Verwaltungs-GmbH als phG mehrerer Gmbh & Co. KG´s |
FRzX9a!
Grünschnabel
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| Verwaltungs-GmbH als phG mehrerer Gmbh & Co. KG´s |
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Hallo ind die Runde,
ich lese hier schon seit einiger Zeit mit, nun habe ich auch eine Frage zum schon oft diskutierten Thema GmbH & Co. KG. Für mich ist das immer wieder ein schwieriges Feld und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich habe eine Verwaltungs GmbH, die als Komplementär anzeigepflichtig für 14 GmbH & Co. KG´s ist. Sitz aller ist in meinem Zuständigkeitsbereich.
In meinem Gewerbeprogramm muss ich dazu 14 Anmeldungen erstellen, jeweils mit dem Verweis auf den phG. Im Grunde ist ja aber nur die GmbH Gewerbetreibender, nicht die GmbH & Co. KG.
Bedeutet das nun für mich, dass ich auch nur einmal die Gebühr berechnen kann?
Würde für mich auch heißen, dass wenn in Zukunft weitere GmbH & Co. KG´s hinzukommen, dann auch jeweils ohne Gebühr?
Oder bin ich gerade völlig auf dem Holzweg und es gibt einen anderen Lösungsansatz?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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1
28.08.2025 16:08 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
 

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,
ohne das geprüft zu haben, würde ich eine Analogie sehen zu Gewerbeummeldungen. Es verändert sich etwas, es kommt etwas dazu, was eine Meldepflicht auslöst und an die knüpft die Kostenschuld.
Fazit: Keine Bedenken gegen Gebühren in jedem einzelnen Fall.
Beste Grüße
Frank Schuster
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2
29.08.2025 09:49 |
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Solon
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Ludwig
Routinier
 
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| RE: Verwaltungs-GmbH als phG mehrerer Gmbh & Co. KG´s |
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Moin!
| Zitat: |
Original von FRzX9a!
Im Grunde ist ja aber nur die GmbH Gewerbetreibender, nicht die GmbH & Co. KG.
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Das ist richtig.
Die GmbH ist als Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes anzuzeigen.
| Zitat: |
Original von FRzX9a!
In meinem Gewerbeprogramm muss ich dazu 14 Anmeldungen erstellen, jeweils mit dem Verweis auf den phG.
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Ich nehme an, dass Ihnen Ihr Programm den einzig rechtlich zulässigen Weg vorgibt. Anzuzeigen ist von der gewerbetreibenden Verwaltungs-GmbH deshalb jeweils der Beginn des selbständigen Betriebes des Gewerbes einer bzw. der GmbH & Co. KG.
Da der Beginn des Betriebes 14 verschiedener Gewerbe angemeldet wird, fällt die Gebühr - selbstverständlich - auch vierzehnmal an.
Wenn Sie jedoch, wie der wohl ganz überwiegende Teil der Forenteilnehmer, der Auffassung sind, dass Ihr Programm Murks macht, hätten Sie, wenn ihr Programm dies zuließe, eine - einzige - Ummeldung zu der Verwaltungs-GmbH vornehmen können. Sie dürften dann - worauf der Kollege Mischner in anderen Threats mit vergleichbaren Fallgestaltungen wiederholt hingewiesen hat - auch nur eine Gebühr erheben, um die Gewerbetreibende nicht zu benachteiligen. Die von Herrn Kollegen Schuster vorgetragene Auffassung kann ich deshalb nicht so recht nachvollziehen. Er müsste als Vertreter der herrschenden Meinung, wenn er von Ummeldung spricht, eigentlich von einer einzigen Gebühr für eine einzige Ummeldung ausgehen. Aber vielleicht übersehe ich auch etwas.
Gruß
Ludwig
__________________ An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
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3
29.08.2025 11:50 |
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Pitti81
König
   

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| RE: Verwaltungs-GmbH als phG mehrerer Gmbh & Co. KG´s |
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Also das VOIS ist eigentlich, durch die Plausibilitätsprüfung, relativ rechtssicher.
Wenn ich 14 GmbH`s und Co.KG`s anzumelden habe, alle mit einer anderen HRA, mache ich auch 14 Anmeldungen. Für alle 14 Anmeldungen wären dann auch jeweils 30,00 € fällig.
Wie bestellt, so geliefert...
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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4
01.09.2025 08:33 |
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