Bundestagsthema: Ferngesteuertes Glücksspiel (BT-Drs. 16/5516) |
alfi1950
Tripel-As
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.233.915
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Ein frohes neues Jahr für sie alle!
Hier kommt man nur mit der Umkehr der Beweislast weiter:
S.39 der Masterarbeit
"Software und Hardware des Geräts können problemlos manipuliert werden.
Der Angeschuldigte hat zwar darauf "geantwortet" und "erklärt" das der Sachverhalt ein anderer sei, wer legt jedoch fest wie glaubwürdig der Angeschuldigte in der Tat ist? Warum wird nicht von Amts wegen durch pratische Überprüfung die Glaubwürdigkeit überprüft?
Liegt das daran, dass man ausser den Programstand und der Zulassungsnummer nichts überprüfen kann??
Oder sollte der Bundesprüfbehörde erst jetzt klar geworden sein, dass die Software sowie Hardware des Geräts problemlos manipuliert werden können und ein Herstrelleraufsteller ganz besondere Möglichkeiten hat?
Einen BGKL (Bargeldkreislauf) gibt es auf meinen Ausdrucken nicht und um Geld aus den Röhren zu entnehmen muss ich meine Geräte aufschliessen und das kann ich "glaubhaft versichern"!
|
|
161
02.01.2009 09:24 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.839.280
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Dann musst du dir wohl die entsprechende Vernetzung besorgen.
|
|
162
02.01.2009 16:05 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
aufgrund des von r2d2 gefundenen Vertrags im Internet, nun das "alte" Thema nochmal, um die Zusammenhänge besser zu verstehen.
Auf S. 1 hatte Frau Kizina die Antwort der Bundesregierung eingestellt.
Hier unter Antwort zur Frage 4 a) - d) wird der Vertrag "besprochen".
Die Frage 4b
wurde übrigens nicht "beantwortet", d.h. man kann es höchstens erahnen.
"Denn die PTB hat keine Überwachungsfunktion für aufgestellte Spielgeräte und ist auf dem Gebiet
der Marktüberwachung insoweit nicht tätig.
Diese Aufgabe obliegt den örtlich zuständigen Behörden in den Bundesländern."
----------------------------------
Wer von Euch kennt denn ein Schreiben an die örtlich zuständigen Behörden in den Bundesländern,
aus dem die betroffenen Bauarten erwähnt sind und wie man welche Bauartveränderung erkennen kann?
---------------------------------
Nun ja, was hat man schon zu erwarten, wenn in einem Vertrag dem Verfahrensstörer die "Koordinierung des Vollzugs" komplett überlassen bleibt.
Gruß
Meike
|
|
163
08.02.2009 10:42 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
aus dem von r2d2 eingestellten aktuellen Anlaß habe ich das alte Thema noch mal nach vorn geholt,
hier vor allem Beitrag 88 ff.
Gruß
Meike
|
|
164
30.07.2009 19:26 |
|
|
r2d2
Tripel-As
Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 859.674
Nächster Level: 1.000.000
|
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Gruß an Alle,
was macht der Dongle in Euren GGSG?
Nehmen wir das Beispiel: Novoline Stand
Im Handbuch findet sich keine Beschreibung der Funktion des Dongles.
Man kann nur z.B. lesen, wenn der Booksize PC augetauscht werden muss, dann muss der Dongle, da gerätespezifisch auf den ausgetauschten Booksize PC aufgesteckt werden.
In der Bauartzulassung wird er mit keinem Wort erwähnt, - habe zumindest keins gefunden.
Dafür gibt es zur Zulassung mittlerweile den 5. Nachtrag, Stand 06.08.2007.
D.h. jetzt kann man zwischen zwei All-in-one-Booksize-PC Typen wählen.
Was ein Dongle im Allgemeinen ist, weiß ich, aber dank bluetooth wissen wir ja, dass
Dongles mehr als nur ein Kopierschutz sein können.
Werden Eure "Gerätebilanzen" immer standortspezifisch an eine Zentrale gemeldet?- Ihr dürft ja auch nicht die Standorte verlegen wie Ihr wollt, sondern müsst es immer "anmelden".
Ist der Dongle so gesteckt, - habe leider keine Schaltskizze-, dass eine Einwirkung auf das Geldmanagement möglich ist?
Hat einer von Euch den neuen PC Typen? Hat sich dadurch etwas verändert?
Gruß Meike |
|
|
|
165
31.07.2009 15:16 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
die Fragen hatte ich hier am 23.09.2007 gestellt und leider bis heute nicht beantwortet bekommen,
ansonsten hätten wir alle eine Erklärung für die Manipulationswarnung, welche r2d2 gestern eingestellt
hatte.
