sendino
Grünschnabel
Dabei seit: 14.07.2024
Beiträge: 2
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 6 [?]
Erfahrungspunkte: 176
Nächster Level: 282
|
|
Gewerbeummeldung bei Sitzverlegung in ein anderes Bundesland |
|
Hallo Leute,
ich habe im November 2023 eine GmbH miterworben (52 % der Anteile) und bin habe seit dem die Geschäftsführerschaft inne. Im März 2024 wurde dies nach langem Hin und her (der Notar machte einen Fehler und musste das begradigen) endlich im HR eingetragen.
Vor kurzem haben wir eine Sitzverlegung von Schleswig-Holstein nach Berlin vom Norat beurkunden lassen. Ich warte nun tagtäglich auf die Eintragung im HR. Auf die ehemalige Geschäftsführerin ist bios heute das Gewerbe angemeldet. Sie will in der kommenden Woche das Gewerbe in Schleswig-Holstein abmelden.
Nun meine Fragen: Muss ich warten, bis die Sitzverlegung im HR eingetragen ist, bevor ich das Gewerbe in Berlin anmelde? Sollte so lange gewartet werden, bevor das Gewerbe in Berlin angemeldet wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe
und viele Grüße
|
|
1
14.07.2024 15:39 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.755
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.296.925
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Bitte beachten Sie: eine individuelle Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht erlaubt.
Ich zitiere mal aus den Regeln: "Formulieren Sie Beiträge stets so, dass ein Problem/eine Frage von allgemeinem Interesse dargestellt wird."
|
|
1
15.07.2024 08:55 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.755
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.296.925
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Das ist durchaus bekannt. Dennoch findet nach den Regeln dieses Forums hier keine Rechtsberatung statt.
|
|
1
15.07.2024 09:58 |
|
|
Pitti81
Routinier
Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 335
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 255.238
Nächster Level: 300.073
|
|
OK,
natürlich akzeptiert.
Ich denke, mit einem Link zum Selbststudium zu antworten sollte aber noch im Rahmen sein.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
|
|
16
15.07.2024 10:03 |
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.755
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.296.925
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Alles klar.
|
|
1
15.07.2024 10:04 |
|
|
sendino
Grünschnabel
Dabei seit: 14.07.2024
Beiträge: 2
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 6 [?]
Erfahrungspunkte: 176
Nächster Level: 282
Themenstarter
|
|
Ah, okay. Besten Dank für die Hinweise und besonders vielen Dank an Pitti81 für den Link.
Viele Grüße
|
|
1
16.07.2024 12:56 |
|
|
Pitti81
Routinier
Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 335
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 255.238
Nächster Level: 300.073
|
|
Ach,
nicht dafür.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
|
|
16
16.07.2024 12:59 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 203.633 | Views gestern: 475.770 | Views gesamt: 963.553.397
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|