Gold Ankauf in verschiedenen Räumen innerhalb Deutschlands |
Degan
Grünschnabel
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| Gold Ankauf in verschiedenen Räumen innerhalb Deutschlands |
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ich beschäftige mich aktuell mit der rechtlichen Einordnung einer Geschäftstätigkeit im Bereich Gold- und Silberankauf.
Folgendes Szenario:
Ein Gewerbetreibender mietet für jeweils kurze Zeiträume Räumlichkeiten in verschiedenen Städten deutschlandweit an (z. B. in Hotels, Tagungszentren oder Ladenlokalen zur Zwischenmiete), um dort Edelmetalle von Privatpersonen anzukaufen.
Er betreibt aber auch vor Ort ein Laden.
Nach meiner Einschätzung fällt diese Tätigkeit unter das unzulässige Reisegewerbe gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GewO, da der Ankauf von Edelmetallen im Reisegewerbe explizit untersagt ist.
gerne eurer Kommentar
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1
16.03.2026 15:36 |
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Solon
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Dagbi

Jungspund

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Hallo,
wir haben einen Gewerbetreibenden, welcher bei uns eine Betriebsstätte angemeldet hat und hier regelmäßig solche Ankäufe von Edelmetallen und Pelzen und auch den Verkauf von Lederjacken durchführt, mehrere Tage im Monat. Durch den gemieteten Laden (stehendes Gewerbe) ist dies möglich.
Im Reisegewerbe ist, wie Du schon sagst, der Ankauf von Edelmetallen explizit untersagt.
__________________ D. Kelle
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2
17.03.2026 11:37 |
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Solon
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Degan
Grünschnabel
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Themenstarter
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Genau er hat bei uns im Ort ein stehendes Gewerbe das ist angemeldet. Er hat in der Tätigkeit seiner Gewerbeanmeldung diesen Passus "Anmieutng Räumlichkeiten in verschiedenen Städten deutschlandweit (z. B. in Hotels, Tagungszentren oder Ladenlokalen zur Zwischenmiete), um dort Edelmetalle von Privatpersonen anzukaufen.
Diesen habe ich gestrichen... Begründung unzulässige Reisegewerbe gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GewO, da der Ankauf von Edelmetallen im Reisegewerbe explizit untersagt ist.
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3
17.03.2026 11:45 |
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