Verfall § 29a OWiG Bargeld einziehen |
Sigrid Jopen

Jungspund

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| Verfall § 29a OWiG Bargeld einziehen |
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Hallo Kollegen,
ich benötige mal euer Wissen.
Ich habe hier einen Gewerbetreibenden, eine UG, die einen Swingerclub ohne Anmeldung betreibt.
Einen Antrag nach § 2 GastG wurde wegen fehlender Zuverlässigkeit bereits abgelehnt. Hier ist ein Klageverfahren anhängig. Ich gehe nicht davon aus, dass der Klage stattgegeben wird.
Den Club habe ich bereits vor einigen Wochen geschlossen, musste das Gebäude aber wieder freigeben.
Nun soll am Samstag wieder geöffnet werden. Auf der Internetseite Joyclub sehe ich auch, dass sich bereits 60 Personen angemeldet haben.
Ich beabsichtige, den Betrieb am Samstag wieder zu schließen und möchte auf die Einnahmen den Verfall anordnen. Diese werden vor Ort in Bar vorhanden sein. Das Bargeld würde ich gerne mitnehmen und später dann den schriftlichen Bescheid erlassen.
Sieht da jemand rechtliche Bedenken, das Geld mitzunehmen?
Danke für die Hilfe.
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27.05.2026 10:25 |
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