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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO
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Hauffe Hauffe ist weiblich
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Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

im § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1- 2a GewO sind die Meldegründe angegeben, die eine Gewerbeummeldung erforderlich machen. Für diese verpflichtenden Meldegründe erheben wir Gebühren.

Wie ist es denn bei "freiwilligen" Meldegründen, die nach § 14 GewO nicht anzeigepflichtig sind, beispielsweise bei Aufgabe von Tätigkeiten oder die Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters, ist hier eine Gewerbeummeldung oder eine Datenaktualisierung erforderlich ?
Ist ein freiwilliger Meldegrund kostenfrei ? Oder erhebt ihr dennoch Gebühren, wenn ja, in welcher Höhe ?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühe !!
1 30.03.2026 14:57 Hauffe ist offline E-Mail an Hauffe senden Beiträge von Hauffe suchen
Solon
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t.klinger   Zeige t.klinger auf Karte t.klinger ist männlich
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RE: Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO

Hallo,

bei uns in Bayern wird die Gebühr lt. KVz Nr. 5.III.5/2 nicht für den Tatbestand er Meldung nach §14 GewO, sondern für die Bescheinigung nach §15 Abs. 1 erhoben.
Wenn der Gewerbetreibende eine Bescheinigung wünscht, erheben wird die entsprechende Gebühr (bei freiwilliger Ummeldung den niedrigsten Satz, also 25,00 EUR)

__________________
Thomas Klinger vom Gewerbeamt
2 31.03.2026 07:25 t.klinger ist offline E-Mail an t.klinger senden Homepage von t.klinger Beiträge von t.klinger suchen
Solon
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Ennatz   Zeige Ennatz auf Karte Ennatz ist männlich
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RE: Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO

Grüße aus NRW,

Wir machen es genau wie die Kollegen aus Bayern. Die nicht Anzeigepflichtigen (Freiwilligen) Angaben werden durch eine Datenaktualisierung erfasst und wenn die Empfangsbescheinigung gewünscht wird, erheben wir die Gebühr bei uns i. H. v. 26,00 € und händigen die Ummeldung aus.

__________________
Glück auf!

S. Winz
3 01.04.2026 14:36 Ennatz ist offline E-Mail an Ennatz senden Beiträge von Ennatz suchen
LoryGlory LoryGlory ist weiblich
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Hallo,

ich bin auch gerade bei der Frage und wir haben bislang nichts dafür genommen aber nach meiner Ansicht können wir das auch nicht (zumindest in NDS), oder ?

Nach § 3 Absatz 1 NVwKostG sind die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden sollen, und die Höhe der Gebühren in Gebührenordnungen zu bestimmen.

In der ALLGO Anlage gibt es den Tarif 40.1.2.1 Bearbeitung der Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 Satz 1 oder 2) - aber in § 14 ist ja die Berichtigung (GEWA4) nicht geregelt...

Demnach muss es kostenfrei sein? Oder ? Kopfkratz
4 08.04.2026 11:29 LoryGlory ist offline E-Mail an LoryGlory senden Beiträge von LoryGlory suchen
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