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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Aufsichtsfläche in Spielhallen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Aufsichtsfläche in Spielhallen
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Gewerbemensch   Zeige Gewerbemensch auf Karte Gewerbemensch ist männlich
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Fragezeichen Aufsichtsfläche in Spielhallen

Hallo liebe Gewerbeleute,

neben unserer alltäglichen Arbeit taucht bei uns nun folgende Frage auf, zu der wir bisher so recht nicht´s gefunden haben:

Bei uns sollen in einem Ladenlokal zwei (hoffentlich baurechtlich zwei voneinander getrennte) Spielhöllen entstehen. So weit so gut. Aber diese beiden Spielhallen sollen lediglich zusammen nur mit einer "Aufsichtsfläche" bestückt werden.

Muß aber denn nicht jeder Spielbetrieb über eine eigene Aufsichtsfläche verfügen? Ausserdem besteht doch dann nicht mehr die baurechtliche Trennung !? Wer kennt sowas und wer kann uns darauf eine Antwort geben.

Besten Dank schon mal und schöne Grüße in das schöne Deutschland aus der Landesgartenschau-Stadt 2010!

Gruß
Gewerbemensch aus Hemer Danke
1 30.07.2007 14:57 Gewerbemensch ist offline E-Mail an Gewerbemensch senden Homepage von Gewerbemensch Beiträge von Gewerbemensch suchen
Solon
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Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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Die Betriebsstätten müssen baulich und optisch deutlich von voneinander abgegrenzt sein, d.h. bis zur Decke reichende und undurchsichtige Wände und keine Durchgangsmöglichkeit für Publikum. Türen, die nur vom Personal benutzt werden können sind zulässig.
Wir haben auch Spielhallenanlagen mit einer Aufsichtsfläche für mehrere Spielhallen. Die sind dann so eingerichtet, dass das Personal Einsicht in die Spielhallen hat aber nicht die Besucher.
2 31.07.2007 11:32 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
Solon
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arnie arnie ist weiblich
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Ist fast richtig aber nicht immer. ( bis zur Decke reichende und undurchsichtige Wände )
Sollte der zweite Rettungsweg über eine zweite Nutzungseinheit verlaufen, ist duch die schaffung von großflächigen festern dies Baurechtlich möglich ) Soll heisen wenn der zweite Rettungsweg über die zweite Spielhalle führt müssen grosse Fester oder eine verglassung eingebaut werden, dass der Flüchtende erkennt ob der zweite Rettungsweg sicher ist.
3 02.08.2007 01:48 arnie ist offline E-Mail an arnie senden Beiträge von arnie suchen
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