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AlsunaSB AlsunaSB ist männlich
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Hi @ All

Bin beruhigt das ich nicht er einzige bin.

Mich wundert es dass es noch keine Musterklage gegen PG gibt.
21 05.08.2007 17:47 AlsunaSB ist offline E-Mail an AlsunaSB senden Beiträge von AlsunaSB suchen
Solon
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Meike
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Hallo Zeuss,

Ihr solltet eine Analyse der Dynamik, wie oben angeregt, fahren und Euch überlegen, ob Ihr Euch nicht bei einem Rechtsanwalt, der auf Produkthaftung spezialisiert ist, beraten lassen solltet.

Um Euch selbst zu schützen und die Kosten niedrig zu halten, solltet Ihr Euch solidarisieren und erst mal nur ein GGSG nehmen und den Streitwert niedrig halten. Ohne gute Beweiskette und zwar von der technischen, als auch betriebswirtschaftlichen Seite werdet Ihr keine Chance haben.

Auf Eure Verbände könnt Ihr Euch anscheinend ja nicht verlassen.



Gruß Meike
22 05.08.2007 20:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
1. Hattest Du Deine durchschnittliche Einnahme pro Stunde, hier im Betrachtungszeitraum von 4 Monaten = 16,88€, mit denen im M.... Magazin veröffentlichten Zahlen abgeglichen? - Gehe davon aus, dass es sich um ein Gerät in der Rangliste handelt.


Nein, das ist aber eine gute Idee. Zum Selbvergleich: Das Gerät im Beispiel HH ist ein Euro Bank (New Winner)

Zitat:
Original von Meike
2. Wie kommt es zu der Differenz der Kontrollmoduldaten zum Ein- und Auswurf, da die tatsächlichen Einsätze und Gewinne, welche in Punkten erfolgen doch gar nicht vom Kontrollmodul erfasst werden?


Der Gast wirft Geld ein (Einwurf) und Spielt (Einsatz). Gewonne Punkte werden auf den Geldspeicher gebucht aber nicht ausgeworfen (Auswurf), sondern wieder in Punkte gewandelt (2.xEinsatz) und verspielt.
Somit bucht das Gerät Punkte auf den Geldspeicher und zurück. Hier ist die Differenz.

Zitat:
Original von Meike
3. Hattest Du Analysen in der "Dynamik" gefahren? D.h. kam es z.B. zu einem Abgleich bei unterschiedlich eingestellter AQ (niedrig/mittel/hoch), bzw. ob Spitzen nach updates oder speziellen Spielvarianten erfolgten usw.?


Ja und ich habe festgestellt, dass die Geräteangaben nicht annähernd stimmen. Bei einigen Gerätetypen stelle ich die höchste Auszahlquote ein um durch die tatsächlich niedrigste Auszahlung das beste Kassenergebnis zu erreichen.

Zitat:
Original von Meike
Da man EEPROMS mit festen und zufallsgesteuerten Zeitintervallen belegen kann, müsste ein Analyse detaillierter gefahren werden.

Ich finde Deine Zahlen äußerst auffällig, da bei einer fast konstanten Auslastung ( 5,8% - 5,96%) eine Differenz in der Einnahme/Stunde von 23,02€ betriebswirtschaftlicher Wahnsinn ist.

Ich kenne keinen Industriezweig in dem eine solche Variable toleriert würde. Es werden in anderen Industriezweigen grundsätzlich die Toleranzen vorgegeben, damit das unternehmerische Risiko kalkulierbar ist.


Das ist so. Betrachtet auf alle Hallen glättet sich aber das Ergebnis.

Bei einer grösseren Anzahl von Geräten geht das. Kollegen, die nur wenige Geräte haben, werden hierbei aber auf lange Sicht baden gehen. (Sorry liebe Kollegen, aber so sehe ich das)

Schwankungsbeispiel Halle xy:

Monat 1: 27501,6
Monat 2: 18334,5
Monat 3: 15364,8
Monat 4: 15648,25
Monat 5: 12224,4
Monat 6: 19586,4

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 05.08.2007 22:24.

23 05.08.2007 22:23 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Es drängen sich jetzt noch ein paar Fragen auf:

1.
Hast Du beim Hersteller/Verkäufer angefragt, wie sie die durchschnittliche Tageseinnahme definiert haben? D.h. bezieht sich das z.B. auf die Laufzeit von der Lebenszeit 2 Jahre bei einer Mindeseinzahlung von 1000,-€ pro Tag.