Damals lachte auch der ein oder andere.
Wie wir sehen, holen uns unbeantwortete Fragen immer wieder ein.
Ich hatte noch mehrere Fragen gestellt, welche ebenfalls bis heute unbeantwortet sind.
Vielleicht erkennt nun langsam auch der Letzte, dass meine "nickeligen" Fragen wichtig sind,
wenn es uns um die Rechtssicherheit geht.
Gruß
Meike
|
|
166
31.07.2009 19:21 |
|
|
r2d2
Tripel-As
Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 859.674
Nächster Level: 1.000.000
|
|
|
167
12.08.2009 13:56 |
|
|
Esteka
Mitglied
Dabei seit: 17.08.2009
Beiträge: 32
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 171.625
Nächster Level: 195.661
|
|
Zitat: |
Original von John-Lautner
Du hast viell. ein paar abgelaufene Geräte im Keller und wärst wohl besser bei goldserie aufgehoben, bei dem Quark was Du von Dir gibst - viel Spaß beim ausgehebeln des Zufalls
|
|
Es gibt fachkundige und weniger fachkundige User bei Goldserie.
Genau wie hier.
Trotzdem verkneife ich mir Pauschalurteile.
Weil man damit immer ganz dumm dasteht.
|
|
168
19.08.2009 15:58 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Aufgrund einiger "neuer" Forenmitglieder und deren Fragestellungen,
dieses Thema noch mal nach vorne geholt, damit wir uns hier die
Doppelpostings sparen können.
Gruß
Meike
|
|
169
27.12.2009 09:17 |
|
|
Wilde Irene
Doppel-As
Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 144
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 795.761
Nächster Level: 824.290
|
|
RE: Bundestagsthema: Ferngesteuertes Glücksspiel (BT-Drs. 16/5516) |
|
Frohes neues Jahr!
Spielautomaten sind das Hauptproblem
Helmut Lorscheid 31.12.2009
Spielsüchtiger Bankräuber packte aus – Die Automatenbranche bekommt Gegenwind
Besser wäre:
Automatenindustrie & PTB sind das Hauptproblem
"Die Botschaft ist immer dieselbe. Kickern macht Spaß, das mögen alle, da können die sonst Großen in der Politik mal aus sich raus gehen, ihre menschliche Seite zeigen. Die Glückspielautomatenindustrie ist harmlos und nett zu uns. Die Branche wirbt auch mit Skat-Turnieren für Parlamentarier. Und nach der politischen Karriere winken für besonders Brave lukrative Aufsichtsratsposten in der Automatenindustrie. So ist der frühere Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) Aufsichtsratsvorsitzender der Firma Löwen Entertainment und der inzwischen verstorbene Ex-Justizminister von NRW Rolf Krumsiek (SPD) saß im Aufsichtsrat beim Branchenriesen Gauselmann. Paul Gauselmann erhielt übrigens auf Vorschlag von Wolfgang Clement das Große Bundesverdienstkreuz – als Anerkennung für sein soziales Engagement.
Doch nicht nur die politische Landschaft wird von der Automatenindustrie intensiv gepflegt – auch Journalisten sind oft und gerne zu Gast bei Paul Gauselmann und dessen Mitstreitern.
Außerdem spülen die Automaten auch Geld in die kommunalen Kassen. "Wir zahlen jährlich über eine Milliarde Steuern und Abgaben, davon ca. 250 Millionen Euro Vergnügungssteuer an Städte und Gemeinden", heißt es auf der Homepage des von Gauselmann angeführten Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. Die Umsätze steigen weiterhin. Von 2006 auf 2007 um 12,7 Prozent (von 6.880 auf 7,750 Milliarden Euro, von 2007 auf 2008 um 6,6 Prozent auf 8,130 Milliarden Euro."
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31685/1.html
Was soll das denn:
"Wir zahlen jährlich über eine Milliarde Steuern und Abgaben, davon ca. 250 Millionen Euro Vergnügungssteuer an Städte und Gemeinden", heißt es auf der Homepage des von Gauselmann angeführten Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V."
Alles Lüge!!
Es ist nicht die Automatenindustrie, sondern es sind allein die Automatenaufsteller die Steuern und Abgaben, davon ca. 250 Millionen Euro an Vergnügungssteuer an Städte und Gemeinden bezahlen.
Das produzieren von Automaten ist von der Vergnügungssteuer befreit!!!
|
|
170
01.01.2010 18:00 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
da die AWI glaubt, Zitat:"Es ist daher bauartbedingt nicht möglich, an gewerblichen Geldspielgeräten "Schwarzgeld zu waschen"."
hier der Hinweis auf Beitrag 135
Dort könnt ihr in dem PTB Prüfberichten nachlesen
S. 21
"Solche Bargeldübertragung ist nicht zugelassen worden...."
