Filialmonitor-Spielhallenvernetzung |
gmg
Foren Gott
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@ alle
Ein bisschen vom Inhalt:
Zitat on
Hopper-Zwischenkasse, Verfahren zum Behandeln von Münzen und Anordnung aus Hoppermit Hopper-Zwischenkasse(57)Es wird eine Hopper-Zwischenkasse zum An-ordnen zwischen einem Münzprüfer und einem Hoppervorgeschlagen mit einer Münzeinführöffnung, die mitmindestens einer Ausgabeöffnung vom Münzprüfer inVerbindung steht, mit einer Rückgabeöffnung zur Rück-gabe einer oder mehrerer zwischengespeicherter Mün-zen und mit einer Verbindungsöffnung zumZuführen vonMünzen in einen Hopper und mit einer von einer Steue-rung gesteuerten Verteilvorrichtung, die die über dieMünzeinführöffnung zugeführten Münzen abhängig voneinem Abbruchsignal oder einem Freigabesignal entwe-der zu der Rückgabeöffnung oder der Verbindungsöff-nung leitet, wobei Mittel zum zugeordneten Verbindenmit dem Hopper vorgesehen sind.
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Die Erfindung betrifft eine Hopper-Zwischen-kasse, ein Verfahren zum Behandeln von Münzen undeineAnordnung ausHopper mit Hopper-Zwischenkasse.[0002] Hopper sind allgemein bekannt und dienen inAutomaten zur Speicherung von Münzen, wobei sie min-destens einen Münzausgang zur Rückgabe von Münzenaufweisen. Ein solcher Hopper, der beispielsweise vonder Firma Money Controls unter dem Namen UniversalHopper hergestellt wird, ist beispielsweise in der EP 00808 42 B1 beschrieben.[0003] Wie erwähnt, sind solche Hopper in Verkaufs-automaten zusammen mit einem Münzprüfer und gege-benenfalls einer Sortiereinrichtung angeordnet, und beieinem Verkaufsvorgang werden die in den Automateneingeworfenen Münzen nach Prüfung in den Hopper ge-leitet. Wenn der Verkaufsvorgang abgebrochen wird,werden aus dem Hopper Münzen in der Anzahl ausge-geben, wie sie in den Automaten bis zur Unterbrechungeingeworfen wurden. Es hat sich jedoch gezeigt, dassein Missbrauch dahingehend vorkommt, dass mit derRückgabefunktion des Automaten ein sogenanntes"Geldwaschen" vorgenommen wurde, d. h. es wurdenmöglicherweiseschlechte Münzen durch diein dem Hop-per gespeicherten Münzen ersetzt.[0004] Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrun-de, eine Anordnung bzw. ein Verfahren vorzusehen, mitder ein Geldwaschen über die Rückgabefunktion einesAutomaten verhindert wird und bei Abbruch eines Ver-kaufsvorgangs die Münzen zurückgegeben werden, dievon dem Kunden einbezahlt wurden.
Zitat off
Eine irre Erfindung. Dient wohl der Verhinderung der Münzgeldwäsche an Warenverkaufsautomaten etc.
Betrifft wohl z. Zt. keine Geldspielautomaten. Die haben ja auch die besten Münzprüfer.
Grüße
__________________ gmg
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81
29.03.2008 20:22 |
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Solon
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Bernd1234
Tripel-As
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Zitat: |
Original von jasper
Lingna,
Du könntest Recht haben:
http://www.vdai.de/vorstand.jpg
Und unser bernd1234 scheint ja wirklich ein sehr tief sitzendes Problem zu haben!
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Ich hatte eben ganz kurz den Eindruck, mit Dir wieder vernünftig sprechen zu können.
Du bist und bleibst eine durchgeknallte Type, leider,
hoffentlich wird das nicht schlimmer.
Gruß
Bernd
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82
29.03.2008 20:29 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
das sehe ich noch nicht so. Erinner Dich doch an den Stand auf der IMA mit den kleinen Pfirsichen.
Der große Flyer sprach nur von der Bezahlung per Handy bei Warenautomaten (kleine Knusperriegel & Co.). Dann gab es aber noch einen kleinen Flyer und da wurden auch die Möglichkeit der Bezahlung an "anderen" Automaten eröffnet.
Gruß
Meike
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83
30.03.2008 10:51 |
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alfi1950
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Soviel zu angemieten Wundertüten und den Herstellern solcher Wundertüten!
Oder:
Die einen fischen mit gemieteten Angeln und die anderen nachts mit Dynamit
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84
02.04.2009 18:52 |
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jasper
Kaiser
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Und Herr Pollmann aus Bielfeld betonte:
"Allein die technische Möglichkeit der Manipulation habe nicht ausgereicht!"
Und damit der Wettbewerb nicht "gestört" wird, wünschen wir uns nun alle diese Möglichkeit der Manipulation!!
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85
15.04.2009 07:54 |
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RudiCartell
Tripel-As
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Endlich ein konstruktiver Ansatz... |
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Dynamit im Anglergeschäft, Angeln im Steinbruch.
Jawoll, Manipulationsmöglichkeit ohne Nutzung (versprochen) für alle.
Das macht Sinn!
Versprechen - kann man sich ja mal.
Gruß vom Rudi
.
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86
15.04.2009 09:27 |
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r2d2
Tripel-As
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Die Sargträger der Automatenaufstellerschat
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87
25.04.2009 16:47 |
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trucki
Grünschnabel
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88
23.05.2009 18:53 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
welche Einschränkungen gibt es bei vernetzten Spielhallen
nach der letzten Softwareumstellungswelle?
Gruß
Meike
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89
18.04.2010 06:22 |
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jasper
Kaiser
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Technische Richtlinie 4.1
3.9 Externe Einwirkungen auf das Spielgerät
Im Zusammenhang mit der Sicherung des Geldspielgerätes und seiner Komponenten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 9, in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 7, mit § 9 Abs. 2, sowie mit den Anforderungen in 1.8 und dem Abschnitt 2 dieser Richtlinie ist zu sichern, dass das Spielsystem nicht durch externe Einwirkungen von außerhalb der Bauart (z.B. durch Veränderung von Punkte-, Jackpot-, Bonus oder anderen Spielzuständen) beeinflusst werden kann.
Vorkehrungen, die für solche Beeinflussungen geeignet sind, sind nicht erlaubt.
Das betrifft alle Medien, Kommunikationsformen, Zusatz- oder Servicegeräte, über die bzw. mit deren Hilfe die Einwirkung erfolgen könnte.
Erlaubt sind Einwirkungen auf das Spielgerät, wenn nachweislich
Spielsysteme, Spielzustände, die Kontrolleinrichtung und die Software zur Aufbereitung von steuerlichen Dokumentationen nicht beeinflusst werden können (z.B. Umschaltung zwischen im Geldspielgerät integrierten Spielsystemen, Funktionen für das Geldmanagement, Licht und Tonregelungen, sofern sie nachweislich keine Auswirkungen auf das Spielsystem haben).
Bei der extern bewirkten Umschaltung zwischen Spielsystemen bzw. Voreinstellung von Spielvarianten ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Anforderungen zur Kennzeichnung gemäß 1.13 beachtet sind, das Gerät sich im vordefinierten Anfangszustand befindet und über die Umstellung bzw. Voreinstellung hinaus keine weiteren Einwirkungen erfolgen können.
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90
26.04.2010 07:19 |
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