2.
Die Sache mit dem Kontrollmodul hakt ja komplett. Gem. Rechtsentscheid ist festgelegt, dass ein Einsatz nur als Einsatz gilt, wenn eine Rücknahmesperre erfolgte, d.h. die "Spiele", die ich schon mal gerne an den GGSG mache, um zu gucken wie schnell so eine Turboumwandlung ist (Geld-Punkte-Geld-Auszahlen), können doch nicht als Einsatz oder Gewinn gezählt werden.
Wie kannst Du als Unternehmer auf dem Auslesestreifen nachvollziehen, ob da jmd. wie ich nur hin und her gebucht hat oder tatsächlich gespielt hat?


Gruß Meike
24 06.08.2007 19:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an Alle,

dank des vom UAVD veröffentlichten Schreibens der PTB vom 03.11.2006 muss jetzt jedem klar sein, dass man sich mal wieder auf Erklärungen der Hersteller verlässt, d.h. es gibt kein von der PTB genormtes Prüfverfahren, um die Einhaltung von § 12 Abs II a SpielV objektiv prüfbar zu machen.

Und daher die Frage an Alle,

wer hat beim Kauf seines GGSG vom Hersteller eine Erklärung erhalten, wie der durchschnittliche Kasseninhalt pro Stunde definiert wird?

Hat jemand in der Betriebsanleitung seines GGSG definitive Aussagen zur AQ?


Gruß Meike
25 11.08.2007 15:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Hallo Meike,
seit dem 01.01.2006 gibt es leider keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestauszahlquote mehr. Das haben die Verordnungsgeber und Gerätehersteller geschlickt eingeschädelt. Respekt Respekt

Es gibt nur noch 500,-- EU max. Auszahlungen pro Stunde. 80,-- EU max. Verlust pro Stunde und 33,-- EU Verlust über einen längeren Zeitraum: Etwa mehrer 100 bis 1000 Stunden lt. PTB. wut wut

Ich werde beim nächsten Gerätekauf (Leasing o.ä.) auf eine schriftliche Bestätigung des max. Verlustes pro Std. bei einer genau festgelegten Stundenanzahl bestehen! geschockt
Warum soll ich nicht gleiche Maßstäbe ansetzen wie beim Autokauf? Denn meinen Autohändler ziehe ich zur Rechenschaft, wenn der tatsächliche Verbrauch 20% über dem Verbrauch lt. Prospekt liegt.

Wie reagiert wurde, darüber werde ich hier berichten.
26 11.08.2007 16:12 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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@ jasper

Gibt es eventuell etwas zu berichten ?

Grüße

__________________
gmg
27 19.11.2007 18:13 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
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@gmg

Meine „Hochauszahler“ die auch nach über drei Monaten noch eine Quote zwischen 92% und 118% hatten, waren nicht länger finanzierbar. Ich glaube die waren bereits bei der Auslieferung im „Hobbymodus“. großes Grinsen

Eine Nachbesserung oder Wandlung wurde zurückgewiesen weil das „Verhalten“ nur kurzzeitig wäre und die AQ sich bestimmt bald im „Normalbereich“ einpendeln würde. Leider hatte ich nicht die finanziellen Mittel um darauf zu warten.

Nun stehen sie bei mir auf Lagen und können, außen den noch laufenden Mietkosten wut , keinen Schaden anrichten. Die freigewordenen Plätze wurden mit Geräten aus Austria und Hessen Respekt bestückt. Wenn ich die nicht genommen hätte, dann wäre hängen im Schacht gewesen (sagt man doch so in NRW).

Einigen meiner Kollegen steht das Wasser bis zum Hals, weil sie sich nicht früh genug für die Geräte vom P.G. (Prof. Graf) aus Austria entschieden hatten. Nun würde sie gerne, bekommen aber keine.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 19.11.2007 20:34.

