Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? |
Solon
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gmg
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Hallo ToshBerlin,
ich habe zu diesem Sachverhalt mal eine Frage. Eigentlich sind es mehrere:
1) Ist das wirklich so, dass alle Geldspielgeräte nach der neuen Spielverordnung von allen Herstellern keine elektronische Zulassung mehr haben ?
2) Was bewirkt eigentlich die elektronische Zulassung?
Schaltet das Geldspielgerät ( auch die alten Geldspieler ) punktgenau an dem Tag, an dem die elektronische Zulassung abgelaufen ist, sich aus ? Oder was passiert ?
3) Ist das bei allen Herstellern dann gleich, oder gibt es da Unterschiede ?
Bezüglich Deiner Frage der Bestrafung würde ich mir heute noch "keinen Kopf " machen. Das Problem muss ja erst mal erkannt werden. Außerdem kommt es ja wohl frühestens im nächsten Jahr auf uns zu.
Vielleicht bist Du so nett und hilfst mir ein bisschen dabei, das Problem zu erkennen und zu verstehen ! Vielleicht sind auch ein paar andere Automatenaufsteller so nett und helfen ???
Gruß
__________________ gmg
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2
08.07.2007 14:30 |
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Solon
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AlsunaSB
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Hallo zusammen ,
Nach Alter SpVo:
Als erstes sollte man wissen das die elk. Zulassung weder von Politik noch PTB gefordert wurden. Die elk. Zulassung wurde von der Industrie eingeführt. Warum kann sich jeder selber zusammen reimen.
Bin mir aber nicht sicher was passiert wenn die Zulassung abgelaufen ist. Aber bin mir sicher das sich noch andere zu Wort melden die das Wissen.
Selbst hatte ich nie Geräte die länger wie 2 Jahren bei mir in der Aufstellung waren .
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3
08.07.2007 15:51 |
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ToshBerlin
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Also bzgl. der elektronischen Zulassung (kurz: EZ) muss folgendes gesagt werden:
Bei GSG nach Alter SpVo sind die Geräte Seitens der Industrie so konfiguriert, das diese NACH ABLAUF, also wenn die gewerbliche Zulassung abgelaufen ist, meistens in eine erhöhte AQ wechseln.
ADP
Bei adp wird die Spieldauer zudem noch von 12 auf 7,8 Sekunden verkürzt. Um diese Geräte überhaupt zu nutzen, müssen sie NACH ABLAUF (14 Tage nach dem erreichten Ablaufdatum, welches auf der EZ-Karte (siehe Bild) programiert ist und von der Datenbank abgerufen wird beim Einschalten, mit einer sog. "Freischaltkarte" oder auch "No-Public-Card" (siehe Bild - im unteren Bereich ist eine eletr. Zulassungskarte eines Next Generation, oben drüber die sog. "No-Public-Card") wieder in den Spielbetrieb gebracht werden.
Ohne diese Karte zeigen die Displays ABLAUF im Wechsel mit dem Ablaufdatum an und die Geldannahme ist komplett gesperrt.
Bally Wulff
Das Ablaufdatum wird im Alphadisplay angezeigt
Bei Bally ist es so, das nach 150 € Kassenzulauf der Einsatz pro Spiel von 20 auf 15 Cent reduziert wird für ca. 4 Wochen.
Danach wieder auf 20 Cent eingestellt bis wieder 150 € Kassenzulauf ereicht sind... usw. ...
Die AQ ist somit rein rechnerisch bei ca. 90 %
Dieses Verhalten stellt sich automatisch ein, SOBALD das einprogrammierte Ablaufdatum erreicht ist (also wenn der 31.7.2007 23:59 vorbei ist, dann läuft im Alphadisplay der Text "Ist die Aufstelldauer abgelaufen?".
Das die Hersteller selber die EZ beeinflussen und programieren können, zeigt das Bild von dem KroneRoyal. Das Gerät ist in meinem Privatbesitz und darf AUF KEINEN FALL mehr gewerblich genutzt werden - auch wenn die EZ bis 2017 angezeigt wird! Es ist meine Spardose.
