Weiterführung Erbgemeinschaft eK nach Tod |
GemeindeO

Grünschnabel
Dabei seit: 23.10.2025
Beiträge: 1
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 3 [?]
Erfahrungspunkte: 27
Nächster Level: 54
 |
|
| Weiterführung Erbgemeinschaft eK nach Tod |
|
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt :-)
Ich habe inzwischen so viele unterschiedliche Meinungen gehört, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe.
Folgende Situation:
Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist im letzten Jahr verstorben. Ich habe daraufhin die Ehefrau angeschrieben, um zu klären, was mit dem Gewerbe geschehen soll. Kurz darauf meldete sich der Sohn und teilte mir mit, dass die Erbengemeinschaft (bestehend aus den beiden Söhnen und der Witwe) das Gewerbe weiterführen möchte. Er bat mich um eine Ummeldung.
Da ich jedoch weiß, dass ein e.K. mit dem Tod des Inhabers erlischt, habe ich das Gewerbe abgemeldet und wollte anschließend eine Neuanmeldung vornehmen. Nun hat sich der Sohn erneut gemeldet und mir einen Handelsregisterauszug geschickt. Er ist der Meinung, dass die e.K. weiterhin bestehen bleiben könne.
Allerdings kann ich ja kein Einzelunternehmen mit drei Personen anlegen. Der Sohn hat mir noch folgendes geschickt:
„Das Unternehmen kann von den Erben ohne zeitliche Begrenzung in ungeteilter Erbengemeinschaft fortgeführt werden. Dadurch wandelt sich die Erbengemeinschaft aber nicht etwa automatisch in eine OHG oder eine GbR um (BGH 8.10.84, NJW 85, 136, Sudhoff-Scherer, Unternehmensnachfolge, § 1, Rz. 29; Langenfeld, Testamentsgestaltung, Rz. 345). Die bloße Fortführung des Unternehmens bedeutet nicht ohne weiteres, dass die Erben konkludent einen Gesellschaftsvertrag geschlossen hätten. Gehören Grundstücke zum Betriebsvermögen oder befinden sich unter den Miterben Minderjährige, bedarf der Abschluss des Gesellschaftsvertrages ohnehin der notariellen Beurkundung nach den §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 3 BGB.“
Habt ihr hier Tipps? Vielen Dank vor ab.
|
|
1
23.10.2025 17:45 |
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
  
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.854
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 13.741.382
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
| RE: Weiterführung Erbgemeinschaft eK nach Tod |
|
Im Forum wurden bereits ähnliche Fälle diskutiert.
Ich empfehle die Suche mit dem Stichwort "Erbengemeinschaft".
|
|
2
24.10.2025 11:50 |
|
|
|
| Berechtigungen
|
| Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 175.248 | Views gestern: 467.757 | Views gesamt: 1.172.033.032
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|