Aufsichtsfläche in Spielhallen |
Gewerbemensch
Grünschnabel
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Aufsichtsfläche in Spielhallen |
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Hallo liebe Gewerbeleute,
neben unserer alltäglichen Arbeit taucht bei uns nun folgende Frage auf, zu der wir bisher so recht nicht´s gefunden haben:
Bei uns sollen in einem Ladenlokal zwei (hoffentlich baurechtlich zwei voneinander getrennte) Spielhöllen entstehen. So weit so gut. Aber diese beiden Spielhallen sollen lediglich zusammen nur mit einer "Aufsichtsfläche" bestückt werden.
Muß aber denn nicht jeder Spielbetrieb über eine eigene Aufsichtsfläche verfügen? Ausserdem besteht doch dann nicht mehr die baurechtliche Trennung !? Wer kennt sowas und wer kann uns darauf eine Antwort geben.
Besten Dank schon mal und schöne Grüße in das schöne Deutschland aus der Landesgartenschau-Stadt 2010!
Gruß
Gewerbemensch aus Hemer
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1
30.07.2007 14:57 |
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Solon
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Die Betriebsstätten müssen baulich und optisch deutlich von voneinander abgegrenzt sein, d.h. bis zur Decke reichende und undurchsichtige Wände und keine Durchgangsmöglichkeit für Publikum. Türen, die nur vom Personal benutzt werden können sind zulässig.
Wir haben auch Spielhallenanlagen mit einer Aufsichtsfläche für mehrere Spielhallen. Die sind dann so eingerichtet, dass das Personal Einsicht in die Spielhallen hat aber nicht die Besucher.
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2
31.07.2007 11:32 |
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Solon
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arnie
Grünschnabel
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Ist fast richtig aber nicht immer. ( bis zur Decke reichende und undurchsichtige Wände )
Sollte der zweite Rettungsweg über eine zweite Nutzungseinheit verlaufen, ist duch die schaffung von großflächigen festern dies Baurechtlich möglich ) Soll heisen wenn der zweite Rettungsweg über die zweite Spielhalle führt müssen grosse Fester oder eine verglassung eingebaut werden, dass der Flüchtende erkennt ob der zweite Rettungsweg sicher ist.
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3
02.08.2007 01:48 |
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