unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Durchsetzung Gewerbeummeldung (Zwangsgeld, Bußgeld...) » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Durchsetzung Gewerbeummeldung (Zwangsgeld, Bußgeld...)
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Alfi_278 Alfi_278 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 30.09.2024
Beiträge: 5
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 7 [?]
Erfahrungspunkte: 371
Nächster Level: 443

72 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Durchsetzung Gewerbeummeldung (Zwangsgeld, Bußgeld...)

Hallo zusammen,

ich bin noch ziemlich neu im Gewerberecht und warte noch auf einige Seminare um mein Grundwissen zu vertiefen.

Momentan habe ich den Fall, dass ein Gewerbetreibender seinen Betriebssitz innerhalb der Kommune verlegt hat. Aufgefallen ist dies auf Grund der Tatsache, dass vermehrt Auskünfte zu diesem Betrieb gefordert wurden. Daraufhin habe ich unseren Ermittlungs-/Außendienst dort hingeschickt um nachzusehen, ob ein Gewerbe unter der angegebenen Adresse noch ausgeführt wird.

Es wurde festgestellt, dass der Herr sein Gewerbe nicht mehr unter der angezeigten Adresse ausübt, sondern von seiner Wohnadresse, innerhalb des Gemeindegebietes aus.

In einem Telefonat sicherte mir der Herr zu, am nächsten Tag vorbeizukommen und sein Gewerbe umzumelden. Den Termin hat er jedoch kurzfristig abgesagt und mich darum gebeten das Formular per E-Mail zuschicken, dann würde er die Ummeldung digital vornehmen. Auch dies ist nicht geschehen.

Nach einer angemessenen Frist von zwei Wochen, in der keine Ummeldung statt fand, habe ich einen Anhörungsbogen nach §55 OWiG auf Grund des Verstoßes gegen die Meldepflicht nach §14 GewO i.V.m §146 Abs. 2 Nr. 2 GewO versendet, mit einer Frist der Anhörung von ebenfalls zwei Wochen. Angedroht habe ich gemäß §146 Abs. 3 GewO eine Geldbuße bis zu 1.000€ und mitgeteilt, dass ich ein Ermittlungsverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswirdrigkeiten (OWiG) eingeleitet habe.

Da der Herr seiner Meldepflicht noch immer nicht nachgekommen ist, möchte ich gerne den nächsten Schritt gehen, bin mir aber ziemlich unsicher wie ich da vorgehen muss.

Da ich bereits ein Grundlagenseminar in der Vergangenheit besuchen konnte, habe ich mir zunächst einmal die Seminarunterlagen dazu zu Rate gezogen. Hier heißt es:

"Ist im einzelnen Falle die Anzeigepflicht nicht schon auf Grund des Gesetzesbefehls erfüllt worden, kann die zur Entgegennahme der Anzeige zuständige Behörde durch Verwaltungsakt die Ausführung des Gesetzes verlangen. Diese Maßnahme darf unbeschadet dessen getroffen werden, dass die Unterlassung der Anzeige eine Ordnungswidrigkeit darstellt und als solche verlangt werden kann. Beide Maßnahmen sind unterschiedlicher Art und können nebeneinander ergehen;" - BVerwG, Urt. v. 24.06.1976 - BVerwG I C 56.74)

Ich nehme an, bei dem Verfahren mit dem Verwaltungsakt handelt es sich um eine Androhung von einem Zwangsgeld? Und bei der Ordnungswidrigkeit um mein auf Grund von §146 GewO angedrohtes Bußgeld? Falls nicht bitte korrigiert mich...

Ich habe daraufhin im Forum ebenfalls versucht etwas zu recherchieren und habe mehrfach gelesen, dass die Androhung von Zwangsgeldern besser geeignet ist um etwas durchzusetzen (hier die Gewerbeummeldung) und Bußgelder eher dazu geeignet sind um ein Fehlverhalten abzumahnen.