NSM/LÖWEN/PANTHER
Bei NSM/Löwen/Panther steht nach Ablauf beim Einschalten ENDE im Display und springt nach ca. 80 € Kassenzulauf auf 10 Cent EInsatz pro Spiel.
Dadurch stellt sich eine AQ größer als 100 % ein.
Bei Bergmann/Crown Technologies
gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine EZ.
Bei Geräten nach Neuer SpielVo ist es so, das es KEIN Ablaufdatum mehr gibt, sondern nur noch eine Plakette auf welcher wie beim Auto die gewerbliche Zulassungszeit (für 2 Jahre) vermerkt ist.
Weitere Angaben hierzu sind hier im Forum an anderer Stelle bereits erwähnt.
Greetz
Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 08.07.2007 17:02.
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4
08.07.2007 17:00 |
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Meike
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Hallo Tosh,
danke für den interessanten Beitrag.
D.h. dass in den Geräten Programmierungen enthalten sind, welche sich nach Ablauf
der Zulassungsdauer selbstständig starten.
- Quasi die alten "Schläferprogramme".
Hatte schon mal jemand bei der PTB überprüfen lassen, ob diese Programmierungen so bekannt sind?
D.h. mit der Zulassung so beantragt wurden?
Auch wenn diese sich nach Deiner Darstellung erst nach Ablauf der Zulassung entfalten, wüsste ich gerne wie dafür Sorge getragen wird, dass es da nicht noch mehr "Schläferprogramme" gibt, die man mit den entsprechenden Karten, - wie Du sie hier eingestellt hast -, ins Leben gerufen werden.
Womit wir eigentlich wieder beim Thema "kleine Anfrage" sind.
Gruß Meike
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5
08.07.2007 17:14 |
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gmg
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Danke Tosh,
bevor ich jetzt aber unnötige Fragen stelle:
Da ich noch nicht so lange im Forum bin, wie Du siehst, könntest Du mir vielleicht mitteilen, wo ich im Forum suchen muss, um den Rest der Geschichte zu finden ?
Zusatz:
Das Forum entwickelt sich jetzt langsam so, wie ich es mir erhofft habe! Es ist ein Geben und ein Nehmen.
Und denkt dran, ich bin kein "natürlicher Feind", sondern ich versuche nur allen Beteiligten zu helfen!
Grüße
__________________ gmg
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6
08.07.2007 17:41 |
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UAVD ev
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ZITAT: PTB, Arbeitsgruppe Spielgeräte 24. Mai 2006
Klarstellung zur herstellerabhängigen Freischaltung von Geldspielgeräten
in Verbindung mit Überprüfungen gemäß § 7 SpielV
Anfragen und bekannt gewordene Verlautbarungen in der letzten Zeit geben Anlass zu einer Klarstellung in der Sache:
(1) Die Überprüfung der Geldspielgeräte gemäß § 7 SpielV und die herstellerabhängige Freischaltung sind unterschiedliche Dinge: Das erste ist eine
gesetzlich festgelegte Maßnahme zum Spielerschutz und das zweite ist eine freiwillig von der Industrie eingeführte Produkteigenschaft.
(2) Die Möglichkeit der automatischen Ab- oder Umschaltung von Geldspielgeräten nach einer bestimmten Zeit in Verbindung mit einer herstellerabhängigen Freischaltung ist in der Spielverordnung nicht geregelt, auch nicht in Verbindung mit der gemäß § 7 geforderten Überprüfung der Geräte nach jeweils zwei Jahren. Aus der Spielverordnung ist weder ein Gebot zur Einführung solcher Abschaltungen noch ein Verbot herzuleiten.
(3) Es ist Aufgabe der PTB, im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen, ob vorgesehene automatische Abschaltungen im Widerspruch zu den in der Spielverordnung festgelegten Anforderungen an Spielgeräte stehen (Details dazu : Technischen Richtlinie für Geldspielgeräte, Punkt 1.14 auf Seite acht) Es ist nicht Aufgabe der PTB, über wirtschaftliche Vorteile oder
Nachteile einer betroffenen Seite zu urteilen.
