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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes 3 Bewertungen - Durchschnitt: 7,003 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes

Da bin ich schon, wie gestern versprochen, mit meiner ersten Frage:

Kann mir jemand aus dem aufstellenden Bereich mitteilen, wieviel Geld man in einer Stunde in ein FUNGAME einwerfen kann/konnte ?

Ich könnte mir vorstellen, dass das von Gerät zu Gerät unterschiedlich ist.

Außerdem würde mich interessieren, wie ich das relativ einfach ermitteln oder berechnen kann.

Danke

Für möglichst viele Antworten zu einem sehr komplexen Thema !

__________________
gmg
1 06.07.2007 07:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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tapier
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RE: FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes

Die meisten Fungames stammen aus der Zeit des richtigen Geldes.
Typischerweise war der Mindesteinsatz 10pf. für einen Punkt oder einen Walzenlauf.

Viele Geräte bieteten max. 50fachen Einsatz also 5.-DM.
Somit konnten im Extremfall bis zu 5.-DM in ca. 5 Sekunden verspielt werden.

Also 12x5.-DM in einer Minute gleich 60.-DM mal 60 Minuten gleich 3600.-DM in der Stunde.

Nun muss aber gesagt werden das die meisten Geräte schon damals zwischen Geld und Punktespeicher unterschieden haben.
Somit war der max. Einsatz vom Geldspeicher auf 5x beschränkt (50pf), erst mit erspielten Gewinnen waren höhere Einsätze möglich.

Geräte die ordendlich betrieben wurden hatten eine Einsatzrückgewähr bis 50 oder 100.-DM und danach Tokenauszahlung, das ganze bei einer Gewinnquote von mindestens 90% (PAS.. irgendwas).

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 06.07.2007 15:25.

2 06.07.2007 15:23 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: FUNGAMES: Ermittlung der Höhe des Einwurfes

Ich danke Dir für Deine Berechnung Tapier.

Es deckt sich ungefähr so mit dem, was ich auch ausgerechnet hatte. Es ist aber gut wenn man den Wert von einem Profi bestätigt bekommt.

Jetzt möchte ich meine Frage auf den Punkt bringen, vielleicht kannst Du mir ja auch dabei helfen:

Es gibt auch heute immer noch einen bestimmten Gerätetyp aus der Zeit der FUNGAMES, von dem sich etliche Automatenaufsteller nicht trennen können.

Es handelt sich dabei um die FUNGAMES Magic Games ....bis hin zum Typ Professional. Unter Umständen mit einem Highscore-Aufsatz, der ja nach der aktuellen Rechtsprechung zum § 6a SpielVO nicht so ganz einfach "aus dem Verkehr gezogen werden kann", wie die alten, nicht umgerüsteten FUNGAMES.

Wenn ich diese Werte von Dir auf diesen ja relativ neuen FUNGAME-Typ übertrage, komme ich dann also auf einen zumindest rechnerisch möglichen Einwurf - der natürlich nie erreicht wird, aber zumindest erreicht werden kann - in einer Stunde iHv. 1.800 €.

Oder hat dieser Gerätetyp die Möglichkeit, dass man mehr als den 50-fachen Einsatz einsetzen konnte ?? Vielleicht wärst Du noch so nett und würdest mir diese Frage beantworten.

Zunächst erstmal recht herzlichen Dank für Deine Unterstützung der "Gegenseite". Ich bin ebenfalls eher der Auffassung des Miteinanders und nicht des Gegeneinanders. Außerdem können so Irrtümer vermieden werden.

Danke

Gruß

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gmg
3 06.07.2007 15:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Bei einem großen Teil der Aufstellerschaft herrscht die Meinung vor, dass diese Geräte illegal betrieben werden.
4 06.07.2007 17:09 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Dieser Meinung bin ich auch tfis.
Deswegen habe ich auch die vorgenannten Fragen gestellt.
Es gibt viele Aufsteller, die sich im letzten Jahr von den Fungames verabschiedet haben.
Es gibt aber auch noch einige uneinsichtige Aufsteller - ich war letzte Woche noch in einer Spielhalle, in der zehn M. G. standen und natürlich auch betrieben worden sind - die den Schuß noch nicht gehört haben.

