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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Sportwettenmonopol bleibt in Deutschland weiter erhalten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Kaiser


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Sportwettenmonopol bleibt in Deutschland weiter erhalten

Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder soll ab 1. Januar 2008 für eine Laufzeit von vier Jahren die Sportwetten weiterhin ausschließlich über das Unternehmen Oddset, einer Tochter des Deutschen Lotto- und Totoblocks, gestatten.

Bericht von Holger Schück
„Das staatliche Wettmonopol ist ein geeignetes Mittel, die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zur künftigen Ausgestaltung des Sportwettenmarktes umzusetzen.“ Das erklärte der Präsident des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, Dr. Ekkehard Wienholtz, auf einer so genannten Konferenz der Destinatäre in Berlin. „Von dieser Monopolstellung profitiert der Breitensport. Ich gehe davon aus, dass der Entwurf des Staatsvertrags, so wie ihn die überwiegende Mehrheit der Ministerpräsidenten beschlossen hat, bis Jahresende von den Länderparlamenten ratifiziert wird. Das wird auch in Schleswig-Holstein geschehen. Es wäre realitätsfern, wenn sich Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg den politischen Tatsachen entzögen.“

Dr. Wienholtz: „Vom Sportwettenmonopol profitiert der Breitensport“

Dr. Wienholtz, auch Sprecher der Ständigen Konferenz der Landessportbünde und Mitglied einer DOSB-Arbeitsgruppe zur künftigen Ausgestaltung des Glücksspielmarktes, wies darauf hin, private Wettanbieter hätten in den letzten Monaten „bei uns kräftig Lobbyarbeit betrieben“. Überhaupt habe es eine „sehr aggressive Werbung“ für die Liberalisierung des Sportwettenmarktes gegeben. Dr. Wienholtz: „Die Privaten machen fantastische Versprechungen gegenüber Sport und Politik. Die 14 Ministerpräsidenten, die bereits unterschrieben haben, erklären übereinstimmend, sie wollten den Fortbestand der gemeinwohlorientierten Grundausrichtung des Glücksspielwesens sichern. Private Anbieter haben nicht die Belange des Gemeinwohls im Auge, sondern sind gewinnorientiert. Der Sport will kein gewinnorientiertes Sponsoring der um Konzessionierung kämpfenden privaten Anbieter, sondern möchte den Fortbestand der gemeinnützigen Verteilung von Geldern zugesichert erhalten.“

Den Liberalisierungs-Befürwortern hielt Dr. Wienholtz entgegen: „Weniger Staat auf diesem Sektor zu fordern, bedeutet in der Endkonsequenz, dass weniger staatliche Förderung aus öffentlichen Haushalten und weniger Lotto- und Totomittel für kulturelle und soziale Belange fließen können.“ Die etwa von der FDP und der CDU Schleswig-Holstein vorgeschlagene Teilkonzessionierung von privaten Anbietern sei „europarechtlich illusorisch“: Eine Beschränkung auf einzelne Konzessionäre sei nicht gangbar. Und: Sollten private Sportwettenanbieter mit Sitz im Ausland über das Steuerrecht und über eine Pauschalabgabe auf den Spieleinsatz belegt werden, wäre am Ende wegen des relativ geringen Einnahmevolumens der Breitensport „der große Verlierer“.

Auch Profifußball wird einlenken

„Wir zeigen Solidarität mit dem Fußball“, unterstrich Dr. Wienholtz und sprach damit den Meinungsbildungsprozess innerhalb des organisierten Sports an. „Sportwetten ohne Fußball sind nicht denkbar. Richtig! Allerdings: Sportwetten alleine gibt es nicht. Lediglich vier Prozent der ge-samten Glücksspielerträge gehen auf Sportwetten zurück. Der Profifußball will jetzt größere Anteile. Deshalb hat DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger ein Problem und ist in einer Spagat-Situation. Hauptdiskussionspunkt in der DOSB-Arbeitsgruppe ist: Der Sonderstellung des Fußballs innerhalb des Staatsmonopols sollte besser Rechnung getragen werden.“ Das sei letztlich eine Annäherung zwischen den Interessen des Breiten- und des Profisports.

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) werde - so Dr. Wienholtz - über kurz oder lang „Hand in Hand“ mit dem DFB marschieren. Massive Versuche aus dem Profifußball, die Fortsetzung des Staatsmonopols zu verhindern, habe es durchaus am Anfang der Debatten gegeben, sagte der ehemalige schleswig-holsteinische Minister. Jetzt werde jedoch beim Meinungsbildungsprozess innerhalb des Fußballs die wichtige Stellung des Breitensports anerkannt und grundsätzlich für die Fortsetzung des Status quo plädiert. Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder soll ab 1. Januar 2008 für eine Laufzeit von vier Jahren die Sportwetten weiterhin ausschließlich über das Unternehmen Oddset, einer Tochter des Deutschen Lotto- und Totoblocks, gestatten. Damit wären private Anbieter weiter-hin in Deutschland strafbewehrt illegal tätig. Die EU-Kommission hatte zuletzt in zwei Aufforderungsschreiben zum bestehenden Staatsvertrag beanstandet, dass die Ausgrenzung der Privaten gegen die Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union verstoße. Im Notifizierungsverfahren des neuen Vertragsentwurf hatte Brüssel das beabsichtigte Verbot von Vermittlern hinterfragt

