Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO |
Hauffe

Grünschnabel
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| Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO |
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
im § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1- 2a GewO sind die Meldegründe angegeben, die eine Gewerbeummeldung erforderlich machen. Für diese verpflichtenden Meldegründe erheben wir Gebühren.
Wie ist es denn bei "freiwilligen" Meldegründen, die nach § 14 GewO nicht anzeigepflichtig sind, beispielsweise bei Aufgabe von Tätigkeiten oder die Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters, ist hier eine Gewerbeummeldung oder eine Datenaktualisierung erforderlich ?
Ist ein freiwilliger Meldegrund kostenfrei ? Oder erhebt ihr dennoch Gebühren, wenn ja, in welcher Höhe ?
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe !!
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1
30.03.2026 14:57 |
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Solon
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t.klinger
Jungspund

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| RE: Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO |
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Hallo,
bei uns in Bayern wird die Gebühr lt. KVz Nr. 5.III.5/2 nicht für den Tatbestand er Meldung nach §14 GewO, sondern für die Bescheinigung nach §15 Abs. 1 erhoben.
Wenn der Gewerbetreibende eine Bescheinigung wünscht, erheben wird die entsprechende Gebühr (bei freiwilliger Ummeldung den niedrigsten Satz, also 25,00 EUR)
__________________ Thomas Klinger vom Gewerbeamt
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2
31.03.2026 07:25 |
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Solon
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Ennatz
Grünschnabel
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| RE: Gebührenerhebung freiwillige Meldegründe § 14 GewO |
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Grüße aus NRW,
Wir machen es genau wie die Kollegen aus Bayern. Die nicht Anzeigepflichtigen (Freiwilligen) Angaben werden durch eine Datenaktualisierung erfasst und wenn die Empfangsbescheinigung gewünscht wird, erheben wir die Gebühr bei uns i. H. v. 26,00 € und händigen die Ummeldung aus.
__________________ Glück auf!
S. Winz
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3
01.04.2026 14:36 |
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LoryGlory

Foren As
   
Dabei seit: 11.01.2018
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Hallo,
ich bin auch gerade bei der Frage und wir haben bislang nichts dafür genommen aber nach meiner Ansicht können wir das auch nicht (zumindest in NDS), oder ?
Nach § 3 Absatz 1 NVwKostG sind die einzelnen Amtshandlungen, für die Gebühren erhoben werden sollen, und die Höhe der Gebühren in Gebührenordnungen zu bestimmen.
In der ALLGO Anlage gibt es den Tarif 40.1.2.1 Bearbeitung der Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1 Satz 1 oder 2) - aber in § 14 ist ja die Berichtigung (GEWA4) nicht geregelt...
Demnach muss es kostenfrei sein? Oder ?
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4
08.04.2026 11:29 |
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