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Zum Ende der Seite springen Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung
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Nicole Enns
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Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin in unserem Zuständigkeitsbereich wurde ein Kiosk eröffnet, in dem ausschließlich Snackautomaten aufgestellt sind. Der Betreiber hat für diesen Standort keine separate Gewerbeanmeldung vorgenommen, sondern verweist auf seine bestehende Gewerbeanzeige an der Hauptniederlassung und auf § 14 Abs. 3 GewO, wonach keine zusätzliche Anzeige erforderlich sei.

Da es sich hierbei jedoch um ein dauerhaft betriebenes Ladenlokal handelt (ohne Personal), stellt sich die Frage, ob dieser Standort nicht als unselbständige Zweigniederlassung im Sinne des § 14 Abs. 1 GewO zu werten ist und somit anzeigepflichtig wäre.

Hat jemand auch schon so ein Fall gehabt und könnte mir hier weiterhelfen?
1 27.10.2025 15:11 Nicole Enns ist offline E-Mail an Nicole Enns senden Beiträge von Nicole Enns suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Nein, der Gewerbetreibende hat Recht.
Der § 14 (3) ist abschließend, eine Anzeigepflicht würde diesen Passus ad absurdum führen.
Die entsprechende Änderung erfolgte ca. 2012, bis dahin war noch überall die Aufstellung von Automaten anzuzeigen.

Wichtig ist, dass die entsprechenden Daten angebracht sind.

Grüße

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2 27.10.2025 15:34 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Hab mich geirrt, Änderung war 2009.

Grüße

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3 27.10.2025 15:36 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Nicole Enns
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Themenstarter Thema begonnen von Nicole Enns


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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Danke für die schnelle Antwort. Ich dachte nur, dass er, wenn er ein Ladenlokal eröffnet, verpflichtet wäre, ein Gewerbe anzumelden, da er in diesem Fall ja nicht nur Automaten aufstellt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Nicole Enns: 28.10.2025 08:20.

4 28.10.2025 08:19 Nicole Enns ist offline E-Mail an Nicole Enns senden Beiträge von Nicole Enns suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Ich denke, wir reden beide von einem "Raum", der nur der Aufstellung von Automaten dient, kein Kiosk im herkömmlichen Sinne. Also mit Personal etc.
Wenn dort keinerlei Möglichkeiten zum Verzehr an Ort und Stelle sind, wie Stehtische oder Stühle, dann wüsste ich nicht, wie man diesen leeren Raum gewerberechtlich erfassen soll.

Welche Tätigkeit sollte hier angegeben werden? Bereitstellung eines leeren Raumes? smile

Mit Stühlen und Tischen wäre es bei uns in LSA schon eine Gaststätte, da ein Ausschank auch aus Automaten erfolgen kann.
Aber so ist das Geschäftsmodell nur die Aufstellung der Snackautomaten, und diese Aufstellung ist nicht anzeigepflichtig.

Die Anzeige würde in meinen Augen auch keine Vorteile bringen, Sanktionsmaßnahmen kann ich ohne Probleme gegen den Aufsteller durchsetzen, da seine Kontaktdaten am Automaten angebracht werden müssen....

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5 28.10.2025 08:25 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Nicole Enns
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Ja, stimmt. Danke smile
6 28.10.2025 08:31 Nicole Enns ist offline E-Mail an Nicole Enns senden Beiträge von Nicole Enns suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Hallo Pitti81,

danke für die Ausführungen.

Was wäre denn, wenn der Gewerbetreibende den Snackautomaten in der Nachbargemeinde aufstellen will?
Dürfte er das ohne Anmeldung in der Nachbargemeinde? Ähnlich wie beim Reisegewerbe.



Besten Dank und bleib schön gesund.

