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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe? 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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RE: Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe?

Aber GMG, dieses "Flensburger Zentralregister" gibt es doch schon: Das Gewerbezentralregister. Dort werden doch alle Bußgelder ab 200 Euro eingetragen und können natürlich auch abgerufen werden.

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
21 07.08.2007 08:40 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Solon
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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@alle

Führt diese Diskussion eventuell dahin, dass schon wieder nur die „Kleinen“ zu Zahlungen verdonnert werden sollen und die „Anderen“ einen gerichtlichen Freispruch erhalten?

Ist der Ansatz überhaupt richtig, wenn man „geschaffene Mängel“ beseitigen möchte?

Gruß anders
22 07.08.2007 08:40 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: Geldspieler ohne EZ - Wie hoch ist die Strafe?

@ kay löffler

sorry,habe heute noch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister in der Hand gehabt. Es war mir aber nicht die Eintragungshöhe von 200 € bekannt ! verwirrt

Wo gibt es hier die Schippe zum .............
Ich gelobe feierlich, mich nicht mehr zu Punkten zu äußern, die ich nicht so verinnerlicht habe. Deswegen nehme ich ja auch nicht zu jedem Beitrag Stellung.
Ich hoffe alle vergeben mir !!

Danke

@ anders
Meine Gedanken könnten zu einer gleichmässigeren "Bestrafung" - für "Groß" und "Klein" - führen ! Es handelt sich aber nur um Denkanstösse !
Ausführende sind und bleiben natürlich die jeweils zuständigen Stellen, die die Sache gut oder schlecht finden und sie aufgreifen oder auch nicht.

Und, sorry, aber ich bin Beamter, waren sollten Mängel nicht beseitigt werden. Es gibt ganz klare Regeln für den Betrieb einer Spielhalle ! Warum sollten diese Regeln nicht befolgt werden ?

Du fährst doch auch nicht auf die Autobahn und sagst nach der Ansage im Radio: Wieso ein Geisterfahrer, hier fahren doch Hunderte ! großes Grinsen

Grüße

__________________
gmg
23 08.08.2007 21:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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@gmg

1. Was aber ist, wenn die gesetzlichen Vorgaben schon bei der Gesetzgestaltung nicht ausreichend waren oder weitere Ausnahmeregelungen aller Art Berücksichtigung fanden?

Wenn bewusst oder vorsätzlich nicht der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt wurde!

Wenn die Gesetze so formuliert sind, dass künftige oder mögliche Veränderungen durch Ergänzungen gleich welcher Art nicht mehr angepasst werden können?

Dann wird zeit- und kostenaufwendig ermittelt und gesucht und gesucht und ermittelt und endet im Freispruch!

Als Ergebnis entsteht dann Frust bei den „Ermittlern“, weil es immer wieder Freisprüche erster Klasse gibt und als Dank/Erfolg auch noch eine kostenlose (nationale) Werbekampagne seinen Lauf nimmt! Was will man eigentlich mehr, als in „Bild“ auf der ersten Seite zu stehen oder im „Stern“ einen ganzen Bericht mit Fotos gewidmet zu bekommen? Von FAZ, Die Welt, Financial Times Deutschland, etc. gar nicht erst zu sprechen. Nennt man das neudeutsch nicht auch modernes und erfolgreiches „Merchandising“? Das war der eine Punkt.

Was aber noch viel bedenklicher ist, ist die Tatsache, dass sich „Tausende“ mit der Thematik in öffentlichen Diskussionen befassen und die „Großen“ dabei unbemerkt immer größer werden!

2. Wer illegale Machenschaften anwendet oder einsetzt, etc., um eine Vorteilsnahme gleich welcher Art zu erlangen, der kann bzw. muss doch entsprechend bestehender Gesetze behandelt werden. Leider zeigt es sich ja immer wieder wer gut vorsorgt (Gesetzgebung), hat wenig zu befürchten! Hier findet doch nur die bekannte Jagd zwischen „Hase und Igel“ statt.

Unklar ist mir dabei allerdings, warum man immer nur gegen eine Firma/Person ermittel wird?