(4) Die gemäß § 7 SpielV tätigen Sachverständigen oder die zugelassenen Stellen haben die Aufgabe, die Konformität der aufgestellten Spielgeräte mit der Bauart zu überprüfen. Das setzt die Funktionsfähigkeit der zu überprüfenden Geräte voraus. Für ggf. erforderlich Freischaltungen von Geldspielgeräten hat der jeweilige Auftraggeber der Überprüfung zu sorgen.
(5) In der Spielverordnung ist eine Überprüfungspflicht nach jeweils 2 Jahren vorgeschrieben. Hier gibt es keine verlängernden Karenzzeiten, die eventuell mit herstellerabhängigen Abschaltfristen begründet werden. Nach zwei Jahren Laufzeit muss der Aufsteller das Gerät (vorübergehend) aus der gewerblichen Nutzung nehmen, falls keine Überprüfung stattgefunden hat. Die in der Technischen Richtlinie der PTB geforderten zusätzlichen drei Monate berücksichtigen Fälle, wo die Überprüfung nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann. Der Aufsteller kann in diesem Fall dem Überprüfer noch für weitere drei Monate ein funktionsfähiges Gerät vorstellen.
ZITAT ENDE!
Die PTB meint zwar, dass es ist nicht ihre Aufgabe sei, über wirtschaftliche Vorteile oder Nachteile einer betroffenen Seite zu urteilen. – Es geht um weit mehr als „wirtschaftliche Vorteile oder Nachteile“! Es geht um die technische Möglichkeit, dass Beweismittel zeitlich uneingeschränkt sichergestellt werden können!
Der UAVD e.V. fordert daher:
4. Gebot: Verbot der werksseitig programmierten und von der PTB zugelassenen Zwangsabschaltung der Glücksspielgeräte nach Ablauf von 27 Monaten. Nur so ist eine zeitlich uneingeschränkte Beweissicherung im Falle des illegalen Glücksspiels möglich. (vgl. PTB-RL Version 3.3. vom 04.05.2007 Pkt. 1.14 (Seite 9 Abs. 1))
__________________ Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
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7
08.07.2007 19:01 |
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gmg
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Danke lieber UAVD e. V.
genau dieses Schreiben, welches ich am Freitag auf der Seite der PTB gefunden habe, war der Grund, warum ich diesen "alten" Beitrag aufgegriffen habe.
@ meike
Du siehst, der von Dir vorgeschlagene Weg ist der falsche. Die PTB hat sich schon mal wieder für nicht zustädig erklärt.
Es bleibt nur der Weg über die Ministerien. Und die sind unwissend. Und das ist es, was ich hier schon mehrfach gesagt habe. Oder meint einer, die wüssten von dieser Problematik.
Weiteres von meiner Seite zu diesem Thema morgen.
Grüße und
__________________ gmg
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8
08.07.2007 19:40 |
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ToshBerlin
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Eine sog. Zwangsabschaltung der Geräte gibt es bei GGS nach Alter SpielVo NUR bei adp Geräten!
14 Tage nach Ablauf des letzten, auf dem Zulassungsbeleg vermerkten, Tages (diese 14 Tage sind eine "Karenz" von adp, falls der Aufsteller es "vergessen" hat das Gerät rechtzeitig abzuhängen), geht das Gerät aus dem münzbetätigtem Spiel (es ist KEIN Geldspiel mehr möglich) und zeigt IMMER im Wechsel ABLAUF mit dem Ablaufdatum im Display!
NUR mit der sog. "Freischaltkarte" kann das Gerät nun in den sog. "Hobbybetrieb" geschaltet werden.
Hier mal ein Beispiel eines Ausdruckes (Auszug) eines adp-GSG, welches freigeschaltet wurde (man achte auf das was hinter der ZULASSUNGS NR steht):
"
ALLE GELDBETRAEGE IN
EURO
ADP 00.05
WORLD CUP C1
AUFSTELLORT: H 00000000
GERAET NR.: 0000000000
ZULASSUNGS NR.: -HOBBYABLAUFDATUM : ------
AUSDRUCK NR.:0052 A 052
KASSIERUNG VOM: ..............................."
