
Ist die Buchführung anders als bei einem GGSG ? Wir haben doch einen Ausdruck, der die Betriebseinnahmen darstellt. Er ist strukturell doch dem des GGSG sehr ähnlich. Man kann auch aus diesem Streifen die wichtigen Parameter ablesen.
Technisch - ihr wisst, ich bin kein Techniker - könnte ich mir weiter vorstellen, dass genau so ein "Elektronikbaustein" zum Einsatz kommt, wie in einem GGSG. Wenn aber nur der vom GGSG sicher sein sollte, wo liegt dann der Unterschied ?
Der Streifen aus dem GGSG ist sicher. Ich sehe den Streifen des UG auch als sicher an.
Dass man die gespeicherten Daten nach Auslesung auf verschiedenen Wegen verändern kann, ist klar und auch von Euch entsprechend angesprochen oder dargestellt worden.
Gibt es denn einen technischen Unterschied zwischen dem Elektronikbaustein ( Spiel- und Speichermodul ??) im GGSG und im Unterhaltungsgerät ?
Grüße
__________________ gmg
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28
22.08.2007 18:10 |
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ToshBerlin
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Technisch gesehen ist es egal ob "Fungame" oder Geldspieler.
Die Bausteine sind gleich oder zumindest ähnlich.
Der Ausdruck ist bei ALLEN Automaten - ganz egal ob es ein Zigarretten-, Getränke-, Geldspiel,- Unterhaltungs- oder sonstiger gewerblicher Automat ist - gleichermaßen sicher bzw. unsicher!
Erkläre doch mal bitte warum Du diese Frage so gezielt stellst bzw. weshalb Dich das so interessiert?
PC`s oder Server im IT - Bereich sind ja auch "crackbar" bzw. auszuspionieren.
Bestes Beispiel war vor einigen Jahren der Online- Eindringling im US-Pentagon.
Greetz
Euer Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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29
22.08.2007 18:40 |
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Corleis
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Zitat: |
Original von ToshBerlin
Der Ausdruck ist bei ALLEN Automaten - ganz egal ob es ein Zigarretten-, Getränke-, Geldspiel,- Unterhaltungs- oder sonstiger gewerblicher Automat ist - gleichermaßen sicher bzw. unsicher!
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Sorry Tosh, das ist falsch!
Ein GSG muss zur Zulassung zur PTB.
Ein USG nicht.
Bei einem USG gibt es keine Bauartenzulassung. Es ist nicht sichergestellt, dass USG immer gleich gebaut werden.
GSG müssen laut SpielV bestimmte Daten, wie Einwurf, Auswurf, Kasse etc auswerfen.
Theoretisch, siehe anderer Treat, kann ich mein USG selber bauen. Ich muss nur die Parameter der SpielV, §6a und §9, Abs.2 einhalten.
Es gibt auch noch immer Geräte zu kaufen, die nicht üüüber die VDAI Schnittstelle verfügen oder den VDAI Ausdruck zu Verfügung stellen.
Das ist auch der Grund, warum USG nach wie vor pauschal zur Vergnügungssteuer besteuert werden und GSG nach Umsatz.
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30
22.08.2007 21:44 |
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dieter116
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Ich denke mal es reciht jetzt, nur noch Haarspalterei und Streit um des Kaisers Bart.
GSG müssen ausgelesen werden, wann, was und wie ist vom Gestzgeber eindeutig geregelt. Basta ! !
Wenn der Gestzgeber hier eine Änderung wollte, müsste die für alle Automaten gelten, auch Verkaufsautomaten .
Als Steuerfahnder sollte gmg sich lieber für die noch betriebenen, illegalen Fungames interessieren,
hier gäbe es was zu holen.
Eine schlüssige Erklärung, was er mit diesem Beitrag nun überhaupt bezwecken will, gibt es immer noch nicht.
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32
23.08.2007 08:26 |
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ToshBerlin
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Gute Frage - was soll dieser Beitrag bedeuten?
Technisch ist wie gesagt alles machbar.
Nur legal und konform den Vorschriften sollte und muss es sein, das versteht sich!
Und wenn der Gesetzgeber eben will, das man auch Billardtische, Silverball, Erdnussautomaten, Flipper und Kaffeemaschinen ausliest - dann soll er das wollen, Gesetze erlassen sowie durchsetzen und gut ist!
Wer nichts illegales macht und sich entsprechend der Gesetze und Verordnungen verhält und seiner Selbständigkeit nachgeht, der hat nix zu befürchten!
Und wenn die Ordnungsbehörden sich in der Führungsebene über ALLES was sie betrifft und WOFÜR sie bestimmt sind, dementsprechend ausbilden, dann gibts keine Probleme bei der Umsetzung von Kontrollen!
Was kann derBürger/Aufsteller dafür, wenn es in den Behörden im Gebälk knirscht?
