unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Einzelkämpfer
Grünschnabel


Dabei seit: 04.09.2025
Beiträge: 4
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 11 [?]
Erfahrungspunkte: 1.492
Nächster Level: 2.074

582 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung

Hallo, ich bin neu hier und wie mein Name schon sagt Einzelkämpfer im Bereich Gewerbe.
Ich habe gegen eine GmbH und deren Geschäftsführer eine Gewerbeuntersagung gemacht, welche bereits rechtskräftig ist. Es wurde weder Widerspruch eingelegt, noch hat sich irgendwer gemeldet.
Eine Abmeldung wurde natürlich auch nicht getätigt. Auf meine Anhörung zur Abmeldung von Amts wegen kam am letzten Tag der Frist ein Schreiben einer Kanzlei mit vollmacht. Sie wollten dann gerne die Gewerbeuntersagung, welche ich auch geschickt habe mit der Frist von 2 Wochen, sich zur Gewerbeabmeldung von amts wegen zu äußern bzw. diese selbst durchzuführen. Nun wollen sie Akteneinsicht in den gesamten Vorgang. Eigentlich ging es aber ja nur noch darum, meldet die Firma selbst ab oder ich... Muss ich diese Akteneinsicht gewähren?
1 04.09.2025 14:09 Einzelkämpfer ist offline E-Mail an Einzelkämpfer senden Beiträge von Einzelkämpfer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pitti81 Pitti81 ist männlich
König


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 967
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.415.578
Nächster Level: 1.460.206

44.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung

Moin

Auszug Kommentar, Kugele, Onlinekommentar:

Da ein allgemeines, von einem Verwaltungsverfahren losgelöstes Akteneinsichtsrecht im Bereich des VwVfG nicht anerkannt ist, besteht für Beteiligte vor Beginn und nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens sowie allgemein für unbeteiligte Dritte kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Akteneinsicht. Die Behörde kann aber in diesen Fällen nach Ermessen (§ 40 VwVfG) Akteneinsicht gewähren, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
2 04.09.2025 14:26 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Einzelkämpfer
Grünschnabel


Dabei seit: 04.09.2025
Beiträge: 4
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 11 [?]
Erfahrungspunkte: 1.492
Nächster Level: 2.074

582 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Einzelkämpfer


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Was wäre denn in diesem Fall ein berechtigtes Interesse. Mir fällt nicht so richtig etwas ein. Es geht ja nur noch um die Abmeldung.
3 04.09.2025 14:47 Einzelkämpfer ist offline E-Mail an Einzelkämpfer senden Beiträge von Einzelkämpfer suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
König


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 967
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.415.578
Nächster Level: 1.460.206

44.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung

Moin

Ja, das ist die Frage...
Ich denke, ein Anwalt wird ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht zu einem Verwaltungsverfahren, welches Bestandskraft entwickelt hat, eher konstruieren können als wir.

Vielleicht leidet der GU-Bescheid seiner Meinung nach an einem schwerwiegendem Fehler, weil Tatsachen aus der Akte falsch gewertet wurden. Das würde eventuell zur Nichtigkeit führen... Weißnicht

Das halte ich aber für sehr weit hergeholt.

Das laufende Verfahren ist doch das Abmeldeverfahren, die Akte wird ja mit dem GU-Bescheid beginnen und dann kommen die Aufforderungen etc. Diese Akteneinsicht würde ich ihm anbieten.

Für die GU-Akte würde ich um Nachweis eines berechtigten Interesses bitten, da....(Kommentar). Und dann schauen was kommt....

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
4 04.09.2025 15:03 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Einzelkämpfer
Grünschnabel


Dabei seit: 04.09.2025
Beiträge: 4
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 11 [?]
Erfahrungspunkte: 1.492
Nächster Level: 2.074

582 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Einzelkämpfer


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung

Ja genauso mach ich es und schaue was passiert. Das klingt für mich logisch. Ich danke nochmals und melde mich, falls es etwas neues gibt.
5 04.09.2025 15:13 Einzelkämpfer ist offline E-Mail an Einzelkämpfer senden Beiträge von Einzelkämpfer suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
König


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 967
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.415.578
Nächster Level: 1.460.206

44.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung

Alles Klar,

zur Not PN, sind ja ein Bundesland.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
6 04.09.2025 15:15 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.908
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 52 [?]
Erfahrungspunkte: 14.708.349
Nächster Level: 16.259.327

1.550.978 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Nur eine Anmerkung am Rande: Die Untersagung gegen den gesetzlichen Vertreter führt kraft Gesetzes dessen Amtsunfähigkeit herbei (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.03.1994, Az. 20 W 49/94) und führt zum automatischen Erlöschen der Geschäftsführerstellung (Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 6 Rn. 7). Er kann somit auch keine Gewerbeabmeldung mehr für die GmbH vornehmen und einem Rechtsanwalt keine wirksame Vollmacht mehr für die GmbH erteilen. Auch sollte das Registergericht informiert werden, um den Geschäftsführer im Handelsregister zu löschen.
7 04.09.2025 15:52 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Einzelkämpfer
Grünschnabel


Dabei seit: 04.09.2025
Beiträge: 4
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 11 [?]
Erfahrungspunkte: 1.492
Nächster Level: 2.074