Bei Bally und NSM sind die o. g. Vorkehrungen getroffen worden, das die Geldspieler NICHT mehr aufgestellt werden (weil der Aufsteller sonst MINUS macht).
Bei Bergmann gab es im Jahre 2003 ein paar Geräte, welche NACH Ablauf in einen Modus springen, wo nach 10 Minuten entgeltliches Spiel alle Geldbeträge und Gewinne genullt werden und das Gerät dann eine 3 minütige Pause macht. Dies wurde damals Seitens Bergmann gemacht, um angeblich beim VDAI aufkommenden Unmut bzgl. Bergmann und seine Politik hinsichtlich des Spielverhaltens seiner GSG NACH Ablauf entgegen zu wirken.
Bei GSG nach NEUER SpielVo gibt es seit Kurzem KEINE ZWANGSABSCHALTUNG mehr!
Bei adp und Bally ist dies auch offiziell bekannt gegeben worden!
Bei Bally GSG ist es so, das ab BABA JAGA KEINE Zwangsabschaltung mehr integriert ist! Ablaufdatum und Zulassungsnummer sind abfragbar über die Risikotasten! Das Ablaufdatum was angezeigt wird, ist DAS GEWERBLICHE Ablaufdatum! Wenn dieses erreicht ist passiert NICHTS weiter - der Aufsteller ist, WIE JEDER KFZ-Besitzer AUCH, SELBST verantwortlich für die weitere Zulassung!
Bei ALLEN anderen GSG von Bally WUlff wird es bis zum Ablauf der ersten GSG nach Neuer SpielVo einen sog. "Freischaltcode" von Bally an die AUFSTELLER (und an niemand Anderen sonst!) geben, mit welchen diese das Gerät FRÜHESTENS 4 Wochen VOR Ablauf freischalten können, sodass eine in diese Geräte noch vorhandene Zwangsabschaltung NACH Ablauf NICHT mehr zum Tragen kommt!
Geht mal ALLE hier davon aus, das DIESE PRAXIS generell von ALLEN Herstellern früher oder später vollzogen wird.
Greetz
Euer Tosh
__________________ Greetz
Euer Tosh
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9
11.07.2007 13:34 |
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gmg
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Hallo Tosh,
ich danke Dir recht herzlich für Deine letzten Ausführungen. Du hast das alles sehr informativ und anschaulich, auch für mich als Laien, dargestellt.
Auch der von Dir angeführte Vergleich mit dem Kfz-Besitzer gefällt mir.
Alle anderen Vorschläge würden schon wieder zu zusätzlichen Regeln führen ! Davon gibt es nach meiner Meinung schon genug.
Eine Überprüfung des Ablaufdatums ist ja durch die Kollegen der Ordnungsämter bei einer Spielhallenbegehung jederzeit möglich.
Taschenlampe mitnehmen und Augen auf !
Konsequenz aus diesen Handhabung sollte aber auch sein, dass bei einem Betrieb eines Geldspielgerätes, welches "abgelaufen" ist und durch den Betreiber "freigeschaltet" worden ist, auf den Verantwortlichen ein schmerzhaftes Bussgeld zukommen müsste. Voraussetzung dafür ist natürlich aber auch, dass es zunächst erst mal genügend Prüfer gemäß § 7 SpielV gibt.
Warten wir also die weitere Entwicklung erst mal ab.
__________________ gmg
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10
11.07.2007 15:54 |
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dieter116
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@ tosh:
wenn ich das richtig sehe. zeigt das Gerät auf dem Bild als Ablaufdatum 2017 an.
Ist aber irgendwie seltsam ?
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11
12.07.2007 05:53 |
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Lingna
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Zitat: |
Original von ToshBerlin
Bei GSG nach NEUER SpielVo gibt es seit Kurzem KEINE ZWANGSABSCHALTUNG mehr!
Bei adp und Bally ist dies auch offiziell bekannt gegeben worden!
Euer Tosh |
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Wurde das schriftlich offiziell bekannt gegeben? Wann & wo?