GARNIX!
Die Behörden und Ämter sind für ihren Zweck geschaffen und haben gemäß ihrem Auftrag zu handeln!
Wenn sie dieses nicht tun können - mangels Wissen und/oder der Bereitschaft sich weiterzubilden - dann sollten die Bescheide/Beschlüsse und dergleichen eben KEINE Rechtssicherheit und damit KEINE Rechtswirksamkeit haben!
Der Aufsteller müsste sich dann ruhig zurücklehnen und entspannt seiner Arbeit weiter gehen können. Die Ämter müssen erstmal ihre Hausaufgaben machen.
Wenn sie - mangels Geld - dies nicht können, so müssen sie sich eben an ihre übergeordnete Behörde wenden und die Sache regeln!
Oder sieht das jemand anders? (jetzt wird wieder auf mich eingeprüpgelt - GRINS)
Greetz
Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 23.08.2007 19:56.
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23.08.2007 19:53 |
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gmg
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@ alle
Sorry, aber ich konnte nicht eher antworten. Ihr wisst ja, ich mache das in meiner Freizeit !
Ihr stellt die Frage, wofür ich das mache:
Ist doch ganz klar: für die Verarbeitung von den Daten aus den FUNGAMES.
Ich werde ja immer aufgefordert, in der Richtung was zu machen. Mache ich schon: Das Gute ist, ich bin auch nicht allein! Da gibt es noch die Kollegen von der Polizei und die Kollegen von den Ordnungsämtern. Und die arbeiten alle an der Beseitigung der FUNGAMES. Ich denke mir, das war doch Euer Wunsch ( Chancengleichheit ) und damit auch Meiner! Wie heisst das so schön: "Vom Volk, für das Volk !"
!
Bloss: und jetzt kommen wir zu meiner Fragestellung:
Die Daten aus den GGSG werden durch eine gesicherte Buchhaltung ( manipulationssicheres Zählwerk ) ermittelt. Wenn der Streifen von mir aus dem GGSG gezogen wird, mit meinem Auslesegerät, dann sind das die Zahlen, die alle Beteiligten interessieren.
Genau so machen wir das natürlich auch mit den Daten aus den FUNGAMES. Diese haben aber nicht eine "gesicherte Buchhaltung".
Daher wollte ich von Euch wissen, wo der Unterschied zwischen einer "gesicherten Buchhaltung" und einer "Buchhaltung" liegt.
Der Streifen des FUNGAMES gibt mir ja auch allen wichtigen Daten an, die ich dann für die weiteren Schritte brauche.
Ich hoffe, damit ist Eure Frage beantwortet, warum ich diesen Beitrag erstellt habe ! Es handelt sich also nicht um etwas, was für Euch bedrohlich wäre !
Jetzt komme ich dann mit einer ergänzenden Frage/Bitte zu den FUNGAMES:
Letztens habe ich eine paar MG "mitgenommen", da wollte aber die Schnittstelle nicht so recht mit dem Drucker "sprechen". Es kamen keine Streifen aus dem Drucker.
Ihr wisst ja - ich bin kein Techniker - und ich habe irgendwie schon mitbekommen, dass Ihr technisch hier alle ganz fit seit:
Ich unterstelle mal, da hat einer das Kabel zur Schnittstelle durchtrennt. Jetzt kommt wieder so eine Frage, die nur ich stellen kann:
Hat dieses Durchtrennen dieser Leitung zur Schnittstelle nun eine Auswirkung auf die gespeicherten Daten ?
Kann man das Kabel eventuell ganz einfach reparieren ?
Wenn Ihr mal dem Steuerfahnder ein bisschen technisch helfen könntet, wäre ich Euch dankbar !!
Weil:
Dann kann man ja was berechnen. Und dann kann man auch was abschöpfen! Ihr wisst ja alle, die Abschöpfung ist eine irre Sache: Man nimmt ja als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Abschöpfungsbetrages "Das Erlangte" . Und das ist der Einwurf ! Und dann hole ich mir das auch! Und das Gute an der Sache ist, da ist auch ein bisschen für EUCH dabei ! Weil Ihr wisst ja, diese Gelder gehen in das "Staatssäckel" ! Und dieses Staatssäckel ist ja irgenwie und irgenwo für UNS ALLE DA !!
Grüße
__________________ gmg
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34
23.08.2007 21:31 |
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ToshBerlin
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Ähhm...
Sollen wir hier irgendwie verar.... werden?
Am Besten Du erkundigst Dich mal bei den Leuten wo Du den Besten Zugang zu hast.
Als Steuerfahnder ist es für Dich doch ein Leichtes an die Angaben zu kommen die Du hier herausfragen willst.
Und Deine Unterstellungen hier finde ich ehrlich gesagt sehr DREIST!
