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Zum Ende der Seite springen ignorierte Meldepflicht - Vorgehen
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Anfänger0815 Anfänger0815 ist männlich
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Fragezeichen ignorierte Meldepflicht - Vorgehen

Kurzfassung: Herr X verzog in Kommune und dann ganz aus der Kommune; ignoriert Aufforderungen zur Meldepflicht; weiteres Vorgehen?

Herr X meldete sein Gewerbe (Autohandel) in unserer Kommune an (2018).

Jahre später (2022) ist aufgefallen, dass er innerhalb der Kommune umgezogen ist und seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Es ist unklar ob er sein Gewerbe weiterhin ausführte.

Nun lebt er seit 2024 in einer anderen Kommune und scheint dort sein Gewerbe nicht mehr auszuführen (keine Anmeldung und augenscheinlich kein Gewerbebetrieb- lt. zuständiger Behörde).

Mehrere Schreiben welche zur Erfüllung seiner Meldepflicht aufforderten wurden zugestellt aber ignoriert. Anhörungsschreiben nach §28 VwVfG noch in Bearbeitung.

Sollte man Herrn X zur Anhörung Einladen zwecks angestrebter Gewerbeabmeldung von Amts wegen (Vorgesetzter sieht Tatbestände kritisch) oder zur "Klärung" der versäumten Meldepflicht?

Wie würdet Ihr vorgehen?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Anfänger0815: 12.02.2026 10:37.

1 12.02.2026 10:35 Anfänger0815 ist offline E-Mail an Anfänger0815 senden Beiträge von Anfänger0815 suchen
Solon
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Pitti81 Pitti81 ist männlich
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RE: ignorierte Meldepflicht - Vorgehen

Moin

Wenn er den Betrieb endgültig eingestellt hat und auch auf Anschreiben nicht reagiert, dann Abmeldung von Amts wegen.
Kann man auch als Verwaltungsverfahren durchziehen, wird dann teurer für ihn.

Eventuell noch eine OWi wegen der nicht erfolgten Ummeldung. Eine nachträgliche Ummeldung scheidet aus.

Also. Sicher gehen das Betrieb eingestellt und einmal auffordern.
Wenn keine Reaktion, dann Abmeldung v.A.w. entweder "einfach so" oder als VA.
Kommt drauf an, wieviel Stress ihr euch machen wollt. smile

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
2 12.02.2026 13:15 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Solon
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Zur Vereinfachung Bußgeld wegen nicht erstatteter Gewerbeum- /abmeldung. Geht am schnellsten.
Bei festgestellter Betriebsaufgabe ggf. Abmeldung von Amts wegen.

Verwaltungsverfahren ist zu zeitaufwendig und umständlich.

Gründe der Verfahrensökonomie sprechen wir die schnellereVariante.
3 18.02.2026 08:35 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Gonzalez Gonzalez ist weiblich
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Vordrucke

Guten Morgen,

habt ihr für die Abmeldung v.A.w. und dem Bußgeldbescheid Vordrucke?
Wir sind da leider etwas hintendran:-/
4 19.02.2026 09:51 Gonzalez ist offline Beiträge von Gonzalez suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo,

für Gewerbemeldungen sind wir nicht zuständig. Ich gehe aber davon aus, dass eine gewöhnliche Abmeldung eingegeben wird mit dem Vermerk von Amts wegen.

Bußgeldbescheide werden bei uns immer individuell gefertigt, da die Begründung immer verschieden ist. Der Grundaufbau ist jedoch gleich und sollte auch in jeder Behörde bekannt sein.
5 19.02.2026 15:24 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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