Solon
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Bendino
Routinier
 

Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 497
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.148.623
Nächster Level: 3.609.430
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30.03.2026 12:59 |
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Solon
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DJäckels
Jungspund


Dabei seit: 15.11.2017
Beiträge: 12
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Mitarbeiter bei der HWK
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 37.621
Nächster Level: 38.246
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Letztes Jahr wurde der § 18 Abs. 2 HwO um den letzten Satz erweitert. Also die Handwerksmäßigkeit der B1 und B2 ist nicht mehr anhand der sog. einfachen (minderhandwerklichen) Tätigkeiten zu bemessen, sondern nur noch im Abgrenzung zur Industrie, Handel oder Kunst. Damit sind auch Nageldsigner/innen und Make Up Artists wieder bei der Handwerkskammer eintragungspfllichtig.
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31.03.2026 10:41 |
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