FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes |
gmg
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FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes |
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Da bin ich schon, wie gestern versprochen, mit meiner ersten Frage:
Kann mir jemand aus dem aufstellenden Bereich mitteilen, wieviel Geld man in einer Stunde in ein FUNGAME einwerfen kann/konnte ?
Ich könnte mir vorstellen, dass das von Gerät zu Gerät unterschiedlich ist.
Außerdem würde mich interessieren, wie ich das relativ einfach ermitteln oder berechnen kann.
Für möglichst viele Antworten zu einem sehr komplexen Thema !
__________________ gmg
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06.07.2007 07:25 |
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Solon
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Solon
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gmg
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RE: FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes |
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Ich danke Dir für Deine Berechnung Tapier.
Es deckt sich ungefähr so mit dem, was ich auch ausgerechnet hatte. Es ist aber gut wenn man den Wert von einem Profi bestätigt bekommt.
Jetzt möchte ich meine Frage auf den Punkt bringen, vielleicht kannst Du mir ja auch dabei helfen:
Es gibt auch heute immer noch einen bestimmten Gerätetyp aus der Zeit der FUNGAMES, von dem sich etliche Automatenaufsteller nicht trennen können.
Es handelt sich dabei um die FUNGAMES Magic Games ....bis hin zum Typ Professional. Unter Umständen mit einem Highscore-Aufsatz, der ja nach der aktuellen Rechtsprechung zum § 6a SpielVO nicht so ganz einfach "aus dem Verkehr gezogen werden kann", wie die alten, nicht umgerüsteten FUNGAMES.
Wenn ich diese Werte von Dir auf diesen ja relativ neuen FUNGAME-Typ übertrage, komme ich dann also auf einen zumindest rechnerisch möglichen Einwurf - der natürlich nie erreicht wird, aber zumindest erreicht werden kann - in einer Stunde iHv. 1.800 €.
Oder hat dieser Gerätetyp die Möglichkeit, dass man mehr als den 50-fachen Einsatz einsetzen konnte ?? Vielleicht wärst Du noch so nett und würdest mir diese Frage beantworten.
Zunächst erstmal recht herzlichen Dank für Deine Unterstützung der "Gegenseite". Ich bin ebenfalls eher der Auffassung des Miteinanders und nicht des Gegeneinanders. Außerdem können so Irrtümer vermieden werden.
Gruß
__________________ gmg
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06.07.2007 15:42 |
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tfis
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Bei einem großen Teil der Aufstellerschaft herrscht die Meinung vor, dass diese Geräte illegal betrieben werden.
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4
06.07.2007 17:09 |
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gmg
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Dieser Meinung bin ich auch tfis.
Deswegen habe ich auch die vorgenannten Fragen gestellt.
Es gibt viele Aufsteller, die sich im letzten Jahr von den Fungames verabschiedet haben.
Es gibt aber auch noch einige uneinsichtige Aufsteller - ich war letzte Woche noch in einer Spielhalle, in der zehn M. G. standen und natürlich auch betrieben worden sind - die den Schuß noch nicht gehört haben.
Da ich meine, dass ausgehend von der neuen Spielverordnung auch unter den Aufstellern gleiches Recht für alle gelten sollte, d. h. es gibt in einer Spielhalle nur noch Geräte mit PTB-Zulassung und "normale" Unterhaltungsgeräte - ich erinnere mich an den einen oder anderen Aufsteller mit Beiträgen im Forum, der "sauer" war, weil er in seiner Spielhalle die FUNGAMES abgeräumt haben,die "Kollegen" in der Spielhalle um die Ecke ( also in einem angrenzenden Ort ) aber nicht - brauche ich die abgefragten Informationen, um dann eine einfache Empfehlung an die Ordnungsbehörden aussprechen zu können.
Du merkst es wohl selbst: Ich bin ein Praktiker und versuche die Pratiker vor Ort - also in erster Linie die Bediensteten der Ordnungsämter - zu unterstützen.
Also meine Frage an die Aufstellerschaft:
Wie hoch war der rechnerische Maximaleinsatz an den verschiedenen Varianten des FUNGAMES M. G. in einer Stunde ?
Ich hoffe auf viele Antworten !
