Rechtsformwechsel Einzelunternehmen in Einzelunternehmen e.K. |
Hauffe

Grünschnabel
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| Rechtsformwechsel Einzelunternehmen in Einzelunternehmen e.K. |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgender Gewerbefall liegt zur Bearbeitung vor:
Ein Gewerbetreibender hat ein Einzelunternehmen angemeldet. Nun möchte er dieses abmelden. Im Zuge der Gewerbeabmeldung wurde ersichtlich, dass der Gewerbetreibende das Einzelunternehmen e.K. seit 07.03.2025 im Handelsregister mit anderer Geschäftsbezeichnung eingetragen hat.
Nun liegt ein Rechtsformwechsel vor. Wie verhalte ich mich jetzt ? Melde ich das nicht eingetragene Einzelunternehmen ab und melde das im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen an oder kann der Rechtsformwechsel auch durch eine Gewerbeummeldung (eventuell von Amts wegen) erfolgen ?
Vielen Dank im Voraus!
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1
21.01.2026 09:25 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
 

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es liegt kein Rechtsformenwechsel vor, weil ein im HR eingetragener e.K. gewerberechtlich unverändert ein Einzelunternehmer bleibt.
Ein e.K. ist ein im HR eingetragener Einzelunternehmer.
Dennoch bleibt die Frage der Ummeldung, weil er im Geschäftsverkehr dank des HR-Eintrages unter anderem Namen auftreten kann.
Da traue ich mir fast kein Urteil zu. Eine Ummeldung hat zu erfolgen, wenn "der Name des Gewerbetreibenden geändert wird" (§ 14 Abs. 1 Nr. 2a) GewO). Eigentlich ändert er als Person seinen Namen ja nicht und eine jur. Person, die ihren Namen ändert, liegt auch nicht vor. Es ist nur der "Geschäftsname". Legt man das Wort NAME weit aus, ließe sich eine Ummeldepflicht begründen. Wenn nicht, dann nicht.
Klar ist für mich nur, dass eine Ab- und Wiederanmeldung ausscheidet.
Empfehlung für die Zukunft: Fallbesprechungen bitte im geschlossenen Forenbereich.
Beste Grüße
CI
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2
21.01.2026 09:39 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
 

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3
21.01.2026 09:42 |
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