Dann hat das
4. Gebot: Verbot der werksseitig programmierten und von der PTB zugelassenen Zwangsabschaltung der Glücksspielgeräte nach Ablauf von 27 Monaten. Nur so ist eine zeitlich uneingeschränkte Beweissicherung im Falle des illegalen Glücksspiels möglich. (vgl. PTB-RL Version 3.3. vom 04.05.2007 Pkt. 1.14 (Seite 9 Abs. 1))
wohl bereits seine Wirkung gezeigt.
Dann wird die PTB ihren Pkt. 1.14 un der RL Version 3.3. vom 04.05.2007 Pkt. 1.14 jetzt streichen.
uavd
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12
12.07.2007 08:10 |
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ToshBerlin
Doppel-As
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@dieter116:
Ja, das ist 2017 als Enddatum (genauer: 24.01.2017).
Dies ist eine einmalige Programmierung, welche es so NICHT wieder geben wird!
Das Gerät ist bei mir PRIVAT zu Hause NUR als Spardose und privates Spielgerät "just for fun" im Gebrauch. Es werden KEINE Geldeinsätze oder Geldgewinne von/an anderen Personen wie mir verlangt bzw. gegeben! Wer von meinen Kumpels dran spielt, der spielt mit meinem Geld und spielt nur so aus Spass. Gewinne gehen an mich und werden wieder brav reingesteckt zum Spielen.
Also nix verbotenes oder illegales.
@Lingna:
Auf den Seiten der Hersteller im Internet aber auch auf den Schulungen jetzt im Frühjahr von adp und Bally sowie auch als TI wurden diese Infos an die Aufsteller bekanntgegeben.
__________________ Greetz
Euer Tosh
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13
14.07.2007 21:26 |
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gmg
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RE: Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? |
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@ ToshBerlin
Um noch einmal auf Deine zu Beginn des Beitrages gestellte Frage zurückzukommen:
In dem Punktekatalog, den ich im Augenblick entwickele, näheres dazu später, habe ich für abgelaufene Geldspielgeräte folgende Punkte pro Geldspielgerät - vorschlagsweise - angesetzt:
1) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( bis zu einem Monat ) - 5 Punkte
2) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( 1 - 2 Monate ) - 10 Punkte
3) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( 2 - 3 Monate ) - 15 Punkte
4) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( mehr als 3 Monate ) - 20 Punkte
Jeweils pro Gerät.
Im Wiederholungsfall zur Nr. 4 = "Fahrverbot" = Überprüfung der Geeignetheit !!
Die Wertigkeit der Punkte ( 1 Punkt = ??? Euro ) liegt im Ermessen der einzelnen Verwaltung.
Voraussetzung dafür ist natürlich, daß es genügend und flächendeckend Prüfer gem. § 7 SpielV gibt !
Diese Wertigkeiten werde ich dann auch auf meinen Vorträgen den Kollegen der Ordnungsämter an die Hand geben !
Einverstanden ? Angemessen ? Zu hoch ? Zu niedrig ?
Grüße
__________________ gmg
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14
04.08.2007 18:18 |
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jasper
Kaiser
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Hallo gmg,
mach Dir bitte nicht so viel Arbeit. Die gestellte Frage wurde bereits von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantwortet: 17.000 illegal bauartveränderte Geldspielgeräte haben dem „Täter“ 6.500 EURO Strafe gekostet. Macht also eine Strafe von 0,38 EUR pro Gerät.
Gegen diese illegale Bauartveränderung ist eine Überziehung des Prüftermins ein Nichts und dürfte somit mit max. 0,01 EUR pro Monat Strafe belegt werden.
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15
04.08.2007 19:36 |
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ToshBerlin
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RE: Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? |
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Zitat: |
Original von gmg
@ ToshBerlin
Um noch einmal auf Deine zu Beginn des Beitrages gestellte Frage zurückzukommen:
In dem Punktekatalog, den ich im Augenblick entwickele, näheres dazu später, habe ich für abgelaufene Geldspielgeräte folgende Punkte pro Geldspielgerät - vorschlagsweise - angesetzt:
1) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( bis zu einem Monat ) - 5 Punkte
2) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( 1 - 2 Monate ) - 10 Punkte
3) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( 2 - 3 Monate ) - 15 Punkte
4) Gültigkeit der PTB-Zulassung ist abgelaufen ( mehr als 3 Monate ) - 20 Punkte
Jeweils pro Gerät.
