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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Was für ein Glück, dass es die Spielsucht gibt! -Teil 2 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Was für ein Glück, dass es die Spielsucht gibt! -Teil 2
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


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Was für ein Glück, dass es die Spielsucht gibt! -Teil 2

Meike,

ein krimineller Wiederholungstäter (mindestens drei bekannte Überfälle) bekommt eine momentane U-Haft angeordnet, weil man zunächst die Fakten der strafbaren Handlungen aus den verschiedenen Tatgebieten zusammentragen muss. So weit, so gut!

Schon bei der ersten Vernehmung und rein vorsorglich, weist der Straftäter auf seinen ständigen, chronischen Geldmangel hin und so ganz nebenbei auf eine bestehende Spielsucht. Ist das nicht clever?

Chronischer Geldmangel dürfte z. B. auch bei sehr vielen Beamten, Angestellten, etc. und natürlich auch bei mir herrschen. Aber besuchen wir deshalb gleich eine Schleckerfiliale?

Ist das die Beschaffungskriminalität, auf die du hin und wieder anspielst?

Hat der Staat hier nicht eine besondere Fürsorgepflicht? Muss man diesen Mann nicht vor sich selber und der Allgemeinheit im Besonderen schützen? Wäre das nicht der richtigere Weg, als vergeblich nach einer „Schuldunfähigkeit“ suchen zu müssen?

Wie werden, die möglicherweise bestehenden körperlichen und seelischen Schäden oder Angstzustände der betroffenen Schlecker-Mitarbeiter bewertet? Muss das Unternehmen Schlecker sich eine Teilschuld zuschreiben lassen, weil es sich in Deutschland gewerblich betätigt?

Wie wird der Richter in der Hauptverhandlung wohl entscheiden?

Die Kenntnisnahme des Urteils wäre schon deshalb von großer Wichtigkeit, weil man dann den Sinn der kriminellen Handlungen in der Gesellschaft besser versteht.

Hier der Vorgang: 12:41h, Freitag 25.05.2007
Gestriger Überfall auf Gütersloher Drogerie-Markt
Schlecker-Räuber gesteht zwei weitere Überfälle

Der 57-jährige Räuber, der am gestrigen Donnerstagmorgen nach einem Überfall auf den Schlecker-Markt in der Blessenstätte festgenommen worden war, wohnt nicht, wie ursprünglich gemeldet, in Gütersloh, sondern in Steinhagen. In seiner Vernehmung gestand der Täter, auch am 11. Mai in Osnabrück und am 16. Mai in Paderborn jeweils in gleicher Art und Weise einen Schlecker-Markt überfallen zu haben. Als Motiv gab der Mann seine Spielsucht und damit verbundenen chronischen Geldmangel an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld wurde der Steinhagener am heutigen Freitag dem Haftrichter beim Amtsgericht Gütersloh vorgeführt, der den 57-Jährigen in Untersuchungshaft nahm.

Gefunden unter: http://www.direkt-bielefeld.de/allgemein/gestriger-uberfall-auf-gutersloher
-drogerie-markt_2007-05-25_28415.shtml
1 25.05.2007 19:05 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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