Da ich meine, dass ausgehend von der neuen Spielverordnung auch unter den Aufstellern gleiches Recht für alle gelten sollte, d. h. es gibt in einer Spielhalle nur noch Geräte mit PTB-Zulassung und "normale" Unterhaltungsgeräte - ich erinnere mich an den einen oder anderen Aufsteller mit Beiträgen im Forum, der "sauer" war, weil er in seiner Spielhalle die FUNGAMES abgeräumt haben,die "Kollegen" in der Spielhalle um die Ecke ( also in einem angrenzenden Ort ) aber nicht - brauche ich die abgefragten Informationen, um dann eine einfache Empfehlung an die Ordnungsbehörden aussprechen zu können.

Du merkst es wohl selbst: Ich bin ein Praktiker und versuche die Pratiker vor Ort - also in erster Linie die Bediensteten der Ordnungsämter - zu unterstützen.

Also meine Frage an die Aufstellerschaft:
Wie hoch war der rechnerische Maximaleinsatz an den verschiedenen Varianten des FUNGAMES M. G. in einer Stunde ?

Ich hoffe auf viele Antworten !

Danke

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gmg
5 06.07.2007 18:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
(...) ich war letzte Woche noch in einer Spielhalle, in der zehn M. G. standen und natürlich auch betrieben worden sind (...)


Ich habe gerade eine VGst Satzung gelesen, in der ein Steuersatz für Fun Games steht.
Die Satzung ist aus 2007!!!
In der Gemeinde laufen alle FG weiter. (Nix 6a Update!)
Es scheint auch keiner Interesse an der Abschaffung zu haben...wut
6 08.07.2007 15:46 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Hallo David,

bitte ins Forum einstellen oder mir mailen, die Satzung hätte ich gerne.

Vielleicht könnte man da etwas mit einem netten Telefonat in der Kämmerei klären.


Gruß Meike
7 08.07.2007 16:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Corleis,

ich denk mich "Tritt ein Pferd".

Dem Wunsch von Meike schliesse ich mich natürlich an.

Darf dich wohl nicht war sein !!

Gruß

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gmg
8 08.07.2007 17:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
tapier
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Um eins klarzustellen:

Jedes Magic-Game welches aufgestellt ist wird illegal betrieben, egal ob nun Highscore Update oder sonstwas.

Niemand würde an solch einem Gerät spielen wenn nicht etwas zu gewinnen wäre, dazu ist es einfach zu langweilig.

Ein alter Herz-Ass ohne Auszahlung ist erheblich interesanter.

Magic-Games und Novolines sind fast identisch von den Spielen her, bis zu 200fachen Einsatz möglich, also ca. 10.-€ für ein 3-5 Sekundenspiel.

Soviel ich weiss haben auch Magic-Games eine Buchhaltung, also beschlagnahmen, überprüfen und schätzen.
9 08.07.2007 18:53 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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@ tapier

erst mal besten Dank für diese Angabe.

Trotzdem hätte ich es gerne noch etwas genauer:
1) War das bei allen Magic Games Geräten gleich ?
2) In welchem Rahmen konnte man die Auszahlungsquoten einstellen ?
3) Natürlich hat jeder Magic Games eine Buchhaltung.
4) Natürlich kann man die Auslesen.
5) Ich habe Streifen vorliegen, die eine tägliche Kasse von 800 € angeben!
6) Das macht rd. 24.000 € in einem Monat !

Aber:
Es gibt im Strafrecht so etwas wie einen Anfangsverdacht.
Mit Deiner pauschalen Aussage kommt man so nicht weit.

Ich suche etwas für die Ordnungsämter, wie die die Aufstellung dieser Geräte - mit Highscore oder ohne - untersagen können.

Ohne Highscore ist einfach, gibt die SpielVO her.
Aber mit Highscore ist es nicht so einfach, vor allen Dingen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Also bitte:
Könnte ich eine genaue Angabe zu meinen ersten beiden Fragen haben ?
Hat jemand eventuell noch eine Beschreibung von dem Gerät ? Ihr wisst ja: schwarz auf weiss ist auch bei einer Vorlage beim MInisterium immer gut.

Ggfs. zumailen, faxe, kopieren o. ä. ?

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 09.07.2007 15:17.

10 08.07.2007 19:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Gruß an Alle,

aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster, auch in Anlenhnung an das Urteil des VG Dresden, rate ich dringend davon ab mit allgemeinen Geräte-, Spielanleitungen oder Gewinnplänen zu argumentieren.

Jedes Gerät kann anders sein. - Es ist keine Bauartzulassung vorhanden.-

Bei jedem Gerät kann die Quote und die Punktwertigkeit anders eingestellt sein.