Gefunden unter: http://www.dosb.de/de/sport-mehr/news/detail/news/ministerpraesidenten_vor_
der_einigung_in_sportwetten_debatte/8279/cHash/eaa3120cab/
1 27.06.2007 13:08 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Sportwettenmonopol bleibt in Deutschland weiter erhalten
und weil sie nicht einsichtig sind bzw. meinen die EU Regeln kann jedes Land für sich auslegen, kommt Charlie Mcreevy und zeigt mit welche Konsequenzen die betroffene Länder zu rechnen haben:

The Commission has opened legal actions against many EU states, like Austria, Denmark, Finland, Germany, Hungary, Italy and the Netherlands, saying a string of European Court of Justice rulings have given it the basis to crack down on national restrictions to competitors.

den ganzen Text und bestimmt lesenswert.
http://www.yogonet.com/english/detallenoticia.asp?id=8343
2 27.06.2007 22:51 play-j ist offline E-Mail an play-j senden Homepage von play-j Beiträge von play-j suchen
Solon
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Das staatliche Sportwettenmonopol wankt, aber es fällt (noch) nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Monopol zwar bestätigt, aber auch klargemacht, dass der gesamte Glücksspielbereich unter die Lupe genommen werden muss.

Michael Vesper vom DOSB machte sich erneut für eine Neuregelung des Wettmarkts in Deutschland stark und spricht sich für ein "strenges Lizenzierungsmodell" aus: "Wir wollen das Staatsmonopol unbedingt erhalten, aber für den Sportwettenbereich halten wir es angesichts der Rechtsprechung für geboten, ein staatlich reguliertes und kontrolliertes Lizenzmodell einzuführen." Wünschenswert sei, dass "der Staat Lizenzen vergibt und an Bedingungen wie Jugendschutz oder dem Verbot bestimmter Wetten koppelt", so Vesper.

So oder so - der Dauerzank geht in die nächste Runde.

http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Sport/...Wettmarkts.html

foerster
3 26.11.2010 13:37 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Private Sportwetten werden vor allem unter dem Vorwand verboten, die Spielsucht bekämpfen zu wollen. Aber die Länder selbst betreiben ihrerseits Spielcasinos mit Roulette und Black Jack. Und um die Automaten-Salons, die wir in den Städten fast an jeder Ecke sehen, kümmert sich überhaupt niemand. Mehr Doppelmoral geht ja nun nicht...
4 29.11.2010 12:18 schlüterkarl ist offline Beiträge von schlüterkarl suchen
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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem von der Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Sportwettenverfahren, Az. 4 K 3645/10, welches das Verwaltungsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, zugunsten des privaten Sportwettenvermittlers entschieden. Nachdem am 16. Dezember 2010 in allen Vorabentscheidungsverfahren des Verwaltungsgerichts die mündliche Verhandlung in den Hauptsachen stattgefunden hatte, wurden heute die Urteil verkündet. In allen Verfahren hat das Verwaltungsgericht die Untersagungsverfügungen des Regierungspräsidiums Karlruhe aufgehoben.

Die Richter stellen bereits in der Anlage 2 zum Verkündungsprotokoll vom 17. Dezember 2010 klar, dass die Untersagungsverfügungen als Dauerverwaltungsakte weder auf den Lotteriestaatsvertrag, noch auf den Glücksspielsstaatsvertrags gestützt werden können. Das in diesem konstituierte staatliche Sportwettenmonopol sei unvereinbar mit dem Vorrang des Europäischen Unionsrechts. Denn es mangele an einem hinreichend kohärenten staatlichen Verhalten im Bereich der Glücksspiele insgesamt. Wörtlich heißt es weiter: "An einer solchen Kohärenz fehle es schon deshalb, weil der unter dem Aspekt der Suchtgefahren besonders bedeutsame Bereich der Automatenspiele nicht von dem Monopol erfasst werde und zudem durch Änderungen in der Spielverordnung mit der Folge eines erheblichen Anwachsens dieses Sektors ausgeweitet worden sei."

Die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils wird in den nächsten Wochen erfolgen.

http://isa-guide.de/law/articles/31774_d...sverfahren.html

foerster
5 19.12.2010 05:21 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Themenstarter Thema begonnen von anders


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Zitat:
Original von schlüterkarl
Private Sportwetten werden vor allem unter dem Vorwand verboten, die Spielsucht bekämpfen zu wollen. Aber die Länder selbst betreiben ihrerseits Spielcasinos mit Roulette und Black Jack. Und um die Automaten-Salons, die wir in den Städten fast an jeder Ecke sehen, kümmert sich überhaupt jemand. Mehr Doppelmoral geht ja nun nicht...

