Freie Redner |
Gewerbe5030

Mitglied
 
Dabei seit: 01.07.2019
Beiträge: 40
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 94.233
Nächster Level: 100.000
 |
|
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich stehe mal wieder auf einen Schlauch und bitte um eure Meinungen.
Eine Person hat bei uns angefragt, ob er sich gewerblich anmelden muss, wenn er sich als Redner auf Beerdigungen oder freie Hochzeiten selbstständig machen möchte. Nach meiner Nachfrage wie oft er als Redner tätig wird, konnte er mir noch keine Antwort geben, da er noch keine Erfahrungen hat.
Er fragt an, ob er dafür ein Gewerbe anmelden muss?
Wie seht ihr das bzw. hat jemand schon so ein Gewerbe angemeldet?
ich sage schon mal
__________________ Dienstagskind
|
|
1
13.11.2025 14:36 |
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
juliabn

Grünschnabel
Dabei seit: 23.02.2024
Beiträge: 7
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 4.606
Nächster Level: 5.517
 |
|
Moin,
wir haben das bei uns so geregelt, dass wir die Leute fragen, ob Sie die Reden selber individuell verfassen oder eine Art Standard Rede halten.
Wenn die Leute individuelle Texte verfassen, dann haben wir sie eher als Autoren angesehen und nicht angemeldet. Wenn die aber eher vorgefertigte Reden halten und diese nicht selber verfassen, dann hatten wir die Leute angemeldet.
|
|
2
13.11.2025 14:42 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Pitti81
König
   

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 757
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 900.725
Nächster Level: 1.000.000
 |
|
Das ist soweit richtig Julia, diese Texte sollten jedoch eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Das hat der BFH in 2015 und das BVerfG in 1971 so dargelegt.
Die Vorlage einer Rede, in welcher natürlich die persönlichen Daten entfernt wurden, könnte da hilfreich sein.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
|
|
3
13.11.2025 15:44 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal

Lebende Foren Legende

Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.563
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.216.125
Nächster Level: 11.777.899
 |
|
also für mich fallen die eher unter Gewerbe... selbst wenn die Reden personalisiert werden, wiederholt sich doch einiges.....
ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Reden jedes mal völlig neu geschrieben werden....
ein Autor ist für mich persönlich etwas anderes...
|
|
4
13.11.2025 16:37 |
|
|
Pitti81
König
   

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 757
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 900.725
Nächster Level: 1.000.000
 |
|
Ich tendiere persönlich auch eher zum Gewerbe. Eine künstlerische Höhe wird eher im Ausnahmefall vorliegen.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
|
|
5
14.11.2025 08:47 |
|
|
Hinterwäldler
Doppel-As
Dabei seit: 25.08.2023
Beiträge: 117
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 98.278
Nächster Level: 100.000
 |
|
Guten Morgen,
auch nach meiner "Abgrenzungsliste" kommt es darauf an, ob die Reden jeweils individuell verfasst werden oder auf wiederkehrenden Vorlagen basieren.
Ich bin ja auch Standesbeamter und habe für meine Traureden einige "Muster" für verschiedene Konstellationen (junge Paare, ältere Paare, Familien mit Kindern, Bezüge zu evtl. bekannten Hobbies etc.); diese Bausteine setze ich dann jeweils (hoffentlich) passend zusammen und ergänze die noch um ein paar individuelle Infos. Wer das als freier Redner auch so macht, wäre für mich Gewerbetreibender.
Im Regelfall dürften freie Redner für das viele Geld, das sie verlangen, aber wohl eher für jeden Anlass eine komplett individuell auf die Kundschaft zugeschnittene Rede verfassen und damit freiberuflich tätig sein. Die Idee, sich Redemanuskripte zur besseren Beurteilung vorlegen zu lassen, finde ich hervorragend, aber 3 oder 4 sollten schon sein; dann sieht man auch, wie unterschiedlich die jeweils sind.
Bei mir hat sich auch mal eine freie Rednerin erkundigt und der traue ich individuelle "künstlerische" Ansprachen absolut zu; die ist offiziell freiberuflich tätig.
Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
|
|
6
14.11.2025 09:16 |
|
|
|
| Berechtigungen
|
| Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 125.041 | Views gestern: 427.127 | Views gesamt: 1.178.652.848
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|