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Zum Ende der Seite springen Angebot einer Wasserpfeife in Schank- und Speisewirtschaft
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Sabine Vanselow   Zeige Sabine Vanselow auf Karte Sabine Vanselow ist weiblich
Grünschnabel


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traurig Angebot einer Wasserpfeife in Schank- und Speisewirtschaft

Vor kurzem erhielten wir eine Nachfrage eines Gewerbetreibenden, der eine Schank- u. Speisewirtschaft betreibt, welchen Antrag er stellen muß, um in seinem Angebot auch Wasserpfeifen mit verschiedenen Tabakaromen aufnehmen zu können.
Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Vor allen Dingen im Hinblick auf evtl. Drogenkonsum/-verkauf etc. Müssen wir als Ordnungsamt in diesem Fall nach einem bestimmmten Verfahren vorgehen-oder darf der Gewerbetreibende ohne weiteres Wasserpfeifen in seinem Angebot mit aufnehmen?
1 12.04.2005 09:32 Sabine Vanselow ist offline E-Mail an Sabine Vanselow senden Beiträge von Sabine Vanselow suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Ich denke, dass Wasserpfeifen grundsätzlich nicht verboten sind, sehr wohl aber dem Drogenkonsum dienen können.
Ich würde in Ihrem Fall die Kripo um Hilfe bitten und mit diesen zusammen ein Gespräch bei dem Wirt führen.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 12.04.2005 13:03 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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RE: Angebot einer Wasserpfeife in Schank- und Speisewirtschaft

8) Moin, Frau Kollegin!
Den Ausführungen meines "Vorschreibers" kann ich nur zustimmen. Es steht nirgendwo geschrieben, dass ein Gastwirt nicht auch Wasserpfeifen und entsprechenden Tabak verkaufen darf oder hierfür eine Erlaubnis benötigt.
Der Handel mit Wasserpfeifen könnte jedoch in der Tat ein Hinweis darauf sein, dass hier evtl. "Junkies" mit entsprechender "Hardware" beliefert werden sollen.
Falls sich dieser Verdacht (z. B. durch Gespräche mit der Kripo, ständiger Aufenthalt von Drogenabhängigen in der Gaststätte etc.) verdichten oder bestätigen sollte, steht in jedem Fall die Zuverlässigkeit des Gaststättenbetreibers in Frage. Dieses sollte man in dem vom Kollegen Wiesemeier angeregten Gespräch auch sehr deutlich und anschließend auch aktenkundig machen. Denn wie sagte mal ein Richter am hiesigen Verwaltungsgericht: "Was man in der Akte hat, kann man getrost zum Verwaltungsgericht tragen!"

Weiterhin noch viel Spaß an der Arbeit!

Kramer - Stadt Cloppenburg

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 14.04.2005 10:44 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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