Bei der ordnungsrechtlichen Verfügung muss sich nun mal auf dieses eine Gerät in der Halle / Lokal / Verein XY bezogen werden.

Wir hatten das Thema schon mal angesprochen im Bezug auf die Vorgehensweise in Berlin.

Es bringt beim VG heute nichts mehr, wenn man schreibt, dass da ein Magic Games II, ein Shanghai... in der Halle XY standen und die sind aus der Erfahrung heraus nicht § 6 a SpielV konform. - Da muss schon etwas mehr, nämlich auf das spezielle Gerät kommen.-



Gruß Meike
11 08.07.2007 20:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

hast natürlich - wie immer - voll und ganz Recht mit Deinen Hinweisen.

Ich denke aber auch nicht in die von Dir vorgeschlagene Richtung. Man muß, wenn die Gesetzesgrundlage stimmt, nicht die Gerichte bemühen!


@ corleis

Danke für die Satzung. Ich sehe da aber nichts ungewöhnliches drin. So lange man FUNGAMES in der Stadt hat, so lange es die Vergnügungssteuer gibt, so lange muß so ein Gerät auch in der Satzung als Steuergegenstand aufgeführt werden ! Sonst taugt die Satzung nichts.

Natürlich gebe ich Dir Recht, dass da das entsprechende Ordnungsamt tätig werden sollte. Und wenn man dann alle FUNGAMES abgeräumt hat, kann man auch die Satzung ändern.

Also: Eins nach dem Anderen !

@ alle
Um jetzt noch einmal zu dem ursprünglichen Thema zurückzukommen:

An den FUNGAMES der Marke M. G. können also nach der Angabe von tapier für ein 3 - 5 Sekunden-Spiel - nehmen wir mal 5 Sekunden - 10 € eingeworfen und verspielt werden. Das macht in der Minute also 120 €.
Das macht in einer Stunde 7.200 € Maximaleinwurf.

Das ist doch mal eine Zahl! Vielleicht kann man die noch irgendwo gebrauchen !

Gruß

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 09.07.2007 08:32.

12 09.07.2007 07:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Also, ich weiß nicht, aber für illegale Spielgeräte auch noch Steuern zu verlangen, nur weil das Ordnungsamt noch nicht dazu gekommen ist, die Dinger abräumen zu lassen...

Das wäre ja so, als würde man einem Bankräuber solange er nicht geschnappt wurde, Einkommenssteuer abziehen. (Der Vergleich hinkt etwas, ich weiß ... großes Grinsen )

Wenn illegale Geräte betrieben wurden, ist meiner Ansicht nach der wirtschaftliche Vorteil im Bußgeldverfahren abzuschöpfen und nicht zu besteuern, oder ???

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
13 09.07.2007 10:19 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
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@ kai-uwe

also ich zitiere mal aus der Satzung:
"Spielgeräte......sind
Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit, insbesondere Geräte, bei denen der Spielerfolg das Sammeln von Punkten ist, Flipper, Bildschirmsimulatoren, Videospiele an TV-Geräten, Fungames".

Ich denke mir der Satzungsgeber hat da mal irgend etwas von FUNGAMES gehört und es einfach noch "hinten dran" gehängt.

Es ist eine beispielhafte Aufzählung.
Und wir wissen ja alle: FUNGAMES sind dem Grunde nach Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit. Sie werden nur nicht so genutzt.

Was ist nach heutigem Stand der Dinge an einen FUNGAME Magic Games mit dem Update Highscore aus dem Hause des Herstellers, welches ohne Auszahlung betrieben würde, zu beanstanden ?

Ich hab da so meine Schwierigkeiten, es zu begründen.

Grüße

__________________
gmg
14 09.07.2007 12:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Sorry aber da muss ich passen.

Ich habe diese Geräte nie gehabt und werde sie auch nie haben.

Hier wäre der Hersteller (Löwen) der richtige Ansprechpartner, ihm liegt garantiert genausoviel daran das diese Geräte abgeräumt werden.
15 09.07.2007 14:44 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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@gmg:

Ich zitiere mal aus der Verwaltungsvorschrift zur SpielV:

"Nach § 6a Satz 1 Buchstabe a SpielV ist es aber verboten, Gewinnberechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder Chancenerhöhungen anzubieten und auf weitere entgeltliche Spiele zu übertragen. Daher ist der Betrieb solcher Geräte, die aufgrund der "spielinternen" Aufaddierung von Punkten die Möglichkeit weiterer Spiele eröffnen, verboten. Darüber hinaus sind auch Geräte unzulässig, die Punkte über das Spiel hinaus aufaddieren und die Möglichkeit ihrer Darstellung bieten, da sie als zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien im Sinne von § 6a Satz 1 Buchstabe b SpielV einzustufen sind."