28 19.11.2007 20:33 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hi,
bezüglich der möglichen Kennzahlen um eine Basis der Vergleichbarkeit der einzelnen Geräte zu haben, reduziert sich auf die Angaben des Kontrollmoduls, da nur diese die entsprechenden Einsätze/Gewinne liefern, die nach der Spielverordnung definiert sind! Diese Daten sind die einzigen, die Herstellerübergreifend mit dem gleichem Maßstab gemessen werden!
Die Auslastung ist unter den verschiedenen Herstellern nicht vergleichbar, weil jeder für sich eine eigene Definition der "Spielphase" hat! Das sieht man deutlich wenn die Geräte realtime ausgelesen werden! Z.B. entstehen durch ständiges turbobuchen enorm hohe Stundeneinahmen, die dann durch vorhersehbaren, hohen Auszahlungen ausgeglichen werden, um Spielverordnungskonform zu sein!
Was mich immer noch wundert, das eigentlich die wichtigsten Eckdaten, trotz der neueren "rumbastelei" an der Spielverordnung nicht genannt werden! Die Bergrenzung auf die Anzeige von nicht mehr als 1000€ geldwerte Punkte ist doch einfach nur Ver*****g! Was bringt das dem Spielerschutz oder auch dem Aufsteller, wenn diese Geräte, wobei auch einige der Ersten Geräte darunter sind, die nach der neuen, anfänglichen SpielVerordnung herauskamen, zählen, ihren jackpott mehrmals hintereinander ausschütten, so das mehrere tausend Euronen als geldwerte Punkte sich summieren! Da reicht es auch nicht aus, wenn die Anzeige auf 100 € beschränkt ist!
Die Definition von der langfristigen Stundeneinahme von 33 € ist ausgeblieben! Ist ja auch nur der Punkt, worauf sich ja die Aufsteller berufen könnten, falls Regressansprüche gestellt werden! Scheinbar ist kein Verband in der Lage gewesen, die für Ihre Mitglieder wichtigen Punkte in irgend einer Weise einzubringen! Seltsam...
29 22.11.2007 18:44 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo Zeus,

mit dem Wort "Definition" hast Du, denke ich, den Knackpunkt getroffen.

Bevor jetzt wieder die Knochen geworfen werden, sollte sicherlich, wie in jedem anderen wissenschaftlichen Bereich üblich, vorab geklärt werden, wie man was definiert.

Es müssten endlich klare Standarts und Richtlinien entstehen, damit wir alle Rechtssicherheit haben.

Und meine persönliche Bitte noch:
Es muss endlich die Möglichkeit der Ferneinwirkung auf das Geldmanagement "verschwinden".

Es wurde jetzt 6 Monate etwas legalisiert von Menschen, die auch an einen Paradigmenwechsel geglaubt hatten.

Diese Menschen, die dem Landtag NRW noch vollmundig erklärten, wer die Spielverordnung alles nicht verstanden hatte, bekamen doch die Antwort vom BMWI, dass sie es selbst nicht verstanden hatten.

Da sollten doch jetzt hoffentlich Konsequenzen draus gezogen werden.



Gruß Meike
30 23.11.2007 05:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an alle,

zur Auffrischung des Gedächnisses habe ich auch dieses Thema nach vorne geholt.

Nicht das jemand denkt, dass die Dongle-Technologie problematischer ist als die Datenbank-Technologie.

Bitte, nicht nur die Symptome, sondern die Ursache angehen und das ohne Parolen, sondern systematisch und damit nachhaltig.

Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 22.08.2009 07:45.

31 22.08.2009 07:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Und meine persönliche Bitte noch:
Es muss endlich die Möglichkeit der Ferneinwirkung auf das Geldmanagement "verschwinden".

Es wurde jetzt 6 Monate etwas legalisiert von Menschen, die auch an einen Paradigmenwechsel geglaubt hatten.

Diese Menschen, die dem Landtag NRW noch vollmundig erklärten, wer die Spielverordnung alles nicht verstanden hatte, bekamen doch die Antwort vom BMWI, dass sie es selbst nicht verstanden hatten.

Da sollten doch jetzt hoffentlich Konsequenzen draus gezogen werden.

Gruß Meike


Ich meine daher:
Es muss endlich die Möglichkeit der „Einwirkung auf das Geldmanagement“ verschwinden.

- Egal ob über „Dongle“, „elektronischer Zulassung“, „VDAI- Datenschnittstelle“, „Chipkarten“ oder insbesondere „ via Vernetzung“!

schimpf Bitte denkt dran, unsere stärksten Mitbewerber sind gleichzeitig die Hersteller solcher unkontrollierten Systeme ……… !!
32 22.08.2009 08:28 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Gruß an alle,

wie ich hörte, sollen nun einige Hersteller reagiert haben
und wollen auf der IMA Automaten vorstellen, bei denen sich die AQ
vom Aufsteller ( unabhängig seiner anderen Firmenanteile )
einstellen lässt und für den Spieler transparent ist.