Warum ermittelt man in solchen Fällen nicht ohne Ausnahme gegen den oder die:

1. Hersteller, Verkauf und Techniker des Herstellers der Geräte,
2. Hersteller und Verkauf der Softwareprogramme,
3. Handel, Verkauf und Techniker des Handels,
4. Automatenaufsteller und Techniker der Betreiber und
5. vorsorglich gegen alle erkennbaren Beteiligten an dem Vorgang?

Wenn es denn schwarze Schafe gibt, sind diese zumindest schon mal aktenkundig!

3. Dieses Forum hat sich innerhalb des letzten Jahres fachlich erheblich erweitert. Neben den behördlichen Anliegen hat sich praktisch auch der technische Bereich einzelner Branchen enorm weiter entwickelt. Das ist sicherlich nicht nur lobenswert sondern auch die Grundlage zur Beurteilung und Feststellungen von Vorgängen.

Es hat sich dabei aber auch gezeigt, dass es „Streitthemen“ mit künstlichen Grenzen gibt!

Meike ist inzwischen ja schon ein „Teufelsweib“, wenn es um den technischen Bereich von Automaten geht. Macht es nicht Sinn darüber nachzudenken, ob man (?) auch einen Kontakt zu dem Chaos Computer Club e.V. unter: http://www.ccc.de suchen sollte. Hier kann man bestimmt unterstützende Informationen über viele technische Vorgänge bekommen. Es gibt z. Z. wohl nichts Besseres, wenn es um Fairness geht.

Gruß anders
24 09.08.2007 10:47 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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@ anders
Eine Menge Fragen. Ich werde versuchen einige zu beantworten:

zu 1:
Zu den Ausnahmeregelungen fallt mir natürlich sofort die Regelung zum § 6a SpielV ein. Die sechs Freispiele, die eingebracht worden sind, um den Flipper zu retten ! Dieses gute alte Unterhaltungsgerät wurde ja nach meiner Kenntnis noch nicht missbraucht ( wenn man mal von den BINGOS absieht ). Nebenbei sind natürlich auch die Geräte a la Trendy und Co. "gerettet worden". Ob weh ! Wenn das das "Teufelsweib" hört ! Ich glaube, sie kann die Dinger "nicht leiden" ! großes Grinsen

Kann überhaupt noch der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden ?
Wir befinden uns bei GSG mittlerweile im IT-Bereich.Von dem normalen IT-Bereich wissen wir, dass die Halbwertzeit eines Rechners bei einem halben Jahr liegt. Danach ist das Gerät veraltet!

Eine ähnliche Entwicklung könnte man für die GSG prognostizieren. Die Industrie hat - nach neuer SpielV - bereits 85 Geräte zugelassen bekommen. Wie wird diese Entwicklung weiter gehen ? Die Hersteller überschlagen sich ja momentan. Die zurückliegenden Geräte konnte die Aufstellerschaft durch die Mehrwertsteuererstattung bezahlen. Die dürfte jetzt aber weg sein. Die Geräte werden wohl nicht preiswerter.
Wer soll das alles noch bezahlen ? Die Spieler haben weniger Geld zur Verfügung. Dementsprechend verdient der Spielhallenbetreiber weniger. Er kann weniger in neue Geräte investieren. Es gibt möglicherweise eine erhöhte AQ. Woher soll dann das Geld für Neuanschaffungen kommen ? Die Industriespielhallen haben damit natürlich kein Problem. Möglicherweise ein weiterer Baustein zur Marktbereinigung ?

Ich glaube daher nicht, dass man den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen kann, sofern man keine halbwegs verlässliche Prognose bzw. auch schon Informationen von der Industrie über die weitere Entwicklung in den Spielhallen bekommt. Deshalb plädiere ich für einen besseren Informationsfluss zwischen der Industrie und der Gesetzgebung ! Es hätte vielleicht ein Baustein in der Glückspielaufsicht nach dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland sein können !

Daher kann man im höchsten Fall versuchen, die Gesetze so zu formulieren, dass künftige Entwicklungen bzw. Veränderungen einfacher eingepasst werden können. War diese Art der Entwicklung jedoch schon im Jahr 2005 vorhersehbar ? Ich glaube nicht, und das gilt für jeden Beteiligten - dass die jetzige Entwicklung der "schaffenden" Industrie damals schon vorhersehbar gewesen ist !!