Im Wiederholungsfall zur Nr. 4 = "Fahrverbot" = Überprüfung der Geeignetheit !!
Die Wertigkeit der Punkte ( 1 Punkt = ??? Euro ) liegt im Ermessen der einzelnen Verwaltung.
Voraussetzung dafür ist natürlich, daß es genügend und flächendeckend Prüfer gem. § 7 SpielV gibt !
Diese Wertigkeiten werde ich dann auch auf meinen Vorträgen den Kollegen der Ordnungsämter an die Hand geben !
Einverstanden ? Angemessen ? Zu hoch ? Zu niedrig ?
Grüße |
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Ist das etwa ernst gemeint?
__________________ Greetz
Euer Tosh
Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
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16
04.08.2007 22:22 |
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gmg
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RE: Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? |
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Hallo ToshBerlin
warum denn nicht ? Es handelt sich um einen Vorschlag.
Es kann ja immer noch - vor Gericht - zu einer Einzelfallentscheidung kommen.
Der Vergleich mit dem Auto hat mir sehr gut gefallen.
Im Straßenverkehr gibt es auch einen Punktekatalog. Egal ob Du in Bayern oder in Berlin 20 km/h zu schnell fährst, es kostet den gleichen Betrag.
Warum sollen denn Ordnungswidrigkeiten im Spielhallenbereich nicht auch bundeseinheitlich den selben Betrag kosten ?
Hallo Jasper
Du kennst doch die alte Regel:
Die Kleinen die hängt man, und die Großen lässt man laufen !!
Ist zwar nur ein Spruch, aber in jedem Spruch ist ein Quentchen Wahrheit drin.
Nimm z. B. mal einen Sachverhalt aus meinem Berufsbild:
Es gab da mal einen Steuerhinterzieher - oder waren es zwei - die haben einen grösseren Betrag an Steuern hinterzogen. Ich glaube die beiden waren "dick" im Tennis drin. Es waren die Idole Deutschlands. Wie sind die bestraft worden ?? Erinnere Dich !
Grüße
__________________ gmg
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04.08.2007 22:43 |
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Corleis
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RE: Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? |
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Zitat: |
Original von gmg
Warum sollen denn Ordnungswidrigkeiten im Spielhallenbereich nicht auch bundeseinheitlich den selben Betrag kosten ?
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Prinzipiell halte ich die Ahndung von Verstössen gegen die SpielV für richtig.
Die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Versehen ist sicher schwer.
Bei Deinem Vorschlag beginnt die Ahndung entgegen der gängigen und bewährten Praxis aus den Strassenverkehr sofort mit Punkten.
Ein Unternehmen, mit 100 und mehr Geräten kann durchaus, auch ohne Vorsatz dazu kommen, dass ein Gerät mal abgelaufen weiter spielt. Solche Fehler müssen natürlich auffallen, aber je mehr Geräte eine Firma betreibt, um so eher schneller kommt der Betreiber in den Bereich "Prüfung der persönlichen Geeignetkeit"
Gegenvorschlag:
Abgelaufen bis 1 Monat: Ordnungsgeld z.B. € 100
Je weiterer Monat: €100
Ab Vier Monaten: 1 Punkt
Ab sechs Monaten 3 Punkte + Geldstrafe
Mehr als 1 Jahr Geldstrafe und Prüfung der persönlichen Geeingnetkeit
Ab z.B. xy Punkte "Nachschulung" zum Punkteabbau möglich
ab z.B. yz Punkte "Aufstellverbot"
Das Hauptproblem ist, dass sonst schnell viele kleine Verstösse zu einem Aufstellverbot führen könnten, wodurch ggf. auch Arbeitsplätze gefährdet werden. Ich denke an ungewollte Laufzeitenüberschreitung, insbesondere bezgl. der Nachprüfung der Geräte nach 2 Jahren.
Ein Aufsteller, der mehr als 100 Geräte hat, könnte sonst durch unachtsamkeiten in Existenot kommen, während kleinere selbst bei Vorsatz erst einmal "was gut" haben.