Habe ich auf Grund dieser Tatsache falsch angedroht? Und wenn ja, wie hätte ich dies besser machen können?

Kann mir jemand raten, wie ich in dem vorliegenden Fall am besten weiter vorgehe und hat eventuell jemand einen Musterbescheid, den ich zur Rate ziehen kann?

Ich bin leider gerader echt etwas überfordert und weiß nicht, wie ich den Fall am besten abschließen kann... Weißnicht
1 14.11.2024 10:08 Alfi_278 ist offline E-Mail an Alfi_278 senden Beiträge von Alfi_278 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pitti81 Pitti81 ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 444
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 366.764
Nächster Level: 369.628

2.864 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Durchsetzung Gewerbeummeldung (Zwangsgeld, Bußgeld...)

Moin

Zum Zwangsgeld habe ich etwas da, schicke ich per PM mal rüber.

Die Owi mache ich meist nach Abschluss des Verfahrens, denn die Höhe des Bußgelds richtet sich (für mich, im Rahmen meines pflichtgemäßen Ermessens) danach, inwieweit der Gewerbetreibende einsichtig war, wie lange auf eine Reaktion gewartet werden musste, wie oft musste ich auffordern etc, ist also nicht immer eine gleichbleibende Summe.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
2 14.11.2024 10:19 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pitti81 Pitti81 ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 444
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 366.764
Nächster Level: 369.628

2.864 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Durchsetzung Gewerbeummeldung (Zwangsgeld, Bußgeld...)

Ist raus...

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
3 14.11.2024 10:23 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Alfi_278 Alfi_278 ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 30.09.2024
Beiträge: 5
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 7 [?]
Erfahrungspunkte: 371
Nächster Level: 443

72 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Alfi_278


www.Fiat-126-Forum.de







Vielen lieben Dank!

Muss ich für den Bescheid denn nochmal extra anhören, weil ich in meiner Anhörung nach §55 OWiG nur das Bußgeld angedroht habe, oder reicht die Anhörung aus und ich kann das Zwangsgeld, sowie in dem Bescheid aufgeführt androhen?
4 14.11.2024 10:27 Alfi_278 ist offline E-Mail an Alfi_278 senden Beiträge von Alfi_278 suchen
Pitti81 Pitti81 ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-653.jpg

Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 444
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 366.764
Nächster Level: 369.628

2.864 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Also ich höre immer im Vorfeld an.
Da hier ungleiche Instrumente vorliegen, würde ich dies auch hier tun.
Natürlich könnte man die Anhörung nachholen, aber auf eine Woche kommt es im Normalfall nicht an.

Grüße

__________________
Gott würfelt nicht!
5 14.11.2024 11:07 Pitti81 ist offline E-Mail an Pitti81 senden Beiträge von Pitti81 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Durchsetzung Gewerbeummeldung (Zwangsgeld, Bußgeld...)


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeummeldung nach Gewerbeabmeldung Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.10.2024 10:21 von Orchidee     25.11.2024 15:34 von Pitti81   Views: 3.028
Antworten: 9
Gewerbeummeldung vAw Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.08.2024 12:09 von Kobe88     06.08.2024 12:13 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 7.380
Antworten: 1
Gewerbeummeldung bei Sitzverlegung in ein anderes Bundesland Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.07.2024 15:39 von sendino     16.07.2024 12:59 von Pitti81   Views: 7.168
Antworten: 7
Gewerbeummeldung (Erweiterung)? Stehendes Gewerbe (allgemein)   22.06.2022 08:17 von Zedli     22.12.2023 09:21 von B.R.   Views: 424.026
Antworten: 6
Gewerbeummeldung andere Hausnummer Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.08.2023 10:38 von Vossibär     22.08.2023 22:16 von hans-im-glück1986   Views: 207.309
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 241.877 | Views gestern: 427.618 | Views gesamt: 993.908.613


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 111 | Gesamt: 0.176s | PHP: 99.43% | SQL: 0.57%