ich habe den Fall, das jemand mit einem "Food Truck" auf Veranstaltungen, Feste etc. fahren will und dort Getränke und Speisen verkaufen will.
Dafür ist dann ja sicherlich die Reisegewerbekarte nötig.
Darf die Person für den Bier Ausschank nach 56 Abs. 1 Nr. 3 b) dies nur in Flaschen und Dosen anbieten oder ist das auch mit einer Zapfanlage möglich?
§ 56 Abs. 1 Nr. 3b ... [...] alkoholische Getränke im Sinne von [...], die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte [...]
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