Meldepflicht GmbH: Holding/ Verwaltung eigenes Vermögen und Beteiligung an anderen Unternehmen |
hilm
Grünschnabel
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Meldepflicht GmbH: Holding/ Verwaltung eigenes Vermögen und Beteiligung an anderen Unternehmen |
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Hallo zusammen
uns liegt eine Gewerbeanmeldung für eine GmbH mit folgendem Gegenstand des Unternehmens vor:
"Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen für eigene Rechnung".
Der Geschäftsführer hat bereits sein Taxi-Unternehmen als GmbH angemeldet und möchte mit der weiteren GmbH eine Holding gründen.
Wie würdet ihr das einschätzen? Liegt eurer Meinung nach überhaupt eine Gewerbeanmeldepflicht vor?
Eine Rechtsberatung erwarte ich mir keinesfalls, Regeln somit bekannt. Vielleicht hat jemand eine Idee oder kann mir einen Tipp geben, wo ich eine entsprechende Rechtsgrundlage lesen kann.
Herzlichen Dank und viele Grüße
Michelle H. aus BaWü
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1
07.01.2025 12:29 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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im Forum,
der Unternehmensgegenstand deutet nicht auf eine gewerbliche Betätigung hin. Eine Anmeldung würde demnach ausscheiden.
Wer Zweifel hat, kann ja nachfragen, was genau geplant ist.
Ein Empfehlung noch: Fragen und Diskussionsthemen bevorzugt im geschlossenen Forenbereich einstellen.
Beste Grüße
CS
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2
08.01.2025 09:45 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Kleine Ergänzung:
Die "Rechtsgrundlage" ist der Gewerbebegriff der Gewerbeordnung.
Gewerbe ist jede selbständige, erlaubte, auf Dauer angelegte (oder zumindest mit Wiederholungsabsicht ausgeübte) und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit mit Ausnahme der freien Berufe, der Urproduktion und der Verwaltung eigenen Vermögens.
Letztere ist also kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.
Ob sich hinter der Bezeichnung „Beteiligung an anderen Unternehmen“ ggf. doch ein Gewerbe verbirgt, erscheint mit nicht so eindeutig. Sollte sich die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Personengesellschaft (z. B. OHG oder KG) beteiligen und als solche eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, wäre sie Gewerbetreibende und nach § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtig. Anders jedoch z. B. als Gesellschafterin einer anderen GmbH, da diese als juristische Person selbst Gewerbetreibende wäre. Es kommt also darauf an.
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08.01.2025 16:44 |
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