Den Frust von Ermittlern möchte ich hier nicht weiter kommentieren.

Allerdings denke ich, es wird einen Zentralisierungsprozess unter den Spielhallen geben. Wenn wir in 5 - 10 Jahren zurückschauen, werden wir die Vielfalt, die es heute noch im Spielhallenbereich gibt, wohl nicht mehr so vorfinden.
Es kann auch sein, dass es bedeutend schneller gehen wird. Sorry !!

zu 2.
Warum sollte nur gegen eine Firma / Person ermittelt werden ? Aus der Presse ergibt sich wohl dieses Bild. Die Verurteilung der Kleinen gibt auch keine auflageerhöhenden "Schlagzeilen" !
Ich denke mir, es wird schon - natürlich je nach Einzelfall - versucht, umfassend zu ermitteln !

Trotzdem habe ich die beigefügte Aufstellung zu meinen Unterlagen genommen.

zu 3:
Auch ich persönlich finde, obwohl ich erst kurz dabei bin - die Qualität dieses Forums gut. Es ist ein Geben und Nehmen. Ich erhoffe mir noch etliche fruchtbare Beiträge.

Über die Qualitäten des "Teufelsweibes" zu sprechen, verbietet sich mir, da ich diese Dame persönlich kenne.
Den Tip mit dem Chaos Computer Club finde ich interessant !

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 10.08.2007 08:10.

25 09.08.2007 21:56 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
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Themenstarter Thema begonnen von ToshBerlin


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Also dann sollte man genauso verfahren wie beim Automobil!

Punktekontos in Flensburg wenn die Aufstellerlaubnis (wie beim Auto der TÜV) abgelaufen ist und jemand illegal GGSG betreibt (genau wie ein Autofahrer ein PKW ohne TÜV illegal betreiben würde)!!

Nur so bekommt man eine klare Linie rein denke ich oder täusche ich mich zu sehr?

Nebenbei bemerkt: Die Idee mit der Excel-Datei sollte man nicht ganz ausser Acht lassen - kann man durch eben diese Punkte in Flensburg verhindern.


Was die Verbindung zum Chaos Computer Club angeht - nur zu.
Geldspielgeräte aber auch sämtliche Unterhaltungsgeräte mit sog. Touchscreens o. ä. sind allesamt Computer bzw. reichlich mit Computertechnologie bestückt!


Wer heutzutage noch glaubt, das GGSG vom Spiel her rein auf Zufall laufen der IRRT!
GGSG besitzen heutzutage allesamt eine sog. Datenbank, ein sog. Spielmodul, Spielsystemmoduil und wie sie alle heißn!
Hier wird von den meisten Herstellern ein EPROM in Verbindung mit einem batterie- oder Timekeeper-gestützen Festspeicher (RAM) verwendet (Bally Wulff, Crown Technologies - ehem. bergmann Automaten, NSM-Novomatic Group u. a.)

adp-Gauselmann mit seinen zahlreichen Vertriebszweigen VENUS, MERKUR, KAISER, BARCREST, MEGA benutzen in ihren Datenbänken einen total batteriegestützen sog. flüchtigen Speicher (RAM), in welchem die Software (das Spielprogramm sowie die späteren Updates) hinterlegt sind.



Dieser kleine Exkurs zeigt auf, das der von mir weiter oben erwähnte Vergleich bzw. die mögliche Kontaktherstellung zum ccc.de durchaus einen guten Sinn ergeben würde.


Greetz

Euer Tosh

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von ToshBerlin: 09.08.2007 22:35.

26 09.08.2007 22:17 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
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@ tosh

Da ich ja demnächst wahrscheinlich mit vielen Kollegen aus dem Bereich der Ordnungsämter des Landes NRW zusammenkommen werde, werde ich diesen meine Gedanken vorstellen und auf Resonanzen warten !

Mit den Ergebnissen melde ich mich dann ggfs. wieder !

Besten Dank noch einmal zu "Deinen kleinen Technikexkurs" in Sachen Datenbank !!

Grüße

__________________
gmg
27 12.08.2007 13:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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