Das OVG Münster in allen Ehren, aber ich verstehe das so, dass Vorrichtungen verboten sein sollen, welche die Möglichkeit bieten, zur Gewinnauszahlung benutzt zu werden. Dass sie tatsächlich so benutzt werden müssen, um ein Verbot zu rechtfertigen, steht da so nicht drin.



Oh Shit, ich hab mich gerade mit OVG-Richtern angelegt, vor 300 Jahren hätte man mich wahrscheinlich als Ketzer verbrannt...

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kai-Uwe Christiansen: 09.07.2007 15:37.

16 09.07.2007 15:30 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
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Hallo Kai-Uwe

Du hast ja sooo recht. Ich stimme Dir mit Deinem Zitat aus der Verwaltungsvorschrift zur SpielV zu. Ich würde es auch so sehen aber...

Ich habe mir noch mal das Urteil angesehn. Die letzten drei Seiten waren ja die wichtigen Seiten.

Eine Kollegin hat auch mit dem Berichterstatter des Gerichtes gesprochen. Das Gericht hat sich leider das Gerät nicht angesehen. Also wusste das Gericht auch nicht so recht, um was es ging. Passiert leider ab und zu.

Insofern bleibe ich als Beamter aus diesem Bundesland natürlich voll und ganz "obrigkeitshörig" und damit bei meiner zuvor geäußerten Meinung.

Trotzdem:
Schönen Tag noch !
Grüße


Jetzt noch einmal meine Bitte an die Aufstellerschaft zu den Geräten MAGIC GAMES:
1)Wie hoch war die einstellbare Auszahlungsquote an diesen Geräten ?
2) Hat jemand eventuell noch eine Beschreibung von einem solchen Gerät, die er mir zur Verfügung stellen könnte ?


Danke Danke Danke
Gruß

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 10.07.2007 11:33.

17 09.07.2007 17:51 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg

Eine Kollegin hat auch mit dem Berichterstatter des Gerichtes gesprochen. Das Gericht hat sich leider das Gerät nicht angesehen. Also wusste das Gericht auch nicht so recht, um was es ging. Passiert leider ab und zu.



Das erklärt Einiges! wut

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
18 10.07.2007 11:38 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
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Zitat:
Original von gmg
Danke für die Satzung. Ich sehe da aber nichts ungewöhnliches drin. So lange man FUNGAMES in der Stadt hat, so lange es die Vergnügungssteuer gibt, so lange muß so ein Gerät auch in der Satzung als Steuergegenstand aufgeführt werden ! Sonst taugt die Satzung nichts.



Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz Kopfkratz
<!--StartFragment--> <img title="" src="http://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/ausweglos.gif" border="0" onclick="smilie(' ')" alt="" onmouseover="this.style.cursor='hand';"> <!--EndFragment-->


Zitat:
Original von gmg
Und wir wissen ja alle: FUNGAMES sind dem Grunde nach Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit. Sie werden nur nicht so genutzt.
Was ist nach heutigem Stand der Dinge an einen FUNGAME Magic Games mit dem Update Highscore aus dem Hause des Herstellers, welches ohne Auszahlung betrieben würde, zu beanstanden ?

Ich hab da so meine Schwierigkeiten, es zu begründen.
Grüße



Das denke ich auch!!!
Ich habe hier schon viele male gesagt, dass manchmal auch Geräte aufgestellt werden, ohne dass sich das Gerät selbst rechnet, einfach um mehr Gäste in den Laden zu locken.
Indikatoren sind doch:

Das Gerät sollte ein 6a Update haben

und

sollten 100 Spielpunkte (entspricht einer Spielmarke) tatsächlich nur 50Cent oder max. 1€ kosten,
kann ich mir noch vorstellen, daß es ein Unterhaltungsgerät ist.

Es entspricht jedoch nicht der Lebenserfahrung, dass ein Spielgast 2€ just for Fun und ohne Gewinnerwartung für 100 Punkte bezahlt.
19 10.07.2007 17:19 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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@ corleis

sorry, aber Deine Bemerkungen unter der ersten Zitat von mir kann ich nicht verstehen !

Grüße

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gmg
20 11.07.2007 08:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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