ich bin ganz neu im Bereich des Gewerberechts und habe eine Frage zum Thema Verkaufsautomaten (Lebensmittel).
Eine Fischräucherei mit Verkauf in eigenen Gewerberäumen, möchte Verkaufsautomaten für Lebensmittel(Fisch) in den eigenen Gewerberäumen aufstellen.
Ist das zwingend eintragungspflichtig? Oder zählt es als Erweiterung im Rahmen der Urproduktion?
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