NUR weil die MA`der Behörden nicht in der Lage sind, bestimmte Aktionen an bestimmten Geräten nachzuvollziehen, wird derjenige der die Geräte hat gleich KRIMINALISIERT!
Seht mal zu, das Ihr Euch schulen lasst von Euren Chefs bzw. von Dozenten die Ahnung haben von den Geräten!
Warum muss zwangsläufig ein Kabel durchgeschnitten sein?
Warum kann nicht eine andere Möglichkeit in Betracht kommen?
Warum fragst Du nicht den Betreffenden selbst weshalb ein Ausdruck nicht klappt?
Kann es nicht auch sein, das vielleicht ein spezieller Drucker her muss?
Kann es nicht auch sein, das nur bestimmte Einstellungen vor dem Ausdruck erfolgen müssen?
Kann es nicht auch sein, das dieses Gerät nur vom Hersteller ausgedruckt (oder vom Aufsteller gegen nicht unerhebliche Mehrkosten nachgerüstet) werden können?
Der Steuerfahnder hat seine Arbeit so zu machen, das er gesetzesgetreu zum richtigen Ergebnis kommt!
Das heisst logischerweise auch, das er sich IMMER ZU weiterbilden MUSS!!
Das müssen wir Techniker und Aufsteller EBENSO, nur mit dem Unterschied, das Unser Eins sehr oft dafür bezahlen muss aus der eigenen Tasche.
Die Staatsdiener haben da bestimmt ganz andere Möglichkeiten - gerade die Beamten, so denke ich.
Greetz
Tosh
__________________ Greetz
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 23.08.2007 22:12.
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35
23.08.2007 22:07 |
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dieter116
König
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Warum hast du nicht einfach mal beim Hersteller gefragt ?
Statt hier alle möglichen Theorien dazu aufkommen zu lassen und Unruhe zu stiften.
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36
24.08.2007 10:07 |
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anders
Kaiser
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@gmg
auch ich schließe mich der Meinung von @dieter116 an.
Es macht mehr Sinn, den/die Hersteller bei aufkommenden Fragen anzusprechen, weil diese schon vom Grundsatz her „alle Möglichkeiten“ kennen.
Ein Automatenaufsteller/-techniker verfügt ja auch nur über die bekannt gegebenen Hersteller-Infos. Bedeutet u. U. ja auch nur über ein gewisses „Halbwissen“, bzw. über ein mögliches Wunschdenken.
Warum soll man über illegale Möglichkeiten diskutieren, wenn sie zu über 99 % sowieso nicht angewendet werden?
Was soll das „Schlaumachen“ für einen Automatenaufsteller bringen?
Automatenaufsteller möchten wie jedes andere Gewerbe doch auch nur, ihre branchenüblichen Arbeiten fach- und sachgerecht verrichten. Nicht mehr und nicht weniger ist da angesagt.
Da passen Manipulationen und Mauscheln eben nicht hinein!
Gruß
anders
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37
24.08.2007 10:35 |
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TM
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hallo gmg,
kurze antwort auf deine einfache frage:
man kann das kabel reparieren und es hat keine einwirkung auf die gespeicherten daten.
gruss tm
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38
24.08.2007 17:43 |
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gmg
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@ tm
Danke ! Auf eine so einfache Beantwortung meiner Frage hatte ich gehofft !
@ tosh
Ich glaube, Dir ist gestern eine "Laus" über die "Leber" gelaufen. Sollte ICH das mit meiner Frage gewesen sein, so wäre das bedauerlich und auch nicht so beabsichtigt gewesen.
@ alle
Ich habe sofort, nachdem mir die Frage nach dem "Warum" meiner Frage gestellt worden ist, offen und ehrlich geantwortet ! Ich hätte sicherlich auch irgend einen "Müll" schreiben können.
Okay, ich habe aus diesen Resonanzen gelernt, dass ich zumindest die Leute, die hier seit gestern geantwortet haben, besser nicht noch einmal mit meinen Problemen belästigen werde !
Ich meine trotzdem, es war mir einen Versuch wert gewesen !
Den freundlichen Hinweisen auf die Kompetenz der Hersteller werde ich nachkommen.
Und irgend jemanden hier zu "kriminalisieren" oder was auch immer, lag mir natürlich auch nicht im Sinn !
Zur Beruhigung der Lesenden will ich vielleicht nur noch kurz mitteilen, dass es bei der MG-Geschichte nicht um einen "Kollegen" von Euch gehandelt hat. Es war eher in dem Bereich, den ich den Verbandsvorsitzenden versprochen hatte, auch zu bearbeiten.
Grüße
__________________ gmg
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39
24.08.2007 18:04 |
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Stratmann
Eroberer
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Bist du wirklich interessiert zu wissen, wo illegale Magic Games stehen?
Ich bin bereit, hier eine Liste einzustellen mit Adressen.
__________________ mfG
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40
24.08.2007 19:06 |
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