Anästhesie |
SonjaB
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Guten Morgen,
mir liegt eine Anmeldung für folgende Tätigkeit vor: Anästhesieleistungen ausschließlich im Zusammenhang mit privatärztlichen Eingriffen (so dass die Anästhesien ebenfalls privatärztlichen Charakter haben und keine vertragsärztliche Leistungen angeboten werden)
Meiner Meinung nach fällt die Tätigkeit unter § 6 GewO (ärztliche und andere Heilberufe). Wie seht ihr das?
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1
14.10.2025 10:15 |
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Solon
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Andreas Müller
Grünschnabel
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Ich schließe mich Deiner Meinung an. Unabhängig davon, ob der Anästhesist als vertrags- oder privatärztlichen Charakter zu sehen ist, übt er die ärztliche Kunst aus und fällt m.M.n unter die sog. freien Berufe.
Inwiefern dies steuerrechtlich zu beurteilen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sollte es Meinungen geben, dass § 6 GewO hier nicht anzuwenden wäre, lasse ich mich gerne belehren.
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2
14.10.2025 16:33 |
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Solon
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hans-im-glück1986
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Hallo,
der Sachverhalt ist etwas dünn, aber selbst bei einer Lokalanästhesie (Gefahr von Schockzuständen) geht die Rspr. (GewA 2000, 198) davon aus, dass keine gewerberechtlich anzeigepflichtige, sondern eine nach § 1 Abs. 1 HeilprG erlaubnispflichtige Tätigkeit vorliegt.
Man könnte auch mit dem (gegenüber der GewO) spezielleren Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz vom 14.12.2019 (BGBl. I S. 2768) argumentieren, wenn es sich hier um einen Anästhesietechnischer/Operationstechnischer Assistent handelt.
VG
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3
14.10.2025 23:10 |
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