Sportwettenvermittlung bleibt in Sachsen vorerst Staatsmonopol
Das staatliche Monopol für Sportwetten in Sachsen bleibt vorerst bestehen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen erklärte in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Regierungspräsidiums Chemnitz gegen einen privaten Sportwettenanbieter für rechtens. Die Behörde hatte dem Dresdner Geschäftsmann untersagt, Sportwetten unter anderem an eine Firma in Malta zu vermitteln. Die Sportwetten-Vermittlung durch Privatpersonen ohne Genehmigung für den Freistaat verstoße gegen den Lotteriestaatsvertrag, begründete das OVG die Entscheidung. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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