__________________ gmg
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5
06.07.2007 18:27 |
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Corleis
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Zitat: |
Original von gmg
(...) ich war letzte Woche noch in einer Spielhalle, in der zehn M. G. standen und natürlich auch betrieben worden sind (...)
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Ich habe gerade eine VGst Satzung gelesen, in der ein Steuersatz für Fun Games steht.
Die Satzung ist aus 2007!!!
In der Gemeinde laufen alle FG weiter. (Nix 6a Update!)
Es scheint auch keiner Interesse an der Abschaffung zu haben...
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6
08.07.2007 15:46 |
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Meike
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Hallo David,
bitte ins Forum einstellen oder mir mailen, die Satzung hätte ich gerne.
Vielleicht könnte man da etwas mit einem netten Telefonat in der Kämmerei klären.
Gruß Meike
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7
08.07.2007 16:42 |
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gmg
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Hallo Corleis,
ich denk mich "Tritt ein Pferd".
Dem Wunsch von Meike schliesse ich mich natürlich an.
Darf dich wohl nicht war sein !!
Gruß
__________________ gmg
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8
08.07.2007 17:03 |
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tapier
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Um eins klarzustellen:
Jedes Magic-Game welches aufgestellt ist wird illegal betrieben, egal ob nun Highscore Update oder sonstwas.
Niemand würde an solch einem Gerät spielen wenn nicht etwas zu gewinnen wäre, dazu ist es einfach zu langweilig.
Ein alter Herz-Ass ohne Auszahlung ist erheblich interesanter.
Magic-Games und Novolines sind fast identisch von den Spielen her, bis zu 200fachen Einsatz möglich, also ca. 10.-€ für ein 3-5 Sekundenspiel.
Soviel ich weiss haben auch Magic-Games eine Buchhaltung, also beschlagnahmen, überprüfen und schätzen.
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9
08.07.2007 18:53 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster, auch in Anlenhnung an das Urteil des VG Dresden, rate ich dringend davon ab mit allgemeinen Geräte-, Spielanleitungen oder Gewinnplänen zu argumentieren.
Jedes Gerät kann anders sein. - Es ist keine Bauartzulassung vorhanden.-
Bei jedem Gerät kann die Quote und die Punktwertigkeit anders eingestellt sein.
Bei der ordnungsrechtlichen Verfügung muss sich nun mal auf dieses eine Gerät in der Halle / Lokal / Verein XY bezogen werden.
Wir hatten das Thema schon mal angesprochen im Bezug auf die Vorgehensweise in Berlin.
Es bringt beim VG heute nichts mehr, wenn man schreibt, dass da ein Magic Games II, ein Shanghai... in der Halle XY standen und die sind aus der Erfahrung heraus nicht § 6 a SpielV konform. - Da muss schon etwas mehr, nämlich auf das spezielle Gerät kommen.-
Gruß Meike
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11
08.07.2007 20:17 |
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Kai-Uwe Christiansen
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Also, ich weiß nicht, aber für illegale Spielgeräte auch noch Steuern zu verlangen, nur weil das Ordnungsamt noch nicht dazu gekommen ist, die Dinger abräumen zu lassen...
Das wäre ja so, als würde man einem Bankräuber solange er nicht geschnappt wurde, Einkommenssteuer abziehen. (Der Vergleich hinkt etwas, ich weiß ...
)
Wenn illegale Geräte betrieben wurden, ist meiner Ansicht nach der wirtschaftliche Vorteil im Bußgeldverfahren abzuschöpfen und nicht zu besteuern, oder ???
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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13
09.07.2007 10:19 |
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gmg
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@ kai-uwe
also ich zitiere mal aus der Satzung:
"Spielgeräte......sind
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit, insbesondere Geräte, bei denen der Spielerfolg das Sammeln von Punkten ist, Flipper, Bildschirmsimulatoren, Videospiele an TV-Geräten, Fungames".
Ich denke mir der Satzungsgeber hat da mal irgend etwas von FUNGAMES gehört und es einfach noch "hinten dran" gehängt.
Es ist eine beispielhafte Aufzählung.
Und wir wissen ja alle: FUNGAMES sind dem Grunde nach Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit. Sie werden nur nicht so genutzt.
Was ist nach heutigem Stand der Dinge an einen FUNGAME Magic Games mit dem Update Highscore aus dem Hause des Herstellers, welches ohne Auszahlung betrieben würde, zu beanstanden ?