582 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Einzelkämpfer


www.Fiat-126-Forum.de







Okay, Danke.... Dann bliebe ja nur die Abmeldung von Amts wegen bei einem Geschäftsführer?
8 04.09.2025 15:54 Einzelkämpfer ist offline E-Mail an Einzelkämpfer senden Beiträge von Einzelkämpfer suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.908
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 52 [?]
Erfahrungspunkte: 14.708.349
Nächster Level: 16.259.327

1.550.978 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ja. Natürlich nur, wenn die Betriebsaufgabe tatsächlich eindeutig feststeht.
9 04.09.2025 15:56 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Ella_ Ella_ ist weiblich
Foren As


Dabei seit: 07.10.2024
Beiträge: 79
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 55.699
Nächster Level: 62.494

6.795 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Thomas Mischner
Nur eine Anmerkung am Rande: Die Untersagung gegen den gesetzlichen Vertreter führt kraft Gesetzes dessen Amtsunfähigkeit herbei (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.03.1994, Az. 20 W 49/94) und führt zum automatischen Erlöschen der Geschäftsführerstellung (Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl., § 6 Rn. 7). Er kann somit auch keine Gewerbeabmeldung mehr für die GmbH vornehmen und einem Rechtsanwalt keine wirksame Vollmacht mehr für die GmbH erteilen. Auch sollte das Registergericht informiert werden, um den Geschäftsführer im Handelsregister zu löschen.



Angenommen es gebe nur einen Geschäftsführer. Wenn dieser GF durch die Untersagung kraft Gesetzes amtsunfähig ist, kann die GmbH dann überhaupt einen neuen GF bestimmen? Was passiert dann?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ella_: 08.09.2025 10:12.

10 08.09.2025 10:12 Ella_ ist offline E-Mail an Ella_ senden Beiträge von Ella_ suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.908
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 52 [?]
Erfahrungspunkte: 14.708.349
Nächster Level: 16.259.327

1.550.978 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Gesellschafter könne durch entsprechenden Beschluss jederzeit einen neuen Geschäftsführer bestellen. Geschieht das nicht, bleibt die GmbH führungslos.
Zustellungen an die Gesellschaft sind weiterhin möglich.
§ 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG: "Hat eine Gesellschaft keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit), wird die Gesellschaft für den Fall, dass ihr gegenüber Willenserklärungen abgegeben oder Schriftstücke zugestellt werden, durch die Gesellschafter vertreten."
11 08.09.2025 10:23 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
König


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 967
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.415.578
Nächster Level: 1.460.206

44.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Meist haben solche GmbH`s keine Gesellschafter, da ist der GF der einzige Gesellschafter. smile
Ob das Handelsgericht einen Not-GF beruft denke ich eher nicht.
Zur Not melde ich von Amts wegen ab, analog zum Tod eines Einzelgewerbetreibenden. Weißnicht (Vorausgesetzt, die Tätigkeit ist auch wirklich eingestellt).

Ansonsten wird die GmbH ewig in meinem Register als angemeldet geführt und jede Auskunft entspricht nicht den Tatsachen.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
12 08.09.2025 10:29 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.908
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 52 [?]
Erfahrungspunkte: 14.708.349
Nächster Level: 16.259.327

1.550.978 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Meist haben solche GmbH`s keine Gesellschafter, da ist der GF der einzige Gesellschafter. smile


Jede GmbH hat Gesellschafter. Und natürlich kann der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter sein. Als solcher kann er durch Gesellschafterbeschluss einen neuen Geschäftsführer bestellen oder auch nicht, das ist seine Entscheidung.
13 08.09.2025 10:36 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
König


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 967
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.415.578
Nächster Level: 1.460.206

44.628 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

"Jede GmbH hat Gesellschafter. "

Des Wegen mein zweiter Halbsatz. Kleine "Problem GmbH`s" holen sich keine Gesellschafter rein und geben somit Stimmrechte ab.
Hatten wir noch NIE.
Das der unzuverlässige GF nach GU-Bescheid in seiner Funktion als Gesellschafter einen neuen GF einsetzt auch nicht. Wird hier immer vor Abschluss des Verfahrens gemacht, damit "nur" der GF die GU bekommt.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
14 09.09.2025 13:07 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Akteneinsicht nach Gewerbeuntersagung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Weiterführung Gewerbe durch Erbengemeinschaft nach Tod Stehendes Gewerbe (allgemein)   16.12.2024 14:57 von Katja Wagener     23.06.2026 15:45 von Pitti81   Views: 55.921
Antworten: 8
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   12.04.2026 18:31 von webmaster     12.04.2026 18:31 von webmaster   Views: 4.827
Antworten: 0
Aufstellererlaubnis noch gültig nach Gewerbeanmeldung Spielrecht   14.07.2015 14:18 von enibas13     26.11.2025 20:28 von petergaukler   Views: 7.749
Antworten: 11
Weiterführung Erbgemeinschaft eK nach Tod Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.10.2025 17:45 von GemeindeO     24.10.2025 11:50 von Thomas Mischner   Views: 46.056
Antworten: 1
Angekündigte Veranstaltungen trotz Gewerbeuntersagung Stehendes Gewerbe (allgemein)   05.09.2025 11:37 von Mahlstedt     09.09.2025 13:42 von Pitti81   Views: 3.401
Antworten: 10

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 204.379 | Views gestern: 494.832 | Views gesamt: 1.293.076.155


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 186 | Gesamt: 0.376s | PHP: 99.73% | SQL: 0.27%