Wohnsitz im Ausland, Gewerbe in Deutschland |
Meerane
Grünschnabel
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Wohnsitz im Ausland, Gewerbe in Deutschland |
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Hallo miteinander,
folgende Problemstellung:
Es bestehen 2 angemeldete Gewerbe (Einzelunternehmen) unter der gleichen Betriebs-Anschrift. Der Inhaber besitzt zwar Grundstücke im hiesigen Bezirk, ist jedoch nicht hier gemeldet, sondern abgemeldet ins Ausland. Dort hat er nach seinen eigenen Angaben keine konkrete Anschrift, da er sich ständig woanders aufhalten würde. In Deutschland will er nicht gemeldet bleiben aus versicherungstechnischen Gründen, hält sich auch nicht ständig hier auf. In der damaligen Anmeldung wurde die Betriebsstätte als Anschrift des Inhabers hinterlegt, da darüber auch die Post eingeht und weitergeleitet wird, obwohl er unter dieser Anschrift nicht gemeldet ist. Nun mein Problem: wie gehe ich in diesem Fall mit den bestehenden Gewerben, die zwar eine aktuelle Betriebsanschrift haben, ich jedoch keine Anschrift des Inhabers vorliegen habe, um? Der Inhaber hatte sich kurz wieder in Meerane angemeldet und nach 2 Tagen wieder abgemeldet, weil er wieder zurück ins Ausland müsse. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass er ohne eine gültige Meldeanschrift in Deutschland hier auch kein Gewerbe anmelden kann. Und irgendwie muss ich jetzt hinsichtlich der bereits bestehenden Gewerbe reagieren.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für hilfreiche Gedanken.
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1
24.09.2024 14:02 |
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Solon
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René Land
Administrator
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RE: Wohnsitz im Ausland, Gewerbe in Deutschland |
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Hallo in die Runde,
der Betrieb eines Gewerbes in Deutschland setzt nicht voraus, dass der Gewerbetreibende auch in Deutschland wohnt oder hier einen gewöhnlichen Aufenthalt besitzt. Auch die Existenz einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte ist (zumindest für viele Tätigkeitsbereiche) nicht erforderlich.
Aus meiner Sicht genügt hier das Vorhandensein einer ladungsfähigen Anschrift, über die der Gewerbetreibende TATSÄCHLICH postalisch erreichbar ist.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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2
25.09.2024 15:00 |
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Solon
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Hinterwäldler
Eroberer
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Hallo,
die entscheidende zunächst zu klärende Frage ist ja, ob es unter der Anschrift des Gewerbes tatsächlich eine Betriebsstätte gibt, an der die angemeldeten Gewerbe ausgeübt werden. Wenn das (durch Angestellte) der Fall ist, sehe ich keine gewerberechtlichen Hinderungsgründe.
Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
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3
25.09.2024 15:03 |
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