S. 25
".. die Löschung des Münzspeicherstandes mit Übertragung auf ein anderes über einen Konzentrator angeschlossenes Spielgerät,
welches auch in einem anderen Raum stehen kann..."
Erinnerlich sollte uns sein, dass die Auflage des Gerichts der entsprechende Rückbau gem. verwaltungsrechtlicher Vereinbarung war,
aber die Einhaltung des Vertrags wurde weder von der PTB noch einer anderen Behörde kontrolliert.
Und wie hieß es in der Pressemitteilung des AWI am 14.01.2010
"Verbote werden offenbar nur dort eingehalten,
wo sie auch kontrolliert werden."
Gruß
Meike
|
|
171
16.01.2010 05:35 |
|
|
Wilde Irene
Doppel-As
Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 144
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 795.761
Nächster Level: 824.290
|
|
Zitat: |
Original von mir
Zitat Berliner Automatenverband„
Der Vorwurf der Geldwäsche ist gerade zu abenteuerlich, denn schließlich verfügen gewerbliche Geld-Gewinn-Spiel-Geräte, welche bauartbedingt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen werden (was für Glücksspielautomaten in staatlichen Spielbanken nicht zutrifft), über ein manipulationssicheres Zählwerk, welches auch zur lückenlosen Dokumentation zur Erhebung der Vergnügungs- und Umsatzsteuer dient. Es ist daher bauartbedingt nicht möglich, an gewerblichen Geldspielgeräten "Schwarzgeld zu waschen".“
Stellen sich die Herren vom „Berliner Automatenverband“ nur Dumm oder haben die das Wesentliche tatsächlich noch nicht mitbekommen?
Tatsache ist:
* Unsere Glücksspielgeräte können ab Auslieferung mindestens 2 Jahre lange ungeprüft betrieben werden.
* Die maßgebliche Datenschnittstelle (Hersteller-Verbands-Schnittstelle) sprich „VDAI-Schnittstelle“, ist kein Bestandteil der PTB-Bauartzulassung!
*Über Vernetzung oder Chipkaten können Spielergewinne in beliebiger Höhe abgeschöpft werden, wenn man über das technische Wissen eines „Hersteller-Aufstellers“ verfügt!
*Das Verhältnis zwischen Spielergewinn und Aufstellereinnahme (Auszahlquote) ist weder transparent noch allzeit kontrollierbar!
*Daher gibt es weder für den Spieler, bzw. Ordnungsbehörden noch für den „gemeinen“ Automatenaufsteller die Gewissheit, dass alle Glücksspielgeräte einer PTB-zugelassenen Gerätebauart über ein identisches Verhältnis zwischen Spielergewinn und Aufstellereinnahme (Auszahlquote) verfügen.
Soviel als Erklärung dafür, warum der „gemeine“ Automatenaufsteller in der Regel Monat für Monat ums wirtschaftliche Überleben kämpft, während die so genannten „Hersteller-Aufsteller“ Monat für Monat den gesamtdeutschen Glücksspielmarkt mit Großspielhallen überschwemmen.
Obwohl dies alles jahrelang bekannt ist, spricht ein „Berliner Automatenverband“ von „manipulationssicherem Zählwerk“!!
|
|
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5926
|
|
172
17.01.2010 15:14 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
wie einige gebetsmühlenartig beteurt hatten, was wie "sicher" sei,
kann man hier im Thema,- vor allem in der Antwort im Bundestag -
schön nachlesen.
Gruß
Meike
|
|
173
15.02.2010 06:22 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo MSK,
für Deine Frage "Verbraucherschutz -Spieler"
hier die Antwort im Deutschen Bundestag, nochmal zum Nachlesen, wie gesagt wurde, dass der Spielerschutz nicht tangiert war
und dann noch mal in der Gegenüberstellung was im PTB Prüfbericht, durch den damaligen Prüfer, tatsächlich festgestellt wurde.
Gruß
Meike
|
|
174
20.02.2010 06:20 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.528.345
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Gruß an alle,
zur Erinnerung was für die AMA
"nicht signifikant" ist
Gruß
Meike
|
|
175
28.07.2010 05:41 |
|
|
alfi1950
Tripel-As
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.233.915
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Für alle Bühringers und sonstige Prof., Doktoren und Richter
Ein wichtiger thread zurück auf die Startseite geholt.
|
|
176
06.01.2011 13:55 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 315.784 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.715.915
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|