Grossunternehmen mit ein paar tausend Geräten könnten innerhalb eines Monats bereits ihre Erlaubnis verlieren.
Davon ausgehend, dass eine Erhebung von € 100 je Monat Überschreitung unwirtschaftlich für den Aufsteller wäre, sollte das Ziel der Einhaltung der SpielV den Katalog steuern.
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18
05.08.2007 09:02 |
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jasper
Kaiser
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Hallo Corlais,
die Großen sollen aufgrund ihrer Größe gegenüber den Kleinen Sonderrechte erhalten, nur weil sie so groß sind, dass sie ihren Laden bzw. ihre Geräte nicht mehr unter Kontrolle haben????????
Das hatten wir doch alles schon. Im Augenblick wird doch versucht, die Vernetzung und Fernsteuerung der Geräte mit dem gleichen Argument zu rechtfertigen.
Ein Großer ist doch nicht urplötzlich über Nacht groß geworden. Wenn sich ein Aufsteller auf Expansionskurs befindet, dann muss die Verwaltung in gleicher Weise expandieren. Sonst könnte es z.B. auch dazu kommen, dass eine Spielo ohne Personal betrieben wird, weil man so schnell keine geeigneten Leute gefunden hat.
Also gleiches Recht für alle. Denn seit dem 01.01.2006 wissen wir alle, dass es den 2-jährigen Prüftermin gibt und zwar ob groß oder klein!
Hallo gmg
ich glaube das hat etwas mit dem Tennisspiel zu tun! Ich werde jetzt auch damit anfangen. Evtl. sogar im selben Verein wie Paule.
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05.08.2007 12:12 |
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gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
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Nordrhein-Westfalen
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interessierter Bürger
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RE: Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? |
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Hallo Corleis,
ich danke Dir für Deine kreativen Gedanken!
Zu meinen Gedanken muß ich jetzt aber eine Klarstellung abgeben:
Die Bewertung eines Verstosses gegen die Spielverordnung habe ich bewusst in Punkte gekleidet, damit ich mit der Angabe der Höhe eines Ordnungsgeldes nichts zu tun habe ! Die Angabe, was ein Punkt kostet ( z. B. 1 Punkt = 20€, 50 € etc. ) möchte ich schon der einzelnen Stadtverwaltung, auch im Hinblick auf eine Einzelfallentscheidung - überlassen !
Im Endeffekt kommen wir bei Deinem Vorschlag ja zum identischen Betrag, wenn man die Wertigkeit des einzelnen Punktes mit 20 € annehmen würde.
1 Monat überzogen = 5 Punkte a 20 € = 100 € "Ordnungsgeld".
Gut finde ich auch persönlich Deinen zusätzlichen Gedanken wie " die Nachschulung". Warum sollte dem Aufsteller diese Möglichkeit nicht gewährt werden !
Deinem Szenario vom Grossaufsteller kann ich dann aber nur folgen, wenn dieser alle 100 Geräte in einer Stadt aufgestellt hat. Sollten sich die 100 Geräte in 8 Spielhallen in 8 verschiedenen Orten befinden, so zieht Deine Argumentation nicht. Ich will ja nicht so weit gehen, dass ein "Flensburger Zentralregister" geschaffen wird ! Der Gedanke ist zwar verlockend, aber wir wollen es hier mal nicht übertreiben mit dem Regulativ !
Die Laufzeitüberschreitungen zeitlich in den Griff zu bekommen, halte ich im EDV-Zeitalter für eine ganz einfache Sache:
Du nimmst Dir eine Excel-Datei und gibst das Ablaufdatum aller Deiner Geräte direkt nach Anschaffung ein. Nimm vielleicht einen Monat eher. Schon ist das Problem gelöst. Egal ob Du 12 oder 1000 Geräte hast !
In der Beziehung gebe ich Jasper zu 100 % Recht !! Das Ganze ist lediglich ein logistisches Problem! Oder solltest Du etwa vergessen, regelmässig Deine Automaten auszulesen ?
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 06.08.2007 20:29.
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06.08.2007 19:10 |
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