Ich hab da so meine Schwierigkeiten, es zu begründen.
Grüße
__________________ gmg
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14
09.07.2007 12:23 |
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tapier
Routinier
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Sorry aber da muss ich passen.
Ich habe diese Geräte nie gehabt und werde sie auch nie haben.
Hier wäre der Hersteller (Löwen) der richtige Ansprechpartner, ihm liegt garantiert genausoviel daran das diese Geräte abgeräumt werden.
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09.07.2007 14:44 |
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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@gmg:
Ich zitiere mal aus der Verwaltungsvorschrift zur SpielV:
"Nach § 6a Satz 1 Buchstabe a SpielV ist es aber verboten, Gewinnberechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder Chancenerhöhungen anzubieten und auf weitere entgeltliche Spiele zu übertragen. Daher ist der Betrieb solcher Geräte, die aufgrund der "spielinternen" Aufaddierung von Punkten die Möglichkeit weiterer Spiele eröffnen, verboten. Darüber hinaus sind auch Geräte unzulässig, die Punkte über das Spiel hinaus aufaddieren und die Möglichkeit ihrer Darstellung bieten, da sie als zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien im Sinne von § 6a Satz 1 Buchstabe b SpielV einzustufen sind."
Das OVG Münster in allen Ehren, aber ich verstehe das so, dass Vorrichtungen verboten sein sollen, welche die Möglichkeit bieten, zur Gewinnauszahlung benutzt zu werden. Dass sie tatsächlich so benutzt werden müssen, um ein Verbot zu rechtfertigen, steht da so nicht drin.
Oh Shit, ich hab mich gerade mit OVG-Richtern angelegt, vor 300 Jahren hätte man mich wahrscheinlich als Ketzer verbrannt...
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kai-Uwe Christiansen: 09.07.2007 15:37.
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09.07.2007 15:30 |
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gmg
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17
09.07.2007 17:51 |
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Kai-Uwe Christiansen
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Zitat: |
Original von gmg
Eine Kollegin hat auch mit dem Berichterstatter des Gerichtes gesprochen. Das Gericht hat sich leider das Gerät nicht angesehen. Also wusste das Gericht auch nicht so recht, um was es ging. Passiert leider ab und zu.
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Das erklärt Einiges!
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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10.07.2007 11:38 |
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Corleis
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Zitat: |
Original von gmg
Danke für die Satzung. Ich sehe da aber nichts ungewöhnliches drin. So lange man FUNGAMES in der Stadt hat, so lange es die Vergnügungssteuer gibt, so lange muß so ein Gerät auch in der Satzung als Steuergegenstand aufgeführt werden ! Sonst taugt die Satzung nichts.
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')" alt="" onmouseover="this.style.cursor='hand';"> <!--EndFragment-->
Zitat: |
Original von gmg
Und wir wissen ja alle: FUNGAMES sind dem Grunde nach Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit. Sie werden nur nicht so genutzt.
Was ist nach heutigem Stand der Dinge an einen FUNGAME Magic Games mit dem Update Highscore aus dem Hause des Herstellers, welches ohne Auszahlung betrieben würde, zu beanstanden ?
Ich hab da so meine Schwierigkeiten, es zu begründen.
Grüße |
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Das denke ich auch!!!
Ich habe hier schon viele male gesagt, dass manchmal auch Geräte aufgestellt werden, ohne dass sich das Gerät selbst rechnet, einfach um mehr Gäste in den Laden zu locken.
Indikatoren sind doch:
Das Gerät sollte ein 6a Update haben
und
sollten 100 Spielpunkte (entspricht einer Spielmarke) tatsächlich nur 50Cent oder max. 1€ kosten,
kann ich mir noch vorstellen, daß es ein Unterhaltungsgerät ist.
Es entspricht jedoch nicht der Lebenserfahrung, dass ein Spielgast 2€ just for Fun und ohne Gewinnerwartung für 100 Punkte bezahlt.
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10.07.2007 17:19 |
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gmg
Foren Gott
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@ corleis
sorry, aber Deine Bemerkungen unter der ersten Zitat von mir kann ich nicht verstehen !
Grüße
__________________ gmg
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20
11.07.2007 08:15 |
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