Über Doppelmoral spricht man immer nur dann, wenn man nicht auf der Seite der Nutznießer und Lobbyisten steht!

Offenbar erkennen nun aber auch die letzten Lobbyisten und Nutznießer, dass es sich beim deutschen Glücksspiel um ein ganz normales konzessioniertes Gewerbe handelt und die politischen Dauergeschenke durch barmherzige und halbherzige Regelungen oder willkürliche Ausnahmeregelungen nicht mehr dauerhaft das monopolistische Geschenk sichern.

Und wenn es um ihren persönlichen Besitzstand oder die Versorgungsposten geht, dann kommt sicherlich auch noch die Forderung nach einem klaren „Nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen jeglicher Art“!

Endlich klare Regelungen in Art und Form? Endlich Rechtsicherheit in einem ganz normalen Gewerbe? Oder was soll der Bericht sonst noch aussagen?

Ein möglicher "Vorbote" mit bestehender Sonderregelung über Recht und Ordnung?

Zitat:
Grundsatzurteil zum Glücksspiel erzwingt konsequentes Konzessionssystem

Berlin, 29. November 2010.

Zu den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 erklärt Martin Reeckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS):
Das Bundesverwaltungsgericht hat verbindlich bestätigt, dass eine Begrenzung des Glücksspiels nur durch eine widerspruchsfreie Regulierung zulässig ist, die alle Regulierungsstufen und den gesamten Glücksspielmarkt umfassen muss. Das ist am besten möglich durch ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele.

Die Urteile des obersten Verwaltungsgerichts in Leipzig machen deutlich, dass der unabweisbare Regulierungsbedarf für Glücksspiele einheitlich erfolgen muss. Die bestehende Gesetzeslage in Bund und Ländern hat eine wilde Mischung aus Monopol (Lotto und Sportwetten), Totalverbot (Internet) und Gewerbefreiheit (gewerbliches Automatenspiel) beschert, was nicht als widerspruchsfreie Regulierung bezeichnet werden kann. Anstelle dieses Wildwuchses mit seinen negativen Folgen für Verbraucherschutz und Fiskus ist ein konsequentes Konzessionssystem für alle Glücksspiele einzuführen, wie es bereits für Spielbanken besteht. Eine Ausnahme hiervon ist für bestimmte staatliche Lotterien vorzusehen.

Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung des Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, also in begrenzte und mit Auflagen versehene Angebote unter effizienter Aufsicht, ausgerichtet an den Zielen der Kanalisierung, der Betrugsbekämpfung und der Suchtprävention. Gleichklang der Schutzniveaus erreicht man durch Begrenzungen dort, wo sie fehlen, und Öffnungen dort, wo sie zur Kanalisierung erforderlich sind. Das Konzessionssystem für private und staatliche Spielbanken hat sich seit Jahrzehnten bewährt und steht beispielhaft für eine verantwortungsbewusste Glücksspielregulierung – es ist Ausgangspunkt für eine abgestufte zukunftsfähige Glücksspielregulierung in allen Bereichen.

Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)
Der BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankenunternehmen in privater Trägerschaft mit 35 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).

Sitz des BupriS ist Berlin.

Vorstandsvorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).

2,9 Mio. Gäste haben 2009 die 36 privaten Spielbanken besucht.

Die Spielbanken im BupriS erzielten 2009 einen Bruttospielertrag in Höhe von 264,7 Mio. Euro. Hiervon wurden dem Fiskus 147 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern bereitgestellt.

In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen:
Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG;
Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG;
Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG;
Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG;
Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG;
Ostsee Spielbanken GmbH & Co. KG;
Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG;
Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems GmbH & Co. KG;
Spielbankgesellschaft Mecklenburg GmbH & Co. KG;
Spielbank Niedersachsen GmbH;
Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG

Quelle: Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)
veröffentlicht am: 29.11.2010 10:38

Gefunden bei:isa
Eine These mit einer Ergänzung ist wohl die richtige Voraussetzung für eine künftige Rechtssicherheit im deutschen Glücksspielrecht:

"Eine vernünftige Regulierung des Glücksspiels ermöglicht die Kanalisierung des Spielbedürfnisses in geordnete Bahnen, aber nur dann wenn ein - Nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen gleich welcher Art - unter der Berücksichtigung des Artikel 3 des Grundgesetzes erfolgt!"
6 19.12.2010 14:01 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo,

mit den drei Urteilen des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist der Streit hinsichtlich des Sportwettenmonopols noch nicht ausgestanden - auch für Baden-Württemberg noch nicht. Im Hinblick auf die Abweichung von einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das allerdings noch vor der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs datiert, wurde jeweils die Berufung zugelassen. Die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.

Hier die Kurzfassungen zu den Rechtssprechungen:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...4%20K%203645/10

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rec...4%20K%203576/10

Viele Grüße,

Gerd Schadulke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schadulke: 30.12.2010 07:57.

7 30.12.2010 07:56 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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