VG
Maik
7 30.10.2025 10:28 Maik Bärwald ist offline E-Mail an Maik Bärwald senden Beiträge von Maik Bärwald suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Moin

Hallo Maik,

selbstverständlich.
Der Aufsteller hat dieses Gewerbe nur beim Gewerbeamt seiner HN anzumelden, meist ja der Wohnort.
Dann kann er bundesweit Automaten aufstellen.
Wir haben hier Automaten aus Dortmund... Weißnicht

Aber wie gesagt, das Schildchen mit den vorgeschriebenen Daten muss angebracht sein. Wir empfehlen immer, diese innen am Automaten anzubringen.

Grüße

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8 30.10.2025 10:33 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Hallo Pitti81,

vielen Dank. Ja das macht tatsächlich Sinn.

Bin nur etwas über der Möglichkeit der Kontrolle durch das hiesige Gewerbeamt gestolpert. Wenn ich nicht weiß wo die Dinger bei mir stehen, kann ich kaum kontroliieren.

Vielen Dank und bleib schön gesund.

VG
Maik
9 30.10.2025 10:43 Maik Bärwald ist offline E-Mail an Maik Bärwald senden Beiträge von Maik Bärwald suchen
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RE: Kiosk mit Snackautomaten - Gewebeanmeldung

Ja, in großen Städten wie Dortmund oder so kann dies eventuell wirklich dauern, bis die Aufstellung der Automaten bekannt wird.
Manchmal ist es auch Glück.

Aber dies war 2009 anscheinend als akzeptabel angesehen. Weißnicht

Danke, dito. smile

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10 30.10.2025 10:46 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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Hallo in die Runde,

ich greife dieses Thema nochmal auf und benötige eure Einschätzung.
Heute hat eine Dame bei uns im Gewerbeamt angerufen mit der Frage, wie Sie eine Gewerbeanmeldung für einen Automatenladen vornehmen kann. Geplant ist hier in einem unserer Ortsteile diesen Laden anzumieten und dort Warenautomaten aufzustellen zur Selbstbedienung. Sie selbst wohnt in einer Nachbargemeinde und hat nach eigenen Aussagen eine Geschäftsanschrift in NRW angemietet.
Wo muss nun das Gewerbe angemeldet werden?

Bin gespannt auf eure Rückmeldungen.
11 12.02.2026 14:54 B. Fritz ist offline E-Mail an B. Fritz senden Beiträge von B. Fritz suchen
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Kiosk mit Snackautomaten

hallo zusammen,
ich würde in beiden Fällen zu einer Gewerbeanmeldung tendieren....


im Falle des Kiosk, der keiner ist, würde ich entgegen den bisherigen Rückmeldungen auch zu einer Gewerbeanmeldung tendieren... nachdem vorab das Bauamt die Verkaufsstelle als solche genehmigt hätte....

wir hatten von unserem Ministerium dazu auch einmal Ausführungen bekommen, die ich gerade suche, um noch einmal nachzulesen....

diese Snackautomaten, die nicht angemeldet werden müssen, stehen für mich gedanklich eher vereinzelt insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum , nicht aber geballt in einer Räumlichkeit...

habe inzwischen die Unterlagen gefunden- es reicht wohl tatsächlich die Gewerbeanmeldung an der Hauptniederlassung aus....

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stadtverwaltung Frankenthal: 12.02.2026 16:39.

12 12.02.2026 16:17 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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Sogenannte Automatenkioske (mehrere Automaten in einem Raum- Definition Raum siehe Baurecht) werden bei uns sowohl bauaufsichtlich geprüft und sind gewerberechtlich als Verkaufsstelle auch anzumelden. Diese werden so behandelt, wie unsere Kleinsupermärkte ohne Bedienung nach dem HLöG.

Hinzu tritt der Umstand, dass in den Automatenkioskbetrieben z.B. Alkohol nach Alterskontrolle abgegeben werden darf, was bei eine einzelnen freistehenden Automaten nicht sein darf. (§ 9 JuSchG).
Im Ergebnis gibt es Unterschiede Zwischen einem Raum mit mehreren Automaten und dem Automaten "auf der grünen Wiese".

