unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Weitervermietung vom Wohnraum Gewerbe? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Weitervermietung vom Wohnraum Gewerbe?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
KarinaD KarinaD ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 22.11.2024
Beiträge: 1
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 4 [?]
Erfahrungspunkte: 54
Nächster Level: 100

46 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Weitervermietung vom Wohnraum Gewerbe?

Hallo zusammen,

eine Frage aus dem Gewerbeamt:
Frau X hat mehrere Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus angemietet. In den Wohnungen gibt es mehrere Betten, eine Küche, WC etc. Sie vermietet die Wohnplätze (also Betten + Nutzung der Küche, WC etc.) weiter. Es entstehen also WGs. Frau X kocht für die Personen, putzt und bietet weiteren Betreuungsservice an. Es werden Mietverträge geschlossen - die Wohndauer kann einige Wochen sein oder Monate, in manchen Fällen Jahre. Meines Erachtens ist es keine Verwaltung eigenes Vermögens, da Frau X nicht Eigentümerin der Wohnungen ist. Zumal werden Zusatzleistungen angeboten. Sind die Vermietung und die Zusatzleistungen ein Gewerbe? Wie würden Sie es sehen?
Vielen Dank!

Liebe Grüße

__________________
Viele Grüße
KarinaD Gewerbestelle
1 22.11.2024 10:21 KarinaD ist offline E-Mail an KarinaD senden Beiträge von KarinaD suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.707
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.653.667
Nächster Level: 10.000.000

346.333 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Tendenziell würde ich Gewerbe bejahen und u.U. auch die Erlaubnispflicht als erfüllt ansehen.

Bin aber gespannt, was die Kollegen dazu sagen.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
2 22.11.2024 10:28 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pitti81 Pitti81 ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 452
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 387.942
Nächster Level: 453.790

65.848 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Auf die Höhe der verwaltenden Werte kommt es bekanntlich nicht an sondern auf den Umfang der damit verbundenen Geschäfte (Komplexität, Anzahl der Vorgänge etc.).
Wird ein planmäßiger Geschäftsbetrieb erforderlich, also Büro oder eine Organisation, kann man von gewerblicher Betätigung ausgehen. Gerade wenn noch nicht unerhebliche Nebenleistungen angeboten werden.

Also ich würde es als gewerbliche Tätigkeit sehen.

Roesje, welche Art Erlaubnis meinen Sie?

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
3 22.11.2024 10:46 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.11.2022
Beiträge: 281
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 224.271
Nächster Level: 242.754

18.483 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin!

Gewerbe: ja.

34c: nein.

Gruß
Ludwig

__________________
An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
4 22.11.2024 11:28 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
Hinterwäldler Hinterwäldler ist männlich
Foren As


Dabei seit: 25.08.2023
Beiträge: 75
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 38.130
Nächster Level: 38.246

116 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen,

alleine die Anmietung zum Zwecke der gewinnbringenden Weitervermietung stellt schon ein Gewerbe dar. Hier handelt es sich aber zusätzlich um eine Art Beherbergungsbetrieb mit Verpflegung (Kochen und Putzen).

Ich würde das auf jeden Fall auch dem Bauamt zur Kenntnis geben.

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
5 22.11.2024 11:30 Hinterwäldler ist offline E-Mail an Hinterwäldler senden Beiträge von Hinterwäldler suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.354
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 21.872.244
Nächster Level: 22.308.442

436.198 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen,

im Ergebnis stimme ich zu, möchte allerdings ergänzen, dass die Gewinnerzielungsabsicht alleine "noch kein Gewerbe macht". Dieses Ziel verfolgen grundsätzlich auch (fast) alle, die Vermögensverwaltung betreiben und damit vom Anwendungsbereich der GewO ausgenommen sind.

Beste Grüße

Frank Schuster
6 25.11.2024 10:10 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Ludwig Ludwig ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.11.2022
Beiträge: 281
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 224.271
Nächster Level: 242.754

18.483 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin,

nur zur Klarstellung: es geht hier nicht im Vermögensverwaltung und daraus resultierende Abgrenzungsfragen.

Gruß
Ludwig

__________________
An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
7 25.11.2024 10:16 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
TG_LRA TG_LRA ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 16.05.2022
Beiträge: 6
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 5.844
Nächster Level: 7.465

1.621 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Hinterwäldler
Guten Morgen,

alleine die Anmietung zum Zwecke der gewinnbringenden Weitervermietung stellt schon ein Gewerbe dar. Hier handelt es sich aber zusätzlich um eine Art Beherbergungsbetrieb mit Verpflegung (Kochen und Putzen).

Ich würde das auf jeden Fall auch dem Bauamt zur Kenntnis geben.

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!


Das interessiert mich hinsichtlich eines hier laufenden Verfahrens genauer.
Der RA behauptet felsenfest, dass es sich auch bei angemieteten Wohnungen zur Weitervermietung um Vermögensverwaltung handeln kann. Ich sehe das insofern anders - kein Eigentum an der Wohnung, keine Vermögensverwaltung. Die Wohnung wurde ausserdem hauptsächlich zum Zwecke der Kurzzeitvermietung (Model airbnb) angemietet und auf diversen Portalen angeboten, nach außen hin als gewerblicher Anbieter.

Für rechtssichere Quellen zu "alleine die Anmietung zum Zwecke der gewinnbringenden Weitervermietung stellt schon ein Gewerbe dar" wäre ich sehr dankbar.

Gruß, TG

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von TG_LRA: Gestern, 21:42.

8 Gestern, 21:40 TG_LRA ist online E-Mail an TG_LRA senden Beiträge von TG_LRA suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.354
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 21.872.244
Nächster Level: 22.308.442

436.198 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









ich empfehle solche Themen doch besser im geschlossenen Forenbereich zu diskutieren.

9 Heute, 12:41 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Weitervermietung vom Wohnraum Gewerbe?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   08.01.2025 22:23 von webmaster     08.01.2025 22:23 von webmaster   Views: 164
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Gesellschaftsrecht für Gewerberechtler" am 10 [...] Seminare und Veranstaltungen   08.01.2025 22:16 von webmaster     08.01.2025 22:16 von webmaster   Views: 192
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Verwaltung eigenen Vermögens Gewerbe angrenzung Stehendes Gewerbe (allgemein)   09.05.2023 07:47 von Rosengart     19.12.2024 10:35 von Thomas Mischner   Views: 352.077
Antworten: 19
2 Dateianhänge enthalten Wichtig: 15. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.09.2024 15:52 von webmaster     17.12.2024 14:26 von Roesje   Views: 28.887
Antworten: 23
Weiterführung Gewerbe durch Erbengemeinschaft nach Tod Stehendes Gewerbe (allgemein)   16.12.2024 14:57 von Katja Wagener     17.12.2024 08:05 von Pitti81   Views: 2.422
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 378.200 | Views gestern: 491.183 | Views gesamt: 1.007.753.399


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 143 | Gesamt: 0.254s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%