Gruß
Meike
33 15.12.2009 06:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von gmg
@ jasper

Gibt es eventuell etwas zu berichten ?

Grüße


Nichts positives. Weiterhin werden Angaben über das Verhältnis zwischen Gewinn und Verlust zur Geheimsache erklärte!

@Meike
Das habe ich auch gehört. Dieser Hersteller soll ein Dutchman sein.
Ohne eigenen Vertriebsweg und der patentrechtlichen Marktabschottung wird er es sicherlich nicht einfach haben.
34 16.12.2009 06:44 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Hallo Jasper,

ich habe von diesem (da gibt es ja nicht so viele ) und noch von einem
anderen Hersteller gehört.

Der andere Hersteller macht sogar Maschinen mit einer Buchhaltung, die die einzelnen Geschäftsvorfälle erfasst.

Dann würde es sogar eine tatsächliche Kontrollmöglichkeit für den Aufsteller und die Kontrollbehörden geben.


Gruß
Meike
35 19.12.2009 08:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Gruß an alle,

nachdem uns gmg hier die AQ eines Automaten aus einer Spielhallenvernetzung, die im Abrechnungszeitraum von einem Monat gut 50% aufgezeichnet hatte,
eingestellt hat, habe ich das alte Thema nochmal als Diskussionsgrundlage nach vorne geholt.


Hatte uns gmg ganz unbewusst den Beweis der A und B Automaten hier eingestellt?


Stimmt es, dass Aufsteller, die lange genug beim Hersteller über die schlechte AQ "meckern" Kontaktadressen vermittelt bekommen,
getreu dem Motto "da werden sie geholfen" ?



Gruß
Meike
36 13.05.2010 09:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Und verwunderlich ist auch, dass bei der Zulassung die durchschnittliche Stundeneinnahme angegeben werden muss, der Aufsteller die aber nicht in Erfahrung bringen kann.

Also Fake-Angaben ?
37 13.05.2010 10:01 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo dieter,

warum sollen das fake-Angaben sein?

Gehst Du davon aus, dass ein Programmierer nicht weiß, wie durchschnittliche Stundeneinnahmen in Spielprogrammen in Abhängigkeiten zu Spielabläufen eingestellt werden können?

Wie schrieb die PTB mal sinngemäß
- es werden keine neuen Spiele auf den Automaten aufgespielt, sondern alle sind bereits im Zulassungsverfahren der Bauart vorhanden gewesen und es
ist nur die unternehmerische Entscheidung wann diese freigegeben werden - (ich weiß, dass ich es gelesen habe, aber mir fällt im Moment nicht ein wo, sobald vorhanden, wird der link eingestellt)

Da der "einfache" Aufsteller, aber in seiner Betriebsanleitung zum Automaten nicht alle Spiele und Spielvarianten (die sich auch durch "Zahlungsfreudigkeit" unterscheiden können) kennt, ist sein unternehmerisches Handeln stark beschränkt.


Da aber die Aufsteller keine "Vertragspartner" der PTB sind, denn das Zulassungsverfahren ist ein "Verwaltungsakt" zwischen Antragsteller und Prüfbehörde,
wird der "einfache" Aufsteller auch an die Informationen nicht kommen. - Fraglich wäre rein rechtlich, ob die Prüfbehörde derartige Informationen herausgeben darf, - müsste man mal über das Informationsfreiheitsgesetz und vielleicht auch kartellrechtlich prüfen)


Wenn jemand aber behauptet, dass der Antragsteller, der in wirtschaftlichen Verflechtungen, egal ob Konzernstruktur oder entsprechenden Beherrschungsverträgen zu einigen speziellen Aufstellern steht, diesen "speziellen" Aufstellern die Informationen nicht weiter gibt, so denke ich schon, dass man dies als fake-Angabe bezeichnen kann.
Wer Automaten beziehen und aufstellen kann bevor sie in den "normalen" Vertrieb gehen, weil sie nicht mal eine Zulassung haben, der kennt vermutlich auch mehr "Spielvarianten" als andere.


Oder wie will man sonst den 50%-AQ-Automaten von gmg aus einer Spielhallenvernetzung erklären?


Gruß
Meike
38 15.05.2010 06:38 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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