Gewerbeanmeldung mit ggf. baurechtlicher Nutzungsänderung setzen wir da voraus.
13 18.02.2026 08:29 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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Zitat:
Original von J. Simon


Hinzu tritt der Umstand, dass in den Automatenkioskbetrieben z.B. Alkohol nach Alterskontrolle abgegeben werden darf, was bei eine einzelnen freistehenden Automaten nicht sein darf. (§ 9 JuSchG).
Im Ergebnis gibt es Unterschiede Zwischen einem Raum mit mehreren Automaten und dem Automaten "auf der grünen Wiese".

Gewerbeanmeldung mit ggf. baurechtlicher Nutzungsänderung setzen wir da voraus.


Moin,

Alkohol aus Automaten gibt es bei uns auch in diesen "Automatenkiosken" nicht.
Der Raum, wo diese stehen würden, wird von uns nicht als gewerblich genutzter Raum angesehen.

Grüße

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14 18.02.2026 08:55 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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Gibts da schon Urteile @Pitti81? Könnte mir vorstellen, dass die Regelung dem ein oder anderem Aufsteller gegen den Strich geht.

Wir machen gerade son zwischending. Sehen es als gewerblichen Raum aber melden den grundsätzlich nicht an, da nur Automaten drin stehen.
Würde da aber eigentlich auch gerne den Alkohol draußen haben.
Wobei das analog zu den "Minisupermärkten" auch wieder schwierig werden könnte.
15 18.02.2026 09:05 EinQuantumRecht ist offline E-Mail an EinQuantumRecht senden Beiträge von EinQuantumRecht suchen
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Liegen wir hier richtig, dass in unserem Fall das Gewerbe dann an der "angemieteten" Geschäftsadresse in NRW (Hauptniederlassung?) angemeldet werden muss? Die Automaten sind dann bei uns mit entsprechenden Schildern zu versehen, die auf den Inhaber schließen lassen.
Zu Klären gilt vorab noch, mit welchen Waren die Automaten bestückt sind.
16 18.02.2026 09:49 B. Fritz ist offline E-Mail an B. Fritz senden Beiträge von B. Fritz suchen
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Mir ist kein Urteil bekannt, hätten aber auch kein Bedenken, wenn da mal jemand klagt.
Ein toter Raum mit einem Automaten ist im Endeffekt dasselbe, wie wenn der Automat an der Straßenecke steht. Weißnicht

Grüße

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17 18.02.2026 09:52 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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Zitat:
Original von B. Fritz
Liegen wir hier richtig, dass in unserem Fall das Gewerbe dann an der "angemieteten" Geschäftsadresse in NRW (Hauptniederlassung?) angemeldet werden muss? Die Automaten sind dann bei uns mit entsprechenden Schildern zu versehen, die auf den Inhaber schließen lassen.
Zu Klären gilt vorab noch, mit welchen Waren die Automaten bestückt sind.


so machen wir es. Hauptniederlassung am "Büroort"
18 18.02.2026 09:59 EinQuantumRecht ist offline E-Mail an EinQuantumRecht senden Beiträge von EinQuantumRecht suchen
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Zitat:
Original von Pitti81
Moin

Mir ist kein Urteil bekannt, hätten aber auch kein Bedenken, wenn da mal jemand klagt.
Ein toter Raum mit einem Automaten ist im Endeffekt dasselbe, wie wenn der Automat an der Straßenecke steht. Weißnicht

Grüße


Unser Ministerium legt den gewerblichen Raum sehr weit aus, um den Weingenossenschaften Ihre Weinautomaten zu ermöglichen....
Deshalb tun wir uns schwer gegen die Automatenläden vorzugehen
19 18.02.2026 10:01 EinQuantumRecht ist offline E-Mail an EinQuantumRecht senden Beiträge von EinQuantumRecht suchen
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Moin

Ja ok, wenn das Ministerium das vorgibt, dann würde ich mich da auch nicht so verwehren. smile

Bei diesem Weinautomaten gab es ja ein Urteil. Weil der draußen stand. Was daran jetzt der Raum ändert... Weißnicht Aber.... ist bei dann halt so. smile

Grüße

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20 18.02.2026 10:05 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
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