Vanessa2203
Jungspund
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Erlöschen oder Widerruf von Aufstellererlaubnis |
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Hallo
ich habe folgenden Fall:
In einer Gaststätte stehen zwei Geldspielgeräte.
Für die Gaststätte bestehen insgesamt 4 alte Geeignetheiten sowie eine neuere.
Die alten Geeigentheiten sollen nun nicht mehr für die Gaststätte gelten.
Kann ich die alten Geeignetheiten nun widerrufen? Wäre das denn § 49 VwVfG oder würden diese erlöschen?
Hätte jemand ein entsprechendes Muster hierzu?
Vielen lieben Dank.
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20.06.2024 09:31 |
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Solon
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